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   FG Düsseldorf, 26.03.2012 - 6 K 2749/11 K, G, U, F   

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https://dejure.org/2012,5414
FG Düsseldorf, 26.03.2012 - 6 K 2749/11 K, G, U, F (https://dejure.org/2012,5414)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.03.2012 - 6 K 2749/11 K, G, U, F (https://dejure.org/2012,5414)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. März 2012 - 6 K 2749/11 K, G, U, F (https://dejure.org/2012,5414)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Hinzuschätzung von Einnahmen bei Buchführungsmängeln in einem Speiserestaurant; Fehlen von ordnungsgemäßen Kassenbelegen für einen Zeitraum von September 2006 bis einschließlich Oktober 2008 bei einem chinesischen Speiserestaurant

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung bei nicht ordnungsgemäßer Kassenführung - Bemessung mit prozentualem Zuschlag zum erklärten Umsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG München, 24.02.2011 - 14 K 1715/08

    Klage des Gesellschafters einer aufgelösten GbR gegen Steuerfestsetzung im

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.03.2012 - 6 K 2749/11
    Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen kann auch durch einen Zuschlag zu den Betriebseinnahmen erfolgen, um dadurch den Unsicherheiten Rechnung zu tragen, die durch die punktuelle Feststellung von sachlichen Fehlern in den Unterlagen des Steuerpflichtigen eingetreten sind, sog. Sicherheitszuschlag (Finanzgericht -FG- München vom 24.02.2011 14 K 1715/08, juris).

    Mängel auf diesem Gebiet nehmen der Buchführung die Ordnungsmäßigkeit (vgl. FG München vom 24.02.2011 14 K 1715/08, juris).

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.03.2012 - 6 K 2749/11
    Angesichts der Schwere der Mängel und dem Umstand, dass die Klägerin nach ihrem eigenen Vortrag fast ausschließlich Bargeschäfte tätigt (vgl. Schreiben vom 02.06.2011 im Rahmen des Einspruchsverfahrens), besteht Anlass, auch an der sachlichen Richtigkeit des ausgewiesenen Buchführungsergebnisses zu zweifeln (BFH vom 07.06.2000 III R 82/97, BFH/NV 2000, 1462 und vom 17.11.1982 VIII R 174/77, BStBl II 1982, 430).
  • BFH, 07.06.2000 - III R 82/97

    Drittaufwand; Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.03.2012 - 6 K 2749/11
    Angesichts der Schwere der Mängel und dem Umstand, dass die Klägerin nach ihrem eigenen Vortrag fast ausschließlich Bargeschäfte tätigt (vgl. Schreiben vom 02.06.2011 im Rahmen des Einspruchsverfahrens), besteht Anlass, auch an der sachlichen Richtigkeit des ausgewiesenen Buchführungsergebnisses zu zweifeln (BFH vom 07.06.2000 III R 82/97, BFH/NV 2000, 1462 und vom 17.11.1982 VIII R 174/77, BStBl II 1982, 430).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.03.2012 - 6 K 2749/11
    Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Tagesein- und -ausgaben unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen werden (BFH vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 599).
  • FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04

    Befugnis des Finanzgerichts zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei nicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.03.2012 - 6 K 2749/11
    Der Kasse kommt in diesem Fall besondere Bedeutung zu, weil die Kassenaufzeichnungen als eine Art von Eigenbelegen die einzige Möglichkeit der direkten Kontrolle der Umsätze sind und folglich einer strengen Beurteilung zu unterwerfen sind (vgl. FG Bremen vom 17. Januar 2007 2 K 229/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2008, 8).
  • FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4689/06

    Schätzung von Gewinnen bei unzureichender Aufklärung durch den Steuerpflichtigen;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.03.2012 - 6 K 2749/11
    Soweit der Beklagte das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20.03.2008 (16 K 4689/06) anführe, könne dieses nicht unbesehen übernommen werden.
  • FG Münster, 10.10.2013 - 2 K 4112/12

    Pflicht zur Vorlage elektronischer Aufzeichnungen über den Warenausgang einer

    Die in Bezug genommenen BFH-Urteile vom 21.02.1990 X R 54/87, BFH/NV 1990, 683; vom 20.09.1989 X R 39/87, BStBl. II 1990, 109; vom 15.02.1989 X R 16/86, BStBl. II 1989, 462 und vom 02.02.1982 VIII R 65/80, BStBl. II 1982, 409, die Beschlüsse des Finanzgerichts Münster vom 18.11.1999 15 V 6554/99 U und vom 05.02.2002 8 V 5774/02, juris sowie das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 26.03.2012 6 K 2749/11 K, G, U, F, juris betreffen, dies hat der Kläger zutreffend ausgeführt, Sachverhalte, die mit dem Streitfall nicht vergleichbar sind.
  • FG Sachsen, 15.10.2015 - 4 V 513/14

    Rechtmäßigkeit einer in Folge einer Außenprüfung vorgenommenen Erhöhung der

    Gegen die Vornahme eines pauschalen Sicherheitschlags ist nichts einzuwenden (vgl. allgemein hierzu z.B. FG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2012 6 K 2749/11, [...]; FG Nürnberg, Beschluss vom 28.03.2013 4 K 26/11, [...]).
  • FG München, 11.07.2018 - 7 V 510/18

    Überprüfung der vom Finanzamt gewählten Schätzungsmethode

    Im Streitfall führt das Finanzamt zwar aus, dass anhand der sogenannten Ausbeutekalkulation (vgl. auch FG Nürnberg, Urteil vom 8. Mai 2012 2 K 1122/2009, DStR 2013, 304; FG Düsseldorf, Urteil vom 26. März 2012 6 K 2749/11 K,G,U,F; Niedersächsisches FG, Urteil vom 10. Mai 2016 8 K 175/15, juris zur grundsätzlichen Anwendbarkeit dieser Methode) zunächst eine Teilkalkulation des Getränkeumsatzes für das Jahr 2012 aufgrund des Wareneinsatzes, der Getränkeverkaufspreise sowie des Personalverbrauchs erfolgt sei.
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