Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,32
BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78 (https://dejure.org/1979,32)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1979 - 6 C 70.78 (https://dejure.org/1979,32)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1979 - 6 C 70.78 (https://dejure.org/1979,32)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,32) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren Gewalt" - Erfüllung des Erfordernisses der Zustellung durch Ersatzzustellung - Rechtsgültigkeit der Vorschriften über die Ersatzzustellung - Zeitliche Befristung von Rechtsmitteln und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 58, 100
  • NJW 1980, 1480
  • DVBl 1979, 821
  • DÖV 1979, 870
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (158)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78
    Denn die Aufgabe der Behörde war mit der ordnungsgemäßen Zustellung des Widerspruchsbescheides beendet, das Widerspruchsverfahren damit abgeschlossen (vgl. BVerwGE 55, 299 [BVerwG 10.04.1978 - 6 C 27/77]; Weides, Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren, 1977, § 24 II, S. 208).

    Das Widerspruchsverfahren ist mit der wirksamen Zustellung des Widerspruchsbescheides abgeschlossen (vgl. BVerwGE 55, 299 [BVerwG 10.04.1978 - 6 C 27/77]; Weides, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.04.1975 - VI C 231.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78
    Mag diese Verkündung auch ohne Begründung und Rechtsmittelbelehrung erfolgt sein, so mußte doch der verständige Kläger als Student (auch) der Rechtswissenschaft nunmehr mit alsbaldiger Zustellung des schriftlichen Widerspruchsbescheides rechnen (vgl. das Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83 = NJW 1975, 1574]; ähnlich auch BVerfGE 41, 332 [335]).

    Um den Zugang zum Gericht (Art. 19 Abs. 4 GG) und damit den Weg zur Erlangung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht unzumutbar zu erschweren, dürfen zudem bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung die Anforderungen an die dem Betroffenen zuzumutenden Sorgfaltspflichten nicht überspannt werden, wie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt BVerfGE 41, 341 [343 f.]; 42, 364 [372]; 43, 95 [98]) hervorgehoben hat (vgl. das Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - [a.a.O.]).

  • OVG Berlin, 25.03.1965 - II B 59.64
    Auszug aus BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78
    Dies könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn gerade die falsche Rechtsmittelbelehrung ursächlich für die Fristversäumung war, wie in dem dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 25. März 1965 - OVG II B 59/64 - (NJW 1965, 1151 [OVG Berlin 25.03.1965 - II B 59/64]) zugrunde liegenden Sachverhalt, auf den sich die Revision beruft.
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 930/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78
    Um den Zugang zum Gericht (Art. 19 Abs. 4 GG) und damit den Weg zur Erlangung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht unzumutbar zu erschweren, dürfen zudem bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung die Anforderungen an die dem Betroffenen zuzumutenden Sorgfaltspflichten nicht überspannt werden, wie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt BVerfGE 41, 341 [343 f.]; 42, 364 [372]; 43, 95 [98]) hervorgehoben hat (vgl. das Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 75.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78
    Verfahrens für das Musterungsverfahren nach dem Wehrpflichtgesetz bereits ausgesprochen (BVerwGE 39, 128 [133 f.]; vgl. auch BVerwGE 15, 259 [264]; 27, 78 [79]; von Mutius, Das Widerspruchsverfahren der VwGO als Verwaltungsverfahren und Prozeßvoraussetzung, 1969, S. 211, 232; Scholler, DÖV 1966, 232, 236).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78
    Es kann in diesem Zusammenhang dahinstehen, ob die dem Widerspruchsbescheid beigefügte Rechtsmittelbelehrung wegen des Zusatzes, es könne "Klage (in dreifacher Ausfertigung) erhoben werden", als fehlerhaft anzusehen ist (vgl. dazu OVG Münster, NJW 1976, 439 LS; grundsätzlich BVerwGE 37, 85 [86] mit weiteren Nachweisen und zuletzt das Urteil des Senats vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 77.78 -) mit der Folge, daß nicht die einmonatige Klagefrist des § 74 Abs. 1 Satz 1 VwGO, sondern die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO in Lauf gesetzt wurde.
  • BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvR 719/75

    Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen im Beschwerderechtszug und Anspruch

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78
    Um den Zugang zum Gericht (Art. 19 Abs. 4 GG) und damit den Weg zur Erlangung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht unzumutbar zu erschweren, dürfen zudem bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung die Anforderungen an die dem Betroffenen zuzumutenden Sorgfaltspflichten nicht überspannt werden, wie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt BVerfGE 41, 341 [343 f.]; 42, 364 [372]; 43, 95 [98]) hervorgehoben hat (vgl. das Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - [a.a.O.]).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78
    Um den Zugang zum Gericht (Art. 19 Abs. 4 GG) und damit den Weg zur Erlangung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht unzumutbar zu erschweren, dürfen zudem bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung die Anforderungen an die dem Betroffenen zuzumutenden Sorgfaltspflichten nicht überspannt werden, wie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt BVerfGE 41, 341 [343 f.]; 42, 364 [372]; 43, 95 [98]) hervorgehoben hat (vgl. das Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - [a.a.O.]).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78
    Die prozessualen Grundrechte des Art. 19 Abs. 4 und des Art. 103 Abs. 1 GG haben nicht den Sinn, den Bürger aus der Beachtung aller Fristen und anderer Förmlichkeiten zu entlassen, ohne die ein geordnetes Verfahren und damit Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit nicht zu verwirklichen sind (vgl. BVerfGE 42, 120 [124]).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78
    Mag diese Verkündung auch ohne Begründung und Rechtsmittelbelehrung erfolgt sein, so mußte doch der verständige Kläger als Student (auch) der Rechtswissenschaft nunmehr mit alsbaldiger Zustellung des schriftlichen Widerspruchsbescheides rechnen (vgl. das Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83 = NJW 1975, 1574]; ähnlich auch BVerfGE 41, 332 [335]).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 10.11.1966 - II C 99.64

    Festsetzung der Versorgung eines Beamten - Fehlende Rechtsmittelbelehrung -

  • BVerwG, 18.05.1967 - III C 72.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Zuständigkeit des

  • BVerwG, 31.01.1963 - III C 7.61

    Gewährung von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

  • OLG Saarbrücken, 06.03.1964 - Ws 21/64
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1975 - III B 1238/74
  • BVerwG, 11.06.1969 - VI C 56.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 53.70

    Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerwG, 24.02.1966 - II C 45.64
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Das folgt aus § 27 Abs. 3 und 5 SGB X. Der in § 27 Abs. 3 SGB X bestimmte Zeitraum von einem Jahr seit dem Ende der versäumten Antragsfrist, innerhalb dessen die Wiedereinsetzung beantragt und der versäumte Wohngeldantrag nachgeholt worden sein muß, außer wenn dies wegen höherer Gewalt unmöglich war, stellt eine "endgültige" Ausschlußfrist dar (vgl. Heise, a.a.O., WoGG Erl. § 27 Rn. 36; ebenso zu § 60 Abs. 3 VwGO: Urteil vom 11. Mai 1979 - BVerwG 6 C 70.78 - BVerwGE 58, 100 (103) [BVerwG 11.05.1979 - 6 C 70/78]; Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 60 Rn. 21).

    Diese absolute Wirkung des Fristablaufs ergibt sich aus § 27 Abs. 5 SGB X. Ist ein Jahr seit dem Ende der versäumte Antragsfrist verstrichen, darf Wiedereinsetzung allein dann noch gewährt werden, wenn die Jahresfrist wegen höherer Gewalt nicht gewahrt werden konnte (vgl. Urteil vom 11. Mai 1979, a.a.O. S. 103; Stadler/Gutekunst/Forster, WoGG § 27 Rn. 10; Heise, a.a.O., WoGG Erl. § 27 Rn. 36; Kopp, a.a.O.).

    Er setzt aber kein von außen kommendes und fortwirkendes Ereignis voraus (vgl. Urteil vom 13. Januar 1987, a.a.O. S. 4; BGHZ 17, 199 (201) [BGH 04.05.1955 - VI ZR 37/54]; Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 58 Rn. 20), sondern entspricht mit seinen inhaltlichen Anforderungen den "Naturereignissen oder anderen unabwendbaren Zufällen" im Sinne des § 233 Abs. 1 ZPO a.F. (vgl. Urteile vom 24. Februar 1966 - BVerwG II C 45.64 - Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 1 S. 1 (5), vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 56.65 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 54 S. 21 (26), vom 11. Mai 1979 - BVerwG 6 C 70.78 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 106 S. 43 (46) und vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 259.86 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 6 S. 1 (4)), so daß zur näheren Bestimmung des Begriffs auch auf die zivilgerichtliche Rechtsprechung zu dieser Vorschrift zurückgegriffen werden kann.

    Unter höherer Gewalt im Sinne der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts seit jeher ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des konkreten Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - namentlich unter Berücksichtigung seiner Lage, Bildung und Erfahrung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. Urteile vom 24. Februar 1966, a.a.O. S. 5, vom 11. Juni 1969, a.a.O. S. 26 m.w.N., vom 11. Mai 1979, a.a.O. S. 46 und vom 13. Januar 1987, a.a.O. S. 4 f.; ebenso bereits: RGZ 48, 409 (411) m.w.N.; 96, 322 (323); stRspr).

    Höhere Gewalt ist insbesondere auch bei einer falschen, irreführenden Rechts(behelfs)belehrung anzunehmen, wenn gerade sie ursächlich für die Fristversäumnis war (vgl. Urteil vom 11. Mai 1979, a.a.O. S. 47; OVG Berlin, Beschluß vom 25. März 1965 - OVG II B 59/64 - NJW 1965, 1151 [OVG Berlin 25.03.1965 - II B 59/64]; Kopp, a.a.O., § 58 Rn. 20).

    Ebenso kann ein Fall höherer Gewalt durch ein sonstiges rechts- oder treuwidriges Verhalten der Behörde begründet werden (vgl. Urteil vom 11. Mai 1979, a.a.O. S. 47).

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Unter höherer Gewalt ist demgemäß ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. Urteile vom 11. Mai 1979 - BVerwG 6 C 70.78 - NJW 1980, S. 1480 und vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 7.85 - a.a.O.).
  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist -

    Unter Anwendung äußerster Sorgfalt wäre es dem Vater der Klägerin möglich und zumutbar gewesen, vorsorglich bei einer der mit ihm in Kontakt stehenden Behörden, insbesondere beim Jugendamt, nachzufragen, ob eventuell weitere Anspruchsmöglichkeiten für die Klägerin auf Entschädigungsleistungen bestehen (vgl BFH Urteil vom 8.2.2001 - VII R 59/99, BFHE 194, 466 = BStBl II 2001, 506, zum Ausschluss höherer Gewalt bei Vertrauen auf richtige Sachbehandlung durch eine Behörde; vgl auch BVerwG Urteil vom 11.5.1979 - 6 C 70/78 -, BVerwGE 58, 100) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht