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   VG Mainz, 02.06.2014 - 6 K 118/13.MZ   

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VG Mainz, 02.06.2014 - 6 K 118/13.MZ (https://dejure.org/2014,14117)
VG Mainz, Entscheidung vom 02.06.2014 - 6 K 118/13.MZ (https://dejure.org/2014,14117)
VG Mainz, Entscheidung vom 02. Juni 2014 - 6 K 118/13.MZ (https://dejure.org/2014,14117)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 56 Abs 4 S 1 SG vom 15.12.1995
    Rückforderung von Ausbildungsgeld von Offizieren des Sanitätsdienstes; maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Abdienzeit; Berücksichtigung von Zeiten der klinischen Weiterbildung; Rechtmäßigkeit der Unterteilung der Abdienzeit in drei gleichlange Abschnitte und deren ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung und Erstattung von Ausbildungsgeld von Offizieren des Sanitätsdienstes; Erteilung der Approbation als maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Abdienzeit bei Offizieren des Sanitätsdienstes im Soldatenverhältnis auf Zeit

  • esovgrp.de

    BRRG § 125,BRRG § 125 Abs 1,BRRG § ... 125 Abs 1 S 2,BRRG § 125 Abs 1 S 3,SG § 30,SG § 30 Abs 2,SG § 56,SG § 56 Abs 4,SG § 56 Abs 4 S 1,SG § 56 Abs 4 S 1 Nr 1,SG § 56 Abs 4 S 2,SG § 56 Abs 4 S 3,SG § 97,SG § 97 Abs 1,SLVO § 31,SLVO § 31 Abs 4
    Abdienquote, Abdienzeit, Antrag, Approbation, Arzt, Atypik, Ausbildung, Ausbildungsgeld, Beamter, Beendigung, Befähigung, Belehrung, Berufserfahrung, besondere Härte, Beurlaubung, Bundeswehr, Bundeswehrzentralkrankenhaus, Dienst- und Treueverhältnis, Dienstverhältnis, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 04.07.2013 - 6 BV 12.19

    Berufssoldat; Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes; Entlassung; Erstattung

    Auszug aus VG Mainz, 02.06.2014 - 6 K 118/13
    Die Fachausbildung kann aufgrund ihrer Besonderheiten in eine Berufstätigkeit eingebettet sein und einer weiteren Spezialisierung in einem Fachgebiet dienen (vgl. BayVGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - 6 BV 12.19 -, juris Rn. 29).

    Hierunter fallen diejenigen Zeiten, in denen der Soldat auf Zeit mit seinen durch die Ausbildung erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten nach Beendigung der Ausbildung der Bundeswehr uneingeschränkt zur Verfügung gestanden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 B 96.12, Umdruck Rn. 8; BayVGH, Urteil vom 4. Juli 2013, a.a.O. = juris Rn. 27; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. Dezember 2013 - 10 K 5420/13 -, juris Rn. 39).

    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2014, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 4. Juli 2013, a.a.O. = juris Rn. 28).

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass die vom Kläger angesprochenen Änderungen im Bereich der Bundeswehr den vom Gesetzgeber mit den Erstattungsbestimmungen verfolgten Zweck berührt haben könnten, dem vorzeitigen Ausscheiden von besonders ausgebildeten und deswegen nicht ohne weiteres zu ersetzenden Berufssoldaten aus der Bundeswehr entgegenzuwirken (vgl. BayVGH, Urteil vom 4. Juli 2013, a.a.O. = juris Rn. 35).

    Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, im Rahmen der nach § 56 Abs. 4 Satz 3 SG anzustellenden Ermessensentscheidung den Zeitraum vom Ende der Ausbildung - hier: Approbation - bis zum planmäßigen Ende des Soldatenverhältnisses auf Zeit (Abdienzeit) in drei gleichlange Abschnitte zu unterteilen, die Höhe eines teilweisen Verzichts auf die Rückforderung davon abhängig zu machen, in welcher Phase der Soldat vorzeitig ausscheidet und im Falle eines Ausscheidens im 1. Drittel der Abdienzeit auf den für die bereits abgediente Zeit ermittelten Prozentsatz den Multiplikator 0, 75 anzuwenden (vgl. BayVGH, Urteil vom 4. Juli 2013, a.a.O. = juris Rn. 41; OVG NW, Urteil vom 30. September 1999, a.a.O. = juris Rn. 48; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. August 2002 - 10 ZU 4067/98 -, ESVGH 53, 51 = juris Rn. 14).

    Zum anderen soll die durch die anfänglich höheren Rückforderungsbeträge eintretende stärkere Bindung eines Soldaten, der seine Ausbildung erst vor kurzem abgeschlossen hat, dem Umstand Rechnung tragen, dass der Dienstherr erst jetzt von der Ausbildung, in die er investiert hat, profitiert (vgl. BayVGH, Urteil vom 4. Juli 2013, a.a.O.= juris Rn. 41).

  • VG Gießen, 05.11.2012 - 5 K 785/11

    Rückforderung von Ausbildungsgeld

    Auszug aus VG Mainz, 02.06.2014 - 6 K 118/13
    Bei diesen ausschließlich als Neuregelung gedachten Fallgruppen handelt es sich um diejenigen des § 56 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 3 - 5 SG (vgl. zu alledem VG Gießen, Urteil vom 5. November 2012 - 5 K 785/11.Gi -, juris Rn. 26).

    Eine "besondere Härte" setzt demgemäß eine atypische Fallkonstellation bzw. einen Sachverhalt von einigem Gewicht voraus (vgl. VG Gießen, Urteile vom 5. November 2012, a.a.O. = juris Rn. 36, und vom 4. September 1998, a.a.O. = juris Rn. 19).

    Das der Beklagten durch § 56 Abs. 4 Satz 3 SG eingeräumte Ermessen berechtigt sie insbesondere auch zur Erhebung von Stundungszinsen als Ausgleich für den Zinsverlust der aufgeschobenen Tilgung der Hauptforderung (vgl. VG Gießen, Urteil vom 5. November 2012, a.a.O. = juris Rn. 42 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 B 96.12

    Revisionsrechtliche Erheblichkeit der Frage nach Ansprüchen auf Zahlung einer

    Auszug aus VG Mainz, 02.06.2014 - 6 K 118/13
    Hierunter fallen diejenigen Zeiten, in denen der Soldat auf Zeit mit seinen durch die Ausbildung erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten nach Beendigung der Ausbildung der Bundeswehr uneingeschränkt zur Verfügung gestanden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 B 96.12, Umdruck Rn. 8; BayVGH, Urteil vom 4. Juli 2013, a.a.O. = juris Rn. 27; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. Dezember 2013 - 10 K 5420/13 -, juris Rn. 39).

    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2014, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 4. Juli 2013, a.a.O. = juris Rn. 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1999 - 12 A 1828/98
    Auszug aus VG Mainz, 02.06.2014 - 6 K 118/13
    Für diese Personengruppe regelt § 56 Abs. 4 Satz 1 SG a.F. trotz des Fehlens einer dem § 49 Abs. 4 Satz 2 SG a.F. entsprechenden Vorschrift abschließend die Erstattung der Kosten des Studiums - zu denen auch das einem früheren Sanitätsoffiziersanwärter nach § 30 Abs. 2 SG gewährte Ausbildungsgeld gehört (vgl. OVG NW, Urteil vom 30. September 1999 - 12 A 1828/98 -, juris Rn. 25) -, soweit der ehemalige Soldat auf Zeit im Zeitpunkt der Entlassung nicht mehr Sanitätsoffiziersanwärter war (vgl. OVG NW, a.a.O.; VG Gießen, Urteil vom 4. September 1998 - 8 E 237/96 (1) -, juris Rn. 16; Scherer/Alff, Soldatengesetz, 6. Auflage 1988, § 56 Rn. 6).

    Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, im Rahmen der nach § 56 Abs. 4 Satz 3 SG anzustellenden Ermessensentscheidung den Zeitraum vom Ende der Ausbildung - hier: Approbation - bis zum planmäßigen Ende des Soldatenverhältnisses auf Zeit (Abdienzeit) in drei gleichlange Abschnitte zu unterteilen, die Höhe eines teilweisen Verzichts auf die Rückforderung davon abhängig zu machen, in welcher Phase der Soldat vorzeitig ausscheidet und im Falle eines Ausscheidens im 1. Drittel der Abdienzeit auf den für die bereits abgediente Zeit ermittelten Prozentsatz den Multiplikator 0, 75 anzuwenden (vgl. BayVGH, Urteil vom 4. Juli 2013, a.a.O. = juris Rn. 41; OVG NW, Urteil vom 30. September 1999, a.a.O. = juris Rn. 48; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. August 2002 - 10 ZU 4067/98 -, ESVGH 53, 51 = juris Rn. 14).

  • VG Gießen, 04.09.1998 - 8 E 237/96

    Rückforderung von Ausbildungsgeldern - zur Anrechnung auf die Abdienzeit

    Auszug aus VG Mainz, 02.06.2014 - 6 K 118/13
    Für diese Personengruppe regelt § 56 Abs. 4 Satz 1 SG a.F. trotz des Fehlens einer dem § 49 Abs. 4 Satz 2 SG a.F. entsprechenden Vorschrift abschließend die Erstattung der Kosten des Studiums - zu denen auch das einem früheren Sanitätsoffiziersanwärter nach § 30 Abs. 2 SG gewährte Ausbildungsgeld gehört (vgl. OVG NW, Urteil vom 30. September 1999 - 12 A 1828/98 -, juris Rn. 25) -, soweit der ehemalige Soldat auf Zeit im Zeitpunkt der Entlassung nicht mehr Sanitätsoffiziersanwärter war (vgl. OVG NW, a.a.O.; VG Gießen, Urteil vom 4. September 1998 - 8 E 237/96 (1) -, juris Rn. 16; Scherer/Alff, Soldatengesetz, 6. Auflage 1988, § 56 Rn. 6).

    Eine "besondere Härte" setzt demgemäß eine atypische Fallkonstellation bzw. einen Sachverhalt von einigem Gewicht voraus (vgl. VG Gießen, Urteile vom 5. November 2012, a.a.O. = juris Rn. 36, und vom 4. September 1998, a.a.O. = juris Rn. 19).

  • VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 130/13

    Rückforderung von Ausbildungskosten von aus dem Soldatenverhältnis vorzeitig

    Auszug aus VG Mainz, 02.06.2014 - 6 K 118/13
    Die gegen diese Verfahrensweise erhobenen Einwände (vgl. etwa VG Schleswig, Urteil vom 6. März 2014 - 12 A 130/13 -, S. 7 f. des Umdrucks) überzeugen nicht.
  • VG Ansbach, 22.11.2011 - AN 15 K 11.00904

    Die durch ein Studium ausgelöste Mindestdienstzeit eines Berufssoldaten wird

    Auszug aus VG Mainz, 02.06.2014 - 6 K 118/13
    Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 22. November 2011 - AN 15 K 11.00904 (juris) der Auffassung ist, die Facharztausbildung dürfe bei der Berechnung der Abdienzeit nicht herausgerechnet werden und dies mit einem inzwischen eingetretenen gesellschaftlichen Wandel begründet, den er einerseits in Veränderungen im Bereich der Bundeswehr (internationale Einsätze, Strukturreform) und deren Auswirkungen auf die Personalplanung sieht, andererseits im Bereich der ärztlichen Weiterbildung, insbesondere in einem geänderten Erscheinungsbild der Tätigkeit von Assistenzärzten, bei der der Ausbildungscharakter zurückgetreten ist, vermag die Kammer dieser Argumentation nicht zu folgen.
  • VGH Hessen, 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98

    Rückforderung von Ausbildungsgeld: AiP-Fachausbildung i.S.d. SG § 56 Abs 4 S 1

    Auszug aus VG Mainz, 02.06.2014 - 6 K 118/13
    Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, im Rahmen der nach § 56 Abs. 4 Satz 3 SG anzustellenden Ermessensentscheidung den Zeitraum vom Ende der Ausbildung - hier: Approbation - bis zum planmäßigen Ende des Soldatenverhältnisses auf Zeit (Abdienzeit) in drei gleichlange Abschnitte zu unterteilen, die Höhe eines teilweisen Verzichts auf die Rückforderung davon abhängig zu machen, in welcher Phase der Soldat vorzeitig ausscheidet und im Falle eines Ausscheidens im 1. Drittel der Abdienzeit auf den für die bereits abgediente Zeit ermittelten Prozentsatz den Multiplikator 0, 75 anzuwenden (vgl. BayVGH, Urteil vom 4. Juli 2013, a.a.O. = juris Rn. 41; OVG NW, Urteil vom 30. September 1999, a.a.O. = juris Rn. 48; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. August 2002 - 10 ZU 4067/98 -, ESVGH 53, 51 = juris Rn. 14).
  • VG Düsseldorf, 15.08.2011 - 10 K 3864/10

    Verpflichtung zur Erstattung der anlässlich einer Fachausbildung bei der

    Auszug aus VG Mainz, 02.06.2014 - 6 K 118/13
    Es ist daher aus Rechtsgründen nichts dagegen einzuwenden, wenn die Beklagte unter diesen Gesichtspunkten in den Fällen, in denen ein Soldat auf Zeit im 1. Drittel seiner Abdienzeit aus dem Soldatenverhältnis ausscheidet, die unbereinigte Abdienzeit mit dem Faktor 0, 75 gewichtet, zumal es sich um eine von § 56 Abs. 4 Satz 3 SG gesetzlich nicht gebotene begünstigende Ermessenspraxis handelt (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 15. August 2011 - 10 K 3864/10 -, juris Rn. 25).
  • VG Hannover, 13.09.2013 - 2 A 3056/12

    Ausbildungsgeld; Bemessungsgrundsätze; besondere Härte; Entlassung; Erstattung

    Auszug aus VG Mainz, 02.06.2014 - 6 K 118/13
    Daran ist nichts auszusetzen (vgl. auch VG Hannover, Urteil vom 13. September 2013 - 2 A 3056/12 -, juris Rn. 52).
  • VG Düsseldorf, 30.12.2013 - 10 K 5420/13

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Rückforderung von

  • BVerwG, 28.09.1983 - 6 B 13.83

    Fachausbildung, die ein Sanitätsoffizier in einem Bundeswehrkrankenhaus erhält,

  • BVerwG, 21.04.1987 - 6 C 13.85

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Entlassung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis eines

  • BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71

    Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1996 - 12 A 2476/94

    Erstattungspflicht; Sanitätsoffizieranwärter; Ausbildungsgeld; Doppelstudium;

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 87.84

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs auf Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2016 - 5 LB 156/15

    Abdienquote; Ausbildungsgeld; Ausbildungskosten; besondere Härte; Bundeswehr;

    58 ff., 62; VG Münster, Urteil vom 21.8.2014, a. a. O., Rn. 64 ff.; VG Mainz, Urteil vom 2.6.2014 - 6 K 118/13.MZ -, juris Rnrn.

    Die überwiegende Rechtsprechung hält 4 Prozent für rechtmäßig (so OVG NRW, Urteil vom 1.6.2015, a. a. O., Rn. 63 ff.; OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 17.12.2015, a. a. O., Rn. 60; Bay. VGH, Beschluss vom 19.5.2015, a. a. O., Rn. 21; VG Schleswig, Urteil vom 6.3.2014, a. a. O., Rn. 46; VG Mainz, Urteil vom 2.6.2014, a. a. O., Rn. 48; VG Göttingen, Urteil vom 11.3.2015 - 1 A 142/13 - VG Braunschweig, Urteil vom 24.3.2015 - 7 A 144/13 - VG Gießen, Urteil vom 5.11.2012, a. a. O., Rn. 42; VG München, Urteil vom 13.12.2013, a. a. O., Rn. 40).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2015 - 10 A 10935/14

    Abdienen, Abdienquote, Abdienzeit, Alimentation, Ausbildung, Ausbildungsgeld,

    Die Beweggründe, die einen Sanitätsoffizier zum vorzeitigen Verlassen der Bundeswehr bewogen haben, rechtfertigen - mit Ausnahme des Falles der Kriegsdienstverweigerung - nicht die Annahme einer besonderen Härte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. August 1996 - 12 A 2476/94 -, Rn. 13/14 , VG Mainz Urteil vom 2. Juni 2014 - 6 K 118/13.MZ -, Rn. 35, jeweils nach juris).
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