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AG Bernau, 20.01.2014 - 6 F 508/13 |
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Verfahrensgang
- AG Bernau - 6 F 729/13
- AG Bernau, 20.01.2014 - 6 F 508/13
- OLG Brandenburg, 10.03.2015 - 10 UF 19/14
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 10.03.2015 - 10 UF 19/14
Elterliche Sorge: Gemeinsame elterliche Sorge nach gescheiterter Mediation
Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 20. Januar 2014 (6 F 508/13) wird zurückgewiesen.Die Gerichtskosten erster Instanz (6 F 508/13 und 6 F 729/13) wie auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Eltern je zur Hälfte auferlegt.
Durch Beschluss vom 20.1.2014, Erlassdatum 31.1.2014, hat das Amtsgericht den Antrag des Vaters auf Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge zurückgewiesen (6 F 508/13).