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   FG Baden-Württemberg, 17.07.1995 - 6 K 251/91   

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https://dejure.org/1995,12735
FG Baden-Württemberg, 17.07.1995 - 6 K 251/91 (https://dejure.org/1995,12735)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.1995 - 6 K 251/91 (https://dejure.org/1995,12735)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 1995 - 6 K 251/91 (https://dejure.org/1995,12735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ; Wahlrecht des Steuerpflichtigen bei Verpachtung seines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs zwischen Teilbetriebsaufgabe und Fortführung; Pflicht zur Erklärung der Absicht der dauernden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 138
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

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  • BFH, 15.10.1987 - IV R 91/85

    Betriebsaufgabe eines Forstbetriebes im Falle der Umgestaltung wesentlicher

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  • BFH, 12.11.1992 - IV R 41/91

    § 28 EStG bei Gewinn aus Auflösung von fortgesetzter Gütergemeinschaft

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  • BFH, 23.02.1989 - IV R 63/87

    Anforderungen an das Aufgeben eines Betriebes nach dem Einkommensteuergesetz

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  • BFH, 26.04.1989 - I R 163/85

    Einstufung eines veräußerten Grundstücksteils als Betriebs- oder Privatvermögen -

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  • BFH, 13.12.1983 - VIII R 90/81

    Der Wegfall der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung führt

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  • BFH, 27.10.1983 - IV R 217/81

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsabwicklung - Veräußerung eines

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  • BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87

    Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes

  • FG München, 10.10.1996 - 15 K 2752/91

    Ruhender landwirtschaftlicher Betrieb; Konkludente Betriebsaufgabe; Veräußerung

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  • FG Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 8 K 407/97
    abgegebenen Erklärungen dem Finanzamt gegenüber auch nicht gebunden gewesen (Finanzgericht - FG-; Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urteil vom 17. Juli 1995 6 K 251/91 , Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG-; 1996, 138 bestätigt durch BFH-Beschluß vom 10. September 1996 IV B 135/95 , n.V. Sammlung der EFG-Mitteilungen 1993-;1997, S. 26, Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung (AO) und Finanzgerichtsordnung, 16.Aufl., § 4 AO Tz. 61; a.A. FG Köln-Urteil vom 10. September 1996 8 K 4786/91, EFG 1997, 279 nach dem die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs mit steuerlicher Wirkung auch durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Landwirtschaftsgericht erfolgen kann).
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