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AG Aurich, 02.04.2020 - 6 Gs 490/20 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Aurich, 02.04.2020 - 6 Gs 490/20
- LG Aurich, 05.05.2020 - 12 Qs 78/20
Wird zitiert von ...
- LG Aurich, 05.05.2020 - 12 Qs 78/20
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Voraussetzungen
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aurich vom 02.04.2020 (Geschäftsnummer: 6 Gs 490/20) wird als unbegründet verworfen.