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   BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86   

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BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86 (https://dejure.org/1989,1145)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1989 - 6 C 66.86 (https://dejure.org/1989,1145)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1989 - 6 C 66.86 (https://dejure.org/1989,1145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Vertagungsantrags unter Aufhebung der Anordnung des persönlichen Erscheinens eines bereits im Ausland in Urlaub weilenden, anwaltlich nicht vertretenen Klägers - Aufhebung eines seit vier Wochen anberaumten Termins ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 229
  • NJW 1989, 2486 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 650
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.02.1972 - VII C 81.70

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß die Ablehnung eines Vertagungsantrags unter Aufhebung der Anordnung des persönlichen Erscheinens jedenfalls bei einem bereits im Ausland in Urlaub weilenden, anwaltlich nicht vertretenen Kläger eine Versagung des rechtlichen Gehörs darstellt (Urteil vom 25. Februar 1972 - BVerwG 7 C 81.70 - ).

    Danach muß ein Bürger seinen Urlaub nicht unter dem Vorbehalt etwaiger Terminsbestimmung in seiner Sache planen und antreten und ggf. auf ihn verzichten oder ihn unterbrechen, sondern er kann damit rechnen, daß das Gericht seinen berechtigten Belangen durch eine Aufhebung oder Verlegung des Termins entspricht; etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der betroffene Verfahrensbeteiligte den Prozeß verschleppen will (vgl. das bereits angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1972, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.04.1985 - 6 C 40.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verhandlung in Abwesenheit des

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat und wie auch das Verwaltungsgericht ausdrücklich anerkennt, kommt es für die in Kriegsdienstverweigerungssachen zu treffende Entscheidung des Gerichts, ob der Wehrpflichtige gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert und deshalb als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist, entscheidend auf die Bekundungen des Wehrpflichtigen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck an (vgl. z.B. Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 6 C 40.82 - im Anschluß an Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - ).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86
    Dabei wird das Verwaltungsgericht, weil der Kläger seinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer noch vor dem Inkrafttreten des KDVG am 1. Januar 1984 gestellt hat, die vom Senat in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216) für die Entscheidung von Altfällen niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze zu beachten haben.
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75

    Kriegsdienstverweigerer - Persönliches Erscheinen - Beweiszwecke - Versagung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat und wie auch das Verwaltungsgericht ausdrücklich anerkennt, kommt es für die in Kriegsdienstverweigerungssachen zu treffende Entscheidung des Gerichts, ob der Wehrpflichtige gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert und deshalb als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist, entscheidend auf die Bekundungen des Wehrpflichtigen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck an (vgl. z.B. Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 6 C 40.82 - im Anschluß an Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - ).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86
    Vorausgegangen waren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hatte, daß den durch den Urlaub eines Verfahrensbeteiligten bedingten Schwierigkeiten im gerichtlichen Verfahren gebührend Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerfGE 25, 158 [BVerfG 21.01.1969 - 2 BvR 724/67], und 26, 315 ).
  • BVerwG, 20.04.1982 - 6 C 65.81

    Maßgeblichkeit der Erfolgsaussichten des voraussichtlichen Prozessausgangs

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86
    Er hat jedoch zugleich betont, daß in Streitigkeiten über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, anders als in Rechtstreitigkeiten auf anderen Sachgebieten der persönlichen Anwesenheit des betroffenen Wehrpflichtigen regelmäßig maßgebliche Bedeutung zukommt, daß es für die Beurteilung, ob ein Antragsteller eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat, entscheidend auf seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt, daß der Eindruck, den sich das Gericht aufgrund der Vernehmung von der Persönlichkeit des Kriegsdienstverweigerers bildet, den Kern der tatrichterlichen Beweiswürdigung bildet, und daß der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht auch deshalb eine besondere Bedeutung zukommt, weil in Kriegsdienstverweigerungsverfahren die Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen ist, dem Wehrpflichtigen also nur eine Tatsacheninstanz zur Verfügung steht, in der er dem Gericht die tatsächlichen Grundlagen für die Beurteilung seines Anerkennungsbegehrens unterbreiten kann; alles dies müsse das Verwaltungsgericht im Rahmen seiner Entscheidung über eine vom Wehrpflichtigen beantragte oder auch von Amts wegen zu prüfende Terminsaufhebung hinreichend berücksichtigen (vgl. außer den beiden bereits angeführten Urteilen vom 19. März 1976 und vom 26. April 1985 u.a. auch Beschluß vom 20. April 1982 - BVerwG 6 C 65.81 - ).
  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der

    So kann die Ablehnung der beantragten Terminänderung trotz Vorliegens erheblicher Gründe i.S. von § 227 ZPO ausnahmsweise ermessensgerecht sein, wenn der Prozeßbeteiligte mit seinem Antrag auf Terminänderung offenkundig eine Prozeßverschleppung beabsichtigt oder seine prozessualen Mitwirkungspflichten in anderer Weise erheblich verletzt hat (st. Rspr.; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 1974 IV B 5556/73, BFHE 113, 4, BStBl II 1974, 637, 638; vom 29. Juni 1992 V B 9/91, BFH/NV 1993, 180, unter 3. der Gründe; BFH-Urteil vom 4. Mai 1994 XI R 104/92, BFH/NV 1995, 46; vgl. auch BVerwG-Urteil vom 26. Januar 1989 6 C 66/86, NVwZ 1989, 650, 652; vgl. auch unten C. I. 2. c).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des BFH ausnahmsweise die Ablehnung einer Terminänderung durch das Gericht trotz Vorliegens erheblicher Gründe i.S. von § 227 ZPO ermessensgerecht sein, wenn der Prozeßbeteiligte mit seinem Antrag auf Terminänderung offenkundig eine Prozeßverschleppung beabsichtigt oder seine prozessualen Mitwirkungspflichten in anderer Weise erheblich verletzt hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFHE 113, 4, BStBl II 1974, 637, 638; in BFH/NV 1993, 180, unter 3. der Gründe; BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 46; vgl. auch BVerwG-Urteil in NVwZ 1989, 650, 652).

  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

    Gleichwohl kann die Ablehnung eines Vertagungsantrages den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Terminverlegung aus erheblichen Gründen geboten ist (§ 227 Abs. 1 ZPO, vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Januar 1989 - 6 C 66.86 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 212 S. 46 , vom 3. Juli 1987 - 8 C 39.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 186 S. 12 und vom 27. März 1985 - 4 C 79.84 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 3 S. 2 sowie Beschluss vom 28. August 1992 - 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252 S. 103 ).
  • BVerwG, 03.08.1994 - 6 B 31.94

    Verfahrensmangel wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Zu den Pflichten des Verwaltungsgerichts, wenn ein Verfahrensbeteiligter unter Hinweis auf eine bereits gebuchte Auslandsreise die Aufhebung eines anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung beantragt und das Gericht aufgrund konkreter Anhaltspunkte meint, dies geschehe mit der Absicht, den Prozeß zu verschleppen (u.a. im Anschluß an Urteil vom 26. Januar 1989 - BVerwG 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229).

    Wie der Senat mit Urteil vom 26. Januar 1989 - BVerwG 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229, entschieden hat, verletzt das Verwaltungsgericht den seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen begehrenden Wehrpflichtigen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör durch persönliche Anhörung zu seinem Anerkennungsbegehren, wenn es einen knapp vier Wochen vorher anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung trotz einer bereits gebuchten und bezahlten Auslandsreise nicht aufhebt und wenn auch keine sonstigen Umstände dafür sprechen, daß der Antrag auf Terminsaufhebung mit der Absicht der Prozeßverschleppung gestellt wurde; auf die Gründe dieses Urteils im einzelnen wird verwiesen.

    Gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 227 Abs. 1 ZPO "kann" ein anberaumter Termin zur mündlichen Verhandlung "aus erheblichen Gründen" aufgehoben werden; nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des Bundesverwaltungsgerichts "muß" dies geschehen, wenn anderenfalls die betroffene Partei in ihrem grundrechtlich geschützten Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG, verletzt würde (vgl. BVerfGE 25, 158, 166 und 26, 315, 319 sowie die im bereits angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1989, a.a.O., genannten Fundstellen; vgl. auch Urteil vom 7. Juni 1990 - BVerwG 6 C 48.88 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 223, nur LS).

    In diesem Zusammenhang ist zugunsten des Klägers und seines Bevollmächtigten zu berücksichtigen, daß es das Verwaltungsgericht war, das durch seine sehr kurzfristige Terminierung sich selbst und die Verfahrensbeteiligten in Zeitnot gebracht hatte, und daß hierdurch bedingte Schwierigkeiten nicht den Verfahrensbeteiligten angelastet werden dürfen (vgl. hierzu bereits das Urteil vom 26. Januar 1989 - BVerwG 6 C 66.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09

    Fehlen einer Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer

    Die Vorschrift dient unter anderem dazu, den Beteiligten die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte im Prozess durch schriftsätzlichen und mündlichen Vortrag zu ermöglichen, so dass ihre Verletzung den Anspruch auf rechtliches Gehör berührt (Urteile vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 68, vom 26. Januar 1989 - BVerwG 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 212 S. 49 und vom 27. November 1989 - BVerwG 6 C 30.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 14 S. 9 f.).

    Allerdings kann sich ein Beteiligter, der von der Möglichkeit, sich im Rahmen des Zumutbaren rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht Gebrauch gemacht hat, später nicht darauf berufen, ihm sei das rechtliche Gehör versagt worden (Urteile vom 26. Januar 1989 a.a.O. S. 232 bzw. S. 49 und vom 27. November 1989 a.a.O. S. 9 f., Beschluss vom 23. Januar 1995 a.a.O. S. 1 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2020 - 1 C 10840/19

    Abgrenzung; Abstand; Abwasser; Adressat; Allgemeinheit; Amtsermittlung; Anbau;

    Darüber hinaus hätten die Bevollmächtigten darlegen müssen, aus welchen Gründen es für sie unzumutbar ist, sich mit dem Vorgang in dieser Zeit näher zu befassen (vgl. BFH, Beschluss vom 14. März 2012 - V B 89/11 - sowie Beschluss vom 16. August 1999 - VIII B 63/99 - siehe auch BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1989 - 6 C 66/86; jeweils juris, zu Terminverlegungen nach § 227 ZPO).
  • BVerwG, 30.11.2023 - 2 B 1.23
    Anders als in einigen anderen verwaltungsrechtlichen Rechtsgebieten (z. B. Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer: BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1989 âEURŒ- 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229) kommt es für die Entscheidung über eine Disziplinarklage nicht entscheidend auf die Bekundungen des beklagten Beamten zu dem ihm vorgeworfenen Dienstvergehen und den von ihm in einer gerichtlichen Verhandlung gewonnenen Eindruck an.
  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08

    Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin

    Der Vertagungsantrag ist als Antrag nach § 227 Abs. 1 S. 1 ZPO zu verstehen, der gem. § 173 S. 1 VwGO auch im Verwaltungsprozess Anwendung findet (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1989 - 6 C 66.86 -, BVerwGE 81, 229 [232] m.w.N.; Beschluss vom 29. Februar 2000 - 4 B 13/00 -, zitiert nach juris, Rn. 3; Meissner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 15. EL 2007, § 173 Rn. 174 m.w.N.).

    Die Entscheidung steht im Ermessen des Gerichts ("kann", BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 8 B 69/01 -, NJW 2001, 2735 [2735]; Geiger, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 102 Rn. 6; siehe auch Stadler, in: Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 227 Rn. 4 m.w.N.), Ermessensleitlinie ist dabei die Wahrung des rechtlichen Gehörs der Verfahrensbeteiligten (vgl. Geiger, a.a.O., § 102 Rn. 6; Meissner, a.a.O., § 173 Rn. 174; siehe auch BVerwGE 81, 229 [233 f.]; BVerwG, NJW 2001, 2735 [2735 f.]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2018 - 9 A 1980/17

    Zulassung der Berufung wegen der geltend gemachten und dargelegten Versagung

    Unabhängig davon, dass es darauf letztlich nicht entscheidend ankommt, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1989 - 6 C 66.86 -, BVerwGE 81, 229, juris Rn. 25, wäre es der Einzelrichterin sogar noch möglich gewesen, eine andere Sache nachzuladen, um den Sitzungstag - wenn gewünscht - vollständig auszulasten.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1989 - 6 C 66.86 -, BVerwGE 81, 229, juris Rn. 21 f.; Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO 6. Aufl. 2015, § 102 Rn. 9.

  • BVerwG, 05.12.1994 - 8 B 179.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anspruch auf Gewährung rechtlichen

    Gleichwohl kann die Ablehnung eines Vertagungsantrages den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Terminsverlegung aus erheblichen Gründen geboten ist (§ 227 Abs. 1 ZPO, vgl. Urteile vom 26. Januar 1989 - BVerwG 6 C 66.86 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 212 S. 46 , vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 39.85 - Buchholz a.a.O. Nr. 186 S. 12 und vom 27. März 1985 - BVerwG 4 C 79.84 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 3 S. 2 sowie Beschluß vom 28. August 1992 - BVerwG 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252 S. 103 ).

    Das hat die Prozeßbevollmächtigte der Beklagten mit der Antragstellung innerhalb von sechs Tagen nach Ladung unter Einschluß eines Wochenendes getan (vgl. Urteil vom 26. Januar 1989, a.a.O., S. 51).

  • VGH Bayern, 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121

    Anforderungen an Terminverlegungsantrag bei Erkrankung des

    Die Vorschrift dient unter anderem dazu, den Beteiligten die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte im Prozess durch schriftsätzlichen und mündlichen Vortrag zu ermöglichen, so dass ihre Verletzung den Anspruch auf rechtliches Gehör berührt (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.1985 - 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 68, v. 26.1.1989 - 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 119.03

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Verlegung der Hauptverhandlung; Verletzung

  • BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Disziplinarverfahren; überlange

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10818/12

    Hinreichende Bestimmung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 118.03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nichtverlegung der

  • BVerwG, 30.10.2002 - 5 B 231.02

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2018 - 10 A 62/17
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2013 - 7 N 78.13

    Zulassungsbegehren; Visum; Ehegattennachzug; Kurde; Türkei; 22 Jahre ältere

  • VG Koblenz, 03.06.2009 - 5 K 49/09

    Platzverweis und Aufenthaltsverbot bei Skinheadkonzert

  • VGH Bayern, 28.09.2021 - 22 ZB 20.1732

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - erweiterte Gewerbeuntersagung

  • VGH Bayern, 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 31.05.2007 - 8 B 25.07

    Durchführung der mündlichen Verhandlung und Entscheidung des Gerichts trotz

  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 5 ZB 19.33789

    Kein Verfahrensmangel wegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs

  • VG Frankfurt/Main, 21.04.2011 - 7 K 7/10

    Hausverbot für Bibliothek

  • VG Koblenz, 03.06.2009 - 5 K 91/09

    Rechtsmäßigkeit eines mündlich ausgesprochenen Platzverweises und eines

  • VG Stuttgart, 25.07.2007 - 2 K 2805/07

    Festhalten auf einer geschlossenen Station ohne die Herbeiführung einer

  • VGH Bayern, 17.03.2020 - 10 ZB 20.21

    Keine Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Straffälligkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - 5 A 457/16

    Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "erheblichen Gründe" betreffend

  • BFH, 16.08.1999 - VIII B 63/99

    Urlaub als Grund für Terminsverlegung?

  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 PKH 3.05

    Zulassung einer Revision wegen der Verletzung eines Anspruchs auf Gewährung von

  • VGH Bayern, 02.01.2017 - 13a ZB 16.30515

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens eines Verfahrensmangels

  • BVerwG, 29.09.1989 - 5 B 89.89

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Zulassungsgrund der

  • VG Minden, 23.06.2021 - 7 K 2069/18
  • VG Regensburg, 24.01.2020 - RN 6 K 19.1698

    Ablehnung einer Terminsaufhebung

  • VGH Bayern, 27.03.2017 - 11 ZB 17.30219

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Nichtbescheidung eines

  • OVG Sachsen, 19.08.2011 - A 3 A 218/11

    Verlegungsantrag, rechtliches Gehör, Verhandlungsunfähigkeit

  • VG Cottbus, 15.03.2018 - 5 K 265/11

    (Keine) Verletzung des rechtlichen Gehörs bei unterbliebener Vertagung bei

  • BVerwG, 19.02.1998 - 6 B 5.98

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine Klageabweisung ohne

  • BVerwG, 28.06.1991 - 7 B 77.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 29.09.1989 - 5 B 90.89

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • VG Cottbus, 21.06.2018 - 6 K 1031/14

    Erforderlichkeit einer Terminsverlegung bei Erkrankung; Sachdienlichkeit einer

  • BVerwG, 29.09.1989 - 5 B 92.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflicht zur Einlegung der

  • BVerwG, 29.09.1989 - 5 B 91.89

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • VG München, 21.05.2015 - M 25 K 13.3885

    Fehlende Vorlage einer Prozessvollmacht

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