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   FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 6 K 6229/15   

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https://dejure.org/2017,13405
FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 6 K 6229/15 (https://dejure.org/2017,13405)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.03.2017 - 6 K 6229/15 (https://dejure.org/2017,13405)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. März 2017 - 6 K 6229/15 (https://dejure.org/2017,13405)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom FA erklärte Aufrechnung des Gewerbesteuerguthabens für ein abweichendes, kurz vor Insolvenzeröffnung beendetes Wirtschaftsjahr mit Gewerbesteuernachforderung für früheres Wirtschaftsjahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 809
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.02.2015 - VII R 27/14

    Zur Anrechnung oder Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 6 K 6229/15
    Für Steuervorauszahlungen erlangt der Steuerpflichtige bereits mit deren Entrichtung einen Erstattungsanspruch, der allerdings unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass am Ende des Besteuerungszeitraums die geschuldete Steuer geringer ist als die Vorauszahlung (vgl. zuletzt BFH, Urteil vom 24. Februar 2015, VII R 27/14, BStBl II 2015, 993 m.w.N.; für Einkommensteuervorauszahlungen so auch Bundesgerichtshof -BGH-, Beschluss vom 12. Januar 2006, IX ZB 239/04, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2006, 1127).

    Der Erstattungsanspruch der KG stand im Zeitpunkt der einzelnen Zahlungen nämlich unter der aufschiebenden Bedingung, dass am Ende des Besteuerungszeitraums die geschuldete Steuer geringer ist als die Vorauszahlung (vgl. BFH, Urteil vom 24. Februar 2015, VII R 27/14, BStBl II 2015, 993 m.w.N.).

  • BFH, 25.07.2012 - VII R 29/11

    Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines erst während des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 6 K 6229/15
    Der Auffassung des Beklagten, dass es im Insolvenzverfahren nicht darauf an komme, wann der Anspruch steuerrechtlich entstanden sei, sondern ob dieser Anspruch nach § 38 InsO begründet sei, sei nach der jüngeren Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25. Juli 2012, VII R 29/11, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2013, 36) nicht zu folgen.

    24 Dem Kläger ist nicht darin zu folgen, dass das Urteil des 7. Senats des BFH (Urteil vom 25. Juli 2012, VII R 29/11, BStBl II 2013, 36) dazu geführt habe, dass für sämtliche Steuerarten nicht mehr auf die sog. insolvenzrechtliche Begründung, sondern auf die steuerrechtliche Entstehung abzustellen sei; denn die Entscheidung des 7. Senats des BFH betrifft die Berichtigung von Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit von Forderungen gem. § 17 UStG und ist nach Auffassung des Gerichts auf die Behandlung von Ertragsteuern nicht zu übertragen.

  • BFH, 02.11.2010 - VII R 6/10

    Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 6 K 6229/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- (Urteil vom 02. November 2010, VII R 6/10) verstießen Aufrechnungen mit Steuerguthaben, die innerhalb des dreimonatigen Anfechtungszeitraums entstanden sind, gegen das Aufrechnungsverbot.

    Der BFH hat sich zur Auslegung des § 129 Abs. 1 InsO der Rechtsprechung des BGH angeschlossen (vgl. BFH, Urteil vom 02. November 2010, VII R 6/10, BStBl II 2011, 374).

  • BFH, 23.02.2011 - I R 20/10

    Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 6 K 6229/15
    Eine erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Aufrechnungsbefugnis verdient im Interesse der Insolvenzmasse und des Ziels einer gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung keinen Schutz (vgl. BFH, Urteil vom 23. Februar 2011, I R 20/10, BStBl II 2011, 822).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZR 147/06

    Wirksamkeit einer Aufrechnung des Finanzamtes im Zusammenhang mit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 6 K 6229/15
    Als Rechtshandlung kommt danach jede Handlung in Betracht, die zum (anfechtbaren) Erwerb einer Gläubiger- oder Schuldnerstellung führt (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009, IX ZR 147/06, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2010, 1145).
  • BFH, 23.04.2007 - VII B 310/06

    NZB: Insolvenzverfahren, Erstattungsanspruch

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 6 K 6229/15
    23 Der BFH hat wiederholt entschieden, dass es auch unter der Geltung der InsO hinsichtlich der Frage, ob ein steuerrechtlicher Anspruch zur Insolvenzmasse gehört oder ob die Forderung des Gläubigers eine Insolvenzforderung ist, nicht darauf ankommt, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war (vgl. BFH, Beschluss vom 23. April 2007, VII B 310/06, BFH/NV 2007, 1452 ).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 6 K 6229/15
    Für Steuervorauszahlungen erlangt der Steuerpflichtige bereits mit deren Entrichtung einen Erstattungsanspruch, der allerdings unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass am Ende des Besteuerungszeitraums die geschuldete Steuer geringer ist als die Vorauszahlung (vgl. zuletzt BFH, Urteil vom 24. Februar 2015, VII R 27/14, BStBl II 2015, 993 m.w.N.; für Einkommensteuervorauszahlungen so auch Bundesgerichtshof -BGH-, Beschluss vom 12. Januar 2006, IX ZB 239/04, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2006, 1127).
  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 6 K 6229/15
    Als Unterlassung im Sinne von § 129 Abs. 2 InsO kommen jedoch nur bewusste und gewollte Willensbetätigungen in Betracht (BGH, Urteil vom 10. Februar 2005, IX ZR 211/02, NJW 2005, 1121).
  • BGH, 19.12.2002 - IX ZR 377/99

    Anfechtbarkeit von Zahlungen per Lastschrift vom Bankkonto des Gemeinschuldners;

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 6 K 6229/15
    Das Gericht kann offen lassen, ob die KG die Vorauszahlungen bar oder unbar durch Überweisung geleistet hat oder ob der Beklagte die Vorauszahlung im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen hat; denn bei sämtlichen Zahlungsarten handelt es sich um Rechtshandlungen (vgl. zum Lastschriftverfahren BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002, IX ZR 377/99, NJW-Rechtsprechungsreport 2003, 837).
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