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   FG München, 07.03.2006 - 6 K 4483/03   

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https://dejure.org/2006,22167
FG München, 07.03.2006 - 6 K 4483/03 (https://dejure.org/2006,22167)
FG München, Entscheidung vom 07.03.2006 - 6 K 4483/03 (https://dejure.org/2006,22167)
FG München, Entscheidung vom 07. März 2006 - 6 K 4483/03 (https://dejure.org/2006,22167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 § 12
    Aufwendungen für einen Polizei-Diensthund als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für einen Polizei-Diensthund als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufwendungen eines Diensthundeführers als abzugsfähige Aufwendungen der privaten Lebensführung; Begriff der "Werbungskosten" bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit; "Veranlassung" von Aufwendungen; Minderung der einkommensteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 07.04.2005 - VI B 168/04

    NZB: kein WK-Abzug für Kosten Tageszeitung

    Auszug aus FG München, 07.03.2006 - 6 K 4483/03
    Fehlt es an einem solchen Aufteilungsmaßstab, kommt eine griffweise Schätzung des beruflichen Teils und der von der Bestimmung des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG betroffenen Aufwendungen nicht in Betracht (vgl. Beschluss des BFH vom 07. April 2005 - VI B 168/04, BFH/NV 2005, 1300 ).
  • FG München, 18.03.1987 - I 226/85
    Auszug aus FG München, 07.03.2006 - 6 K 4483/03
    Ähnlich wie bei zu Wachhunden ausgebildeten Schäferhunden (vgl. Urteil des Finanzgerichts München vom 18. März 1987 - I 226/85, Haufe-Index 781861) werden polizeiliche Diensthunde normalerweise vom Diensthundführer auch aus privaten Gründen, zum Vergnügen und zur Unterhaltung gehalten.
  • BFH, 18.05.2005 - VIII R 43/03

    Reiseaufwendungen - private und einkünftebezogene Veranlassung

    Auszug aus FG München, 07.03.2006 - 6 K 4483/03
    In solchen Fällen kommt ein uneingeschränkter Werbungskostenabzug nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt, das Hineinspielen der Lebensführung nicht ins Gewicht fällt und von ganz untergeordneter Bedeutung ist (ständige Rechtsprechung des BFH im Anschluss an die genannten Beschlüsse des Großen Senats, vgl. Urteil des BFH vom 18. Mai 2005 - VIII R 43/03, BFH/NV 2005, 2174 ).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG München, 07.03.2006 - 6 K 4483/03
    Es soll verhindert werden, dass Steuerpflichtige durch eine mehr oder weniger zufällige oder bewusst herbeigeführte Verbindung von beruflichen und privaten Erwägungen Aufwendungen für ihre Lebensführung nur deshalb zum Teil in einen einkommensteuerlich relevanten Bereich verlagern können, weil sie einen entsprechenden Beruf haben, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus versteuerten Einkünften decken müssen (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309 , BStBl II 1971, 17 , und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533 , BStBl II 1979, 213 ).
  • BFH, 07.04.1992 - VI R 113/88

    Ermittlung von KfZ-Kosten aus Dienstreisen

    Auszug aus FG München, 07.03.2006 - 6 K 4483/03
    Das ergibt sich auch aus dem BFH-Urteil vom 7. April 1992 VI R 113/88 (BFHE 167, 421 , BStBl II 1992, 854 ).
  • BFH, 23.03.2001 - VI R 175/99

    Abzug von Umzugskosten trotz Eheschließung

    Auszug aus FG München, 07.03.2006 - 6 K 4483/03
    a) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) alle Aufwendungen, die durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst sind (z.B. BFH-Urteil vom 23. März 2001 VI R 175/99, BFHE 195, 225 , BStBl II 2001, 585 , m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus FG München, 07.03.2006 - 6 K 4483/03
    Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und wenn die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211 , BStBl II 2003, 407, 410, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77

    Umfang des Nachweises bei steuerfreien Reisekostenvergütungen durch den

    Auszug aus FG München, 07.03.2006 - 6 K 4483/03
    Das ändert aber nichts daran, dass der Steuerpflichtige insoweit die sog. Feststellungslast trägt und er - zumal wenn wie hier vorher vom FA die Vorlage von Belegen verlangt wird - zur Beweisvorsorge verpflichtet ist (BFH-Urteil vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559 , BStBl II 1980, 289 , unter 2. a. 2. Abs.).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus FG München, 07.03.2006 - 6 K 4483/03
    Es soll verhindert werden, dass Steuerpflichtige durch eine mehr oder weniger zufällige oder bewusst herbeigeführte Verbindung von beruflichen und privaten Erwägungen Aufwendungen für ihre Lebensführung nur deshalb zum Teil in einen einkommensteuerlich relevanten Bereich verlagern können, weil sie einen entsprechenden Beruf haben, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus versteuerten Einkünften decken müssen (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309 , BStBl II 1971, 17 , und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533 , BStBl II 1979, 213 ).
  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Auszug aus FG München, 07.03.2006 - 6 K 4483/03
    Die Durchbrechung des Aufteilungs- und Abzugsverbotes mit Urteil des BFH vom 19. Februar 2004 - VI R 135/01 (BFH/NV 2004, 872 ; BStBl II 2004, 958 ) ist für den Streitfall nicht maßgeblich, weil es einen besonders gelagerten Sachverhalt (gemischte Nutzung eines PC nach Einfügung des § 3 Nr. 45 EStG ) betraf.
  • BFH, 11.07.1986 - VI R 39/83

    Erhöhungsbetrag der Kraftfahrzeugversicherung nach Unfall nicht neben

  • BFH, 22.12.2000 - IV B 4/00

    Nachweis von WK

  • BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09

    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

    Der erforderliche einkommensteuerrechtlich erhebliche Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis wird im Streitfall dadurch begründet, dass polizeiliche Diensthunde vom Diensthundeführer nicht aus privaten Gründen, zum Vergnügen oder zur Unterhaltung gehalten, sondern zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben betreut und versorgt werden (a.A. FG München, Urteil vom 7. März 2006  6 K 4483/03, juris).
  • FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 20/08

    Berücksichtigung der Aufwendungen eines als Diensthundeführer tätigen

    Soweit das Finanzgericht (FG) München mit Urteil vom 7. März 2006 6 K 4483/03 ([...]) die Auffassung vertreten hat, polizeiliche Diensthunde würden vom Diensthundeführer normaler Weise auch aus privaten Gründen, zum Vergnügen und zur Unterhaltung gehalten, beruhte dies auf der Würdigung des vom FG München zu entscheidenden Einzelfalls.
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