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   FG Rheinland-Pfalz, 14.07.2011 - 6 K 2137/10   

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https://dejure.org/2011,8017
FG Rheinland-Pfalz, 14.07.2011 - 6 K 2137/10 (https://dejure.org/2011,8017)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.07.2011 - 6 K 2137/10 (https://dejure.org/2011,8017)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 6 K 2137/10 (https://dejure.org/2011,8017)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung anteiliger Absetzungen für Abnutzungen (AfA) für ein Mobiltelefon

  • Betriebs-Berater

    Aufwendungen für Handy bis max. 300 Euro als Betriebsausgabe angemessen

  • ra.de
  • beck.de PDF

    § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG
    Angemessenheit eines Mobiltelefons

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7
    Angemessenheit eines Mobiltelefons

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Angemessenheit eines Mobiltelefons

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Luxushandy für Zahnärzte

  • beck.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für Luxushandy eines Zahnarztes keine Betriebsausgaben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zahnarzt will Luxus-Handy von der Steuer absetzen - Luxusartikel werden aus privaten Motiven gekauft: keine Betriebsausgabe

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kosten für die Anschaffung eines Luxushandys (hier: 5.200 EUR) sind keine Betriebsausgaben

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufwendungen für Handy bis max. 300 Euro als Betriebsausgabe angemessen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Betriebsausgabenabzug für Luxushandy

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    5200 Euro für ein Handy sind keine Betriebsausgaben

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Absetzbarkeit von Luxushandy mit einem Preis von 5.200

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Angemessenheitsprüfung: Kein Betriebsausgabenabzug für Gegenstände in Luxusausführung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.08.1986 - I R 80/83

    Zur Prüfung der Angemessenheit von Aufwendungen (Orientteppiche) für eine

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.07.2011 - 6 K 2137/10
    Aufwendungen berühren die Lebensführung eines Steuerpflichtigen, wenn sie durch dessen persönliche Motive mit veranlasst sind (BFH-Urteil vom 20.08.1986, I R 80/83, BStBl. II 1986, 904).

    Daraus folgt, dass Aufwendungen um so weniger als unangemessen i. S. des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG qualifiziert werden können, je stärker die Berührung mit der Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen hinter der betrieblichen Veranlassung zurücktritt (BFH-Urteil vom 20.08.1986, a.a.O.).

  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.07.2011 - 6 K 2137/10
    Entsprechend der zu § 12 EStG aufgestellten Grenze von etwa 10% (BFH-Urteil vom 19.02.2004, VI R 135/01, BStBl. II 2004, 958) ist dieser betriebliche Veranlassungsanteil derart gering, dass er zu vernachlässigen ist.
  • BFH, 19.06.1975 - VIII R 225/72

    Aufwendungen - Anschaffung von Wirtschaftsgütern - Lebensführung des Investors -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.07.2011 - 6 K 2137/10
    Die Anschauung breitester Bevölkerungskreise ist eine gerichtsbekannte Tatsache (BFH-Urteil 19.06.1975, VIII R 225/72, BStBl. II 1976, 97).
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