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   ArbG Aachen, 07.07.2016 - 6 Ca 995/16   

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https://dejure.org/2016,58862
ArbG Aachen, 07.07.2016 - 6 Ca 995/16 (https://dejure.org/2016,58862)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 07.07.2016 - 6 Ca 995/16 (https://dejure.org/2016,58862)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 6 Ca 995/16 (https://dejure.org/2016,58862)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    XING Profil, außerordentliche fristlose Kündigung wegen Wettbewerbstätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Wettbewerbstätigkeit des Arbeitnehmers; Änderung der Tätigkeit im persönlichen Profil eines sozialen Netzwerkes (hier: XING Profil) von "Angestellter" zu "Freiberufler"; Grundsätzliche Untersagung jeder Konkurrenztätigkeit des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 04.09.2014 - 8 Sa 90/14

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Kundenbetreuerin einer

    Auszug aus ArbG Aachen, 07.07.2016 - 6 Ca 995/16
    Als wichtiger Grund für eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung "an sich" geeignet sind regelmäßig erhebliche Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Verletzung des Rücksichtnahmegebots aus § 241 Abs. 2 BGB durch Ausübung von Konkurrenztätigkeit während des bestehenden Arbeitsverhältnisses (LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 04. September 2014 - 8 Sa 90/14 - Rn. 60, juris).

    Diese dürfen Dritten im Marktbereich ihrer Arbeitgeber keine Dienste oder Leistungen anbieten, weil diesen selbiger uneingeschränkt und ohne nachteilige Beeinflussung durch die eigenen Beschäftigten offenstehen soll (LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 04. September 2014 - 8 Sa 90/14 - Rn. 61, juris).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus ArbG Aachen, 07.07.2016 - 6 Ca 995/16
    Ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB ist nur dann gegeben, wenn das Ergebnis dieser Gesamtwürdigung die Feststellung der Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist (BAG, Urteil vom 09.06.2011 - 2 AZR 381/10 - NZA 2011, 1027, 1027).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus ArbG Aachen, 07.07.2016 - 6 Ca 995/16
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 - NZA 2011, 1342, 1342).
  • LAG Köln, 07.02.2017 - 12 Sa 745/16

    XING-Profil; außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Die Beklagte und Berufungsklägerin beantragt, 1. auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 07.07.2016, Az. 6 Ca 995/16, teilweise abzuändern und.
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