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   VGH Bayern, 14.08.2015 - 6 CS 15.1399   

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https://dejure.org/2015,25281
VGH Bayern, 14.08.2015 - 6 CS 15.1399 (https://dejure.org/2015,25281)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.08.2015 - 6 CS 15.1399 (https://dejure.org/2015,25281)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. August 2015 - 6 CS 15.1399 (https://dejure.org/2015,25281)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitrag; Buchgrundstück; Grundstücksteilung; Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten durch Grundstücksteilung; Erhebung eines Straßenausbaubeitrags

  • rewis.io

    Straßenausbaubeitrag für unbebaute Grundstück

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten durch Grundstücksteilung; Erhebung eines Straßenausbaubeitrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 19.12.2008 - 6 B 06.2751

    Erschließungsbeitragsrecht; planerische Festsetzungen; keine Erschließung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 6 CS 15.1399
    Eine Begrenzung auf Teilflächen kommt in Betracht, wenn der Bebauungsplan Abweichendes festsetzt oder (ausschließlich) planerische Bestimmungen den Eindruck aufdrängen, bei dem einzelnen Buchgrundstück handle es sich ungeachtet der fehlenden formalen Trennung planerisch eindeutig um zwei voneinander völlig unabhängige Grundstücke (vgl. BayVGH, U.v. 19.12.2008 - 6 B 06.2751 - juris Rn. 44).
  • VGH Bayern, 20.08.2012 - 6 CS 12.970
    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 6 CS 15.1399
    Versagt er sich oder kann er keine vernünftigen Gründe nennen, so ist im Rahmen der Beweiswürdigung grundsätzlich ein Missbrauch im Sinn des § 42 AO anzunehmen (BayVGH, B.v. 20.08.2012 - 6 CS 12.970 - juris Rn. 8; VGH BW U.v. 28.02.2008 - 2 S 1946.06 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 15.01.2009 - 6 CS 08.1760

    Straßenausbaubeitragsrecht; Ablauf der Beschwerdefrist; Vorauszahlung; Aufstufung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2015 - 6 CS 15.1399
    Eine Ausnahme würde dann gelten, wenn durch entsprechende Festsetzungen des Bebauungsplans dem Grundstückseigentümer keinerlei ausbaubeitragsrechtlicher Sondervorteil mehr zukäme, wie es etwa bei der Festsetzung einer der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden öffentlichen Grünfläche der Fall wäre (BayVGH, B.v. 15.1.2009 - 6 CS 08.1760 - juris Rn. 12; vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 35 Rn. 32).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 6 B 20.1619

    Gemeinsame Abrechnung von Straßen im Erschließungsbeitragsrecht

    Eine Ausnahme würde nur dann gelten, wenn durch entsprechende Festsetzungen des Bebauungsplans dem Grundstückseigentümer keinerlei erschließungsbeitragsrechtlicher Sondervorteil mehr zukäme, wie es etwa bei der Festsetzung einer der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden öffentlichen Grünfläche oder öffentlichen Verkehrsfläche der Fall wäre (BayVGH, B.v.11.11.2016 - 6 ZB 15.787 juris Rn. 9; B.v. 14.8.2015 - 6 CS 15.1399 - juris Rn. 13; B.v. 15.1.2009 - 6 CS 08.1760 - juris Rn. 12).
  • VG Cottbus, 13.12.2017 - 3 L 323/17

    Straßenausbaubeiträge

    Der Verdacht eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten kann sich im Beitragsrecht insbesondere dann aufdrängen, wenn ein nicht selbständig bebaubarer und somit auch wirtschaftlich kaum selbständig verwertbarer Grundstücksteil in zeitlicher Nähe zu einer Beitragserhebung beziehungsweise der Ankündigung der Gemeinde, einen Beitrag zu erheben, von einem Anliegergrundstück abgetrennt und einem Angehörigen übertragen wird und damit einzig die Vermeidung oder Verminderung einer Beitragspflicht verfolgt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 9 C 1.09 -, Rn. 36, juris und Beschluss vom 14. Januar 1997 - 8 B 247/96, juris m.w.N; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2017, aaO. und vom 28. Februar 2008 - 2 S 1946/06 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Juli 2016 - 6 B 15.1834 -, juris und Beschluss vom 14. August 2015 - 6 CS 15.1396 - und 6 CS 15.1399 -, vom 20. August 2012 - 6 CS 12.970 -, vom 9. Juli 2012 - 6 ZB 12.185 -, juris, Beschluss vom 25. April 2012, a.a.O.; sowie vom 10. September 2009 - 6 CS 09.551 -, juris; Hessischer VGH, Urteil vom 7. Januar 2010 - 5 B 2516/09 -, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 17. November 2016, aaO., m.w.N, juris; vgl. zusammenfassend auch Driehaus , Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 17, Rn. 102f. ).
  • VGH Bayern, 11.11.2016 - 6 ZB 15.787

    Umfang der beitragspflichtigen Grundstücksfläche für Straßenausbaubeitrag

    Eine Ausnahme würde dann gelten, wenn durch entsprechende Festsetzungen des Bebauungsplans dem Grundstückseigentümer keinerlei ausbaubeitragsrechtlicher Sondervorteil mehr zukäme, wie es etwa bei der Festsetzung einer der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden öffentlichen Grünfläche oder öffentlichen Verkehrsfläche der Fall wäre (vgl. BayVGH, B. v. 15.1.2009 - 6 CS 08.1760 - juris Rn. 12; B. v. 14.8.2015 - 6 CS 15.1399 - juris Rn. 13).
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