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   VG Wiesbaden, 28.02.2014 - 6 K 152/14.WI.A   

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https://dejure.org/2014,4815
VG Wiesbaden, 28.02.2014 - 6 K 152/14.WI.A (https://dejure.org/2014,4815)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 28.02.2014 - 6 K 152/14.WI.A (https://dejure.org/2014,4815)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 28. Februar 2014 - 6 K 152/14.WI.A (https://dejure.org/2014,4815)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 47 EU Grundrechtskarta, Art 16a Abs 1 GG, § 60 Abs 1 AufenthG, § 7 E Government Gesetz, § 7 SigG
    Asylrecht

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu den Anforderungen an eine "elektronische Akte" im Verwaltungsbereich nach § 7 EGovG

  • JurPC

    Zu den Anforderungen an elektronische Akten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildliche und inhaltliche Übereinstimmung der elektronischen Dokumente mit dem Papierdokument i.R. der Feststellung der Flüchtlingseigenschaft; Führung von ordnungsgemäßen elektronischen Akten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EGovG § 7, GR-Charta Art. 47, SigG § 7
    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, elektronische Akte, eingescannte Dokumente, eingescanntes Dokument, digitale Signatur, elektronische Signatur, qualifizierte elektronische Signatur, Original, E-Government, E-Government-Gesetz, Scannen, Sachaufklärungspflicht, ...

  • milo.bamf.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2060
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Saarlouis, 07.02.2014 - 6 L 153/14

    Dublin II; Abschiebungsanordnung nach Ungarn; Aufnahmebedingungen für

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.02.2014 - 6 K 152/14
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie die sogenannte elektronische Akte des Bundesamtes, die Dokumentenmappe sowie die Akte des Eilverfahrens 6 L 153/14.WI.A Bezug genommen, welche sämtlich zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidung gemacht worden sind.
  • EuGH, 16.10.2012 - C-614/10

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.02.2014 - 6 K 152/14
    Insoweit dürfen die Richter auch nicht der Dienstaufsicht des Ministeriums unterliegen (vgl. Europäischer Gerichtshof, Urt. v. 16.10.2012, Az. C 614/10, Rdnr. 42 ff.).
  • VG Mainz, 04.05.2005 - 7 K 393/03

    Iranischem Nationalringer droht politische Verfolgung - keine Abschiebung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.02.2014 - 6 K 152/14
    Darüber hinaus hat der Bevollmächtigte des Klägers im Eilverfahren das Gutachten des Kompetenzzentrums Orient-Okzident Mainz der Gutenberg-Universität vom 17.09.2004 an das VG Mainz sowie ein Urteil des VG Mainz vom 04.05.2005, Az. 7 K 393/03, vorgelegt, welches sich ebenfalls mit einer potentiellen Gefährdung von Sportlern, die aus dem Iran geflohen sind, auseinandersetzt.
  • VG Wiesbaden, 09.08.2017 - 6 K 808/17

    Elektronische Akten des BAMF

    Soweit das L. federführend elektronische Akten bezüglich des Asylverfahrens führen möchte, umfasst der Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung die Pflicht der Behörde zur objektiven Dokumentation des bisherigen, im wesentlichen sachbezogenen Geschehensablaufs und folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip, dass nur eine geordnete Aktenführung einem rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzug mit der Möglichkeit der Rechtskontrolle durch Gerichte und Aufsichtsbehörden ermöglicht (vgl. Minikommentar zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften, erstellt durch BMI, Referat O2, § 6 Erläuterung 4; zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aktenführung bei elektronischen Akten einer Bundesbehörde, siehe VG Wiesbaden, Urteil vom 28.12.2016, Az. 6 K 332/16.WI; zu den Mängeln er elektronischen Akte siehe schon VG Wiesbaden, Urteil vom 28.02.2014, Az. 6 K 152714.WI.A, NJW 2014, 2060 f.).

    So erfolgten bereits Täuschungshandlungen (türkische Nüfen mit rotem Stempel wurden eingescannt, wobei rot nicht erfasst wurde und damit der Stempel im Abdruck nicht enthalten war; vorgelegte Farbbilder mit vermeintlichen Folterspuren wurden so eingescannt, dass diese im schwarz-weiß-Ausdruck absolut unleserlich und die Darstellungen nicht erkennbar waren; Asylantragschriften wurden mit Seite 1 und 4 eingescannt, die Gründe jedoch nicht; die Liste lässt sich beliebig fortsetzen)." (VG Wiesbaden, Urteil vom 28.02.2014, Az. 6 K 152/14.WI.A, Rn. 26 - nach juris).

  • VG Wiesbaden, 20.01.2015 - 6 K 1567/14

    Anforderungen an eine elektronische Einbürgerungsakte / Digi Fax

    Dies ist vorliegend offensichtlich nicht der Fall (zur Scan-Problematik siehe VG Wiesbaden, Urteil vom 26.09.2014, Az. 6 K 691/14.WI.A; ferner VG Wiesbaden, Urteil vom 28.02.2014, 6 K 152/14.WI.A ; so setzt § 7 des E-Government-Gesetz voraus, dass nicht nur ein optischer identischer Inhalt gewährleistet wird, sondern der Inhalt des Ursprungsdokumentes, welches eingescannt wurde,  sowohl in der Bildwiedergabe, als auch der textlichen Darstellung so wiedergegeben wird, dass das Dokument - soweit die elektronische Akte herangezogen wird - die gleiche optische Klarheit und Lesbarkeit bietet wie das Original).
  • VG Wiesbaden, 26.09.2014 - 6 K 691/14

    Scanvorgang bei der elektronischen Aktenführung

    Dies wird dadurch erschwert, dass die vorliegenden ausgedruckten Seiten der Scans Dokumente im Einzelfall nicht vollständig enthalte, die Scans unscharf sind bzw. abgeschnitten sind (bezüglich der Mängel der elektronischen Akte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge siehe VG Wiesbaden, Urteil vom 28.02.2014, Az. 6 K 152/14.WI.A, NJW 2014, S. 260 f.).
  • VG Düsseldorf, 28.09.2016 - 13 L 1014/16

    Minderjährigkeit, Versteinerung

    In diesem Zusammenhang weist das Gericht darauf hin, dass es die vom Verwaltungsgericht Wiesbaden in der vom Antragsteller zitierten Entscheidung geäußerten Bedenken gegen die Vollständigkeit der elektronischen Akte des Bundesamtes, vgl. Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 28. Februar 2014 - 6 K 152/14.WI.A -, juris, Rn. 22 ff., in dem vorliegenden Verfahren nicht teilt.
  • VG Saarlouis, 07.02.2014 - 6 L 153/14
    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - 6 K 152/14 - wird zurückgewiesen.

    Der von dem Antragsteller gestellte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage - 6 K 152/14 - gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 21.01.2014, mit dem der Asylantrag als unzulässig erachtet und die Abschiebung nach Ungarn angeordnet wurde, ist zulässig, aber unbegründet.

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