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   FG Düsseldorf, 09.03.2010 - 6 K 3720/06 K, G, F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10814
FG Düsseldorf, 09.03.2010 - 6 K 3720/06 K, G, F (https://dejure.org/2010,10814)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.2010 - 6 K 3720/06 K, G, F (https://dejure.org/2010,10814)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 2010 - 6 K 3720/06 K, G, F (https://dejure.org/2010,10814)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dauerverluste einer kommunalen Wirtschaftsförderungs-GmbH - Planung und Erschließung von Gewerbeflächen; Dauerverluste; Gewerbeflächen; Verdeckte Gewinnausschüttung; Hoheitliche Tätigkeit; Umsatzsteuerliche Abgrenzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Dauerverluste einer kommunalen Wirtschaftsförderungs-GmbH - Planung und Erschließung von Gewerbeflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • vd-bw.de (Kurzinformation)

    Dauerdefizitäre Tätigkeit einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betrieb gewerblicher Art
    Betrieb gewerblicher Art
    Einkommensermittlung bei Betrieben gewerblicher Art
    Dauerverluste
    Dauerverlustgeschäft
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1443
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.08.2007 - I R 32/06

    Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.03.2010 - 6 K 3720/06
    Zwar hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22.08.2007 (I R 32/06, BStBl II 2007, 961) die zwischen den Beteiligten streitige Frage der körperschaftsteuerlichen Behandlung strukturell dauerdefizitärer kommunaler Eigenbetriebe in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft im Sinne des Beklagten entschieden.

    Mit dem Urteil in BStBl II 2007, 961 hat der BFH zumindest für privatrechtliche Eigengesellschaften juristischer Personen des öffentlichen Rechts daran festgehalten, dass das Unterhalten eines strukturell dauerdefizitären kommunalen Eigenbetriebs ohne Verlustausgleich und ggf. ohne angemessenen Gewinnaufschlag durch die öffentlich-rechtlichen Gesellschafter regelmäßig zur Annahme einer vGA führt (ähnlich schon BFH-Urteil vom 14.07.2004 I R 9/03, BFH/NV 2004, 1689).

    Trotz des Umstands, dass die Klägerin Aufgaben übernommen hat, mit denen ihre Gesellschafter durchweg Gemeinwohlzwecke verfolgen, d.h. dass "tragendes Motiv" für ihr Tätigwerden die "Befriedigung der Bedürfnisse der Bürger" ist, hält der BFH - wie bei anderen Kapitalgesellschaften auch - allein die gesellschaftsrechtliche (Mit-)Veranlassung der Vermögensminderung für ausschlaggebend (vgl. hierzu BFH-Urteil I R 32/06 in BStBl II 2007, 961 unter 3 b) cc) aaa)).

  • BFH, 29.10.2008 - I R 51/07

    Wettbewerb unter kommunalen und privaten Krematorien führt zur Steuerpflicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.03.2010 - 6 K 3720/06
    Bewegt sich die juristische Person des öffentlichen Rechts in Bereichen der unternehmerischen Berufs- und Gewerbeausübung, tritt sie in Wettbewerb zu privaten Unternehmen, die gegenüber grundsätzlich nicht steuerpflichtigen Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht benachteiligt werden dürfen (zuletzt BFH-Urteil vom 29.10.2008 I R 51/07, BStBl II 2009, 1022 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Der Wortlaut der Richtlinie steht damit zwar im Einklang mit der einschränkenden Auslegung des Begriffs der Ausübung öffentlicher Gewalt durch den Körperschaftsteuersenat des BFH (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2009, 1022).

  • BFH, 01.07.2004 - V R 64/02

    USt: Zweckverband - Umwandlung Militärflughafen in Gewerbepark

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.03.2010 - 6 K 3720/06
    Das BFH-Urteil vom 1.07.2004 V R 64/02, BFH/NV 2005, 252, wonach bei Grundstücksan- und -verkäufen von Körperschaften des öffentlichen Rechts die Ausübung hoheitlicher Gewalt durchweg ausgeschlossen ist, stellt deshalb die Auffassung des Senats nicht in Frage.

    Nach Ansicht des EuGH sind damit - unabhängig von Wettbewerbsgesichtspunkten -sämtliche Tätigkeiten ausgenommen, die unter den gleichen rechtlichen Bedingungen ausgeübt werden wie von privaten Wirtschaftsteilnehmern, d.h. alle Tätigkeiten, die nur in den Formen des Privatrechts erfolgen können (vgl. BFH-Urteil vom 1.07.2004 V R 64/02, BFH/NV 2005, 252 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des EuGH).

  • BFH, 14.07.2004 - I R 9/03

    Eigengesellschaften öffentlich-rechtlicher Körperschaften

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.03.2010 - 6 K 3720/06
    Mit dem Urteil in BStBl II 2007, 961 hat der BFH zumindest für privatrechtliche Eigengesellschaften juristischer Personen des öffentlichen Rechts daran festgehalten, dass das Unterhalten eines strukturell dauerdefizitären kommunalen Eigenbetriebs ohne Verlustausgleich und ggf. ohne angemessenen Gewinnaufschlag durch die öffentlich-rechtlichen Gesellschafter regelmäßig zur Annahme einer vGA führt (ähnlich schon BFH-Urteil vom 14.07.2004 I R 9/03, BFH/NV 2004, 1689).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 3 K 199/13

    Zur rückwirkenden Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG i.d.F. vom 19.12.2008 - Zur

    Das FG Sachsen sowie das FG Düsseldorf haben bislang eine rückwirkende Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG auf offene Veranlagungen bis zum Veranlagungszeitraum 2008 bejaht (FG Sachsen Urteil v. 09.12.2010, 1 K 184/07 in juris gegenstandlos nach Klagrücknahme im Revisionsverfahren, sowie FG Düsseldorf Urteil v. 09.03.2010 6 K 3720/06, EFG 2010, 1443).
  • FG Sachsen, 15.12.2010 - 4 K 635/08

    Durchführung der Straßenbeleuchtung als Dauerverlustgeschäft; keine neue Beihilfe

    Dies sei durch Finanzgerichte mehrfach so entschieden worden (FG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2010, Az. 6 K 3720/06 K, G, F, und FG Köln, Urteil vom 09.03.2010, Az. 13 K 3181/05).

    Dies ergibt sich aus § 34 Abs. 6 Satz 4 KStG (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2009, Az. 6 K 3720/06 K,G, F, EFG 2010, 1443 ; FG Köln, Urteil vom 09.03.2010, Az. 13 K 3181/05, EFG 2010, 1345 und Krämer in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Kommentar zum KStG , § 8 Abs. 7 , Randnr. 69).

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