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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.06.1985 - 6 D 8/85 |
Zitiervorschläge
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.06.1985 - 6 D 8/85 (https://dejure.org/1985,19237)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Juni 1985 - 6 D 8/85 (https://dejure.org/1985,19237)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.12.1989 - 6 C 23/88
Bauleitplanung; Planung; Denkmal; Abwägung
Hinsichtlich des Rechtsschutzbedürfnisses für ein Normenkontrollverfahren gemäß § 47 VwGO ist insbesondere anerkannt, daß das Gericht nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden darf, daß sich durch die Entscheidung, hier also die Erklärung der Nichtigkeit der Norm, die Rechtsstellung des Antragstellers in irgendeiner Weise verbessern könnte (…vgl. Urt. d. Sen. v. 12.3.1980 - 6 OVG C 12/78 -, a.a.O.; Beschl. d. Sen. v. 19.6.1985 - 6 D 8/85 -, BRS 44, Nr. 26; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.2.1982 - 5 S 1421/81 -, BRS 39 Nr. 42). - OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 K 6/92
Nachteil; Nachteilsbegriff; Bebauungsplan; Rechtsschutzbedürfnis; Baugenehmigung
Durch die begehrte Feststellung der Nichtigkeit des Bebauungsplanes würde die in einem anderen Verfahren von dem Antragsteller angegriffene Baugenehmigung selbst nicht gleichsam automatisch hinfällig werden; die erteilte Baugenehmigung ist vielmehr von dem Bestand des Bebauungsplanes unabhängig (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.06.1985 - 6 D 8/85 -, BRS 44 Nr. 26).