Rechtsprechung
   VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18662
VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09 (https://dejure.org/2013,18662)
VG Aachen, Entscheidung vom 24.07.2013 - 6 K 248/09 (https://dejure.org/2013,18662)
VG Aachen, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 6 K 248/09 (https://dejure.org/2013,18662)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,18662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Windkraftanlagen in der Nähe des Nato-Flughafens Geilenkirchen Teveren stellen keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs dar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Windkraftanlagen in der Nähe des Nato-Flughafens Geilenkirchen-Teveren stellen keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs dar - Nicht mehr hinnehmbare Auswirkungen auf den Flugverkehr sind nicht zu befürchten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Aachen, 15.07.2008 - 6 K 1367/07

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer

    Auszug aus VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09
    Nachdem der Klägerin durch die C. L. signalisiert worden war, dass eine Genehmigungserteilung nicht infrage komme, weil sich die Windkraftanlage innerhalb des Erfassungsbereiches der ASR-Antenne des militärischen Flugplatzes H. -U. befinde und mit einer zunehmenden Anzahl von Windkraftanlagen eine Potenzierung der Primärziele in Kauf genommen würde, wodurch eine Verwechslungsgefahr mit Luftfahrzeugen bestehe und die Flugsicherheit nicht mehr gegeben sei, hatte die Klägerin am 7. Dezember 2007 bei der erkennenden Kammer unter dem Aktenzeichen 6 K 1367/07 Untätigkeitsklage erhoben.

    In unmittelbarer Nähe gebe es bereits acht Windenergieanlagen, bei einer davon handele es sich um die im Verfahren 6 K 1367/07 erstrittene Windenergieanlage.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahren 6 K 1367/07 sowie auf die beigezogenen Unterlagen der Beteiligten (Beiakten I-XVI) Bezug genommen.

    Die Kammer gibt ihre bisherige Rechtsprechung zum Prüfungsumfang des § 14 Abs. 1 LuftVG, nach der auch die Beeinträchtigung der Radarerfassung von Luftfahrzeugen durch die von Windenergieanlagen erzeugten Radarbilder im Rahmen des § 14 Abs. 1 LuftVG Berücksichtigung finden kann, vgl. VG Aachen, Urteil vom 15. Juli 2008 - 6 K 1367/07 -, , hiermit ausdrücklich auf.

    Ob man insoweit das Vorliegen einer konkreten Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs voraussetzt, vgl. - allerdings zu § 14 Abs. 1 LuftVG -: VG Aachen, Urteil vom 15. Juli 2008 - 6 K 1367/07 -, , oder ob man, wie die Beklagte und die Beigeladene zu 1. es getan haben, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit eine einschränkende Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "Störung" vornimmt, mag vorliegend dahin stehen.

    Ein Beurteilungsspielraum, der aus verfassungsrechtlicher Sicht (Art. 19 Abs. 4 GG) ohnehin die Ausnahme darstellen muss, vgl. im Einzelnen: Sachs/Jasper , Regulierungsermessen und Beurteilungsspielräume, NVwZ 2012, 649; Schmidt-Salzer , Der Beurteilungsspielraum der Verwaltungsbehörden, 1968, S. 80 ff., 86 f.; (diff.) Ossenbühl in: Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Auflage 1998, § 10 Rdnr. 23 ff., 38 ff., 40; (krit.) Stober in: Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht, Band 1, 11. Auflage 1999, § 31 Rdnr. 14 ff., 16 ff., kommt der Bundeswehr insoweit entgegen der Auffassung der Beigeladenen zu 1. nicht zu, vgl. zur gerichtlich uneingeschränkt überprüfbaren Notwendigkeit einer Baubeschränkung aus Gründen der Sicherheit des Luftverkehrs im Rahmen der §§ 12 und 14 LuftVG: Wysk , a.a.O., § 12 Rdnr. 78; Weiss , a.a.O., NVwZ 2013, 16; VG Aachen, Urteil vom 15. Juli 2008 - 6 K 1367/07 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2005 - 8 A 12244/04 -, beide .

    Dieses Ergebnis deckt sich auch mit der Bewertung, die die militärischen Behörden, namentlich das AFSBw und die X. , im Jahre 2008 im Verfahren 6 K 1367/07 abgegeben haben.

    Dort haben sie zu dem auch hier relevanten Flugbetrieb des militärischen Flughafens noch ausgeführt, dass der Flugverkehr im fraglichen Bereich nicht so wesentlich sei, dass er gerade durch die Errichtung der damals im Streit stehenden Windenergieanlage in gefährdender Weise gestört sei, vgl. VG Aachen, Urteil vom 15. Juli 2008 - 6 K 1367/07 -, .

  • VG Schleswig, 16.02.2012 - 6 A 107/11
    Auszug aus VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09
    Wenn auch bislang in Rechtsprechung und Schrifttum, vgl. VG Hannover, Urteil vom 22. September 2011 - 4 A 1052/10 -, ; VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 A 107/11 - (unveröffentlicht); Meyer/Wysk , Bundesrechtliche Determinanten in bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren, NVwZ 2013, 319 ff., 323, allein die technische Störung von Navigationsanlagen (als sog. Winkelfehler) diskutiert worden ist, sind nach Auffassung der Kammer auch die vorliegend in Rede stehenden Effekte einer Überblendung (von den Beteiligten diskutiert als "Verschattung") der von Luftfahrzeugen erzeugten Radarbilder und damit eine Störung eines Flugsicherungsradars ohne weiteres von der Vorschrift erfasst.

    Es geht um die Gewährleistung des sicheren und störungsfreien Betriebes von Flugsicherungseinrichtungen, mithin um die sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des Luftverkehrs (vgl. § 27c Abs. 1 LuftVG), vgl. dazu Wysk , a.a.O., § 18a Rdnr. 1; Meyer/Wysk , a.a.O., NVwZ 2013, 323; VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 A 107/11 - (unveröffentlicht).

    Erforderlich ist vielmehr, dass nicht nur hypothetisch, sondern mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in überschaubarer Zukunft mit einem Schadenseintritt (Kollision, gefährliche Annäherung) zu rechnen ist, wobei in die Prognose auch künftige Entwicklungen (wie bereits konkretisierte Ausbaupläne eines Flughafens oder konkretisierte Modernisierungsmaßnahmen, wie hier der Aufbau einer digitalen Radaranlage spätestens im Jahr 2015) einzustellen sind, vgl. - beide zu § 18a LuftVG -: VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 A 107/11 - (unveröffentlicht); VG Hannover, Urteil vom 22. September 2011 - 4 A 1052/10 -, ; vgl. zur Berücksichtigung künftiger Entwicklungen: BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1965 - IV C 30.65 -, .

    Vorliegend ist mit der Sicherheit des Luftverkehrs ein überragend wichtiges Schutzgut betroffen, so dass die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts entsprechend gering sind, vgl. VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 A 107/11 - (unveröffentlicht).

    Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des An- und Abflugverkehrs auch eines militärischen Flughafens muss daher gerichtlich voll überprüfbar sein, vgl. zur Verneinung eines Beurteilungsspielraums: VG Hannover, Urteil vom 22. September 2011 - 4 A 1052/10 -, ; Weiss , a.a.O., NVwZ 2013, 18; Wysk , a.a.O., § 18a Rdnr. 3; vgl. zur Bejahung eines Beurteilungsspielraums: (für Grenzfälle der Störung von Navigationsanlagen , in denen mehrere Lösungen wissenschaftlich vertreten werden) VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 A 107/11 - (unveröffentlicht); (für den militärischen Tiefflugbetrieb): BVerwG, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 B 58.06 - und Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 18.93 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 22 ZB 09.380 - sowie im Anschluss an diese Entscheidung: Kämper , a.a.O., § 30 Rdnr. 52.

  • VG Hannover, 22.09.2011 - 4 A 1052/10

    Ausschlusswirkung; Flugsicherungseinrichtung; Navigationsanlage; Regionales

    Auszug aus VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09
    Wenn auch bislang in Rechtsprechung und Schrifttum, vgl. VG Hannover, Urteil vom 22. September 2011 - 4 A 1052/10 -, ; VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 A 107/11 - (unveröffentlicht); Meyer/Wysk , Bundesrechtliche Determinanten in bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren, NVwZ 2013, 319 ff., 323, allein die technische Störung von Navigationsanlagen (als sog. Winkelfehler) diskutiert worden ist, sind nach Auffassung der Kammer auch die vorliegend in Rede stehenden Effekte einer Überblendung (von den Beteiligten diskutiert als "Verschattung") der von Luftfahrzeugen erzeugten Radarbilder und damit eine Störung eines Flugsicherungsradars ohne weiteres von der Vorschrift erfasst.

    Erforderlich ist vielmehr, dass nicht nur hypothetisch, sondern mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in überschaubarer Zukunft mit einem Schadenseintritt (Kollision, gefährliche Annäherung) zu rechnen ist, wobei in die Prognose auch künftige Entwicklungen (wie bereits konkretisierte Ausbaupläne eines Flughafens oder konkretisierte Modernisierungsmaßnahmen, wie hier der Aufbau einer digitalen Radaranlage spätestens im Jahr 2015) einzustellen sind, vgl. - beide zu § 18a LuftVG -: VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 A 107/11 - (unveröffentlicht); VG Hannover, Urteil vom 22. September 2011 - 4 A 1052/10 -, ; vgl. zur Berücksichtigung künftiger Entwicklungen: BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1965 - IV C 30.65 -, .

    Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des An- und Abflugverkehrs auch eines militärischen Flughafens muss daher gerichtlich voll überprüfbar sein, vgl. zur Verneinung eines Beurteilungsspielraums: VG Hannover, Urteil vom 22. September 2011 - 4 A 1052/10 -, ; Weiss , a.a.O., NVwZ 2013, 18; Wysk , a.a.O., § 18a Rdnr. 3; vgl. zur Bejahung eines Beurteilungsspielraums: (für Grenzfälle der Störung von Navigationsanlagen , in denen mehrere Lösungen wissenschaftlich vertreten werden) VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 A 107/11 - (unveröffentlicht); (für den militärischen Tiefflugbetrieb): BVerwG, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 B 58.06 - und Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 18.93 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 22 ZB 09.380 - sowie im Anschluss an diese Entscheidung: Kämper , a.a.O., § 30 Rdnr. 52.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2005 - 8 A 12244/04

    Versagung luftfahrtbehördlicher Zustimmung für Windenergieanlage

    Auszug aus VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09
    Bei der Entscheidung über die luftfahrtbehördliche Zustimmung nach § 14 Abs. 1 LuftVG, die gemäß § 31 Abs. 3 LuftVG auf Grund einer gutachtlichen Stellungnahme der für die Flugsicherung zuständigen Stelle getroffen wird, an welche die Luftfahrtbehörde allerdings nicht gebunden ist, vgl. dazu Kämper in: Grabherr/Reidt/Wysk, Kommentar zum LuftVG, Loseblatt-Sammlung (Stand: Juli 2012), § 31 Rdnr. 20, handelt es sich weder um eine Planungs- noch um eine Ermessensentscheidung, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 16. Juli 1965 - IV C 30.65 - Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2005 - 8 A 12244/04 -, beide .

    Daraus folgt nicht nur, dass die Zustimmung nach § 14 LuftVG - wie hier - durch die Beigeladene zu 2. erteilt oder verweigert wird, sondern auch, dass die militärischen Behörden im Rahmen der Entscheidung nach § 14 Abs. 1 LuftVG überhaupt nicht zu beteiligen sind, vgl. Weiss , a.a.O., NVwZ 2013, 14 ff., 16; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2005 - 8 A 12244/04 -, ; vgl. auch Kämper , a.a.O., § 30 Rdnr. 46 ff.

    Ein Beurteilungsspielraum, der aus verfassungsrechtlicher Sicht (Art. 19 Abs. 4 GG) ohnehin die Ausnahme darstellen muss, vgl. im Einzelnen: Sachs/Jasper , Regulierungsermessen und Beurteilungsspielräume, NVwZ 2012, 649; Schmidt-Salzer , Der Beurteilungsspielraum der Verwaltungsbehörden, 1968, S. 80 ff., 86 f.; (diff.) Ossenbühl in: Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Auflage 1998, § 10 Rdnr. 23 ff., 38 ff., 40; (krit.) Stober in: Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht, Band 1, 11. Auflage 1999, § 31 Rdnr. 14 ff., 16 ff., kommt der Bundeswehr insoweit entgegen der Auffassung der Beigeladenen zu 1. nicht zu, vgl. zur gerichtlich uneingeschränkt überprüfbaren Notwendigkeit einer Baubeschränkung aus Gründen der Sicherheit des Luftverkehrs im Rahmen der §§ 12 und 14 LuftVG: Wysk , a.a.O., § 12 Rdnr. 78; Weiss , a.a.O., NVwZ 2013, 16; VG Aachen, Urteil vom 15. Juli 2008 - 6 K 1367/07 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2005 - 8 A 12244/04 -, beide .

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Auszug aus VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09
    Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des An- und Abflugverkehrs auch eines militärischen Flughafens muss daher gerichtlich voll überprüfbar sein, vgl. zur Verneinung eines Beurteilungsspielraums: VG Hannover, Urteil vom 22. September 2011 - 4 A 1052/10 -, ; Weiss , a.a.O., NVwZ 2013, 18; Wysk , a.a.O., § 18a Rdnr. 3; vgl. zur Bejahung eines Beurteilungsspielraums: (für Grenzfälle der Störung von Navigationsanlagen , in denen mehrere Lösungen wissenschaftlich vertreten werden) VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 A 107/11 - (unveröffentlicht); (für den militärischen Tiefflugbetrieb): BVerwG, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 B 58.06 - und Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 18.93 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 22 ZB 09.380 - sowie im Anschluss an diese Entscheidung: Kämper , a.a.O., § 30 Rdnr. 52.

    Hierfür könnte sprechen, dass der Bundeswehr zur Ausfüllung ihres Verteidigungsauftrages ein Entscheidungsspielraum zuzubilligen sein dürfte, der auch die Festlegung von Übungsrouten und besonderen Flugverfahren, die nur intern genutzt werden, umfassen könnte, vgl. etwa zu der Festlegung von Tiefflugstrecken: BVerwG, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 B 58/06 - und Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 18.93 - BayVGH, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 22 ZB 09.380 - alle .

  • BVerwG, 05.09.2006 - 4 B 58.06

    Verteidigungsauftrag der Bundeswehr als einem privilegierten

    Auszug aus VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09
    Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des An- und Abflugverkehrs auch eines militärischen Flughafens muss daher gerichtlich voll überprüfbar sein, vgl. zur Verneinung eines Beurteilungsspielraums: VG Hannover, Urteil vom 22. September 2011 - 4 A 1052/10 -, ; Weiss , a.a.O., NVwZ 2013, 18; Wysk , a.a.O., § 18a Rdnr. 3; vgl. zur Bejahung eines Beurteilungsspielraums: (für Grenzfälle der Störung von Navigationsanlagen , in denen mehrere Lösungen wissenschaftlich vertreten werden) VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 A 107/11 - (unveröffentlicht); (für den militärischen Tiefflugbetrieb): BVerwG, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 B 58.06 - und Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 18.93 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 22 ZB 09.380 - sowie im Anschluss an diese Entscheidung: Kämper , a.a.O., § 30 Rdnr. 52.

    Hierfür könnte sprechen, dass der Bundeswehr zur Ausfüllung ihres Verteidigungsauftrages ein Entscheidungsspielraum zuzubilligen sein dürfte, der auch die Festlegung von Übungsrouten und besonderen Flugverfahren, die nur intern genutzt werden, umfassen könnte, vgl. etwa zu der Festlegung von Tiefflugstrecken: BVerwG, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 B 58/06 - und Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 18.93 - BayVGH, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 22 ZB 09.380 - alle .

  • VGH Bayern, 16.12.2009 - 22 ZB 09.380

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für eine Windkraftanlage

    Auszug aus VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09
    Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des An- und Abflugverkehrs auch eines militärischen Flughafens muss daher gerichtlich voll überprüfbar sein, vgl. zur Verneinung eines Beurteilungsspielraums: VG Hannover, Urteil vom 22. September 2011 - 4 A 1052/10 -, ; Weiss , a.a.O., NVwZ 2013, 18; Wysk , a.a.O., § 18a Rdnr. 3; vgl. zur Bejahung eines Beurteilungsspielraums: (für Grenzfälle der Störung von Navigationsanlagen , in denen mehrere Lösungen wissenschaftlich vertreten werden) VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 A 107/11 - (unveröffentlicht); (für den militärischen Tiefflugbetrieb): BVerwG, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 B 58.06 - und Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 18.93 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 22 ZB 09.380 - sowie im Anschluss an diese Entscheidung: Kämper , a.a.O., § 30 Rdnr. 52.

    Hierfür könnte sprechen, dass der Bundeswehr zur Ausfüllung ihres Verteidigungsauftrages ein Entscheidungsspielraum zuzubilligen sein dürfte, der auch die Festlegung von Übungsrouten und besonderen Flugverfahren, die nur intern genutzt werden, umfassen könnte, vgl. etwa zu der Festlegung von Tiefflugstrecken: BVerwG, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 B 58/06 - und Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 18.93 - BayVGH, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 22 ZB 09.380 - alle .

  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 30.65

    Verwaltungsaktqualität der Mitwirkung der Zustimmungsbehörde - Beschränkung der

    Auszug aus VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09
    Bei der Entscheidung über die luftfahrtbehördliche Zustimmung nach § 14 Abs. 1 LuftVG, die gemäß § 31 Abs. 3 LuftVG auf Grund einer gutachtlichen Stellungnahme der für die Flugsicherung zuständigen Stelle getroffen wird, an welche die Luftfahrtbehörde allerdings nicht gebunden ist, vgl. dazu Kämper in: Grabherr/Reidt/Wysk, Kommentar zum LuftVG, Loseblatt-Sammlung (Stand: Juli 2012), § 31 Rdnr. 20, handelt es sich weder um eine Planungs- noch um eine Ermessensentscheidung, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 16. Juli 1965 - IV C 30.65 - Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2005 - 8 A 12244/04 -, beide .

    Erforderlich ist vielmehr, dass nicht nur hypothetisch, sondern mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in überschaubarer Zukunft mit einem Schadenseintritt (Kollision, gefährliche Annäherung) zu rechnen ist, wobei in die Prognose auch künftige Entwicklungen (wie bereits konkretisierte Ausbaupläne eines Flughafens oder konkretisierte Modernisierungsmaßnahmen, wie hier der Aufbau einer digitalen Radaranlage spätestens im Jahr 2015) einzustellen sind, vgl. - beide zu § 18a LuftVG -: VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 A 107/11 - (unveröffentlicht); VG Hannover, Urteil vom 22. September 2011 - 4 A 1052/10 -, ; vgl. zur Berücksichtigung künftiger Entwicklungen: BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1965 - IV C 30.65 -, .

  • VG Hannover, 21.12.2010 - 12 B 3465/10

    Begründung einer Klagebefugnis der BRD zur Abwehr einer Funktionsbeeinträchtigung

    Auszug aus VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09
    Ob diese Vorschrift im militärischen Bereich gegebenenfalls analog anwendbar sein kann für den Fall der Beeinträchtigung eines Luftverteidigungsradars, vgl. zu einem solchen (im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB entschiedenen) Fall: VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10 -, , braucht die Kammer vorliegend nicht zu entscheiden, weil hier ein Flugsicherungsradar in Rede steht.

    Denn vorliegend steht nicht die mögliche Störung eines Luft verteidigungs radars in Rede, vgl. für diesen Fall einen Beurteilungsspielraum bejahend: VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10 -, in der nachfolgenden Instanz bestätigt durch OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. April 2011 - 12 ME 8/11 - beide , sondern eines Flug sicherungs radars der Bundeswehr.

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2011 - 12 ME 8/11

    Baurecht, Immissionschutzrecht: Reichweite der Bindungswirkung eines

    Auszug aus VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09
    Denn vorliegend steht nicht die mögliche Störung eines Luft verteidigungs radars in Rede, vgl. für diesen Fall einen Beurteilungsspielraum bejahend: VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10 -, in der nachfolgenden Instanz bestätigt durch OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. April 2011 - 12 ME 8/11 - beide , sondern eines Flug sicherungs radars der Bundeswehr.
  • VG Minden, 23.01.2002 - 3 L 47/02

    Vollziehung einer luftaufsichtsrechtlichen Verfügung ; Einschränkung des Betriebs

  • VG Minden, 22.09.2010 - 11 K 445/09

    Immissionsschutzrechtl. Genehmigung von Windkraftanlagen

  • VG Neustadt, 11.04.2005 - 3 K 1624/04

    Windenergieanlage in Schifferstadt darf errichtet werden

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2014 - 12 LC 30/12

    Flugsicherungseinrichtung; Standortvorbescheid; Störung;

    Eine konkrete und unmittelbare Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs bzw. die Wahrscheinlichkeit eines konkreten Schadenseintritts ist nicht erforderlich (so aber VG Aachen, Urt. v. 24.7.2013 - 6 K 248/09 -, juris Rdn. 115 ff., 131, maßgeblich sei die Gefahr eines Schadenseintritts im Sinne einer Kollision oder gefährlichen Annäherung zweier Flugzeuge; vgl. auch VG Oldenburg, Beschl. v. 5.2.2014 - 5 B 6430/13 - S. 27 ff.).
  • VG Oldenburg, 05.02.2014 - 5 B 6430/13

    Drehfunkfeuer; Drittschutz; DVOR; Flugsicherheit; Funknavigationsanlage;

    Ob und wie die WEA die Funktion der Signalsendung nachteilig beeinflussen wird, unterliegt als naturwissenschaftlich-technische Frage der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13. April 2011 - 12 ME 8/11 - juris Rdnr. 13; VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10 - juris Rndr. 55; VG Aachen, Urteil vom 24. Juli 2013 - 6 K 248/09 - juris; Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Auflage 2013, Rdnr. 348; Grabherr/Reidt/Wysk, a.a.O., Rdnr. 3; möglicherweise a.A.: VG Stade, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 1 B 318/13 - Seite 17 f., V.n.b. Anlage AST 19, Blatt 849 GA in anderem prozessualen Zusammenhang).

    Es geht um die Gewährleistung des sicheren und störungsfreien Betriebes von Flugsicherungseinrichtungen, mithin um die sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des Luftverkehrs (vgl. § 27 c Abs. 1 LuftVG; VG Aachen, Urteil vom 24. Juli 2013 - 6 K 248/09 - juris m.w.N.).

  • VG Regensburg, 17.10.2013 - RO 7 K 12.1702

    Der Belang der Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen (§

    Unter Verweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen (vom 24.7.2013, Az. 6 K 248/09) wird vorgebracht, dass es nicht richtig sei, dass dem Beigeladenen zu 1 ein Beurteilungsspielraum zukomme; die Frage, ob die auf einer ersten Stufe nachzuweisende technische Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Radaranlage in der zweiten Stufe als "Störung" zu qualifizieren sei, unterliege der vollumfänglichen Prüfung des Gerichts.

    Auf einer zweiten Stufe ist zu prüfen, ob sich diese Störung auf die Funktionsfähigkeit des Radars auswirkt, was der Fall ist, wenn der der Radaranlage zugewiesene Zweck in nicht hinzunehmender Weise eingeschränkt wird (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 13.4.2011 - Az. 12 ME 8/11; VG Aachen, U. v. 24.7.2013 - Az. 6 K 248/09; BayVGH, B. v. 1612.2009 - Az. 22 ZB 09.380).

    Insoweit besteht eine andere Interessenlage als bei einem Flugsicherungsradar, bei dem die Auswirkung eines fehlenden Segments bei der Erfassung sich nähernder Flugobjekte relativ klar ist und deshalb auch das Risiko der unvollständigen Datenerhebung berechenbar ist (vgl. VG Aachen, U. v. 24.7.2013 - Az. 6 K 248/09).

  • VG Kassel, 22.03.2018 - 7 K 1274/16

    Vorbescheid; Windenergieanlagen im Luftübungsraum der Bundeswehr;

    Anders als § 12 LuftVG, der sich auf den unmittelbaren Umgebungsbereich von Flughäfen und die damit zusammenhängenden An- und Abflugsektoren konzentriert, bezieht sich § 14 LuftVG primär auf die Höhe von Bauwerken und dadurch entstehende Gefährdungen, insbesondere auch auf militärische Tiefflugstrecken (VG Aachen, Urteil vom 24.07.2013 - 6 K 248/09 -, Rn. 42 ff., 53, juris).

    Es handelt sich um keine Planungs- oder Ermessensentscheidung, sondern um die Überprüfung der Frage, ob eine Notwendigkeit der Baubeschränkung für die Sicherung des Luftverkehrs gegeben ist, mithin um die Überprüfung eines unbestimmten Rechtsbegriffes (BVerwG, Urteil vom 07.04.2016 - 4 C 1/15 -, Rn. 22; BVerwG, Urteil vom 16.07.1965 - IV C 30.65 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2005 - 8 A 12244/04 -, Rn. 7, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 23.06.2016 - 12 KN 64/14 -, Rn. 88, juris; zu § 12 LuftVGOVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.04.2014 - 8 A 430/12 -, Rn. 76, juris; VG Aachen, Urteil vom 24.07.2013 - 6 K 248/09 -, Rn. 121, juris).

    Bei der Beurteilung ist zu beachten, dass die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts vergleichsweise niedrig sind (vgl.: VG Aachen, Urteil vom 24.07.2013 - 6 K 248/09 -, Rn. 92, juris).

  • VG Düsseldorf, 24.07.2014 - 11 K 3648/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer

    Mangels entsprechenden Verweises sind für das Verfahren nach § 18a Abs. 1 LuftVG die Beschleunigungsvorschriften des § 12 Abs. 2 LuftVG nicht anwendbar, vgl. Hüttig/Giemulla, a.a.O, S. 71; zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche der Vorschriften in §§ 12 ff. LuftVG: VG Aachen, Urteil vom 24. Juli 2013 - 6 K 248/09 -.

    Somit liegt eine nicht mehr hinnehmbare Beeinflussung und damit eine Störung einer Flugsicherungsanlage i.S.v § 18a Abs. 1 Satz 1 LuftVG vor, wenn mit dem zuvor genannten Wahrscheinlichkeitsmaßstab davon auszugehen ist, dass die in den einschlägigen ICAO-Dokumenten bestimmten oder daraus bestimmbaren Toleranzwerte überschritten werden, vgl. VG Stade, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 1 B 3181/13 - ; VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 A 107/11 - ; VG Hannover, Urteil vom 22. September 2011 - 4 A 1052/10 - ; Grabherr/Reidt/Wysk, LuftVG, § 18a Rn. 9 ff.; Federwisch/Dinter, a.a.O., 403 f.; Hüttig/Giemulla u.a., a.a.O., S. 72 f.; a.A. (konkrete Gefahr eines Schadens erforderlich): VG Oldenburg, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 5 B 6430/13 - ; VG Aachen, Urteil vom 24. Juli 2013 - 6 K 248/09 -;.

    Dem Beigeladenen zu 1. steht bei der Entscheidung nach § 18a Abs. 1 Sätze 1 und 2 LuftVG ob nachteilige, nicht hinnehmbare Beeinflussungen einer Flugsicherungseinrichtung zu erwarten sind, ein Beurteilungsspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist, vgl. VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 A 107/11 - ; offen gelassen durch OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. April 2011 - 12 ME 8/11 - a.A.: VG Oldenburg, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 5 B 6430/13 - VG Aachen, Urteil vom 24. Juli 2013 - 6 K 248/09 - VG Hannover, Urteil vom 22. September 2011 - 4 A 1052/10 - und Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10 - Grabherr/Reidt/Wysk, LuftVG, § 18a Rn. 52; Hüttig/Giemulla u.a., a.a.O., S. 73 f.; Weiss, Windenergieanlagen und Luftverkehrsrecht - kein luftleerer Raum, in: NVwZ 2013, 14 (18); Federwisch/Dinter, a.a.O., 403 (405 f.).

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2015 - 12 ME 39/14

    Antragsbefugnis; materielle Beschwer; Flugsicherungseinrichtung; Präklusion;

    Eine konkrete und unmittelbare Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs bzw. die Wahrscheinlichkeit eines konkreten Schadenseintritts ist nicht erforderlich (so aber VG Aachen, Urt. v. 24.7.2013 - 6 K 248/09 -, juris Rdn. 115 ff., 131, maßgeblich sei die Gefahr eines Schadenseintritts im Sinne einer Kollision oder gefährlichen Annäherung zweier Flugzeuge; vgl. auch VG Oldenburg, Beschl. v. 5.2.2014 - 5 B 6430/13 - S. 27 ff.).
  • VG Stade, 01.04.2014 - 2 A 408/10

    Anforderungen an die Erteilung einer immissionsrechtlichen Genehmigung für

    Die Beigeladene beruft sich auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 24. Juli 2013 (6 K 248/09).

    Dazu sei vielmehr in einem zweiten Prüfungsschritt festzustellen, ob die Beeinflussung die Funktion der Funknavigationsanlage für den ihr zugewiesenen Zweck in nicht hinzunehmender Weise beeinträchtigt (VG Oldenburg, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 5 B 6430/13, zitiert nach juris, ebenso z.B. VG Aachen, Urteil vom 24. Juli 2013 - 6 K 248/09, zitiert nach juris; unentschieden bei VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10, zitiert nach juris, bei dem schon keine technische Beeinträchtigung festgestellt wurde).

  • VG Hannover, 10.09.2019 - 12 B 2113/19

    Anlagenschutzbereich; aufschiebende Bedingung; Bundesaufsichtsamt für

    Dieser Rechtsprechung ist bereits das Verwaltungsgericht Aachen gefolgt und hat die Prognose eines Schadenseintritts, die auf konkretisierte Ausbaupläne eines Flughafens und konkretisierte Modernisierungsmaßnahmen wie dem Aufbau einer digitalen Radaranlage im Laufe von 2 Jahren gestützt war, ausreichen lassen (vgl. Urteil vom 24.07.2013 - 6 K 248/09 -, juris Rn. 90).

    Die Prognose einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Schadenseintritts konnte das Bundesaufsichtsamt auch ohne dingliche Sicherung der Wegerechte treffen, da es auch künftige Entwicklungen zu berücksichtigen hat, die sich konkret abzeichnen (vgl. VG Aachen, Urteil vom 24.07.2013 - 6 K 248/09 -, juris Rn. 90).

  • VG Frankfurt/Main, 08.10.2014 - 8 K 3509/13

    Störung einer Flugsicherungseinrichtung durch Windkraftanlagen

    9 ff.; a. A. VG Oldenburg, Beschluss v. 05.02.2014 - 5 B 6430/13 - VG Aachen, Urteil v. 24.07.2013 - 6 K 248/09 -).

    Der Beigeladenen zu 1) steht hierbei im Rahmen der Entscheidung nach § 18 a Abs. 1 Satz 1 und 2 LuftVG, ob nachteilige, nicht hinnehmbare Beeinflussungen einer Flugsicherungseinrichtung zu erwarten sind, ein Beurteilungsspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. VG Schleswig, Urteil v. 16.02.2012 - 6 A 107/11 - VG Düsseldorf, Urteil v. 24.07.2014 - 11 K 3648/12 - a. A. VG Oldenburg, Beschluss v. 05.02.2014 - 5 B 6430/13 - VG Aachen, Urteil v. 24.07.2013 - 6 K 248/09 - VG Hannover, Urteil v. 22.09.2011 - 4 A 1052/10 und Beschluss v. 21.12.2010 - 12 B 3465/10 -).

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21

    Anlagenschutzbereich; Bundeswehr; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid;

    Anders als hinsichtlich der notwendigen Zustimmung nach § 14 LuftVG, die auch für den militärischen Flugbetrieb in Niedersachsen in die Zuständigkeit der Beigeladenen zu 2) fällt (vgl. Senatsurt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 - juris, Rn. 56 a. E.), liegt jedenfalls insoweit, d. h. hinsichtlich der Beurteilung der Beeinträchtigung von militärischen Flugsicherungsanlagen, nach §§ 18a , 30 Abs. 2 Satz 4 LuftVG die Zuständigkeit bei "Dienststellen der Bundeswehr" (vgl. etwa VG Aachen, Urt. v. 24.7.2013 - 6 K 248/09 -, juris, Rn. 65 ff.; Weiss, NVwZ 2013, 14 f. [zu II. 1.c) bb)]).
  • VG Halle, 14.04.2015 - 2 A 11/15

    Störwirkung nach § 18 a Abs. 1 S. 1 LuftVG

  • VG Halle, 14.04.2015 - 2 A 8/15

    Störwirkung von Windkraftanlagen

  • VG Sigmaringen, 09.09.2020 - 7 K 6094/19

    MVA-Festsetzung; MVA-Sektoren; Verwaltungsaktsqualität, Klagebefugnis;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht