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   AG Völklingen, 13.07.2016 - 6 Gs 49/16   

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https://dejure.org/2016,22234
AG Völklingen, 13.07.2016 - 6 Gs 49/16 (https://dejure.org/2016,22234)
AG Völklingen, Entscheidung vom 13.07.2016 - 6 Gs 49/16 (https://dejure.org/2016,22234)
AG Völklingen, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 6 Gs 49/16 (https://dejure.org/2016,22234)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Messunterlagen, standardisiertes Messverfahren

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Auch bei Leivtec XV3 gibt es die ganze Messserie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsichtsanspruch eines Betroffenen in die nicht bei den Akten befindlichen Messunterlagen i.R.e. sog. standardisierten Messverfahrens; Recht auf ein faires Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    (Akten)Einsicht: Messunterlagen pp. gibt es auch ohne Anhaltspunkte für Messfehler

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 Gs 55/16

    Übergabe der Daten der gesamten Messserie in unverschlüsselter Form auf einen

    Auszug aus AG Völklingen, 13.07.2016 - 6 Gs 49/16
    Einer solchen Datenherausgabe stehen jedenfalls im vorliegenden Fall mit der Herausgabe lediglich an die Verteidigerin und einen von ihr beauftragten Sachverständigen auch eventuelle datenschutzrechtliche Bedenken nicht entgegen (vgl. auch AG Jena ,Beschluss vom 5.11.2015 AZ: 3 OWi 1268/15, 92646284, AG Neunkirchen, Beschluss vom 27.04.2016 AZ: 19 Gs 55/16 und AG Kaiserslautern, Beschluss vom 13.06.2016 AZ: 5 OWi 1020/16).
  • AG Jena, 05.11.2015 - 3 OWi 1268/15

    Akteneinsicht, Messserie

    Auszug aus AG Völklingen, 13.07.2016 - 6 Gs 49/16
    Einer solchen Datenherausgabe stehen jedenfalls im vorliegenden Fall mit der Herausgabe lediglich an die Verteidigerin und einen von ihr beauftragten Sachverständigen auch eventuelle datenschutzrechtliche Bedenken nicht entgegen (vgl. auch AG Jena ,Beschluss vom 5.11.2015 AZ: 3 OWi 1268/15, 92646284, AG Neunkirchen, Beschluss vom 27.04.2016 AZ: 19 Gs 55/16 und AG Kaiserslautern, Beschluss vom 13.06.2016 AZ: 5 OWi 1020/16).
  • OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - Ss (BS) 6/16

    Rechtsbeschwerde im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verfahrensrüge einer

    Auszug aus AG Völklingen, 13.07.2016 - 6 Gs 49/16
    Auch im Falle eines sogenannten standardisierten Messverfahrens kann sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren ein Anspruch des Betroffenen auf Einsicht in vorhandene, sich nicht bei den Akten befindliche Messunterlagen und Messdaten ergeben, und zwar unabhängig davon, ob konkrete Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen oder vorgetragen worden sind (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.02.2016 AZ: Ss (BS) 6/2016 (4/16 OWi)).
  • AG Kaiserslautern, 13.06.2016 - 5 OWi 1020/16

    Rohmessdaten, unverschlüsselte Herausgabe, Lebensakte

    Auszug aus AG Völklingen, 13.07.2016 - 6 Gs 49/16
    Einer solchen Datenherausgabe stehen jedenfalls im vorliegenden Fall mit der Herausgabe lediglich an die Verteidigerin und einen von ihr beauftragten Sachverständigen auch eventuelle datenschutzrechtliche Bedenken nicht entgegen (vgl. auch AG Jena ,Beschluss vom 5.11.2015 AZ: 3 OWi 1268/15, 92646284, AG Neunkirchen, Beschluss vom 27.04.2016 AZ: 19 Gs 55/16 und AG Kaiserslautern, Beschluss vom 13.06.2016 AZ: 5 OWi 1020/16).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Pflicht der Verwaltungsbehörde

    Weit überwiegend bejaht wird der Anspruch auf Einsicht in nicht bei den Akten befindliche Messunterlagen auch in den veröffentlichen Entscheidungen im Vorverfahren gem. § 62 OWiG (vgl. LG Ellwangen, DAR 2011, 418; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 24.08.2012 - 6 Qs 593 Js 3917/12 -, juris; LG Neubrandenburg, Beschluss vom 30.09.2015 - 82 Qs 112/15 -, juris; LG Trier, Beschluss vom 14.09.2017 - 1 Qs 46/17 -, juris; LG Baden-Baden, Beschluss vom 14.09.2018 - 2 Qs 104/18 -, juris, das zudem darauf hinweist, dass dem Schutzinteresse der von einer Messreihe erfassten anderen Verkehrsteilnehmer durch Anonymisierung ihrer Daten Rechnung getragen werden kann; AG Kassel, Beschluss vom 23.12.2015 - 381 OWi 315/15 -, juris; AG Völklingen, Beschluss vom 13.07.2016 - 6 Gs 49/16 -, juris, das zutreffend darauf hinweist, dass bei einer Herausgabe nicht bei den Akten befindlicher Messunterlagen und Messdaten an den Verteidiger und einen vom Verteidiger beauftragten Sachverständigen datenschutzrechtliche Bedenken nicht entgegenstehen [vgl. dazu auch BGHSt 52, 58 = NStZ 2008, 104]; AG Neunkirchen, Beschluss vom 05.09.2016 - 19 OWi 531/15 -, juris; AG Hannover, Beschluss vom 28.11.2017 - 214 OWi 298/17 -, juris; AG Bitburg, Beschluss vom 27.06.2018 - 3 OWi 66/18; vgl. auch die inzwischen herrschende Meinung in der Literatur: Grube in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht Rn. 64; Helle in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 3 StVO Rn. 58; Leitmeier, NJW 2016, 1457; Reisert, ZfS 2017, 244; Cierniak, ZfS 2012, 664; Cierniak/Niehaus, NStZ 2014, 526; und Cierniak/Niehaus, DAR 2018, 451, die zusammenfassend pointiert darauf hinweisen: "Der Betroffene ist im Rechtsstaat nicht gezwungen, die Ergebnisse der Verwendung standardisierter Messverfahren hinzunehmen ("black box"), ohne die Gelegenheit dazu zu haben, die Grundlagen dieser Messung zu kennen und ggf. überprüfen zu lassen... Ob der damit für den Betroffenen (oder dessen Rechtschutzversicherung) verbundene Kostenaufwand als "sinnvoll" erscheint, ist eine Frage, deren Beantwortung nicht den Gerichten obliegt").
  • AG Esslingen, 03.03.2017 - 4 OWi 22/17

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Messdaten, Messunterlagen

    Der Betroffene hat daher einen Anspruch auf Überlassung der Rohmessdaten (Im Ergebnis ebenso AG Völklingen 6 Gs 49/16).
  • AG Merzig, 23.08.2017 - 21 OWi 110/17

    Akteneinsicht in Messreihe, Statistikdatei und Lebensakte

    Der Herausgabe der Messdatei stehen jedenfalls für den Fall der Herausgabe nur an den Verteidiger keine eventuellen datenschutzrechtlichen Bedenken entgegen (vgl. auch AG Völklingen, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 6 Gs 49/16; AG Neunkirchen, a.a.O.; AG Kaiserslautern, Beschluss vom 13. Juni 2016 - 5 OWi 1020/16, jeweils zitiert nach juris).
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