Weitere Entscheidungen unten: VG Freiburg, 07.04.2014 | VG Cottbus, 01.04.2014

Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 30.08.2012 - 6 K 1287/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31283
VG Karlsruhe, 30.08.2012 - 6 K 1287/12 (https://dejure.org/2012,31283)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.08.2012 - 6 K 1287/12 (https://dejure.org/2012,31283)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. August 2012 - 6 K 1287/12 (https://dejure.org/2012,31283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,31283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine eigenhändige Unterschrift eines Klägers oder seines Prozessbevollmächtigten für die Wirksamkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage; Persönliche Eignung zum Führen eines kleinen Waffenscheins bei beabsichtigter Übernahme von polizeilichen oder ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht - Kleiner Waffenschein; Widerruf; Persönliche Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kleiner Waffenschein kann entzogen werden bei Provozieren von gefährlichen Situationen

  • bista.de (Kurzinformation)

    Behindertenparkplatz nicht mit der Pistole verteidigen

  • bista.de (Kurzinformation)

    Behindertenparkplatz nicht mit der Pistole verteidigen

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 121 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.08.2012 - 6 K 1287/12
    Ein solches schließt jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art ein (BVerwG, Urteil vom 28.01.2010 - 8 C 38.09 - BVerwGE 136, 75).

    Zugleich soll vermieden werden, dass die für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen normierten speziellen Prozessvoraussetzungen (Vorverfahren, Klagefristen) unterlaufen sowie die Gerichte mit nicht oder noch nicht erforderlichen Feststellungsklagen belastet werden und dass der Kläger das Gericht unter Umständen ein zweites Mal mit der Streitsache befassen muss, wenn die Beklagte nicht freiwillig bereit ist, aus der festgestellten Rechtslage die gebotenen Folgerungen zu ziehen (st. Rspr. des BVerwG, vgl. nur Urteil vom 28.01.2010 - 8 C 38.09 - BVerwGE 136, 75 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 10 S 1578/08

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen nach dem Marktentlastungs- und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.08.2012 - 6 K 1287/12
    Versteht sich aber das Ergebnis von selbst, so bedarf es insoweit nach § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.03.2009 - 10 S 1578/08 - DVBl 2009, 1255).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.08.2012 - 6 K 1287/12
    Versteht sich aber das Ergebnis von selbst, so bedarf es insoweit nach § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (BVerwG, Urteil vom 16.06.1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.03.2009 - 10 S 1578/08 - DVBl 2009, 1255).
  • VG Aachen, 12.02.2010 - 6 L 471/09

    Ernstliche Zweifel bezüglich der Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides bei hoher

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.08.2012 - 6 K 1287/12
    Insoweit ist eine einschränkende Auslegung des Besitzbegriffs in dieser Vorschrift angezeigt (vgl. auch VG Aachen, Beschluss vom 12.02.2010 - 6 L 471/09 - juris).
  • OVG Hamburg, 06.02.2007 - 3 Bf 32/07

    Erteilung eines sog. kleinen Waffenscheines; Streitwerthöhe

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.08.2012 - 6 K 1287/12
    Der Streitwert wird gemäß § 52 Abs. 2 GKG (in Anlehnung an OVG Hamburg, Beschluss vom 06.02.2007 - 3 Bf 32/07 - GewArch 2007, 205) auf 5.000,-- EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 15.04.1998 - 1 B 230.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rücknahme einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.08.2012 - 6 K 1287/12
    Es stellt von daher den Regelfall dar, dass das Erlöschen einer waffenrechtlichen Erlaubnis von einer Maßnahme nach § 46 Abs. 2 oder 3 WaffG begleitet wird (BVerwG, Beschluss vom 15.04.1998 - 1 B 230.97 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 80).
  • BGH, 27.09.2005 - VIII ZB 105/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungs- und der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.08.2012 - 6 K 1287/12
    Unter diesen Voraussetzungen kann selbst ein vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug als Unterschrift anzuerkennen sein (BGH, Beschluss vom 27.09.2005 - VIII ZB 105/04 - NJW 2005, 3775).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 7 B 160.79

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.08.2012 - 6 K 1287/12
    Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass vom Schriftformerfordernis Ausnahmen bestehen, wenn sich, ohne dass eine Beweisaufnahme hierzu erforderlich würde, aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben (BVerwG, Urteil vom 29.08.1983 - 6 C 89.82 - NVwZ 1985, 34 sowie Beschluss vom 26.06.1980 - 7 B 160.79 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.08.2012 - 6 K 1287/12
    Diese "Formstrenge" stellt letztlich auch nur geringe Anforderungen, die ohne Schwierigkeiten zu erfüllen sind (BVerwG, Urteil vom 06.12.1988 - 9 C 40.87 - BVerwGE 81, 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.08.1983 - 6 C 89.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung - Kläger - Verschulden -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.08.2012 - 6 K 1287/12
    Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass vom Schriftformerfordernis Ausnahmen bestehen, wenn sich, ohne dass eine Beweisaufnahme hierzu erforderlich würde, aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben (BVerwG, Urteil vom 29.08.1983 - 6 C 89.82 - NVwZ 1985, 34 sowie Beschluss vom 26.06.1980 - 7 B 160.79 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 26.09.1958 - IV C 14.57
  • VG Dresden, 21.06.2010 - 4 L 74/10
  • VG München, 15.02.2022 - M 7 S 21.3274

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf waffenrechtlicher

    Denn die persönliche Eignung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 WaffG fehlt insbesondere auch demjenigen, der gefährliche Situationen provoziert, die er nur durch Einsatz einer mitgeführten Schreckschusspistole zu kontrollieren vermag (vgl. Leitsatz VG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 30.8.2012 - 6 K 1287/12 - juris).

    Denn wenn - wie hier - die Gesamtumstände die Annahme rechtfertigen, dass in der Person des Antragstellers Umstände vorliegen, die die Prognose erlauben, dass er nicht sachgemäß mit Waffen und Munition umgehen kann, dürfte es insbesondere auch nicht darauf ankommen, ob der Antragsteller bei dem Vorfall am 3. Juli 2020 seine Waffe missbräuchlich oder noch in Einklang mit der Rechtsordnung, also in Notwehr oder in Wahrnehmung sonstiger Notstandsrechte, genutzt hat (vgl. VG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 30.8.2012 - 6 K 1287/12 - juris Rn. 51 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Freiburg, 07.04.2014 - A 6 K 1287/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8101
VG Freiburg, 07.04.2014 - A 6 K 1287/12 (https://dejure.org/2014,8101)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07.04.2014 - A 6 K 1287/12 (https://dejure.org/2014,8101)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07. April 2014 - A 6 K 1287/12 (https://dejure.org/2014,8101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,8101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gefahr einer Verfolgung eines Uiguren wegen Unterstützung des Seperatismus nach § 103 ChinStGB bei Rückkehr nach China

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 3a, RL 2011/95/EU Art. 9, AsylVfG § 3b Abs. 1 Nr. 3, AsylVfG § 3b Abs. 1 Nr. 5, RL 2011/95/EU Art. 4
    China, Uiguren, Xinjiang, Exilpolitik, Urumqi, Kasachstan, sichere Drittstaaten, anderweitige Sicherheit vor Verfolgung, Ostturkestan Union, Uigurischer Weltkongress, Separatismus

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 AsylVfG 1992 vom 28.08.2013, § 3b Abs 1 Nr 3 AsylVfG 1992 vom 28.08.2013, § 3b Abs 1 Nr 5 AsylVfG 1992 vom 28.08.2013, Art 9 EURL 95/2011, Art 10 Abs 1 EURL 95/2011
    Verfolgungsgefahr für chinesische Uiguren; Exilpolitik

  • rechtsportal.de

    Asyl- und Ausländerrecht - China; Uiguren; Nachfluchtgrund; Ostturkestan Union in Europa e.V.; Exilpolitische Betätigung; Vorverfolgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Ansbach, 18.05.2004 - AN 15 K 04.30491
    Auszug aus VG Freiburg, 07.04.2014 - A 6 K 1287/12
    Dass die Klägerin tatsächlich an den genannten Orten in China in der uigurischen Provinz Xinjiang gelebt hat, nämlich in Tekes, Urumqi und Gulja, und nicht etwa in Wahrheit eine kasachische Staatsangehörige uigurischer Volkszugehörigkeit ist, die sich mit ihrem Vorbringen an Verfolgungsereignisse in China anhängt, um ein ihr anderweit nicht zustehendes Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erlangen (siehe dazu, dass Uiguren mit kasachischer Staatsangehörigkeit in Kasachstan nicht politisch verfolgt werden: VG Ansbach, u. v. 18.5.2004 - AN 15 K 04.30491 -, juris), ergibt sich für das Gericht schon aus den sehr detaillierten Angaben der Klägerin, die sie bei der Anhörung vor dem Bundesamt spontan zu den einzelnen Wohnadressen an diesen Orten mit Straßennamen und Hausnummern gemacht hat.

    Gegenüber illegal eingereisten Uiguren aber nehmen die kasachischen Behörden keine Rücksicht und schieben sie im Rahmen ihrer engen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit dem großen Nachbarstaat China auch ohne Weiteres wieder dorthin zurück ab (zum guten Verhältnis von Kasachstan zu China bei der Bekämpfung des uigurischen Separatismus siehe VG Ansbach, u. v. 18.5.2004 - AN 15 K 04.30491 -, juris, Rdnr. 52; dazu auch amnesty international, Jahresbericht 2006, Kasachstan - im internet unter www.amnesty.de; zur Zusammenarbeit unter anderem von Kasachstan mit China im Rahmen der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit, einem Zusammenschluss der zentralasiatischen Staaten und Chinas zur Terrorismusbekämpfung, und zu der häufigen Verletzung der Flüchtlingskonvention durch Kasachstan gegenüber uigurischen Flüchtlingen aus China siehe auch GfbV, News 2011, 15.6.2011 - siehe http://www.gfbv.it/2c-stampa/2011/110615de.html).

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 13.11

    Asylanerkennung; Asylantrag; Ausschlussgründe; Beachtlichkeit des Asylantrags;

    Auszug aus VG Freiburg, 07.04.2014 - A 6 K 1287/12
    Ganz abgesehen davon wäre hier die Vorschrift des § 27 AsylVfG über die Asylverweigerung bei anderweitiger Sicherheit nur auf die Asylberechtigung nach Art. 16a GG nicht aber auf die Flüchtlingsanerkennung anwendbar, während es nach der Rechtsprechung einen Grundsatz der Subsidiarität des Flüchtlingsrechts bei anderweitiger Sicherheit nicht gibt, weil das Flüchtlingsrecht und die Qualifikationsrichtlinie eine solche Konstruktion nur in Bezug auf einen nach der GFK von einem anderen Staat bereits gewährten Flüchtlingsschutz bzw. auf eine Schutzunterstellung unter die UNRWA kennen (siehe dazu BVerwG, U. v. 4.9.2012 - 10 C 13/11 -, juris, Rdnrn. 15 und 16).
  • BVerwG, 22.04.2008 - 10 B 88.07

    Verfahrensrecht, Streitwert, Revisionsverfahren, Revisionszulassungsantrag

    Auszug aus VG Freiburg, 07.04.2014 - A 6 K 1287/12
    Im Hinblick darauf, dass der Status eines anerkannten Asylberechtigten mittlerweile nahezu vollständig dem Status eines anerkannten Flüchtlings gleicht (so ausdrücklich BVerwG, B. v. 21.12.2006 - 1 C 29.03 -, NVwZ 2007, 469 und B. v. 22.4.2008 - 10 B 88.07 -, InfAuslR 2008, 322; siehe auch BVerwG, Urt. v. 1.3.2011 - 10 C 2/10 -, juris - Rdziff. 53), ist das Unterliegen der Kläger bezüglich ihrer Klage auf Anerkennung als Asylberechtigte (siehe Ziff. 1 des angefochtenen Bescheids) als derart marginal anzusehen, dass es gerechtfertigt ist, der im Übrigen unterliegenden Beklagten die Verfahrenskosten voll aufzuerlegen.
  • VGH Bayern, 24.07.2002 - 2 B 98.34950

    China, Uiguren, Ostturkestanische Volksrevolutionäre Partei, Sympathisanten,

    Auszug aus VG Freiburg, 07.04.2014 - A 6 K 1287/12
    Die Organisation wird trotz ihres überschaubaren Mitgliederkreises und der geringen Zahl der Teilnehmer genau beobachtet (so ausführlich VG Karlsruhe, U. v. 5.2.2013 - A 6 K 962/12 -, juris unter anderem auch unter Verweis auf den Briefwechsel zwischen der bayerischen Landtagsvizepräsidentin und dem chinesischen Generalkonsulat, das gefordert hatte, die "absurde" Veranstaltung zu unterbinden; zur intensiven chinesischen geheimdienstlichen Beobachtung der uigurischen Exilszene in Deutschland, obwohl diese mit ca. 600 hauptsächlich in München lebenden Uiguren vergleichsweise klein und überschaubar ist, siehe unter anderem DER SPIEGEL Nr. 29/2009 v. 13.7.2009, S. 39 - im internet über google auffindbar -, wonach uigurische Aktivitäten, neben den Aktivitäten der Tibeter, der Demokratiebewegung in China, der Falun-Gong-Anhänger und der Aktivitäten Taiwans von der chinesischen Staatspropaganda bezeichnenderweise als eines der "fünf Gifte" bezeichnet wird; zur Strafbarkeit von Aktivitäten für die Ostturkestan Bewegung nach chinesischem Strafrecht - § 103 Chin.StGB und zur verschärften, undifferenziert gewaltfreie wie gewalttätige Aktivitäten gleichsetzenden Anwendung dieser Norm, sowie der Abhängigkeit ihrer Anwendung durch die Sicherheitsbehörden und chinesischen Gerichte von den politischen Richtlinien amnesty international, Auskunft vom 29.4.2002 an BayVGH und amnesty international, Auskunft v. 30.11.2006 an VG München zur verschärften Anwendung des Separatismusstraftatbestandes nach dem Anschlag vom 11. September; eine ausführliche Darstellung der Auskunftslage zu diesem Fragenkreis und zur besonderen Empfindlichkeit der chinesischen Staatsführung gegenüber uigurischen Aktivitäten und zum Separatismusstraftatbestand findet sich auch in der Entscheidung des BayVGH, U. v. 24.7.2002 - 2 B 98.34950 -, juris, Rdnrn. 27 - 39 und ThürOVG, U. v. 26.6.2003 - 3 KO 321/01 - juris, Rdnrn. 42 - 51).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 10 C 2.10

    Asyl; Ausschlussgrund; Aussetzung des Verfahrens; Beweismaß; faires Verfahren;

    Auszug aus VG Freiburg, 07.04.2014 - A 6 K 1287/12
    Im Hinblick darauf, dass der Status eines anerkannten Asylberechtigten mittlerweile nahezu vollständig dem Status eines anerkannten Flüchtlings gleicht (so ausdrücklich BVerwG, B. v. 21.12.2006 - 1 C 29.03 -, NVwZ 2007, 469 und B. v. 22.4.2008 - 10 B 88.07 -, InfAuslR 2008, 322; siehe auch BVerwG, Urt. v. 1.3.2011 - 10 C 2/10 -, juris - Rdziff. 53), ist das Unterliegen der Kläger bezüglich ihrer Klage auf Anerkennung als Asylberechtigte (siehe Ziff. 1 des angefochtenen Bescheids) als derart marginal anzusehen, dass es gerechtfertigt ist, der im Übrigen unterliegenden Beklagten die Verfahrenskosten voll aufzuerlegen.
  • VG Karlsruhe, 05.02.2013 - A 6 K 962/12
    Auszug aus VG Freiburg, 07.04.2014 - A 6 K 1287/12
    Die Organisation wird trotz ihres überschaubaren Mitgliederkreises und der geringen Zahl der Teilnehmer genau beobachtet (so ausführlich VG Karlsruhe, U. v. 5.2.2013 - A 6 K 962/12 -, juris unter anderem auch unter Verweis auf den Briefwechsel zwischen der bayerischen Landtagsvizepräsidentin und dem chinesischen Generalkonsulat, das gefordert hatte, die "absurde" Veranstaltung zu unterbinden; zur intensiven chinesischen geheimdienstlichen Beobachtung der uigurischen Exilszene in Deutschland, obwohl diese mit ca. 600 hauptsächlich in München lebenden Uiguren vergleichsweise klein und überschaubar ist, siehe unter anderem DER SPIEGEL Nr. 29/2009 v. 13.7.2009, S. 39 - im internet über google auffindbar -, wonach uigurische Aktivitäten, neben den Aktivitäten der Tibeter, der Demokratiebewegung in China, der Falun-Gong-Anhänger und der Aktivitäten Taiwans von der chinesischen Staatspropaganda bezeichnenderweise als eines der "fünf Gifte" bezeichnet wird; zur Strafbarkeit von Aktivitäten für die Ostturkestan Bewegung nach chinesischem Strafrecht - § 103 Chin.StGB und zur verschärften, undifferenziert gewaltfreie wie gewalttätige Aktivitäten gleichsetzenden Anwendung dieser Norm, sowie der Abhängigkeit ihrer Anwendung durch die Sicherheitsbehörden und chinesischen Gerichte von den politischen Richtlinien amnesty international, Auskunft vom 29.4.2002 an BayVGH und amnesty international, Auskunft v. 30.11.2006 an VG München zur verschärften Anwendung des Separatismusstraftatbestandes nach dem Anschlag vom 11. September; eine ausführliche Darstellung der Auskunftslage zu diesem Fragenkreis und zur besonderen Empfindlichkeit der chinesischen Staatsführung gegenüber uigurischen Aktivitäten und zum Separatismusstraftatbestand findet sich auch in der Entscheidung des BayVGH, U. v. 24.7.2002 - 2 B 98.34950 -, juris, Rdnrn. 27 - 39 und ThürOVG, U. v. 26.6.2003 - 3 KO 321/01 - juris, Rdnrn. 42 - 51).
  • OVG Thüringen, 26.06.2003 - 3 KO 321/01

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asyl; China; Uiguren; Xinjiang;

    Auszug aus VG Freiburg, 07.04.2014 - A 6 K 1287/12
    Die Organisation wird trotz ihres überschaubaren Mitgliederkreises und der geringen Zahl der Teilnehmer genau beobachtet (so ausführlich VG Karlsruhe, U. v. 5.2.2013 - A 6 K 962/12 -, juris unter anderem auch unter Verweis auf den Briefwechsel zwischen der bayerischen Landtagsvizepräsidentin und dem chinesischen Generalkonsulat, das gefordert hatte, die "absurde" Veranstaltung zu unterbinden; zur intensiven chinesischen geheimdienstlichen Beobachtung der uigurischen Exilszene in Deutschland, obwohl diese mit ca. 600 hauptsächlich in München lebenden Uiguren vergleichsweise klein und überschaubar ist, siehe unter anderem DER SPIEGEL Nr. 29/2009 v. 13.7.2009, S. 39 - im internet über google auffindbar -, wonach uigurische Aktivitäten, neben den Aktivitäten der Tibeter, der Demokratiebewegung in China, der Falun-Gong-Anhänger und der Aktivitäten Taiwans von der chinesischen Staatspropaganda bezeichnenderweise als eines der "fünf Gifte" bezeichnet wird; zur Strafbarkeit von Aktivitäten für die Ostturkestan Bewegung nach chinesischem Strafrecht - § 103 Chin.StGB und zur verschärften, undifferenziert gewaltfreie wie gewalttätige Aktivitäten gleichsetzenden Anwendung dieser Norm, sowie der Abhängigkeit ihrer Anwendung durch die Sicherheitsbehörden und chinesischen Gerichte von den politischen Richtlinien amnesty international, Auskunft vom 29.4.2002 an BayVGH und amnesty international, Auskunft v. 30.11.2006 an VG München zur verschärften Anwendung des Separatismusstraftatbestandes nach dem Anschlag vom 11. September; eine ausführliche Darstellung der Auskunftslage zu diesem Fragenkreis und zur besonderen Empfindlichkeit der chinesischen Staatsführung gegenüber uigurischen Aktivitäten und zum Separatismusstraftatbestand findet sich auch in der Entscheidung des BayVGH, U. v. 24.7.2002 - 2 B 98.34950 -, juris, Rdnrn. 27 - 39 und ThürOVG, U. v. 26.6.2003 - 3 KO 321/01 - juris, Rdnrn. 42 - 51).
  • BVerwG, 21.12.2006 - 1 C 29.03

    Gegenstandswert; Asylstreitverfahren; Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Freiburg, 07.04.2014 - A 6 K 1287/12
    Im Hinblick darauf, dass der Status eines anerkannten Asylberechtigten mittlerweile nahezu vollständig dem Status eines anerkannten Flüchtlings gleicht (so ausdrücklich BVerwG, B. v. 21.12.2006 - 1 C 29.03 -, NVwZ 2007, 469 und B. v. 22.4.2008 - 10 B 88.07 -, InfAuslR 2008, 322; siehe auch BVerwG, Urt. v. 1.3.2011 - 10 C 2/10 -, juris - Rdziff. 53), ist das Unterliegen der Kläger bezüglich ihrer Klage auf Anerkennung als Asylberechtigte (siehe Ziff. 1 des angefochtenen Bescheids) als derart marginal anzusehen, dass es gerechtfertigt ist, der im Übrigen unterliegenden Beklagten die Verfahrenskosten voll aufzuerlegen.
  • VG Aachen, 13.10.2016 - 5 K 1910/15
    VG Freiburg, Urteil vom 7. April 2014 - A 6 K 1287/12 -, juris, unter Bezugnahme auf Der Spiegel Nr. 29/2009 vom 13. Juli 2009, S. 39.

    Die Kammer schließt sich der Auffassung an, wonach die chinesischen Sicherheits­ behörden die Unabhängigkeits- und Gleichberechtigungsbestrebungen der ethni­ schen Minderheit der Uiguren nachhaltig im In- und Ausland verfolgen und sich die Lage aufgrund der schweren Unruhen in Xinjiang Anfang Juli 2009 noch zusätzlich verschärft hat, vgl. VG Freiburg, Urteil vom 7. April 2014 - A 6 K 1287/12- a.a.O., Rdnr. 37; VG Stuttgart, Urteil vom 20. Juli 2015 - A 11 K 5566/14-, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12. Februar 2016 - 2a K 4351/13.A -.

  • VG Stuttgart, 20.07.2015 - A 11 K 5566/14
    Diese Einschätzung wird von vielen Seiten geteilt (vgl. u.a. den Menschenrechtsreport Nr. 62 der Gesellschaft für bedrohte Völker "Nach den Unruhen von Urumtschi", Stand Juli 2010, dort insbesondere zur Verfolgung von Uiguren im Exil S. 46 ff. und Nr. 70, '"Menschenrechtler ohne Rechte", dort S. 8 ff.; ai Gruppe Ehrenfeld, "Moslems in autonome Uigurische Region Xinjiang..." vom 15.11.2009, www.amnesty-1062.de/China/chinamx9.htm; außer­ dem zahlreiche Nachrichten über die Verurteilungen von Uiguren wegen sepa­ ratistischer Handlungen u.a. im Nachrichtendienst von ecoi.net; vgl. zur Über­ wachung exilpolitischer Aktivitäten auch den Lagebericht des Auswärtig. Amts vom 30.11.2006; Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 22.06.2007, - W 6 K 07.30033 -, ; Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 01.10.2007, - 11 K 143/07 - mit weiteren Nachweisen; vgl. zum Ganzen aus neuerer Zeit auch Verwaltungsgericht Freiburg, Urteile vom 07. April 2014 (aaO.) und - A 6 K 1287/12 - , ).
  • VG Stuttgart, 10.11.2014 - A 11 K 3947/14
    Diese Einschätzung wird von vielen Seiten geteilt (vgl. u.a. den Menschenrechtsreport Nr. 62 der Gesellschaft für bedrohte Völker "Nach den Unruhen von Urumtschi", Stand Juli 2010, dort insbesondere zur Verfolgung von Uiguren im Exil S. 46 ff. und Nr. 70, '"Menschenrechtler ohne Rechte", dort S. 8 ff.; ai Gruppe Ehrenfeld, "Moslems in autonome Uigurische Region Xinji­ ang..." vom 15.11.2009, www.amnesty-1062.de/China/chinamx9.htm; außer­ dem zahlreiche Nachrichten über die Verurteilungen von Uiguren wegen sepa­ ratistischer Handlungen u.a. im Nachrichtendienst von ecoi.net; vgl. zur Über­ wachung exilpolitischer Aktivitäten auch den Lagebericht des Auswärtig. Amts vom 30.11.2006; Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 22.06.2007, - W 6 K 07.30033 -, ; Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 01.10.2007, - 11 K 143/07 - mit weiteren Nachweisen; vgl. zum Ganzen aus neuerer Zeit auch . Verwaltungsgericht Freiburg, Urteile vom 07. April 2014 (aaO.) und - A 6 K 1287/12 - , ).
  • VG Stuttgart, 29.08.2014 - A 11 K 3947/14
    Diese Einschätzung wird von vielen Seiten geteilt (vgl. u.a. den Menschenrechtsreport Nr. 62 der Gesellschaft für bedrohte Völker "Nach den Unruhen von Urumtschi", Stand Juli 2010, dort insbesondere zur Verfolgung von Uiguren im Exil S. 46 ff. und Nr. 70, '"Menschenrechtler ohne Rechte", dort S. 8 ff.; ai Gruppe Ehrenfeld, "Moslems in autonome Uigurische Region Xinji­ ang..." vom 15.11.2009, www.amnesty-1062.de/China/chinamx9.htm; außer­ dem zahlreiche Nachrichten über die Verurteilungen von Uiguren wegen sepa­ ratistischer Handlungen u.a. im Nachrichtendienst von ecoi.net; vgl. zur Über­ wachung exilpolitischer Aktivitäten auch den Lagebericht des Auswärtig. Amts vom 30.11.2006; Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 22.06.2007, - W 6 K 07.30033 -, ; Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 01.10.2007, - 11 K 143/07 - mit weiteren Nachweisen; vgl. zum Ganzen aus neuerer Zeit auch . Verwaltungsgericht Freiburg, Urteile vom 07. April 2014 (aaO.) und - A 6 K 1287/12 - , ).
  • VG Stade, 21.07.2014 - 3 A 3471/13

    Sudan, JEM, Justice and Equality Movement, Darfur, Exilpolitik, Selbsteintritt,

    Selbst wenn man entgegen der hier vertretenen Auffassung das Vorliegen der Voraussetzungen des § 27 AsylVfG durch den Aufenthalt in Libyen annehmen würde, stünde diese Annahme der Flüchtlingsanerkennung des Klägers nicht entgegen, denn die Vorschrift des § 27 AsylVfG über die Asylverweigerung bei anderweitiger Sicherheit wäre nur auf die Asylberechtigung nach Art. 16a GG, nicht aber auf die Flüchtlingsanerkennung anwendbar (VG Freiburg, Urteil vom 07.04.2014 - A 6 K 1287/12 - zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Cottbus, 01.04.2014 - 6 K 1287/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,70930
VG Cottbus, 01.04.2014 - 6 K 1287/12 (https://dejure.org/2014,70930)
VG Cottbus, Entscheidung vom 01.04.2014 - 6 K 1287/12 (https://dejure.org/2014,70930)
VG Cottbus, Entscheidung vom 01. April 2014 - 6 K 1287/12 (https://dejure.org/2014,70930)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,70930) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 22.12.2015 - 1 BvR 2343/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 1. April 2014 - VG 6 K 1287/12 -,.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Juli 2014 - OVG 9 N 54.14 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 1. April 2014 - VG 6 K 1287/12 -, der Widerspruchsbescheid des Oberbürgermeisters der Stadt Cottbus vom 4. Dezember 2012 - II-70/Faß - und der Beitragsbescheid des Oberbürgermeisters der Stadt Cottbus vom 25. November 2011 - 644105950 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht