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   VG Darmstadt, 27.06.2011 - 6 L 425/11.DA   

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https://dejure.org/2011,14434
VG Darmstadt, 27.06.2011 - 6 L 425/11.DA (https://dejure.org/2011,14434)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 27.06.2011 - 6 L 425/11.DA (https://dejure.org/2011,14434)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 6 L 425/11.DA (https://dejure.org/2011,14434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80a Abs 1 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 3 S 1 VwGO, § 5 Abs 1 Nr 1 BImSchG, § 6 Abs 1 Nr 1 BImSchG, § 3 Abs 1 BImSchG
    Nachbarschutz gegen Genehmigung einer Windenergieanlage, Lärmimmission, Vorbelastung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine einem Nachbarn erteilte Genehmgiung bzgl. der Errichtung einer Windenergieanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lärmschutz gegen Windräder

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Nachbareilantrag gegen immissionsrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen in Ober-Beerbach erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lärmgrenzwerte nicht überschritten: Anwohner müssen Bau von Windkraftanlagen hinnehmen - Eventuell vorhandene individuelle Befindlichkeiten Einzelner für Lärmbewertung grundsätzlich unbeachtlich

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Saarlouis, 27.08.2008 - 5 K 5/08
    Auszug aus VG Darmstadt, 27.06.2011 - 6 L 425/11
    Beträgt der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windkraftanlage jedoch mindestens das Dreifache der Gesamthöhe (Nabenhöhe und Rotorblattlänge) der geplanten Anlage, treten die Baukörperwirkung und die Rotorbewegung der Anlage so weit in den Hintergrund, dass ihr in der Regel keine beherrschende Dominanz und keine optisch bedrängende Wirkung gegenüber der Wohnbebauung zukommt (vgl. VGH München, Beschl. v. 03.02.2009 - 22 CS 08.3194 -, BayVBl 2010, 112 ; VG des Saarlandes, Urt. v. 27.08.2008 - 5 K 5/08 - juris).

    Die Vorschriften des Raumordnungs- und Landesplanungsgesetzes vermitteln den Antragstellern keine subjektiven Rechte, sodass etwaige Verstöße gegen diese Vorschriften von den Antragstellern auch nicht geltend gemacht werden können (vgl. VG Saarlouis, Urt. v. 27.08.2008 - 5 K 5/08 -, juris; VGH München, Beschl. v. 05.10.2007 -2 CS 07.2073 -, juris).

  • VG Arnsberg, 15.05.2009 - 7 L 211/09

    Verursachung schädlicher Umwelteinwirkungen i.S.d. § 3 Abs. 1

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.06.2011 - 6 L 425/11
    Abgesehen davon, dass erst mit einer zunehmenden Anlagenhöhe die Geräusche des Stall-Effekts immissionsrelevant werden - die bereits vorhandenen Windenergieanlagen haben aber lediglich eine Nabenhöhe von 50, 00 m, so dass diesbezüglich keine erhebliche Auswirkung zu erwarten ist -, spricht einiges dafür, dass bei der Beurteilung der Vorbelastung nur die durch einen rechtmäßigen Betrieb hervorgerufenen Immissionen vorhandener Anlagen berücksichtigt werden (s.a.: VG Arnsberg, Beschl. v. 15.05.2009 - 7 L 211/09 -, juris).

    Der Einwand, die Genehmigung verstoße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG, weil zu Unrecht unterstellt worden sei, die Windenergieanlagen würden nicht innerhalb von Zugkonzentrationskorridoren bzw. überregional bedeutsamer Korridore errichtet, ist mangels Verletzung subjektiver Rechte der Antragsteller unbeachtlich (OVG Münster, Beschl. v. 11.03.2005 - 10 B 2462/04 -, NWVBl. 2005, 350; s.a. VG Arnsberg, Beschl. v. 15.05.2009 - 7 L 211/09 - juris).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.06.2011 - 6 L 425/11
    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept nur insoweit Raum, als die TA Lärm insbesondere durch Kann-Vorschriften und Bewertungsspannen Spielräume eröffnet (BVerwG, Urt. v. 29.08.2007 - 4 C 2/07 -, BVerwGE 129, 209 [211]).

    In der Praxis der Verwaltungsbehörden sowie der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte wird die generelle Eignung der Regelungen der TA Lärm für die von Windenergieanlagen verursachten Geräuschimmissionen nicht ernsthaft in Frage gestellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.08.2007, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00

    Wieviel Lärm ist Nachbarn von Windenergieanlagen zuzumuten?

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.06.2011 - 6 L 425/11
    Derjenige, der am Rande eines reinen Wohngebietes wohnt, kann daher Immissionen von außerhalb dieses Gebietes nur in den Fällen abwehren, in denen sie mit einer Wohnnutzung im Sinne eines allgemeinen Wohngebietes nicht mehr verträglich sind; maßgeblich bleiben deshalb die Richtwerte für ein allgemeines Wohngebiet (BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 77/87-, BVerwGE 81, 197 [205]; OVG Münster, Urt. v. 18.11.2002 - 7 A 2127/00 -, NVwZ 2003, 756 [757]; HessVGH, Urt. v. 30.10.2009 - 6 B 2668/09 - juris).

    Als rechtlich bedeutsame Anknüpfungspunkte bei der Zumutbarkeitsbewertung durch Lärm kommen grundsätzlich nur objektive Umstände in Betracht (OVG Münster, Urt. v. 18.11.2002 - 7 A 2127/00 - a.a.O.).

  • BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.06.2011 - 6 L 425/11
    Die normative Forderung der gesicherten Erschließung eines Vorhabens beinhaltet aber nach allgemeiner Ansicht keinen drittschützenden Charakter (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.01.1992 - 4 NB 2.90 -, NVwZ 1992, 974 ; OVG Berl.-Brandenb., Beschl. v. 14.05.2007 - OVG 11 S 93.06 -, juris, Rdnr. 80; Bayer. VGH, Beschl. v. 19.02.2007 - 1 ZB 06.92 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 -, ESVGH 55, 82, [90]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2005 - 10 B 2462/04

    Eilverfahren gegen Baugenehmigung von Windenergieanlage

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.06.2011 - 6 L 425/11
    Der Einwand, die Genehmigung verstoße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG, weil zu Unrecht unterstellt worden sei, die Windenergieanlagen würden nicht innerhalb von Zugkonzentrationskorridoren bzw. überregional bedeutsamer Korridore errichtet, ist mangels Verletzung subjektiver Rechte der Antragsteller unbeachtlich (OVG Münster, Beschl. v. 11.03.2005 - 10 B 2462/04 -, NWVBl. 2005, 350; s.a. VG Arnsberg, Beschl. v. 15.05.2009 - 7 L 211/09 - juris).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.06.2011 - 6 L 425/11
    Die Einhaltung des Verfahrens um seiner selbst willen - unabhängig davon, ob konkret materielle Anforderungen zum Nachbarschutz verletzt sind - dient nicht dem Schutz der Nachbarn (BVerwG, Urt. v. 05.10.1990 - 7 C 55/89 -, DVBl 1991, 381).
  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.06.2011 - 6 L 425/11
    Eine gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßende optisch bedrängende Wirkung wird in der Rechtsprechung angenommen, wenn dem hinzutretenden Bauwerk wegen seiner Höhe und Breite gegenüber dem Nachbargrundstück eine "erdrückende" bzw. "erschlagende" Wirkung zukommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.12.2006 - 4 B 72/06 - m.w.N, NVwZ 2007, 336).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2002 - 10 B 788/02

    Einwendungen gegen die Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung von

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.06.2011 - 6 L 425/11
    Grundsätzlich gilt, dass auch bei drittschützenden Verfahrensvorschriften keine kausalitätsunabhängige Klagemöglichkeit gegeben ist (OVG Münster, Beschl. v. 01.07.2002 - 10 B 788/02 -, juris).
  • VGH Hessen, 27.09.2004 - 2 TG 1630/04

    Kein vorläufiger Rechtsschutz für eine Gemeinde gegen die Errichtung mehrerer

    Auszug aus VG Darmstadt, 27.06.2011 - 6 L 425/11
    Die normative Forderung der gesicherten Erschließung eines Vorhabens beinhaltet aber nach allgemeiner Ansicht keinen drittschützenden Charakter (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.01.1992 - 4 NB 2.90 -, NVwZ 1992, 974 ; OVG Berl.-Brandenb., Beschl. v. 14.05.2007 - OVG 11 S 93.06 -, juris, Rdnr. 80; Bayer. VGH, Beschl. v. 19.02.2007 - 1 ZB 06.92 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 -, ESVGH 55, 82, [90]).
  • VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.92

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nachbarklage gegen Vorbescheid;

  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

  • OVG Saarland, 10.12.2010 - 3 B 250/10

    Windkraftanlage; Lärmimmissionen; Einwirkungen durch Infraschall; optisch

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 55.80

    Begründetheit des Rechtsmittels eines beigeladenen Unternehmers gegen ein der

  • VGH Hessen, 30.10.2009 - 6 B 2668/09

    Nachbarschutz gegen Windkraftanlage

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

  • BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 21.00

    Festsetzung eines Emissionsgrenzwertes für Gesamtstaub auf 20 mg/ m³ im

  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

  • VG Schleswig, 26.01.2017 - 6 A 192/15

    Genehmigung für Windenergieanlage

    Insofern erscheint es nicht sinnvoll, Vorbelastungen grundsätzlich nur zu messen, da die auf diesem Wege ermittelten Werte regelmäßig durch von dem Begriff der Vorbelastung nicht erfasste Geräusche beeinflusst werden (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 27.06.2011, Az.: 6 L 425/11.DA, juris Rn. 32).

    Selbst wenn man allerdings davon ausgehen wollte, dass die Vorbelastung nur durch Messung zu ermitteln sei, handelt es sich insoweit um einen reinen Verfahrensfehler, der für sich genommen noch keine Verletzung der Rechte der Klägerin begründen kann (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 27.06.2011, Az.: 6 L 425/11.DA, juris Rn. 32).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - 2 M 11/17

    Nachbarwiderspruch gegen Genehmigung für Windenergieanlagen: besonderes

    Eventuell vorhandene individuelle Empfindlichkeiten des Betroffenen sind nach dem objektiven Maßstab des Immissionsschutzrechts unbeachtlich (vgl. VG Darmstadt, Beschl. v. 27.06.2011 - 6 L 425/11.DA -, juris RdNr. 23).
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