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   FG Sachsen, 26.08.2009 - 6 K 2295/06   

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https://dejure.org/2009,28202
FG Sachsen, 26.08.2009 - 6 K 2295/06 (https://dejure.org/2009,28202)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26.08.2009 - 6 K 2295/06 (https://dejure.org/2009,28202)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26. August 2009 - 6 K 2295/06 (https://dejure.org/2009,28202)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Organschaft; keine rückwirkende finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Organschaft - keine rückwirkende finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1160
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.09.2003 - I R 55/02

    Gewerbesteuerliche Organschaft bei rückwirkender Umwandlung

    Auszug aus FG Sachsen, 26.08.2009 - 6 K 2295/06
    Ohne die nachfolgende Einbringung der Klägerin in die P GmbH hätte unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. September 2003 I R 55/02 eine unmittelbare finanzielle Eingliederung der Klägerin i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes ( KStG ) in die R. GmbH vorgelegen.

    Das Gericht ist in Übereinstimmung mit der Entscheidung des BFH vom 17. September 2003 I R 55/02 (in BFHE 203, 329 , BStBl II 2004, 534 ) der Ansicht, dass die finanzielle Eingliederung gemäß §§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG tatsächlicher und nicht rechtlicher Natur ist und dass diese tatsächlichen Voraussetzungen von Beginn des Wirtschaftsjahres (1. Januar 2004) bis zum Zeitpunkt der Einbringung der Klägerin in die Beigeladene (16. April 2004) nicht vorgelegen haben.

  • BFH, 28.07.2010 - I R 89/09

    Rückwirkende Begründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft nach

    Das Sächsische Finanzgericht (FG) wies sie durch Urteil vom 26. August 2009  6 K 2295/06 als unbegründet ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 1160 abgedruckt.
  • FG Köln, 10.06.2010 - 13 K 416/10

    Finanzielle Eingliederung bei rückwirkender Umwandlung

    Das Sächsische Finanzgericht hat entschieden, dass das Tatbestandsmerkmal der finanziellen Eingliederung nicht rechtlicher, sondern tatsächlicher Natur sei, da es die Möglichkeit der tatsächlichen Durchsetzung des Willens des Organträgers im Geschäftsverkehr der Organgesellschaft beinhalte; aus diesem Grund könne auch die finanzielle Eingliederung nicht im Wege einer Fiktion zurückbezogen werden (Urteil vom 26. August 2009 6 K 2295/06, Deutsche Steuerzeitung - DStZ - 2010, 508).

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung sowie im Hinblick auf die beim BFH bereits anhängigen Revisionsverfahren I R 111/09 (vorgehend Urteil des FG Baden-Württemberg vom 25. November 2009 3 K 157/06, EFG 2010, 820) und I R 89/09 (vorgehend Urteil des Sächsischen FG vom 26. August 2009 6 K 2295/06, DStZ 2010, 508) zur der Frage der rückwirkenden Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft zuzulassen.

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