Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 14.07.2011 - 6 K 2137/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
Handy, Absetzbarkeit, Steuer
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 12 EStG 2002, § 4 Abs 4 EStG 2002, § 4 Abs 5 S 1 Nr 7 EStG 2002
Betriebsausgabenabzug für Mobiltelefon
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung anteiliger Absetzungen für Abnutzungen (AfA) für ein Mobiltelefon
- Betriebs-Berater
Aufwendungen für Handy bis max. 300 Euro als Betriebsausgabe angemessen
- ra.de
- beck.de
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG
Angemessenheit eines Mobiltelefons - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7
Angemessenheit eines Mobiltelefons - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Angemessenheit eines Mobiltelefons
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Keine Betriebsausgaben für Luxushandy
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Lässt sich ein 5.200 teures Handy von der Steuer absetzen?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebliche Luxushandys
- lto.de (Kurzinformation)
Kein Luxushandy für Zahnärzte
- beck.de (Kurzinformation)
Aufwendungen für Luxushandy eines Zahnarztes keine Betriebsausgaben
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zahnarzt will Luxus-Handy von der Steuer absetzen - Luxusartikel werden aus privaten Motiven gekauft: keine Betriebsausgabe
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kosten für die Anschaffung eines Luxushandys (hier: 5.200 EUR) sind keine Betriebsausgaben
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Aufwendungen für Handy bis max. 300 Euro als Betriebsausgabe angemessen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kein Betriebsausgabenabzug für Luxushandy
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
5200 Euro für ein Handy sind keine Betriebsausgaben
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Steuerliche Absetzbarkeit von Luxushandy mit einem Preis von 5.200
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Angemessenheitsprüfung: Kein Betriebsausgabenabzug für Gegenstände in Luxusausführung
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Gold, Glitzer und Edelsteine
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 20.08.1986 - I R 80/83
Zur Prüfung der Angemessenheit von Aufwendungen (Orientteppiche) für eine …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.07.2011 - 6 K 2137/10
Aufwendungen berühren die Lebensführung eines Steuerpflichtigen, wenn sie durch dessen persönliche Motive mit veranlasst sind (BFH-Urteil vom 20.08.1986, I R 80/83, BStBl. II 1986, 904).Daraus folgt, dass Aufwendungen um so weniger als unangemessen i. S. des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG qualifiziert werden können, je stärker die Berührung mit der Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen hinter der betrieblichen Veranlassung zurücktritt (BFH-Urteil vom 20.08.1986, a.a.O.).
- BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01
Gemischt genutzter privater PC
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.07.2011 - 6 K 2137/10
Entsprechend der zu § 12 EStG aufgestellten Grenze von etwa 10% (BFH-Urteil vom 19.02.2004, VI R 135/01, BStBl. II 2004, 958) ist dieser betriebliche Veranlassungsanteil derart gering, dass er zu vernachlässigen ist. - BFH, 19.06.1975 - VIII R 225/72
Aufwendungen - Anschaffung von Wirtschaftsgütern - Lebensführung des Investors - …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.07.2011 - 6 K 2137/10
Die Anschauung breitester Bevölkerungskreise ist eine gerichtsbekannte Tatsache (BFH-Urteil 19.06.1975, VIII R 225/72, BStBl. II 1976, 97).