Rechtsprechung
VG Neustadt, 06.02.2007 - 6 K 1729/06.NW |
Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
Die Veröffentlichung des Namens eines Beamten einschließlich seines Zuständigkeitsbereichs, seiner Telefondurchwahl und der E-Mail-Adresse im Internetauftritt einer Behörde ist grundsätzlich zulässig. Beamten- oder datenschutzrechtliche Vorschriften stehen ohne weiteres ...
- JurPC
Nennung des Namens und der E-Mail-Adresse eines Beamten auf Internetseiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten einer behördlichen Dienststelle in deren Internetauftritt; Name, Zuständigkeitsbereich, dienstliche Telefondurchwahl und E-Mail-Adresse eines Beamten als Bestandteil der Personalaktendaten; Dienstliche ...
- prot-in.de
- datenschutz.eu
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
E-Mail-Adresse eines Beamten im Internet zulässig
- lawblog.de (Kurzinformation)
Kein regelmäßiger Publikumsverkehr
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
E-Mail-Adresse eines Beamten im Internet zulässig
- prot-in.de (Kurzinformation)
E-Mail-Adresse eines Beamten darf ins Internet gestellt werden
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
E-Mail-Adressen von Beamten auf Behörden-Homepage
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
E-Mail-Adresse eines Beamten im Internet zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
E-Mail-Adresse eines Beamten im Internet zulässig
- juraforum.de (Kurzinformation)
E-Mail-Adresse eines Beamten im Internet zulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Dienststelle darf Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Beamten im Internet veröffentlichen - Datenschutzrecht nicht verletzt
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 06.02.2007 - 6 K 1729/06.NW
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2007 - 2 A 10413/07
- BVerwG, 12.03.2008 - 2 B 131.07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02
Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab; …
Auszug aus VG Neustadt, 06.02.2007 - 6 K 1729/06
Seit der Neuregelung des Personalaktenrechts im Bund und im Land Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 1993 bzw. 1994 bestehen in §§ 90 ff. Bundesbeamtengesetz - BBG - und §§ 102 ff. Landesbeamtengesetz - LBG - beamtenrechtliche Vorschriften über den Umgang mit personenbezogenen Daten der Beamten, die den allgemeinen Datenschutzgesetzen vorgehen (vgl. BVerwGE 118, 10 ;… Fürst, in GKÖD, Stand: Januar 2007, K § 90 Rdnr. 10).
Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 30.11.2006 - 6 K 1729/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Rücknahme einer erfolgten Einbürgerung in den deutschen Staatsverband wegen Vorlage einer nicht authentischen Urkunde über den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit; Möglichkeit der Vornahme einer Einbürgerung nach Trennung des Einbürgerungsbewerbers von seinem ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwVfG § 52; VwVfG § 48 Abs. 1 S. 1; StAG § 9; VwGO § 173; ZPO § 438 Abs. 1
D (A), Einbürgerung, Ehegatteneinbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Rücknahme, Staatsangehörigkeit, Verlust, Aufgabe der Staatsangehörigkeit, Entlassungsurkunde, Serbien und Montenegro, Fälschung, Scheinehe, Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Täuschung, eheliche ... - ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 1555 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2002 - 13 S 2039/01
Rücknahme einer Einbürgerung - fortbestehende Ehe
Auszug aus VG Karlsruhe, 30.11.2006 - 6 K 1729/06
Eine Rückgabe der Urkunde hätte daher in rechtlich zutreffender Weise erst für einen Zeitpunkt nach dem Eintritt der Bestandskraft der Rücknahmeentscheidung gefordert werden können (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.11.2002, VBlBW 2003, 442).Ein solches Anliegen würde mit dem in § 9 Abs. 1 StAG normierten grundsätzlichen Einbürgerungsanspruch nicht in Einklang stehen (vgl. bereits VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.08.1993 - 13 S 2019/93 -, juris, wonach von dem Einbürgerungsbewerber nicht verlangt werden kann, jede Störung in seinem Eheleben, und sei es auch eine nachhaltige, der Ordnungsbehörde offen zu legen und wonach eine solche Pflicht zu "permanenten Ehezustandsberichten" dem grundrechtlichen Schutz, unter denen der Staat die Ehe zu stellen hat, zuwiderlaufen würde; vgl. im Übrigen zu der Problematik auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.11.2002, VBlBW 2003, 442).
Hierbei hat es, ohne dass dies nach § 114 Satz 1 VwGO beanstandet werden kann, in Rechnung gestellt, dass der Kläger, wenn auch nicht nachgewiesen ist, dass er selbst auf die Vorlage einer unechten Urkunde im Verfahren hingewirkt hat, eine solche doch jedenfalls zum Gegenstand seines Einbürgerungsverfahrens gemacht hat, so dass die Vorlage dieser unechten Urkunde jedenfalls seinem Einwirkungsbereich entsprechend § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 LVwVfG zuzurechnen war (…vgl. nochmals BVerfG, Urt. v. 24.05.2006, a.a.O., zur Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung;… BVerwG, Urt. v. 03.06.2003, NVwZ 2004, 489, Urt. v. 09.09.2003, NVwZ 2004, 487; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.11.2002, VBlBW 2003, 442).
- BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04
Einbürgerung
Auszug aus VG Karlsruhe, 30.11.2006 - 6 K 1729/06
25 Das Landratsamt hat auf der Grundlage des § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG die Einbürgerung des Klägers rechtsfehlerfrei zurückgenommen (vgl. zur Frage der Vereinbarkeit der Rücknahme einer Einbürgerung mit Art. 16 Abs. 1 GG sowie zur diesbezüglichen Anwendbarkeit von § 48 LVwVfG BVerfG, Urt. v. 24.05.2006, NVwZ 2006, 807).Hierbei hat es, ohne dass dies nach § 114 Satz 1 VwGO beanstandet werden kann, in Rechnung gestellt, dass der Kläger, wenn auch nicht nachgewiesen ist, dass er selbst auf die Vorlage einer unechten Urkunde im Verfahren hingewirkt hat, eine solche doch jedenfalls zum Gegenstand seines Einbürgerungsverfahrens gemacht hat, so dass die Vorlage dieser unechten Urkunde jedenfalls seinem Einwirkungsbereich entsprechend § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 LVwVfG zuzurechnen war (vgl. nochmals BVerfG, Urt. v. 24.05.2006, a.a.O., zur Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung;… BVerwG, Urt. v. 03.06.2003, NVwZ 2004, 489, Urt. v. 09.09.2003, NVwZ 2004, 487;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.11.2002, VBlBW 2003, 442).
- VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 13 S 2019/93
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Rücknahme einer Einbürgerung
Auszug aus VG Karlsruhe, 30.11.2006 - 6 K 1729/06
Ein solches Anliegen würde mit dem in § 9 Abs. 1 StAG normierten grundsätzlichen Einbürgerungsanspruch nicht in Einklang stehen (vgl. bereits VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.08.1993 - 13 S 2019/93 -, juris, wonach von dem Einbürgerungsbewerber nicht verlangt werden kann, jede Störung in seinem Eheleben, und sei es auch eine nachhaltige, der Ordnungsbehörde offen zu legen und wonach eine solche Pflicht zu "permanenten Ehezustandsberichten" dem grundrechtlichen Schutz, unter denen der Staat die Ehe zu stellen hat, zuwiderlaufen würde;… vgl. im Übrigen zu der Problematik auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.11.2002, VBlBW 2003, 442). - BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02
Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene …
Auszug aus VG Karlsruhe, 30.11.2006 - 6 K 1729/06
Hierbei hat es, ohne dass dies nach § 114 Satz 1 VwGO beanstandet werden kann, in Rechnung gestellt, dass der Kläger, wenn auch nicht nachgewiesen ist, dass er selbst auf die Vorlage einer unechten Urkunde im Verfahren hingewirkt hat, eine solche doch jedenfalls zum Gegenstand seines Einbürgerungsverfahrens gemacht hat, so dass die Vorlage dieser unechten Urkunde jedenfalls seinem Einwirkungsbereich entsprechend § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 LVwVfG zuzurechnen war (…vgl. nochmals BVerfG, Urt. v. 24.05.2006, a.a.O., zur Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung; BVerwG, Urt. v. 03.06.2003, NVwZ 2004, 489, Urt. v. 09.09.2003, NVwZ 2004, 487;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.11.2002, VBlBW 2003, 442). - BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03
Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene …
Auszug aus VG Karlsruhe, 30.11.2006 - 6 K 1729/06
Hierbei hat es, ohne dass dies nach § 114 Satz 1 VwGO beanstandet werden kann, in Rechnung gestellt, dass der Kläger, wenn auch nicht nachgewiesen ist, dass er selbst auf die Vorlage einer unechten Urkunde im Verfahren hingewirkt hat, eine solche doch jedenfalls zum Gegenstand seines Einbürgerungsverfahrens gemacht hat, so dass die Vorlage dieser unechten Urkunde jedenfalls seinem Einwirkungsbereich entsprechend § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 LVwVfG zuzurechnen war (…vgl. nochmals BVerfG, Urt. v. 24.05.2006, a.a.O., zur Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung; BVerwG, Urt. v. 03.06.2003, NVwZ 2004, 489, Urt. v. 09.09.2003, NVwZ 2004, 487;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.11.2002, VBlBW 2003, 442).