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   VG Gießen, 12.06.2008 - 6 L 843/08   

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VG Gießen, 12.06.2008 - 6 L 843/08 (https://dejure.org/2008,40489)
VG Gießen, Entscheidung vom 12.06.2008 - 6 L 843/08 (https://dejure.org/2008,40489)
VG Gießen, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - 6 L 843/08 (https://dejure.org/2008,40489)
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  • VG Gießen, 13.11.2007 - 6 E 44/07

    Genehmigung zur  gemeinwirtschaftlicher Erbringung von Verkehrsleistungen 

    Auszug aus VG Gießen, 12.06.2008 - 6 L 843/08
    Die erkennende Kammer hat aber mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 13.11.2007 ( Az.: 6 E 44/07 ) unter anderem den Bescheid des Regierungspräsidiums Gießen vom 23.04.2007 aufgehoben und den Antragsgegner verpflichtet, der Antragstellerin gemäß § 13a PBefG eine gemeinwirtschaftliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Linienverkehrs für das Linienbündel Lich zu erteilen.

    Zwar ist das Urteil der erkennenden Kammer vom 13.11.2007 (Az.: 6 E 44/07 ) zu der den Beigeladenen zu 1. bis 3. nach § 13 PBefG erteilten Genehmigung für das Linienbündel Lich aufgrund mündlicher Verhandlung in einem Hauptsacheverfahren ergangen.

    Die Kammer hat in ihrem Urteil vom 13.11.2007 ( Az.: 6 E 44/07 ) unter anderem entscheidungstragend ausgeführt, dass jedenfalls mit der Zuschlagserteilung in einem mit europaweiter Ausschreibung durchgeführten Vergabeverfahren der Genehmigungsweg für eine eigenwirtschaftliche Genehmigung nach § 13 PBefG nicht mehr offen steht, sondern nur noch dem Gewinner der Ausschreibung - bei Erfüllung der sonstigen Genehmigungsvoraussetzungen - eine gemeinwirtschaftliche Linienverkehrsgenehmigung nach § 13a PBefG erteilt werden kann.

    Zwar ist nach dem Urteil der erkennenden Kammer vom 13.11.2007 (Az.: 6 E 44/07 ) die streitige Linienverkehrsgenehmigung gemäß § 13a PBefG der Antragstellerin zu erteilen und wird bis zu dem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens ein erheblicher Teil des vom 10.12.2006 bis 14.12.2014 reichenden Vertragszeitraums mit dem Beigeladenen zu 4. verstrichen sein.

  • BVerwG, 25.10.1968 - VII C 90.66

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Berufsverkehr trotz schwebenden

    Auszug aus VG Gießen, 12.06.2008 - 6 L 843/08
    Zwar ist es sachgerecht und nicht ermessensfehlerhaft, wenn dem Unternehmer, dem die endgültige Linienverkehrsgenehmigung erteilt worden ist, auch die einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG bis zur Unanfechtbarkeit dieser Entscheidung erteilt wird (siehe BVerwG, Urteil vom 25.10.1968, NJW 1969, 708 [BVerwG 25.10.1968 - BVerwG VII C 90.66] ).

    Denn nach dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.10.1968 (a.a.O.) und der ihm folgenden obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe etwa Hess. VGH, Beschluss vom 14.12.2007, Az.: 2 TG 2573/07, n.v.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 23.10.2007, Az.: 1 M 148/07und 09.02.2007, Az.: 1 M 267/06 , jeweils Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2007, Az.: 3 S 2675/06 , Juris und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.11.2005, LKV 2006, 276 [OVG Rheinland-Pfalz 04.11.2005 - 7 B 11329/05] ) ist von dem oben genannten Grundsatz der Erteilung der einstweiligen Erlaubnis an den Inhaber der - noch nicht bestandskräftigen - endgültigen Erlaubnis nur bei einer hier nicht eingetretenen Änderung der Sach- und Rechtslage oder dann abzuweichen, wenn die angefochtene Genehmigung offensichtlich rechtswidrig ist und eindeutig fest steht, dass sie dem Gesetz widerspricht.

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher

    Auszug aus VG Gießen, 12.06.2008 - 6 L 843/08
    Insbesondere berücksichtigen die in Durchschrift vorgelegten Darlegungen des Antragsgegners in dem Berufungsverfahren 2 UE 2748/07 nicht hinreichend die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19.10.2006 ( NVwZ 2007, 330 [BVerwG 19.10.2006 - BVerwG 3 C 33.05] ) unter Heranziehung des § 8 Abs. 4 Satz 1 PBefG zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche der §§ 13 und 13a PBefG entwickelten Grundsätze eines gestuften Genehmigungsverfahrens.

    Die zu diesem Ergebnis führenden rechtlichen Überlegungen sind jedoch sehr komplex und betreffen neben den genannten Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes auch den Anwendungsbereich der VO 1191/69/EWG in der hierzu ergangenen Auslegung des Europäischen Gerichtshofs in der Altmark-Trans-Entscheidung (Urteil vom 24.07.2003, NJW 2003, 2515 [EuGH 24.07.2003 - C 280/00] ) und des Bundesverwaltungsgerichts (insbesondere Urteil vom 19.10.2006, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2007 - 3 S 2675/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einstweilige Erlaubnis zum Betrieb eines

    Auszug aus VG Gießen, 12.06.2008 - 6 L 843/08
    Denn nur so könnte sie die von der ausdrücklich für sofort vollziehbar erklärten den Beigeladenen zu 1. bis 3. erteilten Genehmigung ausgehende Sperrwirkung (siehe dazu unten S. 9) für die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung an sich verhindern (vgl. zur Notwendigkeit eines solchen Antrags nach § 80a Abs. 3 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO neben dem Antrag nach § 123 VwGO auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2007, Az.: 3 S 2675/06 , Juris).

    Denn nach dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.10.1968 (a.a.O.) und der ihm folgenden obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe etwa Hess. VGH, Beschluss vom 14.12.2007, Az.: 2 TG 2573/07, n.v.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 23.10.2007, Az.: 1 M 148/07und 09.02.2007, Az.: 1 M 267/06 , jeweils Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2007, Az.: 3 S 2675/06 , Juris und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.11.2005, LKV 2006, 276 [OVG Rheinland-Pfalz 04.11.2005 - 7 B 11329/05] ) ist von dem oben genannten Grundsatz der Erteilung der einstweiligen Erlaubnis an den Inhaber der - noch nicht bestandskräftigen - endgültigen Erlaubnis nur bei einer hier nicht eingetretenen Änderung der Sach- und Rechtslage oder dann abzuweichen, wenn die angefochtene Genehmigung offensichtlich rechtswidrig ist und eindeutig fest steht, dass sie dem Gesetz widerspricht.

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VG Gießen, 12.06.2008 - 6 L 843/08
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - davon auszugehen ist, dass eine annähernd kostendeckende Bedienung der Linien nur durch einen Unternehmer erfolgreich erfolgen kann und eine Konkurrenz zu einem ruinösen Wettbewerb führen muss (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 06.04.2000, NVwZ 2001, 322 [BVerwG 06.04.2000 - 3 C 6/99] ).
  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus VG Gießen, 12.06.2008 - 6 L 843/08
    Die zu diesem Ergebnis führenden rechtlichen Überlegungen sind jedoch sehr komplex und betreffen neben den genannten Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes auch den Anwendungsbereich der VO 1191/69/EWG in der hierzu ergangenen Auslegung des Europäischen Gerichtshofs in der Altmark-Trans-Entscheidung (Urteil vom 24.07.2003, NJW 2003, 2515 [EuGH 24.07.2003 - C 280/00] ) und des Bundesverwaltungsgerichts (insbesondere Urteil vom 19.10.2006, a.a.O.).
  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    Auszug aus VG Gießen, 12.06.2008 - 6 L 843/08
    Daraus folgt, dass während der Geltungsdauer der einem Unternehmer erteilten Liniengenehmigung ein anderer Bewerber in der Regel keine Möglichkeit hat, eine entsprechende Genehmigung zu erhalten (Verbot der Doppelbedienung; vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 02.07.2003, NJW 2003, 2696 [BVerwG 02.07.2003 - 3 C 46.02] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2007 - 1 M 267/06

    Konkurrentenstreit um einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG

    Auszug aus VG Gießen, 12.06.2008 - 6 L 843/08
    Denn nach dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.10.1968 (a.a.O.) und der ihm folgenden obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe etwa Hess. VGH, Beschluss vom 14.12.2007, Az.: 2 TG 2573/07, n.v.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 23.10.2007, Az.: 1 M 148/07und 09.02.2007, Az.: 1 M 267/06 , jeweils Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2007, Az.: 3 S 2675/06 , Juris und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.11.2005, LKV 2006, 276 [OVG Rheinland-Pfalz 04.11.2005 - 7 B 11329/05] ) ist von dem oben genannten Grundsatz der Erteilung der einstweiligen Erlaubnis an den Inhaber der - noch nicht bestandskräftigen - endgültigen Erlaubnis nur bei einer hier nicht eingetretenen Änderung der Sach- und Rechtslage oder dann abzuweichen, wenn die angefochtene Genehmigung offensichtlich rechtswidrig ist und eindeutig fest steht, dass sie dem Gesetz widerspricht.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2007 - 1 L 270/06

    Schule; Kostenbeitrag für Gegenstände und Materialien; Aufwendungsersatz

    Auszug aus VG Gießen, 12.06.2008 - 6 L 843/08
    Denn die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ist nicht gegeben, wenn sich die maßgebliche Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz unter Einbeziehung der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung lösen lässt (siehe dazu etwa OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.02.2007, Az.: 1 L 270/06, Juris m.w.N., sowie Hess. VGH, Beschluss vom 30.01.1998, NVwZ 1998, 755).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05
    Auszug aus VG Gießen, 12.06.2008 - 6 L 843/08
    Denn nach dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.10.1968 (a.a.O.) und der ihm folgenden obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe etwa Hess. VGH, Beschluss vom 14.12.2007, Az.: 2 TG 2573/07, n.v.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 23.10.2007, Az.: 1 M 148/07und 09.02.2007, Az.: 1 M 267/06 , jeweils Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2007, Az.: 3 S 2675/06 , Juris und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.11.2005, LKV 2006, 276 [OVG Rheinland-Pfalz 04.11.2005 - 7 B 11329/05] ) ist von dem oben genannten Grundsatz der Erteilung der einstweiligen Erlaubnis an den Inhaber der - noch nicht bestandskräftigen - endgültigen Erlaubnis nur bei einer hier nicht eingetretenen Änderung der Sach- und Rechtslage oder dann abzuweichen, wenn die angefochtene Genehmigung offensichtlich rechtswidrig ist und eindeutig fest steht, dass sie dem Gesetz widerspricht.
  • VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97

    Zulassung der Berufung oder Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung oder

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