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   FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 4246/11   

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https://dejure.org/2013,56128
FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 4246/11 (https://dejure.org/2013,56128)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.10.2013 - 6 K 4246/11 (https://dejure.org/2013,56128)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Oktober 2013 - 6 K 4246/11 (https://dejure.org/2013,56128)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit - Vertrauensschutz gegenüber vorheriger Betriebsprüfung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit von § 3b EStG auf Vergütungen für geleisteten ärztlichen Bereitschaftsdienst (BD)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3b EStG 2002, § 163 AO, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit - Vertrauensschutz gegenüber vorheriger Betriebsprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3b
    Steuerfreiheit von Zuschlägen für ärztlichen Bereitschaftsdienst an Sonntagen, Feiertagen und zur Nachtzeit kein Vertrauensschutz bei Vorbetriebsprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreiheit von Zuschlägen für ärztlichen Bereitschaftsdienst an Sonntagen, Feiertagen und zur Nachtzeit - kein Vertrauensschutz bei Vorbetriebsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit nach § 3b EStG für ärztlichen Bereitschaftsdienst

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 106
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.11.1989 - VI R 92/88

    Zuschlag für Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern nicht steuerfrei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 4246/11
    Derartige Zuschläge entsprechen nicht den Anforderungen des § 3b Abs. 2 EStG (BFH-Urteil vom 24. November 1989 VI R 92/88, BStBl II 1990, 315).

    Somit handelt es sich nicht einmal um Mischzuschläge, die gleichzeitig Mehrarbeit und Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit abgelten würden, sondern um reine Mehrarbeitszuschläge, die steuerlich nicht begünstigt sind (BFH-Urteil vom 24. November 1989 VI R 92/88, BStBl II 1990, 315).

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85

    Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 4246/11
    Das gilt auch dann, wenn jene Handhabung auf einer Betriebsprüfung beruht (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520, m.w.N.).
  • BFH, 27.08.2002 - VI R 64/96

    Steuerfreie § 3 b-Zuschläge bei Rufbereitschaft

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 4246/11
    Der Begriff des Zuschlags setzt voraus, dass für die zuschlagsfähige Tätigkeit eine Grundvergütung gezahlt wird, zu der ein besonderes Entgelt für die mit der Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit verbundene Erschwernis dazugeschlagen wird (Entscheidungen des BFH vom 27. August 2002 VI R 64/96, BFHE 200, 240, BStBl II 2002, 883; vom 11. November 2010 VI B 72/10, BFH/NV 2011, 254).
  • BFH, 14.02.2006 - III B 143/05

    Bindung des FA an frühere Verwaltungspraxis

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 4246/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Finanzbehörde bei der Durchführung einer Veranlagung grundsätzlich nicht an die Sachbehandlung im Rahmen vorhergehender Veranlagungen gebunden (BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2006 III B 143/05, BFH/NV 2006, 1058; vom 12. Juli 2006 IV B 9/05, BFH/NV 2006, 2028, m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2006 - IV B 9/05

    NZB: Abschnittsbesteuerung - keine Bindung des FA an frühere Rechtsauffassung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 4246/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Finanzbehörde bei der Durchführung einer Veranlagung grundsätzlich nicht an die Sachbehandlung im Rahmen vorhergehender Veranlagungen gebunden (BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2006 III B 143/05, BFH/NV 2006, 1058; vom 12. Juli 2006 IV B 9/05, BFH/NV 2006, 2028, m.w.N.).
  • BFH, 13.02.2008 - I R 63/06

    Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 4246/11
    Insoweit gilt daher der "Grundsatz der Abschnittsbesteuerung" (BFH-Urteil vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BStBl II 2009, 414).
  • BFH, 17.06.2010 - VI R 50/09

    Steuerfreiheit gemäß § 3b EStG trotz Vereinbarung eines durchschnittlichen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 4246/11
    Laufender Arbeitslohn ist das dem Arbeitnehmer regelmäßig zufließende Arbeitsentgelt (Monatsgehalt, Wochen- oder Tageslohn, Überstundenvergütung, laufend gezahlte Zulagen oder Zuschläge und geldwerte Vorteile aus regelmäßigen Sachbezügen); er ist in einen Stundenlohn umzurechnen (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 17. Juni 2010 VI R 50/09, BFHE 230, 150, BStBl II 2011, 43, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2010 - VI B 72/10

    Zuschlag nach § 3b EStG setzt Grundlohn voraus - Revisionszulassung wegen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 4246/11
    Der Begriff des Zuschlags setzt voraus, dass für die zuschlagsfähige Tätigkeit eine Grundvergütung gezahlt wird, zu der ein besonderes Entgelt für die mit der Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit verbundene Erschwernis dazugeschlagen wird (Entscheidungen des BFH vom 27. August 2002 VI R 64/96, BFHE 200, 240, BStBl II 2002, 883; vom 11. November 2010 VI B 72/10, BFH/NV 2011, 254).
  • BFH, 16.12.2010 - VI R 27/10

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 4246/11
    Hierfür ist regelmäßig erforderlich, dass in dem Arbeitsvertrag zwischen der Grundvergütung und den Erschwerniszuschlägen unterschieden und ein Bezug zwischen der zu leistenden Nacht- und Sonntagsarbeit und der Lohnhöhe hergestellt ist (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2010 VI R 27/10, BStBl II 2012, 288).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 3 K 6251/06

    Steuerfreiheit der Vergütung für den Rufbereitschaftsdienst eines Arztes

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 4246/11
    Eine Steuerfreiheit käme aber nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber für die Bereitschaftsdienste in den gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 1 bis 4 i.V.m. Abs. 2 EStG begünstigten Zeiten einen Zuschlag gegenüber der Entlohnung, welche außerhalb der begünstigten Zeiten für diese Tätigkeit vereinbart war, gezahlt hätte (Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 24. März 2010 3 K 6251/06 B, EFG 2010, 1677).
  • BFH, 29.11.2016 - VI R 61/14

    Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 21. Oktober 2013  6 K 4246/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die gegen den Nachforderungsbescheid nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 106 veröffentlichten Gründen ab.

    Sie beantragt sinngemäß, das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 21. Oktober 2013  6 K 4246/11 aufzuheben und den Lohnsteuernachforderungsbescheid vom 12. Januar 2009 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. November 2011 dahingehend zu ändern, dass die nachzufordernde Lohnsteuer auf 1.972,27 EUR zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer festgesetzt wird, hilfsweise die nachzufordernde Lohnsteuer im Billigkeitsweg auf 1.972,27 EUR festzusetzen.

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