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   VG Mainz, 21.01.2005 - 6 K 727/04.MZ   

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https://dejure.org/2005,29788
VG Mainz, 21.01.2005 - 6 K 727/04.MZ (https://dejure.org/2005,29788)
VG Mainz, Entscheidung vom 21.01.2005 - 6 K 727/04.MZ (https://dejure.org/2005,29788)
VG Mainz, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 6 K 727/04.MZ (https://dejure.org/2005,29788)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus VG Mainz, 21.01.2005 - 6 K 727/04
    Ausschlaggebend für die Prognose der Zuverlässigkeit ist die Würdigung der gesamten Persönlichkeit und der Lebensumstände, wobei nicht ausschließlich das bisherige Fehlverhalten zugrunde zu legen ist (Vergleiche BVerwG, 1997-09-16, 3 C 12/95, DVBl 1998, 528 zur vergleichbaren Vorschrift des BÄO § 3 Abs. 1 S 1 Nr. 2).

    Ausschlaggebend für die Prognose der Zuverlässigkeit ist die Würdigung der gesamten Persönlichkeit und der Lebensumstände, wobei nicht ausschließlich das bisherige Fehlverhalten zugrunde zulegen ist (so BVerwG, Urteil vom 16. September 97 - 3 C 12/95 - in DVBl. 98, 528 zur vergleichbaren Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bundesärzteordnung).

  • VG Hannover, 11.11.2015 - 7 B 3794/15

    Dormicum; Ketanest; Kinderpornografie; Notfallmedikament; Rettungsassistent;

    Im Mittelpunkt ihrer Berufspflichten steht daher die sachgerechte Wahrnehmung der genannten medizinischen Tätigkeiten (Nds. OVG, Beschluss vom 29.7.2009 - 8 PA 95/09 - Kurzwiedergabe in MedR 2009, S. 659; vgl. auch VG Mainz, Urteil vom 24.1.2005 - 6 K 727/04 - GesR 2005; S. 281; VG Gießen, Urteil vom 5.9.2013 - 8 K 2795/12.GI - DÖV 2014, S. 90 Ls).
  • VG Oldenburg, 18.07.2007 - 7 A 817/07
    Ausschlaggebend für die Prognose der Zuverlässigkeit ist die Würdigung der gesamten Persönlichkeit und der Lebensumstände, wobei nicht ausschließlich das bisherige Fehlverhalten zugrunde zu legen ist (VG Mainz, Urteil vom 24. Januar 2005 - Az.: 6 K 727/04 -, Berufsbezeichnung Rettungsassistent, zitiert nach juris; BVerwG, Urteil vom 16. September 1997 - 3 C 12/95 -, zum Widerruf einer Approbation nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Bundesärzteordnung, zitiert nach juris).

    Nicht entlastend wirkt der Umstand, dass seit Oktober 2004 Abrechnungen nicht mehr beanstandet wurden, da sich die Klägerin nach Erlass des Strafbefehls durch das Amtsgericht Wittmund und Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung noch unter dem Druck der Bewährungszeit befindet (vgl. hierzu VG Mainz, Urteil vom 24.Januar 2005 - 6 K 727/04 - zitiert nach juris).

  • VG Oldenburg, 18.11.2008 - 7 A 1324/08

    Einzelfall des Widerrufs der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde

    Ausschlaggebend für die Prognose der Zuverlässigkeit ist die Würdigung der gesamten Persönlichkeit und der Lebensumstände, wobei nicht ausschließlich das bisherige Fehlverhalten zugrunde zu legen ist (VG Mainz, Urteil vom 24. Januar 2005 - Az.: 6 K 727/04 -, Berufsbezeichnung Rettungsassistent, zitiert nach juris; BVerwG, Urteil vom 16. September 1997 - 3 C 12/95 -, zum Widerruf einer Approbation nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Bundesärzteordnung, zitiert nach juris).
  • VG Oldenburg, 11.09.2019 - 7 B 2431/19

    Altenpfleger; Interimsgefahr; Unzuverlässigkeit; Widerruf

    Ausschlaggebend für die Prognose der Zuverlässigkeit ist die Würdigung der gesamten Persönlichkeit und der Lebensumstände, wobei nicht ausschließlich das bisherige Fehlverhalten zugrunde zu legen ist (VG Mainz, Urteil vom 24. Januar 2005 - Az.: 6 K 727/04 -, Berufsbezeichnung Rettungsassistent, juris; BVerwG, Urteil vom 16. September 1997 - 3 C 12/95 -, zum Widerruf einer Approbation nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Bundesärzteordnung, juris).
  • VG Oldenburg, 12.07.2016 - 7 B 3175/16

    Anklageschrift; Berufsbezeichnung; Interimsgefahr; Krankenschwester;

    Ausschlaggebend für die Prognose der Zuverlässigkeit ist die Würdigung der gesamten Persönlichkeit und der Lebensumstände, wobei nicht ausschließlich das bisherige Fehlverhalten zugrunde zu legen ist (VG Mainz, Urteil vom 24. Januar 2005 - Az.: 6 K 727/04 -, Berufsbezeichnung Rettungsassistent, juris; BVerwG, Urteil vom 16. September 1997 - 3 C 12/95 -, zum Widerruf einer Approbation nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Bundesärzteordnung, juris).
  • VG Gießen, 21.08.2020 - 8 K 262/18

    Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpfleger"

    Denn zur ordnungsgemäßen Berufsausübung gehört nicht nur ein beanstandungsfreies Verhalten gegenüber den Pflegepersonen, sondern auch die charakterliche Gewähr zur Einhaltung der Rechtsordnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.1995 - 3 B 7.95 -, juris, Rn. 10 [zum Widerruf der ärztlichen Approbation]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.01.2017 - 8 LA 162/16 -, juris, Rn. 17 [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"]; VG Mainz, Urteil vom 24.01.2005 - 6 K 727/04 -, juris, Rn. 33 [zur Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent"]; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.02.2020 - 21 CS 19.660 -, juris, Rn. 11, 20 [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpfleger"]; VG Augsburg, Beschluss vom 24.04.2020 - Au 8 K 20.475 -, juris, Rn. 27 [zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Masseur und medizinischer Bademeister"]).
  • VG Augsburg, 24.04.2020 - Au 8 K 20.475

    Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe bezogen auf Widerruf der Erlaubnis zum

    Zur ordnungsgemäßen Berufsausübung gehört nicht nur ein beanstandungsfreies Verhalten gegenüber den Patienten, sondern auch die charakterliche Gewähr zur Einhaltung der Rechtsordnung (VG Mainz, U.v. 24.1.2005 - 6 K 727/04 - juris Rn. 33).
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