Rechtsprechung
VG Neustadt, 19.09.2006 - 6 K 839/06.NW |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Auferlegung einer Verwaltungsgebühr für Maßnahmen im Straßenverkehr; Androhung der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber dem Halter eines Kraftfahrzeugs; Einstellung eines Bußgeldverfahrens aufgrund fehlender Nachweisbarkeit des ...
- RA Kotz
Fahrtenbuchauflage: Androhung und Verwaltungsgebühr
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Eineiiger Zwilling schützt nicht vor Verwaltungsgebühr im Bußgeldverfahren
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Mutmaßlicher Rotlichtsünder legt Foto seines Zwillingsbruders vor
- streifler.de (Kurzinformation)
Bußgeldverfahren: Eineiiger Zwilling schützt nicht vor Verwaltungsgebühr
- juraforum.de (Kurzinformation)
Eineiiger Zwilling schützt nicht vor Verwaltungsgebühr
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rotlichtverstoß - eineiiger Zwilling schützt nicht vor Verwaltungsgebühr - Verwaltungsgebühr für Androhung einer Fahrtenbuchauflage
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 19.09.2006 - 6 K 839/06.NW
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2007 - 7 A 11420/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Mainz, 21.02.2006 - 3 K 545/05
Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung; Zeugnisverweigerung des …
Auszug aus VG Neustadt, 19.09.2006 - 6 K 839/06
Verweigert dieser bei seiner Anhörung die Mitwirkung bei der Ermittlung des Fahrers, sind grundsätzlich weitere zeitraubende und wenig Erfolg versprechende Ermittlungen der Behörde nicht zumutbar (vgl. zum Ganzen BVerwG VRS 64, 466, VG Mainz, Urteil vom 21. Februar 2006 - 3 K 545/05.MZ). - BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80
Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung - …
Auszug aus VG Neustadt, 19.09.2006 - 6 K 839/06
Verweigert dieser bei seiner Anhörung die Mitwirkung bei der Ermittlung des Fahrers, sind grundsätzlich weitere zeitraubende und wenig Erfolg versprechende Ermittlungen der Behörde nicht zumutbar (vgl. zum Ganzen BVerwG VRS 64, 466, VG Mainz, Urteil vom 21. Februar 2006 - 3 K 545/05.MZ).