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   FG München, 22.07.2003 - 6 K 1296/01   

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FG München, 22.07.2003 - 6 K 1296/01 (https://dejure.org/2003,20069)
FG München, Entscheidung vom 22.07.2003 - 6 K 1296/01 (https://dejure.org/2003,20069)
FG München, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 6 K 1296/01 (https://dejure.org/2003,20069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pachtverhältnis im Rahmen einer Betriebsaufspaltung; Bemessung der Höhe eines Pachtzinses; Pflicht des Pächters zur Instandhaltung und Erseztung der gepachteten Wirtschaftsgüter; Vermögensminderung als verdeckte Gewinnausschüttung; Veranlassung der Vermögensminderung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Angemessener Pachtzins bei Betriebsaufspaltung; Körperschaftsteuer 1993; Zinsen zur Körperschaftsteuer 1993; Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 31.12.1993; Gewerbesteuermessbetrag 1993

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Angemessener Pachtzins bei Betriebsaufspaltung - Körperschaftsteuer 1993 - Zinsen zur Körperschaftsteuer 1993 - Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 31.12.1993 - Gewerbesteuermessbetrag 1993

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG München, 22.07.2003 - 6 K 1296/01
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 16.3.1967 I 261/63, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 11.12.1991 - I R 49/90

    Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen

    Auszug aus FG München, 22.07.2003 - 6 K 1296/01
    a) Eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung), die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 11.12.1991 I R 49/90, BStBl II 1992, 434).
  • VG Aachen, 15.12.2014 - 6 K 1566/10

    Bodenschutzrecht; Altlasten; Sanierung; abgestimmtes Vorgehen; Bestimmtheit;

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte und der Gerichtsakten 6 K 2019/99, 6 K 35/01, 6 K 1149/01, 6 K 1296/01, 6 K 1301/01, 6 K 2234/01, 6 K 2235/01, 6 K 4358/04, 6 K 4359/04, 6 K 1180/10, 6 K 1181/10, 6 K 1731/10, 6 L 1653/98, 6 L 823/00, 6 L 271/01, 6 L 1064/01 und 6 L 349/05 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten (insgesamt 7 Ordner) Bezug genommen.

    Abgesehen davon, dass das in den Akten befindliche Exemplar des Anfechtungsschreibens (siehe etwa Blatt 25 f. der Gerichtsakte des Parallelverfahrens 6 K 1301/01 und Blatt 26 f. der Beiakte 2 zum Parallelverfahren 6 K 1296/01) des Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht unterzeichnet ist und es an ein Postfach in Titz adressiert ist, weshalb man an einem wirksamen Zugang der Anfechtungserklärung gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zweifeln könnte, weil Herr X. sich nach dem Vorbringen des Klägers in seinem Schriftsatz vom 31. Januar 2005 bereits seit 1995 für längere Zeit in Thailand aufhielt und seit 1999 nach seiner Kenntnis keine zustellfähige Anschrift im Inland mehr besaß, gilt auch hier, dass die Voraussetzungen des §§ 142 Abs. 1, 123 Abs. 1 BGB aufgrund der genannten tatsächlichen Unklarheiten nicht eindeutig gegeben sind und der Kläger insoweit auch kein ihn bestätigendes zivilgerichtliches Urteil vorlegte.

  • VG Aachen, 02.02.2005 - 6 K 2235/01

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein gutgläubiger Erwerb i.S.d. § 4 Abs. 6

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte, auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (1 Heft) und der Bezirksregierung L. (2 Hefte) sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten 6 K 2019/99, 6 K 35/01, 6 K 1149/01, 6 K 1296/01, 6 K 1301/01, 6 K 2234/01, 6 K 4358/04, 6 K 4359/04, 6 L 1653/98, 6 L 823/00, 6 L 271/01 und 6 L 1064/01 (alle Verwaltungsgericht Aachen) und der in diesen Verfahren vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Abgesehen davon, dass das in den Akten befindliche Exemplar des Anfechtungsschreibens (siehe etwa Blatt 25 f. der Gerichtsakte des Parallelverfahrens 6 K 1301/01 und Blatt 26 f. der Beiakte 2 zum Parallelverfahren 6 K 1296/01) des Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht unterzeichnet ist und es an ein Postfach in U3.

  • VG Aachen, 15.12.2014 - 6 K 1731/10

    Bodenschutzrecht; Altlasten; Sanierung; Sanierungsuntersuchung;

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte und der Gerichtsakten 6 K 2019/99, 6 K 35/01, 6 K 1149/01, 6 K 1296/01, 6 K 1301/01, 6 K 2234/01, 6 K 2235/01, 6 K 4358/04, 6 K 4359/04, 6 K 1180/10, 6 K 1181/10, 6 K 1566/10, 6 L 1653/98, 6 L 823/00, 6 L 271/01, 6 L 1064/01 und 6 L 349/05 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten (insgesamt 7 Ordner) Bezug genommen.
  • VG Aachen, 16.02.2005 - 6 K 2019/99

    Zu den Grundsätzen der Störerbestimmung und -auswahl

    Bezug genommen wird außerdem auf den Inhalt der Gerichtsakten 6 K 35/01, 6 K 1149/01, 6 K 1296/01, 6 K 1301/01, 6 K 2234/01, 6 K 2235/01, 6 K 4358/04, 6 K 4359/04, 6 L 823/00, 6 L 271/01 und 6 L 1064/01 (alle Verwaltungsgericht Aachen) und den Inhalt der diesbezüglich seitens des Beklagten und der Bezirksregierung L. vorgelegten Verwaltungsvorgänge.
  • VG Aachen, 15.12.2014 - 6 K 1180/10

    Bodenschutzrecht; Altlasten; Sanierung; Sanierungsuntersuchung;

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte und der Gerichtsakten 6 K 2019/99, 6 K 35/01, 6 K 1149/01, 6 K 1296/01, 6 K 1301/01, 6 K 2234/01, 6 K 2235/01, 6 K 4358/04, 6 K 4359/04, 6 K 1181/10, 6 K 1566/10, 6 K 1731/10, 6 L 823/00, 6 L 271/01, 6 L 1064/01 und 6 L 1653/98 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten (insgesamt 7 Ordner) Bezug genommen.
  • VG Aachen, 15.12.2014 - 6 K 1181/10

    Bodenschutzrecht; Altlasten; Sanierung; Sanierungsuntersuchung;

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte und der Gerichtsakten 6 K 2019/99, 6 K 35/01, 6 K 1149/01, 6 K 1296/01, 6 K 1301/01, 6 K 2234/01, 6 K 2235/01, 6 K 4358/04, 6 K 4359/04, 6 K 1180/10, 6 K 1566/10, 6 K 1731/10, 6 L 823/00, 6 L 271/01, 6 L 1064/01 und 6 L 1653/98 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten (insgesamt 7 Ordner) Bezug genommen.
  • VG Aachen, 16.02.2005 - 6 K 1301/01

    Kostentragung nach BBodSchG für eine Gefährdungsabschätzung

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte, auf den Inhalt des zu diesem Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgangs des Beklagten und auf den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren 6 K 2019/99, 6 K 35/01, 6 K 1149/01, 6 K 1296/01, 6 K 2234/01, 6 K 2235/01, 6 K 4358/04, 6 K 4359/04, 6 L 1653/98, 6 L 823/00, 6 L 271/01 und 6 L 1064/01 (alle Verwaltungsgericht Aachen) und der in diesen Verfahren vom Beklagten/Antragsgegner und der Bezirksregierung L. vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
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