Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 13.08.2013 - 6 K 956/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 35 Abs 4 S 2 Nr 4 BDSG, § 362 Abs 1 BGB
Rechtmäßigkeit einer datenschutzrechtlichen Löschungsverfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Auskunftei: Zur Löschung und Prüfüflicht
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Löschung und Prüfüflicht einer Auskunftei
- ilex-recht.de (Kurzinformation)
Schufa Holding AG löscht Eintrag und berechnet Scorewerte neu
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 13.08.2013 - 6 K 956/13
- VGH Baden-Württemberg - 1 S 2334/14 (anhängig)
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2739
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Karlsruhe, 05.09.2012 - 6 K 1782/12
Löschungsanspruch hinsichtlich von einer Wirtschaftsauskunftei gespeicherten …
Auszug aus VG Karlsruhe, 13.08.2013 - 6 K 956/13
Bei Hinzutreten eines erledigenden Ereignisses, im vorliegenden Fall des Erlöschens der titulierten Forderung durch Leistung (§ 362 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch ), verkürzt sich die Prüffrist insoweit von vier auf drei Jahre (vgl. hierzu bereits den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 05.09.2012 - 6 K 1782/12, Rdnr. 21 ).Denn die Löschungsfristen sind für diese Ereignisse gesondert von denjenigen zu bestimmen, die für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Grundereignis zu beachten sind (vgl. hierzu bereits den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 05.09.2012 - 6 K 1782/12, Rdnr. 19 ).
- KG, 07.02.2013 - 10 U 118/12
Zulässigkeit der Erhebung und Speicherung der Tatsache der Restschuldbefreiung …
Auszug aus VG Karlsruhe, 13.08.2013 - 6 K 956/13
Nichts anderes kann die Klägerin daraus ableiten, dass bei Insolvenzereignissen die - selbständige - Speicherung von Aufhebungs- oder Einstellungsbeschlüssen sowie auch von Beschlüssen über die Erteilung der Restschuldbefreiung als erledigte Sachverhalte mit dreijähriger Prüffrist zulässig ist (vgl. hierzu u.a. Kammergericht , Urteil vom 07.02.2013 - 10 U 118/12; Oberlandesgericht Frankfurt ; Beschluss vom 01.09.2009 - 21 U 45/09 sowie das von der Klägerin zitierte Urteil des Landgerichts München vom 03.12.2010 - 25 O 6513/10). - OLG Frankfurt, 01.09.2009 - 21 U 45/09
Zulässigkeit der Erhebung und Speicherung von Negativdaten durch eine Auskunftei
Auszug aus VG Karlsruhe, 13.08.2013 - 6 K 956/13
Nichts anderes kann die Klägerin daraus ableiten, dass bei Insolvenzereignissen die - selbständige - Speicherung von Aufhebungs- oder Einstellungsbeschlüssen sowie auch von Beschlüssen über die Erteilung der Restschuldbefreiung als erledigte Sachverhalte mit dreijähriger Prüffrist zulässig ist (vgl. hierzu u.a. Kammergericht , Urteil vom 07.02.2013 - 10 U 118/12; Oberlandesgericht Frankfurt ; Beschluss vom 01.09.2009 - 21 U 45/09 sowie das von der Klägerin zitierte Urteil des Landgerichts München vom 03.12.2010 - 25 O 6513/10).