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   FG Hamburg, 02.01.2014 - 6 K 207/13   

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https://dejure.org/2014,4030
FG Hamburg, 02.01.2014 - 6 K 207/13 (https://dejure.org/2014,4030)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02.01.2014 - 6 K 207/13 (https://dejure.org/2014,4030)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02. Januar 2014 - 6 K 207/13 (https://dejure.org/2014,4030)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuer, Kindergeld: Voraussetzungen für eine rückwirkende Änderung einer Kindergeldfestsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer, Kindergeld: Voraussetzungen für eine rückwirkende Änderung einer Kindergeldfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückwirkende Änderung einer Kindergeldfestsetzung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 18/99

    Neue Tatsachen bei Kindergeldbescheiden

    Auszug aus FG Hamburg, 02.01.2014 - 6 K 207/13
    Die Regelung betrifft den Fall, dass eine ursprünglich rechtmäßige Festsetzung durch Änderung der für den Bestand des Kindergeldanspruchs maßgeblichen Verhältnisse des Anspruchsberechtigten oder des Kindes nachträglich unrichtig wird (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 18/99, BFHE 196, 260, BStBl II 2002, 81).

    c) Auch die Voraussetzungen der in Betracht kommenden Korrekturvorschriften der §§ 172 ff. AO, die auf Kindergeldbescheide gemäß § 155 Abs. 4 AO, § 31 Satz 3 EStG sinngemäß anzuwenden sind und zu § 70 Abs. 2 bis 4 EStG nicht im Verhältnis der Spezialität oder Subsidiarität stehen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 18/99, BFHE 196, 260, BStBl II 2002, 81), sind im Streitfall nicht erfüllt.

  • BFH, 05.09.2013 - XI R 7/12

    Kindergeld bei Einberufung zum Wehrdienst im Laufe eines Monats

    Auszug aus FG Hamburg, 02.01.2014 - 6 K 207/13
    Es reicht zur Begründung eines Kindergeldanspruchs aus, dass an einem Tag des Monats die Berücksichtigungsvoraussetzungen nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 i. V. m. § 32 EStG erfüllt sind; eine Kürzung ist nur dann erlaubt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen an keinem Tag des Monats vorliegen (siehe BFH-Urteil vom 05.09.2013 XI R 7/12, zitiert nach juris m. w. N.).
  • BFH, 28.06.2006 - III R 13/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldes für das

    Auszug aus FG Hamburg, 02.01.2014 - 6 K 207/13
    Tatsache i. S. des § 173 AO ist, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art. Keine Tatsachen sind dagegen rechtliche Schlussfolgerungen, insbesondere juristische Wertungen und Subsumtionen oder eine geänderte Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, d.h. eine andere rechtliche Wertung bereits bekannter Tatsachen (BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 III R 13/06, BStBl II 2007, 714).
  • BFH, 27.09.2012 - III R 70/11

    Berücksichtigung eines Zivildienstleistenden als Ausbildungsplatz suchendes Kind

    Auszug aus FG Hamburg, 02.01.2014 - 6 K 207/13
    Zudem liegt ein ernsthaftes Bemühen in Fällen, in denen eine Ausbildung --wie z. B. ein Studium-- nur zu bestimmten Zeitpunkten begonnen werden kann, nur dann vor, wenn sich das Kind für den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn bewirbt (BFH-Urteil vom 27. September 2012 III R 70/11, BStBl II 2013, 544 m. w. N.).
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