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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 34.06   

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https://dejure.org/2007,2561
BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 34.06 (https://dejure.org/2007,2561)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2007 - 6 C 34.06 (https://dejure.org/2007,2561)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2007 - 6 C 34.06 (https://dejure.org/2007,2561)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    TKG 1996 § 33 Abs. 1 und 2; TKG 2004 § 42 Abs. 1 und 4, § 150 Abs. 1
    Missbrauchsaufsicht; besondere Missbrauchsaufsicht; beträchtliche Marktmacht; Regulierung; Marktregulierung; Marktdefinitionsverfahren; Marktanalyseverfahren; Duldungsvereinbarung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    TKG 1996 § 33 Abs. 1 und 2
    Aufsicht; Duldung; Duldungsvereinbarung; Feststellung; Marktanalyse; Marktanalyseverfahren; Marktdefinition; Marktdefinitionsverfahren; Marktmacht; Marktregulierung; Marktregulierung; Missbrauch; Missbrauchsaufsicht; Regulierung; Regulierung; Telekommunikation; ...

  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer Marktmacht eines Unternehmens im Wege einer Marktanalyse als Voraussetzung für eine Missbrauchsverfügung; Einschlägiges materielles Recht als Anknüpfungspunkt für eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes; Nachträglicher ...

  • Judicialis

    TKG 1996 § 33 Abs. 1; ; TKG 1996 § 33 Abs. 2; ; TKG 2004 § 42 Abs. 1; ; TKG 2004 § 42 Abs. 4; ; TKG 2004 § 150 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Telekommunikationsrecht - Missbrauchsaufsicht; besondere Missbrauchsaufsicht; beträchtliche Marktmacht; Regulierung; Marktregulierung; Marktdefinitionsverfahren; Marktanalyseverfahren; Duldungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.9.2007)

    Erneuter Zwischenerfolg der Deutschen Telekom // Gericht pocht auf Regulierungsregeln für Netzagentur

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 84
  • MMR 2008, 783 (Ls.)
  • DVBl 2007, 1576 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.04.2007 - 6 C 21.06

    Missbrauchsaufsicht, besondere Missbrauchsaufsicht, allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 34.06
    Die besondere Missbrauchsaufsicht nach § 42 TKG 2004 ist regelmäßig beschränkt auf Telekommunikationsmärkte, die die Bundesnetzagentur zuvor in einem Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahren gemäß §§ 10, 11 TKG 2004 als regulierungsbedürftig festgelegt hat (im Anschluss an Urteil vom 18. April 2007 - BVerwG 6 C 21.06 -).

    Dies ist unvereinbar mit den Grundsätzen, die der Senat in seinem Urteil vom 18. April 2007 - BVerwG 6 C 21.06 - (DVBl 2007, 706 LS; juris), das allerdings erst nach Erlass des Urteils des Verwaltungsgerichts ergangen ist, dem Wortlaut, der Systematik, der Entstehungsgeschichte und dem Normzweck der Marktregulierungsvorschriften des neuen Rechts einschließlich des § 42 TKG 2004 entnommen hat.

    Denn das der Bundesnetzagentur nach neuem Recht im Interesse der Marktregulierung zur Verfügung gestellte Eingriffsinstrumentarium - unter Einschluss der besonderen Missbrauchsaufsicht - bildet ein in sich geschlossenes System, das auf dem Ergebnis eines Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahrens aufbaut; dies schließt die Anwendung der neuen Regulierungsinstrumente im Übergangszeitraum vor der erstmaligen Durchführung dieser Verfahren aus (Urteil vom 18. April 2007 a.a.O. Rn. 32 unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 14.05 - BVerwGE 126, 74 Rn. 49 = Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 1).

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 34.06
    Sind diesem keine Anhaltspunkte zu entnehmen, ist bei Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung im Zweifel die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich, während bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung - je nach dem zeitlichen Umfang des Aufhebungsbegehrens - regelmäßig auch spätere Veränderungen der Sachlage bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu berücksichtigen sind (Urteil des Senats vom 25. April 2001 - BVerwG 6 C 6.00 - BVerwGE 114, 160 = Buchholz 442.066 § 33 TKG Nr. 1 S. 4 m.w.N.).

    Vielmehr stellte die Beanstandung regelnd (§ 35 VwVfG) fest, dass ein bestimmtes Verhalten die Voraussetzungen eines Missbrauchs beträchtlicher Marktmacht erfüllte und deshalb ein aufsichtsbehördliches Einschreiten rechtfertigte (Urteil vom 25. April 2001 a.a.O. S. 162 bzw. S. 2 f.).

  • BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05

    Feststellungsklage; Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996; Übergangsbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 34.06
    Denn das der Bundesnetzagentur nach neuem Recht im Interesse der Marktregulierung zur Verfügung gestellte Eingriffsinstrumentarium - unter Einschluss der besonderen Missbrauchsaufsicht - bildet ein in sich geschlossenes System, das auf dem Ergebnis eines Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahrens aufbaut; dies schließt die Anwendung der neuen Regulierungsinstrumente im Übergangszeitraum vor der erstmaligen Durchführung dieser Verfahren aus (Urteil vom 18. April 2007 a.a.O. Rn. 32 unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 14.05 - BVerwGE 126, 74 Rn. 49 = Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 1).

    Der erkennende Senat hat diese Bestimmung nach nationalem Recht dahin ausgelegt, dass nicht nur durch Verwaltungsakt konkret auferlegte Verpflichtungen, die an eine marktbeherrschende Stellung anknüpfen, sondern auch entsprechende gesetzliche Verpflichtungen übergangsweise wirksam bleiben; die Vereinbarkeit dieser Auslegung mit Gemeinschaftsrecht ist Gegenstand eines Ersuchens auf Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (s. Beschluss vom 17. Mai 2006 a.a.O. Rn. 58 ff.).

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 16.87

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der österreichischen

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 34.06
    Zwar soll ein unstreitiger, erst während des Revisionsverfahrens eingetretener Umstand ausnahmsweise dann berücksichtigt werden können, wenn dieser nicht weiter beweisbedürftig ist, seine Verwertung einer endgültigen Streiterledigung dient und schützenswerte Interessen der Beteiligten dadurch nicht berührt werden (Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 16.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 64 S. 22).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 34.06
    Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eintreten, hat das Revisionsgericht im gleichen Umfang zu beachten, wie sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie jetzt entschiede (Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 2 C 45.03 - BVerwGE 121, 140 = Buchholz 237.0 § 9 BaWüLBG Nr. 1 S. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 C 18.05

    Zusammenschaltungsentgelte; Vorabregulierung; Kosten der effizienten

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 34.06
    Denn § 150 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 erlegt den betroffenen Unternehmen im Übergangszeitraum (auch) die Pflicht auf, sich den im alten Recht vorgesehenen Verwaltungsakten der Regulierungsbehörde zu unterwerfen, deren es zur Durchsetzung der fortbestehenden gesetzlichen Verpflichtungen bedarf (so - für das nationale Recht - Beschluss vom 15. November 2006 - BVerwG 6 C 18.05 - Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 2 Rn. 20).
  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08

    Entgelt; Entgeltgenehmigung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufiger

    Nach § 150 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 blieben im Übergangszeitraum bis zum Ergehen neuer Regulierungsentscheidungen bereits getroffene Feststellungen einer marktbeherrschenden Stellung ebenso wirksam wie die daran anknüpfenden gesetzlichen Verpflichtungen einschließlich der Pflicht, sich den im alten Recht vorgesehenen Verwaltungsakten zu unterwerfen, so dass die Bundesnetzagentur einstweilen auf ihre früheren Eingriffsbefugnisse zurückzugreifen hatte (Beschluss vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 14.05 - BVerwGE 126, 74 Rn. 21 = Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 1; Urteil vom 19. September 2007 - BVerwG 6 C 34.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 2 Rn. 10, 16; s. auch EuGH, Urteil vom 22. November 2007 - Rs. C-262/06 - Slg. 2007, I-10057).
  • BVerwG, 16.08.2017 - 9 C 18.16

    Aussetzung des Verfahrens analog § 94 VwGO

    Denn bei dem nachträglichen Inkrafttreten eines Bebauungsplans handelt es sich um eine Rechtsänderung, die das Revisionsgericht im gleichen Umfang zu beachten hat, wie sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie jetzt entschiede (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2007 - 6 C 34.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 2 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.09.2019 - 9 C 5.19

    Anspruch auf Beseitigung eines Radweges auf einem Grundstück; Berücksichtigung

    Bei einer nachträglichen Änderung der Sachlage gilt das gleiche dann, wenn ein unstreitiger Umstand nicht weiter beweisbedürftig ist, seine Verwertung der Streiterledigung dient und schützenswerte Interessen der Beteiligten nicht berührt werden (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 19. September 2007 - 6 C 34.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 2 Rn. 12 f. m.w.N.).
  • VG Köln, 17.04.2008 - 1 K 1312/05

    Klagebefugnis eines Drittklägers bei einer dem Marktmächtigen erteilten

    Dies schließt die Anwendung der neuen Regulierungsinstrumente im Übergangszeitraum vor der erstmaligen Durchführung dieser Verfahren aus, so: BVerwG, Beschluss vom 18. April 2007 -6 C 21.06-, Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 1, Rn. 32; Urteil vom 19. September 2007 -6 C 34.06-, amtl.

    Auffassung des BVerwG, vgl. Beschluss vom 17. Mai 2006, a.a.O., Rn. 53; Beschluss vom 15. November 2006 -6 C 18.05-, Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 2, Rn.20; Urteil vom 19.09.2007 -6 C 34.06-, amtl.

  • VG Köln, 17.04.2008 - 1 K 5206/06
    Dies schließt die Anwendung der neuen Regulierungsinstrumente im Übergangszeitraum vor der erstmaligen Durchführung dieser Verfahren aus, so: BVerwG, Beschluss vom 18. April 2007 -6 C 21.06-, Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 1, Rn. 32; Urteil vom 19. September 2007 -6 C 34.06-, amtl.

    Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 17. Mai 2006, a.a.O., Rn. 53; Beschluss vom 15. November 2006 -6 C 18.05-, Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 2, Rn.20; Urteil vom 19.09.2007 -6 C 34.06-, amtl.

  • BVerwG, 18.02.2008 - 6 C 45.07
    Andererseits zielte die auf § 40 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 Nr. 4 TKG 2004 gestützte vorläufige Regulierungsverfügung darauf, auch hinsichtlich etwaiger missbrauchsaufsichtlicher oder sonstiger Anordnungsbefugnisse neues Recht zur Anwendung zu bringen, während sich eine nach § 43 Abs. 6 TKG 1996 i.V.m. § 150 Abs. 1 TKG 2004 einstweilen fortbestehende Pflicht zur Betreiber(vor)auswahl auch hinsichtlich solcher Befugnisse noch nach altem Recht richtete (s. auch Urteil vom 19. September 2007 BVerwG 6 C 34.06 NVwZ 2008, 84 Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2009 - 3 L 282/07

    Gebühren wegen Überschreitung der Regelstudienzeit

    Verwaltungsakte mit Dauerwirkung wie der hier in Streit stehende Bescheid sind dadurch gekennzeichnet, dass nach dem maßgeblichen materiellen Recht durch Änderung der tatsächlichen Verhältnisse diese rechtswidrig werden können, auch wenn sie ursprünglich rechtmäßig waren (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.2007 - 6 C 34.06 - NVwZ 2008, 84 m.w.N.) Die Rechtsfolge eines derartigen Verwaltungsaktes tritt nämlich nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern während eines bestimmten Zeitraums ein, so dass es sich um zeitraum- und zukunftsbezogene Regelungen handelt.
  • VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
    Dies schließt die Anwendung der neuen Regulierungsinstrumente im Übergangszeitraum vor der erstmaligen Durchführung dieser Verfahren aus, so: BVerwG, Beschluss vom 18. April 2007 -6 C 21.06-, Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 1, Rn. 32; Urteil vom 19. September 2007 -6 C 34.06-, amtl.
  • VG Köln, 26.03.2009 - 1 K 5114/07
    Diese Vorgehensweise ist mit den einschlägigen europarechtlichen Vorgaben nicht in Einklang zu bringen: Zunächst ist darauf zu verweisen, dass die im für die gerichtliche Überprüfung maßgeblichen Zeitpunkt der Behördenentscheidung (31. Oktober 2007), vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 2001 - 6 C 6.00 -, NVwZ 2001, 1399 (UA 12), vom 03. Dezember 2003 - 6 C 20.02 - (UA 13) und vom 19. September 2007 - 6 C 34.06 -, Rdn. 12ff., Urteile der Kammer vom 20. Oktober 2005 - 1 K 6724/02 - und vom 08. März 2007 - 1 K 3918/06 -, einschlägige Märkte-Empfehlung vom 11. Februar 2003, die bei der Marktdefinition von der BNetzA weitestgehend zu berücksichtigen ist (§ 10 Abs. 2 Satz 3 TKG, Art. 15 Abs. 3 Satz 1 der Rahmenrichtlinie - Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, ABl. EG Nr. L 108, S. 33 - RRL -) den zu überprüfenden Markt 13 neutral mit "Abschluss-Segmente von Mietleitungen für Großkunden" benennt.
  • VG Köln, 23.02.2018 - 22 L 3577/17

    Postmonopol: Bundesnetzagentur verliert und gewinnt

    vgl. BVerwG zu § 33 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz - TKG - 1996, Urteil vom 19.09.2007 - 6 C 34/06 -, Rn. 17 des Abdrucks, juris.
  • VG Köln, 24.06.2008 - 21 L 1554/07

    Feststellung einer beträchtlichen Marktmacht eines Telekommunikationsunternehmens

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   BVerwG, 05.10.2006 - 6 B 69.06 (6 C 34.06)   

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BVerwG, 05.10.2006 - 6 B 69.06 (6 C 34.06) (https://dejure.org/2006,21828)
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BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - 6 B 69.06 (6 C 34.06) (https://dejure.org/2006,21828)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines ein öffentliches Telefonnetz betreibendes Unternehmen zur Überlassung von analogen Telefonanschlüssen und ISDN-Anschlüssen an andere Telekommunikationsdiensteanbieter bis zum Ergehen von Regulierungsverfügungen

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.2006 - 6 C 34.06   

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BVerwG, 26.10.2006 - 6 C 34.06 (https://dejure.org/2006,35983)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2006 - 6 C 34.06 (https://dejure.org/2006,35983)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 6 C 34.06 (https://dejure.org/2006,35983)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Festsetzung des Streitwertes im Revisionsverfahren

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