Weitere Entscheidung unten: FG Hessen, 06.08.2003

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   FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 35/01   

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FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 35/01 (https://dejure.org/2002,8525)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.10.2002 - 6 K 35/01 (https://dejure.org/2002,8525)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 6 K 35/01 (https://dejure.org/2002,8525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen in die Bemessungsgrundlage für Gewinntantiemen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen in die Bemessungsgrundlage für Gewinntantiemen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Fremdvergleich; Verlustvortrag; Tantieme; Verdeckte Gewinnausschüttung; Vertragsauslegung; Gewinnverschiebung Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen in die Bemessungsgrundlage für Gewinntantiemen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen in die Bemessungsgrundlage für Gewinntantiemen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen in die Bemessungsgrundlage für Gewinntantiemen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • FG Hessen, 16.05.2000 - 4 K 4128/97

    Gewinntantieme; Verlustvortrag; verdeckte Gewinnausschüttung; Jahresüberschuß -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 35/01
    Es ist vielmehr eine Vorstufe zum Jahresüberschuss, der ebenfalls bestehende Verlustvorträge nicht einschließt (vgl. § 266 Abs. 3 A. IV. und V. Handelsgesetzbuch - HGB - Hessisches FG, Urt. v. 16. Mai 2000 4 K 4128/97, EFG 2000, 1147).

    Einige Finanzgerichte haben entschieden, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH einem fremden Geschäftsführer eine Tantieme grundsätzlich nur in der Form zusage, dass Verluste, die dieser Geschäftsführer selbst erwirtschaftet habe, die Bemessungsgrundlage der Tantiemeberechnung späterer Jahre mindere (FG Köln, Urt. v. 14. September 2000 13 K 3037/00, EFG 2001, 309; Hessisches FG, Urt. v. 16. Mai 2000, a.a.O.; FG München, Urt. v. 25. Juli 2001 6 K 4860/99, juris; FG des Saarlandes, Urt. v. 2. April 1998 1 K 157/97, GmbHR 1998, 792).

  • BFH, 02.12.1992 - I R 54/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 35/01
    Schließlich kann die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis auch darin begründet sein, dass das zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter tatsächlich abgeschlossene Rechtsgeschäft zwar auch von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter vereinbart worden wäre, jedoch aus anderen Gründen des Fremdvergleichs als von Anfang an nicht ernstlich gewollt anzusehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 23. Mai 1984 I R 294/81, BFHE 141, 266, BStBl II 1984, 673; vom 17. Oktober 1984 I R 22/79, BFHE 142, 276, BStBl II 1985, 69; vom 2. Juli 1986 I R 144/85, BFH/NV 1987, 398; vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119, BStBl II 1993, 311; vom 16. Dezember 1992 I R 2/92, BFHE 170, 175, BStBl II 1993, 455; vom 29. Juni 1994 I R 11/94, BFHE 175, 253, BStBl II 1994, 952).

    Insbesondere setzt die Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen bei Gewinntantiemen eine klare und eindeutige Regelung in den Anstellungsverträgen voraus (vgl. BFH-Urt. v. 2. Dezember 1992 I R 54/91, BStBl II 1993, 311).

  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 35/01
    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795).
  • FG Köln, 14.09.2000 - 13 K 3037/00

    Gewinntantieme eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als vGA

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 35/01
    Einige Finanzgerichte haben entschieden, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH einem fremden Geschäftsführer eine Tantieme grundsätzlich nur in der Form zusage, dass Verluste, die dieser Geschäftsführer selbst erwirtschaftet habe, die Bemessungsgrundlage der Tantiemeberechnung späterer Jahre mindere (FG Köln, Urt. v. 14. September 2000 13 K 3037/00, EFG 2001, 309; Hessisches FG, Urt. v. 16. Mai 2000, a.a.O.; FG München, Urt. v. 25. Juli 2001 6 K 4860/99, juris; FG des Saarlandes, Urt. v. 2. April 1998 1 K 157/97, GmbHR 1998, 792).
  • FG Saarland, 04.02.1998 - 1 K 157/97
    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 35/01
    Einige Finanzgerichte haben entschieden, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH einem fremden Geschäftsführer eine Tantieme grundsätzlich nur in der Form zusage, dass Verluste, die dieser Geschäftsführer selbst erwirtschaftet habe, die Bemessungsgrundlage der Tantiemeberechnung späterer Jahre mindere (FG Köln, Urt. v. 14. September 2000 13 K 3037/00, EFG 2001, 309; Hessisches FG, Urt. v. 16. Mai 2000, a.a.O.; FG München, Urt. v. 25. Juli 2001 6 K 4860/99, juris; FG des Saarlandes, Urt. v. 2. April 1998 1 K 157/97, GmbHR 1998, 792).
  • BFH, 01.02.1989 - I R 73/85

    Zusammenrechnung der Anteile von Ehegatten an einer Kapitalgesellschaft nur bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 35/01
    Insoweit geltend die Sonderbedingungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sowohl für den Mehrheitsgesellschafter H. als auch für den Minderheitsgesellschafter E., da beide bzgl. der Tantiemezusage und -berechnung mit gleichgerichteten Interessen zusammen wirken (vgl. BFH-Urt. v. 1. Februar 1989 I R 73/85, BFHE 156, 155, BStBl II 1989, 522).
  • BFH, 27.04.2000 - I R 88/99

    Bemessungsgrundlage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 35/01
    Zum einen beträgt der Prozentsatz der gewährten Tantieme nur jeweils 10 v.H., insgesamt also 20 v.H., während üblicherweise bis zu 50 v.H. des Jahresüberschusses als angemessen erachtet wird (vgl. BFH-Urt. v. 27. April 2000 I R 88/99, BFH/NV 2001, 342 m.w.N.).
  • BFH, 19.02.1999 - I B 42/98

    Angemessenheit einer Gewinntantieme; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 35/01
    Der BFH hat diese Frage in seinem Beschluss vom 19. Februar 1999 (I B 42/98, BFH/NV 1999, 974) ausdrücklich offen gelassen.
  • BFH, 16.12.1992 - I R 2/92

    Veranlassung einer Pensionsrückstellung durch das Gesellschaftsverhältnis

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 35/01
    Schließlich kann die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis auch darin begründet sein, dass das zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter tatsächlich abgeschlossene Rechtsgeschäft zwar auch von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter vereinbart worden wäre, jedoch aus anderen Gründen des Fremdvergleichs als von Anfang an nicht ernstlich gewollt anzusehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 23. Mai 1984 I R 294/81, BFHE 141, 266, BStBl II 1984, 673; vom 17. Oktober 1984 I R 22/79, BFHE 142, 276, BStBl II 1985, 69; vom 2. Juli 1986 I R 144/85, BFH/NV 1987, 398; vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119, BStBl II 1993, 311; vom 16. Dezember 1992 I R 2/92, BFHE 170, 175, BStBl II 1993, 455; vom 29. Juni 1994 I R 11/94, BFHE 175, 253, BStBl II 1994, 952).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 35/01
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 24.03.1998 - I R 96/97

    VGA bei widersprüchlichen Vereinbarungen

  • BFH, 23.05.1984 - I R 294/81

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter -

  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

  • BFH, 17.10.1984 - I R 22/79

    Aktienrechtlich verbotene Einlagenrückgewähr als verdeckte Gewinnausschüttung

  • BFH, 02.07.1986 - I R 144/85

    Anforderungen an die Ermittlung des Einkommens - Voraussetzungen für das

  • FG München, 25.07.2001 - 6 K 4860/99

    Verlustvortrag und Gewinntantieme; Gewerbesteuermessbetrag 1996; gesonderter

  • BFH, 25.04.1990 - I R 59/89

    Rechtmäßigkeit der Übermittlung der Revisionsschrift mit Telefax - Anforderungen

  • BFH, 24.01.1990 - I R 157/86

    Form der Vereinbarung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden

  • BFH, 29.06.1994 - I R 11/94

    Zum Rückschluß auf eine verdeckte Gewinnausschüttung wegen eines nicht

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Rechtsprechung
   FG Hessen, 06.08.2003 - 6 K 35/01   

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https://dejure.org/2003,18175
FG Hessen, 06.08.2003 - 6 K 35/01 (https://dejure.org/2003,18175)
FG Hessen, Entscheidung vom 06.08.2003 - 6 K 35/01 (https://dejure.org/2003,18175)
FG Hessen, Entscheidung vom 06. August 2003 - 6 K 35/01 (https://dejure.org/2003,18175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    AO § 233a Abs. 1; AO § 227
    Erlass; Zinsen; sachliche Billigkeit; Umsatzsteuervoranmeldung - Erlass von Nachzahlungszinsen bei fehlendem Liquiditätsvorteil

  • datenbank.nwb.de

    Erlass von Nachzahlungszinsen bei fehlendem Liquiditätsvorteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zinsen bei einer Nachzahlung von Umsatzsteuer; Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Erlass von festgesetzten Zinsen zur Umsatzsteuer durch das Finanzamt; Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme ; Nachprüfung einer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus FG Hessen, 06.08.2003 - 6 K 35/01
    Nachdem die Klägerin vom Gericht auf die Urteile des BFH vom 11. Juli 1996 V R18/95 (BStBl II 1997, 259 ) und vom 6. November 2002 V R 75/01 (BStBl II 2003, 115 ) hingewiesen worden war, hat sie zu den dort enthaltenen Ausführungen umfangreiche Stellungnahmen abgegeben.

    Die Festsetzung von Zinsen nach § 233a AO 1977 ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524 , BStBl II 1997, 259 ; vom 21. Oktober 1999 V R 94/98, BFH/NV 2000, 610 , m.w.N.).

    Wie der Bundesfinanzhof mehrfach entschieden hat (vgl. z.B.: Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BStBl II 1997, 259 und vom 21. Oktober 1999 V R 94/98, BFH/NV 2000, 610 sowie Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 147/01, BFH/NV 2002, 505 ), ist ein Erlass nur dann zwingend geboten, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Steuerpflichtige keinen Liquiditätsvorteil hatte.

    Das BFH-Urteil vom 11. Juli 1996 (a.a.O.) bejahte die Voraussetzungen für einen Teilerlass der Zinsen u.a. deshalb, weil der Erstattungsanspruch dadurch später entstand als der Zahlungsanspruch des FA, dass das FA den Rückforderungsbescheid vor dem den Erstattungsanspruch begründenden Bescheid erlassen hatte, und die zeitliche Folge zufällig war.

  • BFH, 21.10.1999 - V R 94/98

    Vorsteuerabzug; Bezeichnung des Leistenden

    Auszug aus FG Hessen, 06.08.2003 - 6 K 35/01
    Die Festsetzung von Zinsen nach § 233a AO 1977 ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524 , BStBl II 1997, 259 ; vom 21. Oktober 1999 V R 94/98, BFH/NV 2000, 610 , m.w.N.).

    Wie der Bundesfinanzhof mehrfach entschieden hat (vgl. z.B.: Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BStBl II 1997, 259 und vom 21. Oktober 1999 V R 94/98, BFH/NV 2000, 610 sowie Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 147/01, BFH/NV 2002, 505 ), ist ein Erlass nur dann zwingend geboten, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Steuerpflichtige keinen Liquiditätsvorteil hatte.

  • BFH, 20.01.1997 - V R 28/95

    Verzinsung von Umsatzsteuer-Nachforderungen

    Auszug aus FG Hessen, 06.08.2003 - 6 K 35/01
    Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Vorschrift bewusst in Kauf genommen hat, stehen jedoch dem Erlass entgegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 20. Januar 1997 V R 28/95, BFHE 183, 353 , BStBl II 1997, 716 , m.w.N.; vom 5. Juni 1996 X R 234/93, BFHE 180, 240 , BStBl II 1996, 503 ).

    Zweck der Vorschrift ist es, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Steuern bei den einzelnen Steuerpflichtigen zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden (so die Gesetzesbegründung in BT-Drucks 11/2157, S. 194; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 183, 353 , BStBl II 1997, 716 ).

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Hessen, 06.08.2003 - 6 K 35/01
    Unbilligkeit aus sachlichen Gründen kann gegeben sein, wenn die Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis im Einzelfall zwar dem Wortlaut einer Vorschrift entspricht, aber nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes nicht (mehr) zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3 , BStBl II 1995, 297 ).
  • BFH, 06.11.2002 - V R 75/01

    Nachzahlungszinsen bei freiwilligen Zahlungen

    Auszug aus FG Hessen, 06.08.2003 - 6 K 35/01
    Nachdem die Klägerin vom Gericht auf die Urteile des BFH vom 11. Juli 1996 V R18/95 (BStBl II 1997, 259 ) und vom 6. November 2002 V R 75/01 (BStBl II 2003, 115 ) hingewiesen worden war, hat sie zu den dort enthaltenen Ausführungen umfangreiche Stellungnahmen abgegeben.
  • BFH, 30.10.2001 - X B 147/01

    NZB; FGO -Novelle; Darlegungspflicht bei geklärten Rechtsfragen

    Auszug aus FG Hessen, 06.08.2003 - 6 K 35/01
    Wie der Bundesfinanzhof mehrfach entschieden hat (vgl. z.B.: Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BStBl II 1997, 259 und vom 21. Oktober 1999 V R 94/98, BFH/NV 2000, 610 sowie Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 147/01, BFH/NV 2002, 505 ), ist ein Erlass nur dann zwingend geboten, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Steuerpflichtige keinen Liquiditätsvorteil hatte.
  • BFH, 05.06.1996 - X R 234/93

    Erhebung von Nachforderungszinsen - Sachliche Unbilligkeit - Erlaß eines

    Auszug aus FG Hessen, 06.08.2003 - 6 K 35/01
    Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes einer Vorschrift bewusst in Kauf genommen hat, stehen jedoch dem Erlass entgegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 20. Januar 1997 V R 28/95, BFHE 183, 353 , BStBl II 1997, 716 , m.w.N.; vom 5. Juni 1996 X R 234/93, BFHE 180, 240 , BStBl II 1996, 503 ).
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