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   VG Gießen, 13.11.2007 - 6 E 44/07   

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VG Gießen, 13.11.2007 - 6 E 44/07 (https://dejure.org/2007,10155)
VG Gießen, Entscheidung vom 13.11.2007 - 6 E 44/07 (https://dejure.org/2007,10155)
VG Gießen, Entscheidung vom 13. November 2007 - 6 E 44/07 (https://dejure.org/2007,10155)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 PBefG, § 13 PBefG, § 13a PBefG, § 55 PBefG, EWGV 1191/69
    Genehmigung zur gemeinwirtschaftlicher Erbringung von Verkehrsleistungen (Linienbusverkehr)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung zur gemeinwirtschaftlicher Erbringung von Verkehrsleistungen (Linienbusverkehr)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht hebt Linienverkehrsgenehmigung für die Buslinien 231 und 700 auf...

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 472 (Ls.)
  • DÖV 2008, 428
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Gießen, 04.04.2006 - 6 G 51/06

    Linienverkehrsgenehmigung für die Buslinien 410 419 und 420

    Auszug aus VG Gießen, 13.11.2007 - 6 E 44/07
    Vielmehr stehen insoweit die (kartellrechtlichen) Vergabevorschriften und die personenbeförderungsrechtlichen Bestimmungen nebeneinander (so schon die erkennende Kammer im Beschluss vom 04.04.2006, Az.: 6 G 51/06).

    Denn die in den §§ 8 Abs. 4, 13 PBefG normierte Teilbereichsausnahme von der Verordnung 1191/69/EWG erfasst aufgrund des Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 dieser Verordnung nur Unternehmen, deren Tätigkeit ausschließlich auf den Betrieb von Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdiensten beschränkt ist (vgl. dazu VG Gießen, Beschluss vom 04.04.2006, Az.: 6 G 51/06 und Urteil vom 12.06.2007, Az.: 6 E 49/06, m. w. N., Juris; sowie VG Frankfurt/Main, Urteile vom 24.10.2007, Az.: 6 E 912/07 und 6 E 1037/07 - Pressemitteilung Nr. 24/2007 -).

    Erst nach einem in der Behördenakte nicht dokumentierten Hinweis an die Beigeladenen zu 2. bis 4. auf den Beschluss der erkennenden Kammer vom 04.04.2006 (Az.: 6 G 51/06) haben die Beigeladenen zu 2. und 3. mit Schreiben vom 24.10.2006 erklärt, anstelle der Firma R. Busreisen bzw. der Firma G. Reisen GmbH in das eigenwirtschaftliche Genehmigungsverfahren einzutreten.

    An der hiervon abweichenden Ansicht der Kammer in ihrem Beschluss vom 04.04.2006 (Az.: 6 G 51/06) wird aufgrund des zwischenzeitlich ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.10.2006 nicht festgehalten.

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher

    Auszug aus VG Gießen, 13.11.2007 - 6 E 44/07
    Gemäß der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.10.2006 (Az.: 3 C 33.05) habe nicht der Unternehmer ein Wahlrecht, ob er eine Genehmigung nach § 13 oder 13 a PBefG beantrage, vielmehr bestimme der Aufgabenträger nach Prüfung, ob eine eigenwirtschaftlich nicht zu erbringende Verkehrsleistung für eine ausreichende Verkehrsbedienung nötig sei, und zwar in dem in der Verordnung vorgesehenen Verfahren für eine gemeinwirtschaftliche Erbringung der Verkehrsleistung.

    Mit ihrem eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrag hätten sie ihr von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.10.2006, Az.: 3 C 33.05) ausdrücklich anerkanntes Wahlrecht wahrgenommen und entschieden, den Linienverkehr auf eigenes Risiko mit den ihnen zur Verfügung stehenden Finanzmitteln zu betreiben.

    Das Bundesverwaltungsgericht spricht insoweit in seinem Urteil vom 19.10.2006 (NVwZ 2007, 330), in dem es das Vorliegen einer rechtssicheren Ausnahme von der Verordnung 1191/69/EWG bejaht hat, von einer gestuften Konstruktion des Gesetzes (vgl. zu diesem Stufenverhältnis auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 16.09.2004, NVwZ-RR 2005, 105).

  • VG Frankfurt/Main, 24.10.2007 - 6 E 1037/07

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hebt die Genehmigung für den Betrieb von

    Auszug aus VG Gießen, 13.11.2007 - 6 E 44/07
    Denn die in den §§ 8 Abs. 4, 13 PBefG normierte Teilbereichsausnahme von der Verordnung 1191/69/EWG erfasst aufgrund des Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 dieser Verordnung nur Unternehmen, deren Tätigkeit ausschließlich auf den Betrieb von Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdiensten beschränkt ist (vgl. dazu VG Gießen, Beschluss vom 04.04.2006, Az.: 6 G 51/06 und Urteil vom 12.06.2007, Az.: 6 E 49/06, m. w. N., Juris; sowie VG Frankfurt/Main, Urteile vom 24.10.2007, Az.: 6 E 912/07 und 6 E 1037/07 - Pressemitteilung Nr. 24/2007 -).
  • VG Gießen, 12.06.2007 - 6 E 49/06

    Umfang der in § 8 Abs 4 PBefG normierten Teilbereichsausnahme

    Auszug aus VG Gießen, 13.11.2007 - 6 E 44/07
    Denn die in den §§ 8 Abs. 4, 13 PBefG normierte Teilbereichsausnahme von der Verordnung 1191/69/EWG erfasst aufgrund des Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 dieser Verordnung nur Unternehmen, deren Tätigkeit ausschließlich auf den Betrieb von Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdiensten beschränkt ist (vgl. dazu VG Gießen, Beschluss vom 04.04.2006, Az.: 6 G 51/06 und Urteil vom 12.06.2007, Az.: 6 E 49/06, m. w. N., Juris; sowie VG Frankfurt/Main, Urteile vom 24.10.2007, Az.: 6 E 912/07 und 6 E 1037/07 - Pressemitteilung Nr. 24/2007 -).
  • VG Frankfurt/Main, 24.10.2007 - 6 E 912/07

    Genehmigung zur Durchführung des Linienverkehrs

    Auszug aus VG Gießen, 13.11.2007 - 6 E 44/07
    Denn die in den §§ 8 Abs. 4, 13 PBefG normierte Teilbereichsausnahme von der Verordnung 1191/69/EWG erfasst aufgrund des Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 dieser Verordnung nur Unternehmen, deren Tätigkeit ausschließlich auf den Betrieb von Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdiensten beschränkt ist (vgl. dazu VG Gießen, Beschluss vom 04.04.2006, Az.: 6 G 51/06 und Urteil vom 12.06.2007, Az.: 6 E 49/06, m. w. N., Juris; sowie VG Frankfurt/Main, Urteile vom 24.10.2007, Az.: 6 E 912/07 und 6 E 1037/07 - Pressemitteilung Nr. 24/2007 -).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 3545/01

    Prüfung der künftigen Finanzierung von beantragtem Linienverkehr im Rahmen eines

    Auszug aus VG Gießen, 13.11.2007 - 6 E 44/07
    Das Bundesverwaltungsgericht spricht insoweit in seinem Urteil vom 19.10.2006 (NVwZ 2007, 330), in dem es das Vorliegen einer rechtssicheren Ausnahme von der Verordnung 1191/69/EWG bejaht hat, von einer gestuften Konstruktion des Gesetzes (vgl. zu diesem Stufenverhältnis auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 16.09.2004, NVwZ-RR 2005, 105).
  • OVG Hamburg, 06.12.1996 - Bs VI 104/96

    Fahrerlaubnisentziehung; Methadon; Fahreignung; Untätigkeitsklage;

    Auszug aus VG Gießen, 13.11.2007 - 6 E 44/07
    Damit kann dahinstehen, ob hier für die Entscheidung abweichend von dem bei der Anfechtungsklage gegen eine Liniengenehmigung maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (siehe BVerwG, Urteil vom 06.04.2000, NVwZ 2001, 322, 323) wegen des (noch) fehlenden Vorverfahrens auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Gerichts (siehe dazu Hess. VGH, Urteil vom 10.08.1992, NVwZ-RR 1993, 432 und Hamburgisches OVG, Beschluss vom 06.12.1996, NJW 1997, 3111) oder auf den Zeitpunkt der Einlassung des Beklagten auf die Klage mit der Ankündigung des Klageabweisungsantrages im Schreiben vom 29.05.2007 (vgl. zu diesem Gedanken Hamburgisches OVG, Beschluss vom 06.12.1996, a. a. O.) abzustellen ist.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus VG Gießen, 13.11.2007 - 6 E 44/07
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn für die sachliche Klageerwiderung der zuständigen Widerspruchsbehörde Ermessens- und Zweckmäßigkeitserwägungen unerheblich waren (siehe zum Vorgenannten: BVerwG, Urteil vom 02.09.1983, NVwZ 1984, 507 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89

    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilungen Bekanntgabe eines

    Auszug aus VG Gießen, 13.11.2007 - 6 E 44/07
    Damit kann dahinstehen, ob hier für die Entscheidung abweichend von dem bei der Anfechtungsklage gegen eine Liniengenehmigung maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (siehe BVerwG, Urteil vom 06.04.2000, NVwZ 2001, 322, 323) wegen des (noch) fehlenden Vorverfahrens auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Gerichts (siehe dazu Hess. VGH, Urteil vom 10.08.1992, NVwZ-RR 1993, 432 und Hamburgisches OVG, Beschluss vom 06.12.1996, NJW 1997, 3111) oder auf den Zeitpunkt der Einlassung des Beklagten auf die Klage mit der Ankündigung des Klageabweisungsantrages im Schreiben vom 29.05.2007 (vgl. zu diesem Gedanken Hamburgisches OVG, Beschluss vom 06.12.1996, a. a. O.) abzustellen ist.
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VG Gießen, 13.11.2007 - 6 E 44/07
    Damit kann dahinstehen, ob hier für die Entscheidung abweichend von dem bei der Anfechtungsklage gegen eine Liniengenehmigung maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (siehe BVerwG, Urteil vom 06.04.2000, NVwZ 2001, 322, 323) wegen des (noch) fehlenden Vorverfahrens auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Gerichts (siehe dazu Hess. VGH, Urteil vom 10.08.1992, NVwZ-RR 1993, 432 und Hamburgisches OVG, Beschluss vom 06.12.1996, NJW 1997, 3111) oder auf den Zeitpunkt der Einlassung des Beklagten auf die Klage mit der Ankündigung des Klageabweisungsantrages im Schreiben vom 29.05.2007 (vgl. zu diesem Gedanken Hamburgisches OVG, Beschluss vom 06.12.1996, a. a. O.) abzustellen ist.
  • VG Gießen, 12.06.2008 - 6 L 843/08
    Die erkennende Kammer hat aber mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 13.11.2007 ( Az.: 6 E 44/07 ) unter anderem den Bescheid des Regierungspräsidiums Gießen vom 23.04.2007 aufgehoben und den Antragsgegner verpflichtet, der Antragstellerin gemäß § 13a PBefG eine gemeinwirtschaftliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Linienverkehrs für das Linienbündel Lich zu erteilen.

    Zwar ist das Urteil der erkennenden Kammer vom 13.11.2007 (Az.: 6 E 44/07 ) zu der den Beigeladenen zu 1. bis 3. nach § 13 PBefG erteilten Genehmigung für das Linienbündel Lich aufgrund mündlicher Verhandlung in einem Hauptsacheverfahren ergangen.

    Die Kammer hat in ihrem Urteil vom 13.11.2007 ( Az.: 6 E 44/07 ) unter anderem entscheidungstragend ausgeführt, dass jedenfalls mit der Zuschlagserteilung in einem mit europaweiter Ausschreibung durchgeführten Vergabeverfahren der Genehmigungsweg für eine eigenwirtschaftliche Genehmigung nach § 13 PBefG nicht mehr offen steht, sondern nur noch dem Gewinner der Ausschreibung - bei Erfüllung der sonstigen Genehmigungsvoraussetzungen - eine gemeinwirtschaftliche Linienverkehrsgenehmigung nach § 13a PBefG erteilt werden kann.

    Zwar ist nach dem Urteil der erkennenden Kammer vom 13.11.2007 (Az.: 6 E 44/07 ) die streitige Linienverkehrsgenehmigung gemäß § 13a PBefG der Antragstellerin zu erteilen und wird bis zu dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens ein erheblicher Teil des vom 10.12.2006 bis 14.12.2014 reichenden Vertragszeitraums mit dem Beigeladenen zu 4. verstrichen sein.

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 11 B 11.332

    Ein "Bierbus" für die Landeshauptstadt München

    Das wäre, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 22. Dezember 2009 (VRS Bd. 120 [2011], S. 49/52 ff.) unter Bezugnahme auf die Urteile des Verwaltungsgerichts Gießen vom 13. November 2007 (Az. 6 E 44/07 ) und vom 8. Mai 2008 (Az. 6 E 1240/07 ; 6 K 30/08.Gl ) rechtsgrundsätzlich entschieden hat, erforderlich gewesen, da § 55 Satz 1 PBefG eine "abweichende Regelung" im Sinn von Art. 15 Abs. 3 Satz 2 AGVwGO darstellt, die von der weitreichenden Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Bayern (Art. 15 Abs. 1 und 2 AGVwGO) unberührt bleibt.
  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 11 CS 09.2081

    Notwendigkeit eines Vorverfahrens in Angelegenheiten nach dem

    Die Rechtslage gleicht insofern weitgehend der rechtlichen Situation, die das Verwaltungsgericht Gießen bei seinen Urteilen vom 13. November 2007 (Az. 6 E 44/07; Juris) und vom 8. Mai 2008 (Az. 6 E 1240/07, Juris; 6 K 30/08.GI, Juris) vorfand.

    Anknüpfend an die letztgenannte Regelung führte das Verwaltungsgericht Gießen im Urteil vom 13. November 2007 (a.a.O., RdNrn. 24 f.) aus:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2020 - 13 A 1682/18
    vgl. in diesem Sinne aber wie das Verwaltungsgericht BayVGH, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 11 CS 09.2081 -, VRS 120, 49 ff. = juris, Rn. 25 ff.; VG Gießen, Urteil vom 13. November 2007 - 6 E 44/07 -, juris, Rn. 24 f.; Fiedler, in: Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Auflage 2014, § 55 PBefG Rn. 1; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand: 62. Ergänzungslieferung 2011, § 55 PBefG Rn. 2.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2008 - 13 B 929/08

    Rechtsschutzbegehren im Streit um die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis

    Auch unter Berücksichtigung der mit der Annahme eines Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen und dem genannten Zeitrahmen für einen eigenwirtschaftlichen Antrag zwangsläufig verbundenen Folge, dass u. U. ein zunächst eingeleitetes Verfahren wegen gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen kurzfristig gegenstandslos werden kann und sich dementsprechend die Vorarbeiten der an jenem Verfahren Beteiligten als nicht (mehr) relevant und nutzlos erweisen können, schließt sich der Senat hingegen nicht der Ansicht des VG Gießen im - nicht rechtskräftigen - Urteil vom 13.11.2007 (- 6 E 44/07 - DVBl. 2008, 472) an, wonach jedenfalls mit der Zuschlagserteilung in einer Ausschreibung für eine gemäß § 13a PBefG gemeinwirtschaftlich zu erbringende Verkehrsleistung der Genehmigungsweg nach § 13 PBefG für eine eigenwirtschaftlich zu erbringende Verkehrsleistung nicht mehr offen steht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2020 - 13 A 1680/18

    Erteilung einer Genehmigung zur Übertragung der Rechte und Pflichten aus einer

    vgl. in diesem Sinne aber wie das Verwaltungsgericht BayVGH, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 11 CS 09.2081 -, VRS 120, 49 ff. = juris, Rn. 25 ff.; VG Gießen, Urteil vom 13. November 2007 - 6 E 44/07 -, juris, Rn. 24 f.; Fiedler, in: Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Auflage 2014, § 55 PBefG Rn. 1; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand: 62. Ergänzungslieferung 2011, § 55 PBefG Rn. 2.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2020 - 13 A 1681/18
    vgl. in diesem Sinne aber wie das Verwaltungsgericht BayVGH, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 11 CS 09.2081 -, VRS 120, 49 ff. = juris, Rn. 25 ff.; VG Gießen, Urteil vom 13. November 2007 - 6 E 44/07 -, juris, Rn. 24 f.; Fiedler, in: Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Auflage 2014, § 55 PBefG Rn. 1; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand: 62. Ergänzungslieferung 2011, § 55 PBefG Rn. 2.
  • VG Minden, 27.05.2008 - 7 L 225/08
    Soweit das VG Gießen in seinem Urteil vom 13.11.2007 (6 E 44/07) zum Ergebnis komme, dass nach Zuschlagserteilung für eine gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistung ein eigenwirtschaftlicher Antrag unzulässig sei, könne dieser Entscheidung mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.10.2006 - 3 C 33.05 - jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht gefolgt werden, da ein anderen Sachverhalt gegeben sei.
  • VG Aachen, 28.03.2023 - 10 K 404/19

    Erforderlichkeit und Entbehrlichkeit eines Widerspruchsverfahrens, Erteilung

    In der bisher in der Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob der Gesetzgeber mit dem Wort "auch", die Durchführung eines Vorverfahrens nicht nur für die in der Vorschrift genannten Stellen, sondern auch in allen übrigen Fällen von Verwaltungsakten nach dem PBefG vorgeschrieben hat, vgl. in diesem Sinne: Bay. VGH, Urteil vom 9. Februar 2012 - 11 B 10.2791 -, juris, Rn. 49, und Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 11 CS 09.2081 -, juris, Rn. 25 ff.; VG Köln, Urteil vom 9. März 2018 - 18 K 7560/16 -, juris, Rn. 26 f., und Beschluss vom 18. Januar 2022 - 18 K 60/22 -, juris, Rn. 12 f.; VG Gießen, Urteil vom 13. November 2007 - 6 E 44/07 -, juris, Rn. 24; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand: 84. Ergänzungslieferung Dezember 2022, § 55 PBefG Rn. 2 f., oder lediglich auf die allgemeinen Regelungen in § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO zur Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens bei obersten Bundesbehörden und obersten Landesbehörden Bezug genommen hat, vgl. OVG NRW, Urteile vom 6. Oktober 2020 - 13 A 1682/18 -, - 13 A 1681/18 - und - 13 A 1680/18 -, jeweils juris, Rn. 27 ff.; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand: Dezember 2021, § 55 PBefG Rn. 62 f, hat sich das Bundesverwaltungsgericht der ersten Meinung angeschlossen, wonach § 55 Satz 1 PBefG zur Durchführung eines Vorverfahrens bei Anfechtung aller Verwaltungsakte nach dem PBefG verpflichtet, ohne dass eine Befugnis des Landesgesetzgebers zu einer abweichenden Regelung besteht.
  • VG Aachen, 28.03.2023 - 10 K 2881/19

    Erforderlichkeit und Entbehrlichkeit eines Widerspruchsverfahrens,

    In der bisher in der Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob der Gesetzgeber mit dem Wort "auch", die Durchführung eines Vorverfahrens nicht nur für die in der Vorschrift genannten Stellen, sondern auch in allen übrigen Fällen von Verwaltungsakten nach dem PBefG vorgeschrieben hat, vgl. in diesem Sinne: Bay. VGH, Urteil vom 9. Februar 2012 - 11 B 10.2791 -, juris, Rn. 49, und Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 11 CS 09.2081 -, juris, Rn. 25 ff.; VG Köln, Urteil vom 9. März 2018 - 18 K 7560/16 -, juris, Rn. 26 f., und Beschluss vom 18. Januar 2022 - 18 K 60/22 -, juris, Rn. 12 f.; VG Gießen, Urteil vom 13. November 2007 - 6 E 44/07 -, juris, Rn. 24; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand: 84. Ergänzungslieferung Dezember 2022, § 55 PBefG Rn. 2 f., oder lediglich auf die allgemeinen Regelungen in § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO zur Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens bei obersten Bundesbehörden und obersten Landesbehörden Bezug genommen hat, vgl. OVG NRW, Urteile vom 6. Oktober 2020 - 13 A 1682/18 -, - 13 A 1681/18 - und - 13 A 1680/18 -, jeweils juris, Rn. 27 ff.; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand: Dezember 2021, § 55 PBefG Rn. 62 f, hat sich das Bundesverwaltungsgericht der ersten Meinung angeschlossen, wonach § 55 Satz 1 PBefG zur Durchführung eines Vorverfahrens bei Anfechtung aller Verwaltungsakte nach dem PBefG verpflichtet, ohne dass eine Befugnis des Landesgesetzgebers zu einer abweichenden Regelung besteht.
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