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   VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10   

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VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10 (https://dejure.org/2012,43718)
VG Cottbus, Entscheidung vom 08.11.2012 - 6 K 598/10 (https://dejure.org/2012,43718)
VG Cottbus, Entscheidung vom 08. November 2012 - 6 K 598/10 (https://dejure.org/2012,43718)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (28)

  • LG München II, 28.12.1999 - 12 S 1168/99

    Umstellung der Wärmeversorgung auf "Nahwärme"

    Auszug aus VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10
    Aufgrund der bestehenden grundsätzlichen Unterschiede der Versorgungsarten Nahwärme und Wärmeerzeugung durch eigene Heizanlagen im Hinblick auf Belange des Umweltschutzes, der langfristigen Finanzierung und sonstiger grundsätzlicher Nutzungskonzepte ist eine Gegenüberstellung der Kosten für Nahwärme und der Kosten, die bei einer Eigenproduktion entstehen, zur Ermittlung der Grenzen des vertretbaren Kostenaufwands weder tragfähig noch sachgerecht (vgl. LG München II, Urteil vom 28. Dezember 1999 -12 S 1168/99-, zitiert nach juris; in Bezug auf den Vergleich von Kosten des Fernwärmebezugs mit den Kosten eines Eigenbetriebs vgl. LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18. Dezember 1998 -16 S 185-98-, zitiert nach juris).

    Maßgebend für die Frage der Wirtschaftlichkeit ist danach, ob der Nahwärmebezug zu den Konditionen des Beklagten im Vergleich zu den Kosten anderer identischer Objekte mit Nahwärmeversorgung überdurchschnittlich teuer ist (vgl. LG München II, Urteil vom 28. Dezember 1999, a.a.O.; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18. Dezember 1998, a.a.O.).

    Solche Abweichungen bzw. höheren Kosten für die Nahwärmeversorgung sind mit Blick auf die Belange des Umweltschutzes und sonstiger grundsätzlicher Nutzungskonzepte hinzunehmen (vgl. insoweit LG München II, Urteil vom 28. Dezember 1999, a.a.O., nach dieser Entscheidung ist eine Umstellung auf Nahwärmeversorgung selbst dann nicht verboten, wenn dadurch, eben weil sie umweltfreundlicher ausgestattet ist, höhere Kosten anfallen).

  • OVG Brandenburg, 22.01.2003 - 2 A 581/00
    Auszug aus VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10
    Benötigte, aber nicht ausgelastete Anlagenteile müssen einer Bewertung unterzogen werden (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 22. Januar 2003 - 2 A 581/00 -, MittStGB 2004 S. 255, 260).

    Entsprechende Kapazitätsreserven im Sinne einer vorausschauenden und angemessenen Sicherheitsreserve sind damit gebührenrechtlich ohne weiteres ansatzfähig (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 22. Januar 2003, a. a. O., S. 16 des E. A.; Beschluss vom 27. Mai 2002 - 2 B 180/00 -, S. 8 des E. A.).

  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98

    Kommunalabgaben: gebührenfähige Kosten - Werteverzehr - Fremdleistungen -

    Auszug aus VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10
    Werden Leistungen privater Unternehmen in Anspruch genommen, gehören zu den Kosten alle vertraglich geschuldeten Gegenleistungen, soweit sie betriebsbedingt sind, einschließlich des Unternehmergewinns (vgl. auch VGH Hessen, Urteil vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 - und Urteil vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -).

    Entgelte, die bei sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung zur stetigen Erfüllung der öffentlichen Aufgabe nicht erforderlich sind, dürfen nicht als Kostenpositionen in der Gebührenkalkulation angesetzt werden (vgl. auch VGH Hessen, Urteil vom 27. April 1999 - 5 N 3909/98 -).

  • VG Aachen, 14.09.2005 - 6 K 372/03

    Bestehen eines subjektiv-öffentlichen Rechtes aus § 5 Abs. 1 Nr. 1

    Auszug aus VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10
    Insbesondere soll die energetische Verwertung von (CO 2 -neutralem) Altholz (hier in Form von Hackschnitzel), das als "nachwachsender Rohstoff" zur Biomasse zählt (vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. September 2005 -6 K 372/03-, zitiert nach juris), im vorliegenden Fall den Einsatz von fossilen Brennstoffen (z.B. Öl) bei den Einzelfeuerstätten ersetzen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1999 - 12 A 12472/98
    Auszug aus VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10
    Fehlt es an einer satzungsrechtlich verbindlichen Nutzungsverpflichtung - etwa bei Unwirksamkeit des satzungsrechtlichen Anschluss- und Benutzungszwangs aus formellen Gründen oder aufgrund nicht hinreichend bestimmter Befreiungsregelung - lässt dies die Verwirklichung des Gebührentatbestandes durch tatsächliche, Inanspruchnahme gleichwohl unberührt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2009 - 9 S 25.09 -, zitiert nach juris; zur dortigen Rechtslage OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 1999 - 12 A 12472/98 -, KStZ 2001 S. 90; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/96 -, NWVBl. 1997 S. 220, 221; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 179).
  • BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 8/89

    Fälligkeit des Entgelts für die Lieferung von Fernwärme bei fehlender

    Auszug aus VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10
    Er darf diese Verluste in seine Kalkulation mit dem Ergebnis einbeziehen, dass die Kosten solcher Wärmeverluste die Abnehmer zu zahlen haben (vgl. BGH, Urteil vom 06. Dezember 1989 - VIII ZR 8/89 -, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 9 S 25.09

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; ernstliche Zweifel; Prüfungsmaßstab

    Auszug aus VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10
    Fehlt es an einer satzungsrechtlich verbindlichen Nutzungsverpflichtung - etwa bei Unwirksamkeit des satzungsrechtlichen Anschluss- und Benutzungszwangs aus formellen Gründen oder aufgrund nicht hinreichend bestimmter Befreiungsregelung - lässt dies die Verwirklichung des Gebührentatbestandes durch tatsächliche, Inanspruchnahme gleichwohl unberührt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2009 - 9 S 25.09 -, zitiert nach juris; zur dortigen Rechtslage OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 1999 - 12 A 12472/98 -, KStZ 2001 S. 90; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Oktober 1996 - 9 A 4145/96 -, NWVBl. 1997 S. 220, 221; Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 179).
  • OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 2 D 32/02
    Auszug aus VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10
    Die Unterschreitung der berücksichtigungsfähigen Kosten verstößt gegen keinen Kalkulationsgrundsatz, der subjektive Rechtspositionen betroffener Abgabenschuldner wahren soll (vgl. OVG Bbg, Urteil vom 10. April 2003 - 2 D 32/02.NE -, LKV 2004 S. 180, 189 im Zusammenhang mit dem Unterdeckungsausgleich nach § 10 Abs. 3 BbgRettG; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Mai 1990 - 2 A 500/88 -, NVwZ-RR 1991 S. 664, 665; Urteil vom 8. Januar 1990 - 2 B 2950/89 -, S. 4 des E. A.; Urteil vom 6. Februar 1986 - 2 A 3373/83 - zu § 6 Abs. 1 Satz 3 KAG NW; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 1999 - 12 A 10412/99 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 24/99

    Angabe des Ausgabetages eines amtlichen Bekanntmachungsblattes als Erfordernis

    Auszug aus VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10
    Nicht erheblich ist die Ergebnisrichtigkeit, d. h., ob sich die Prognose Jahre später bewahrheitet oder nicht (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13. November 2001 - 4 K 24/99 -, LKV 2002 S. 380, wonach es in einem Entsorgungsgebiet, das durch einen starken Sommertourismus gekennzeichnet ist, vertretbar, ja geboten ist, die Abwasserbeseitigungsanlage auf diese Spitzenbelastung hin auszulegen; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2001 - 12 A 10063/01 -, KStZ 2002 S. 52 = NVwZ-RR 2002 S. 690; OVG Niedersachsen, Urteil vom 8. August 1990 - 9 L 182/89 -, NVwZ-RR 1991 S. 383; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Februar 1982 - 2 A 1667/79 -, ZKF 1983 S. 112).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.08.1990 - 9 L 182/89

    Gebührenkalkulation für Vergangenheit; Überkapazität einer zentralen Einrichtung;

    Auszug aus VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10
    Nicht erheblich ist die Ergebnisrichtigkeit, d. h., ob sich die Prognose Jahre später bewahrheitet oder nicht (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13. November 2001 - 4 K 24/99 -, LKV 2002 S. 380, wonach es in einem Entsorgungsgebiet, das durch einen starken Sommertourismus gekennzeichnet ist, vertretbar, ja geboten ist, die Abwasserbeseitigungsanlage auf diese Spitzenbelastung hin auszulegen; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2001 - 12 A 10063/01 -, KStZ 2002 S. 52 = NVwZ-RR 2002 S. 690; OVG Niedersachsen, Urteil vom 8. August 1990 - 9 L 182/89 -, NVwZ-RR 1991 S. 383; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Februar 1982 - 2 A 1667/79 -, ZKF 1983 S. 112).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1986 - 2 A 3373/83

    Gebühren; Benutzungsgebühren; Erhebung; Zeitpunkt; Wasserversorgung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1990 - 2 A 500/88

    Rückwirkende Satzung; Ungültige Regelungen ; Straßenbaubeitragssatzung; Ersetzen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - 9 A 1795/99

    Gebührenabschlag für Eigenkompostierer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10063/01

    Rechtsstreit wegen der Heranziehung zur Zahlung von Abfallentsorgungsgebühren;

  • VG Köln, 04.12.2001 - 14 K 3731/98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.1982 - 2 A 1667/79
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.1996 - 9 A 4145/94

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids zur Heranziehung zur

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 290/78

    Falknerjagdschein

  • BVerwG, 21.01.1977 - 4 C 28.75

    Geltung der Neufassung des BBauG

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2000 - 9 L 5646/98

    Mehrkosten durch Privatisierungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1990 - 15 A 1099/87

    Kommunalaufsicht; Durchsetung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96

    Sind Erschließungsmaßnahmen immer ausschreibungspflichtig?

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96

    Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot durch den Abfallgebührensatz für

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97

    Abfallentsorgung; Entsorgungsunternehmen; Überwachungsrecht; Kontrollrecht;

  • VGH Hessen, 28.03.1996 - 5 N 269/92

    Erfolglose Normenkontrolle gegen Hausmüllsatzung - hier: Entgelt für

  • VG Lüneburg, 20.09.2007 - 6 K 456/05
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

  • VG Halle, 09.04.2008 - 5 A 391/05
  • BVerwG, 24.02.2020 - 9 BN 9.18

    Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Beitragserhebungspflicht und kommunale

    Entscheidungen anderer Gerichte, in denen die Nichtigkeit einer Satzung wegen zu niedrig festgesetzter Beiträge abgelehnt worden ist (so etwa OVG Münster, Urteile vom 29. Juni 1987 - 2 A 2712/84 - OVGE 39, 126 , vom 17. Mai 1990 - 2 A 500/88 - NVwZ-RR 1991, 664 m.w.N. und vom 18. Mai 1992 - 2 A 2024/89 - NVwZ-RR 1993, 48 , zustimmend Grünewald, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 608, Stand März 2011; VG Cottbus, Urteile vom 8. November 2012 - 6 K 598/10 - juris Rn. 53 und vom 24. Mai 2018 - 1 K 839/14 - juris Rn. 51; anders für das Kommunalabgabenrecht in Mecklenburg-Vorpommern aber Sauthoff, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1617, Stand März 2014), ergingen in Auslegung und Anwendung der dort jeweils maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften.

    So kann auch die Aufhebung einer Satzung wegen eines zu niedrigen Beitrags- oder Gebührensatzes durchaus im Interesse eines Antragstellers liegen, wenn ihm daran gelegen ist, jedenfalls zunächst von einer Heranziehung zu Abgaben verschont zu bleiben, zumal der Erlass einer wirksamen Folgesatzung nicht immer gesichert sein muss (vgl. etwa VG Cottbus, Urteil vom 8. November 2012 - 6 K 598/10 - juris Rn. 52, wonach sich der dortige Kläger u.a. auf einen Verstoß gegen das Kostendeckungsgebot berufen hatte).

  • BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 4.19

    Anfechtungsklage gegen Beitragsbescheid wegen Nichtigkeit der zugrundeliegenden

    Zwar begründet dann die zur Nichtigkeit der Satzung führende Regelung möglicherweise selbst kein subjektiv-öffentliches Recht, weil sie allein dem öffentlichen Interesse und nicht zumindest auch den Interessen der Beitragspflichtigen zu dienen bestimmt ist (vgl. insoweit VG Cottbus, Urteil vom 8. November 2012 - 6 K 598/10 - juris Rn. 53 und VG Magdeburg, Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - juris Rn. 75 f., jeweils zum Kostendeckungsgebot).

    Dem liegt aber die Annahme zugrunde, dass der zu niedrige Abgabensatz die Wirksamkeit der Satzung unberührt lasse (VG Cottbus, Urteil vom 8. November 2012 - 6 K 598/10 - juris Rn. 53 und VG Magdeburg, Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - juris Rn. 75 f.), so dass der Abgabenbescheid unter dieser Prämisse gerade nicht wegen Nichtigkeit der ihm zugrundeliegenden Satzung rechtswidrig ist.

    Insoweit sei die Kontrolle vielmehr den Rechts- und Kommunalaufsichtsbehörden vorbehalten, die über ein Ermessen verfügten, ob und in welcher Weise ein Einschreiten geboten sei (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 8. November 2012 - 6 K 598/10 - juris Rn. 53 und VG Magdeburg, Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - juris Rn. 76).

  • BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 5.19

    Heranziehung eines Beitragspflichtigen zu einem Beitrag für die Herstellung der

    Zwar begründet dann die zur Nichtigkeit der Satzung führende Regelung möglicherweise selbst kein subjektiv-öffentliches Recht, weil sie allein dem öffentlichen Interesse und nicht zumindest auch den Interessen der Beitragspflichtigen zu dienen bestimmt ist (vgl. insoweit VG Cottbus, Urteil vom 8. November 2012 - 6 K 598/10 - juris Rn. 53 und VG Magdeburg, Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - juris Rn. 75 f., jeweils zum Kostendeckungsgebot).

    Dem liegt aber die Annahme zugrunde, dass der zu niedrige Abgabensatz die Wirksamkeit der Satzung unberührt lasse (VG Cottbus, Urteil vom 8. November 2012 - 6 K 598/10 - juris Rn. 53 und VG Magdeburg, Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - juris Rn. 75 f.), so dass der Abgabenbescheid unter dieser Prämisse gerade nicht wegen Nichtigkeit der ihm zugrundeliegenden Satzung rechtswidrig ist.

    Insoweit sei die Kontrolle vielmehr den Rechts- und Kommunalaufsichtsbehörden vorbehalten, die über ein Ermessen verfügten, ob und in welcher Weise ein Einschreiten geboten sei (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 8. November 2012 - 6 K 598/10 - juris Rn. 53 und VG Magdeburg, Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - juris Rn. 76).

  • VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 6080/17

    Keine Unwirksamkeit einer Straßenbeitragssatzung bei Verstoß gegen

    Die Unterschreitung des eigentlich erforderlichen umlagefähigen Beitragsaufwandes verletzt damit keine subjektiven Rechte des Abgabenschuldners und zieht keine Nichtigkeit der Beitragssatzung nach sich (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 8. November 2012 - 6 K 598/10 -, juris, Rn. 53; VG Magdeburg, Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 -, juris, Rn. 75).

    Darüber hinaus lässt ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip die Gültigkeit der Straßenbeitragssatzung auch deshalb unberührt, weil - anders als bei einem Verstoß gegen das Vorteilsprinzip, hierzu sogleich - mit der Beitragserhebung nach dem vorliegenden Beitragssatz der Gesetzesauftrag jedenfalls teilweise erfüllt wird (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 8. November 2012 - 6 K 598/10 -, juris, Rn. 53).

  • VG Cottbus, 24.05.2018 - 1 K 839/14

    Kommunalaufsichtsrecht

    Auch wenn ein Verstoß gegen das Kostendeckungsgebot nicht zur Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit der Satzung aus Sicht des Gebührenpflichtigen führt (vgl.; VG Cottbus, Urt. v. 08. November 2012 - 6 K 598/10 - juris, Rn. 53), schlägt die fehlerhafte Kalkulation auf das kommunalaufsichtsrechtliche Verfahren durch.
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