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   FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 2707/03   

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FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 2707/03 (https://dejure.org/2008,6248)
FG Köln, Entscheidung vom 22.01.2008 - 6 K 2707/03 (https://dejure.org/2008,6248)
FG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 6 K 2707/03 (https://dejure.org/2008,6248)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Einnahmen eines gemeinnützigen Reitervereins aus der Einstellung von Pferden seiner Mitglieder; Geltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für das Halten von Vieh bei nicht umfassender Pflege und nicht regelmäßigem Bewegen und Reinigen der ...

  • Judicialis

    AO § 52 Abs. 2 Nr. 2 S. 1; ; AO § ... 67a; ; AO § 164 Abs. 2; ; AO § 168; ; UStG § 4 Nr. 12 S. 1a; ; UStG § 4 Nr. 12 S. 2; ; UStG § 4 Nr. 22b; ; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1; ; BGB § 535; ; BGB § 433; ; BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsätze eines gemeinnützigen Reitervereins aus Pferde-Einstellungsverträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: - Umsätze eines gemeinnützigen Reitervereins aus Pferde-Einstellungsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1829
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 19.02.2004 - V R 39/02

    Pensionspferdehaltung durch gemeinnützigen Verein

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 2707/03
    Die Steuerbefreiung ist ausgeschlossen, wenn einer bei der beiden Ausschlusstatbestände vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 V R 39/02, BStBl II 2004, 672).

    An diesen Grundsätzen hat der BFH im Urteil vom 19. Februar 2004 (V R 39/02, BStBl II 2004, 672) festgehalten.

    Dieser Aspekt spielt bei der Pferdepensionshaltung durch gemeinnützige Vereine eine erhebliche Rolle, weil diese in erheblichem Umfang in Konkurrenz zu gewerblichen Pensionsställen stehen (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1968 I R 40/68, BStBl II 1969, 43 und vom 19. Februar 2004 V R 39/02, BStBl 2004, 672).

    Die umsatzsteuerliche Behandlung von Pferde-Einstellungsverträgen ist durch das BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 (V R 39/02, BStBl II 2004, 672) in rechtlicher Hinsicht geklärt.

  • BFH, 02.10.1968 - I R 40/68

    Gemeinnützigkeit bei Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes durch

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 2707/03
    Der BFH hat bereits durch Urteil vom 2. Oktober 1968 (I R 40/68, BStBl II 1969, 43) entschieden, dass der satzungsmäßige Zweck eines Reitsportvereins keineswegs allein durch Unterhaltung eines Pferdepensionsbetriebes erreicht werden könne und nur auf diesem Weg seine einzig mögliche Erfüllung finde.

    Dieser Aspekt spielt bei der Pferdepensionshaltung durch gemeinnützige Vereine eine erhebliche Rolle, weil diese in erheblichem Umfang in Konkurrenz zu gewerblichen Pensionsställen stehen (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1968 I R 40/68, BStBl II 1969, 43 und vom 19. Februar 2004 V R 39/02, BStBl 2004, 672).

  • BFH, 18.08.2005 - V R 20/03

    Umsatzsteuerpflicht der Abgabe von Speisen und Getränken in einem Musical-Theater

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 2707/03
    Es genügt nicht, dass die Dienstleistung nach den heutigen Anforderungen an den äußeren Rahmen der steuerbefreiten Tätigkeit üblich ist und von den Personen, denen gegenüber die Tätigkeit erbracht wird, erwartet und gerne in Anspruch genommen wird (BFH-Urteil vom 18. August 2005 V R 20/03, BStBl II 2005, 910).

    Eine Wettbewerbssituation wird weder dadurch ausgeschlossen, dass die fragliche Tätigkeit im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft nur gegenüber den Mitgliedern der Einrichtung durchgeführt wird, noch dass in der unmittelbaren Umgebung der Einrichtung keine gewerblichen Unternehmer vorhanden sind und aus diesem Grund die fragliche Tätigkeit tatsächlich überwiegend nur gegenüber Mitgliedern der Einrichtung erbracht wird (BFH-Urteile vom 21. April 2005 V R 6/03, BStBl 2005, 899 und vom 18. August 2005 V R 20/03, BStBl II 2005, 910).

  • BFH, 25.01.2006 - V R 46/04

    Steuerfreie Personalgestellung durch ein Krankenhaus

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 2707/03
    Unerlässlich ist eine Dienstleistung nur, wenn ohne sie die steuerbefreite Tätigkeit nicht möglich wäre; daran fehlt es, wenn die Dienstleistung für die steuerbegünstigte Tätigkeit entbehrlich ist (BFH-Urteile vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BStBl II 2006, 481; vom 27. April 2006 V R 53/04, BStBl II 2007, 16).

    Bei der Prüfung, ob eine Einrichtung ohne Gewinnstreben eine Tätigkeit in unmittelbarem Wettbewerb mit Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer unterliegenden gewerblichen Unternehmen durchgeführt hat, kommt es auf die Konkurrenzsituation an, die auf dem Markt für die jeweilige Tätigkeit herrscht (BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BStBl II 2006, 481).

  • BFH, 22.01.2004 - V R 41/02

    Kein ermäßigter Steuersatz für Betreuung von Pferden, die dem Freizeitsport

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 2707/03
    b) Das Einstellen und Betreuen von Reitpferden zur Ausübung von Freizeitsport ist kein Halten von Vieh im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG (BFH-Urteil vom 22. Januar 2004 V R 41/02, BStBl II 2004, 757).
  • BFH, 21.04.2005 - V R 6/03

    Bewirtungsleistungen als steuerfreie Nebenleistung eines Theaters

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 2707/03
    Eine Wettbewerbssituation wird weder dadurch ausgeschlossen, dass die fragliche Tätigkeit im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft nur gegenüber den Mitgliedern der Einrichtung durchgeführt wird, noch dass in der unmittelbaren Umgebung der Einrichtung keine gewerblichen Unternehmer vorhanden sind und aus diesem Grund die fragliche Tätigkeit tatsächlich überwiegend nur gegenüber Mitgliedern der Einrichtung erbracht wird (BFH-Urteile vom 21. April 2005 V R 6/03, BStBl 2005, 899 und vom 18. August 2005 V R 20/03, BStBl II 2005, 910).
  • BFH, 27.04.2006 - V R 53/04

    Tanzkurse eines gemeinnützigen Vereins

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 2707/03
    Unerlässlich ist eine Dienstleistung nur, wenn ohne sie die steuerbefreite Tätigkeit nicht möglich wäre; daran fehlt es, wenn die Dienstleistung für die steuerbegünstigte Tätigkeit entbehrlich ist (BFH-Urteile vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BStBl II 2006, 481; vom 27. April 2006 V R 53/04, BStBl II 2007, 16).
  • BFH, 07.10.1987 - V R 2/79

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 2707/03
    Im Anschluss an die Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Verträgen, die Merkmale einer Vermietung und anderer Leistungen aufweisen (BFH-Urteile vom 7. Oktober 1987 V R 2/79, BStBl II 1988, 88;vom 21. April 1993 XI R 55/90, BStBl II 1994, 266; vom 16. Mai 1995 XI R 70/94, BStBl II 1995, 750 und vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BStBl II 2001, 658) geht der erkennende Senat davon aus, dass die hier zu beurteilenden Einstellungsverträge als Verträge eigener Art ein einheitliches Ganzes bilden, deren Schwerpunkt auf der Pflege der Pferde als einheitlicher Leistung des Klägers liegt.
  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 2707/03
    Bei dieser Konstellation braucht das Gericht in das vorgenannte Verfahren nicht einzutreten, sondern darf über das Ablehnungsgesuch zusammen mit der Hauptsacheentscheidung und unter Mitwirkung des abgelehnten Richters entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 VII B 330/02 und VII S 41/02, BStBl II 2003, 422 m.w.N.).
  • BFH, 11.10.2007 - V R 69/06

    Vorsteuerabzug für Investitionen eines Golfvereins

    Auszug aus FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 2707/03
    (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 2007 V R 27/04, BFH/NV 2007, 2213 und vom 11. Oktober 2007 V R 69/06, BFH/NV 2008, 322).
  • BFH, 16.05.1995 - XI R 70/94

    Aufteilung einer entgeltlichen Überlassung von Hallentennisplätzen an

  • BFH, 31.05.2001 - V R 97/98

    Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen

  • BFH, 21.04.1993 - XI R 55/90

    Werden einzelne Räume eines Altenpflegeheims an Heiminsassen im Rahmen von

  • BFH, 09.08.2007 - V R 27/04

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines Luftsportvereins

  • FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 4264/04

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter; Zulässigkeit der

  • BFH, 16.10.2013 - XI R 34/11

    Zur Besteuerung der Umsätze eines gemeinnützigen Reitsportvereins aus einer

    Diese enge Definition (ebenso Urteil des FG Köln vom 22. Januar 2008  6 K 2707/03, EFG 2008, 1829, unter III.1.b bb) weicht von der dargelegten Rechtsprechung des EuGH ab.
  • FG Schleswig-Holstein, 18.02.2015 - 4 K 27/14

    Pensionspferdehaltung: Vorliegen einer einheitlichen Pensionsleistung - Keine

    Diese Leistungsbestandteile sind so eng miteinander verbunden, dass sie aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers eine einzige und einheitliche sonstige Leistung eigener Art - namentlich eine einheitliche Pensionsleistung - bilden (vgl. BFH-Urteil vom 10. September 2014, XI R 33/13, DStRE 2015, 111; vom 13. Januar 2011 V R 65/09, BFHE 233, 72, BStBl II 2011, 465; FG Münster, Urteil vom 18. August 2009 15 K 3176/05 U, EFG 2009, 1979; Finanzgericht Köln, Urteil vom 22. Januar 2008, 6 K 2707/03, EFG 2008, 1829; im Ergebnis auch BFH-Urteil vom 16. Oktober 2013, XI R 34/11, BFHE 243, 435, BFH/NV 2014, 460; Finanzgericht Münster, Urteil vom 25. September 2014, 5 K 3700/10 U - juris; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2002, 5 K 2483/00 U, EFG 2002, 1411).

    Vielmehr stellt das Leistungsbündel eine sonstige Leistung eigener Art dar, in welcher die unterschiedlichen Elemente als unselbstständige Bestandteile aufgehen und deren prägender Charakter darin besteht, verschiedentliche (Grund-)Bedürfnisse von zur Ausübung des Freizeitsports untergebrachten Reitpferden zu befriedigen (vgl. dazu FG Köln, Urteil vom 22. Januar 2008, 6 K 2707/03, EFG 2008, 1829; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juni 2011, 12 K 4547/08, DStRE 2011, 1466; vgl. auch zur Überlassung von Sportanlagen im Rahmen eines Benutzervertrags BFH-Urteil vom 31. Mai 2001, V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658).

    Eine Begünstigung der Umsätze im Hinblick auf eine etwaige Vermietungstätigkeit scheidet daher aus (vgl. ebenso FG Köln, Urteil vom 22. Januar 2008, 6 K 2707/03, EFG 2008, 1829; siehe auch BFH-Urteil vom 31. Mai 2001, V R 97/98, BStBl. II 2001, 658).

  • FG Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 12 K 4547/08

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für Pensionspferdeeinstellung - Keine ermäßigte

    Der Beklagte verweist schließlich auf die rechtskräftige Entscheidung des FG Köln vom 22. Januar 2008 6 K 2707/03, EFG 2008, 1829.

    Die Erfüllung des Satzungszweckes bedingt demnach vielmehr (lediglich), dass die Mitglieder in ihrer überwiegenden Mehrzahl über eigene Pferde verfügen, die sie reiten, aufstallen und pflegen (FG Köln - Urteil vom 22. Januar 2008 6 K 2707/03, EFG 2008, 1829).

    Bei der Prüfung, ob eine Einrichtung ohne Gewinnstreben eine Tätigkeit in unmittelbarem Wettbewerb mit Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer unterliegenden gewerblichen Unternehmen durchgeführt hat, kommt es auf die Konkurrenzsituation an, die auf dem Markt für die jeweilige Tätigkeit herrscht (BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BStBl II 2006, 481; ebenso FG Köln - Urteil vom 22. Januar 2008 6 K 2707/03 EFG 2008, 1829).

  • FG Münster, 18.08.2009 - 15 K 3176/05

    Frage des Steuersatzes bei Umsätzen aus Pensionspferdehaltung

    Mithin erbringt die Klin. eine weitergehende Leistung als das (bloße) "Hüten" von Islandpferden (vgl. auch Urteil des FG Düsseldorf vom 13. Februar 2009 1 K 107/08, EFG 2009, 877; andere Auffassung: Urteil des FG Köln vom 22. Januar 2008 6 K 2707/03, EFG 2008, 1829).
  • FG Nürnberg, 07.07.2009 - 2 K 1053/08

    Keine ermäßigte Besteuerung der Umsätze aus einer Pensionspferdehaltung

    Für die im Streitfall allein maßgeblichen Umsätze aus der Aufzucht und dem Halten von Vieh haben der BFH und die Finanzgerichte in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die nicht für Zwecke der Landwirtschaft, sondern im Rahmen von Sport und Freizeit genutzt werden, nicht unter diese Begriffe fallen (vgl. BFH-Urteile vom 22.01.2004 V R 41/02, BStBl. II 2004, 757 , vom 19.02.2004 V R 38/02, BFH/NV 2004, 1298 und vom 19.02.2004 V R 39/02, BStBl. II 2004, 672; FG Münster - Beschluss vom 31.10.2005, Az. 15 V 3498/05 U, EFG 2006, 459; FG Düsseldorf - Urteil vom 16.03.2007, Az. 1 K 3489/05 U, EFG 2007, 1650; FG Köln - Urteil vom 22.01.2008, Az. 6 K 2707/03, EFG 2008, 1829).
  • FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 4264/04
    Nach erfolglosem Einspruch hat der Kläger im Mai 2003 Anfechtungsklage erhoben, die unter dem Aktenzeichen 6 K 2707/03 geführt wird und die der Senat durch Urteil vom heutigen Tage als unbegründet abgewiesen hat.
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