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   OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93   

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https://dejure.org/1993,2362
OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93 (https://dejure.org/1993,2362)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.03.1993 - 6 M 1207/93 (https://dejure.org/1993,2362)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. März 1993 - 6 M 1207/93 (https://dejure.org/1993,2362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht, Asylantenunterkunft als Ausnahme im Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 31 Abs. 1 BauGB; § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO; § 8 Abs. 2 BauNVO
    Städtische Gemeinschaftsunterkunft; Asylbewerber; Anlage für soziale Zwecke; Gewerbegebiet; Ausnahme; Zulässigkeit; Betriebseinschränkung; Unzumutbarkeit; Immissionen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Städtische Gemeinschaftsunterkunft; Asylbewerber; Anlage für soziale Zwecke; Gewerbegebiet; Ausnahme; Zulässigkeit; Betriebseinschränkung; Unzumutbarkeit; Immissionen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Asylbewerberunterkunft im Gewerbegebiet - Nachbarschutz eingeschränkt! (IBR 1993, 399)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 645
  • NVwZ-RR 1993, 532
  • ZMR 1993, 301
  • DÖV 1993, 873
  • ZfBR 1993, 203
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.10.1991 - 1 M 53/91

    Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; Asylbewerber; Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93
    Soweit die Beschwerdebegründung sich auf einen Beschluß des OVG Schleswig vom 16.10.1991 (NVwZ 1992, 590 = BRS 52 Nr. 213) beruft, wird übersehen, daß die dortigen Unterkünfte für Asylbewerber als Wohngebäude eingestuft wurden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.1991 - 8 B 11727/91

    Aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels gegen eine Baugenehmigung zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93
    Ein Aussiedlerwohnheim kann ausnahmsweise selbst dann in einem Gewerbegebiet zugelassen werden, wenn daneben ein emissionsträchtiges Gewerbe betrieben wird (OVG Koblenz NVwZ 1992, 592).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.1991 - 6 M 3203/91

    Unterkunft; Bauernhof; Asylbewerber; Obdachlos; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93
    Der Senat hat bereits entschieden, daß für Unterkünfte der genehmigten Art auch abgesehen von der Situationsgebundenheit nicht der normalerweise für Wohngebäude geltende Immissionsschutz beansprucht werden kann (NVwZ 1992, 188 = BauR 1991, 729 = BRS 52 Nr. 45).
  • OVG Berlin, 02.06.1987 - 2 S 38.87

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Asylbewerberwohnheims im allgemeinen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93
    Auch das OVG Berlin hat sich bereits in einem Beschluß vom 2.6.1987 (NVwZ 1988, 264 = NJW 1988, 1164 = BRS 47 Nr. 41; ebenso BRS 49 Nr. 50) dafür ausgesprochen, Gebäude zur Unterbringung von Asylbewerbern im Hinblick auf die begrenzte Dauer des Aufenthalts, den behelfsmäßigen Charakter der sehr beengten und deshalb stärker reglementierten Unterbringung sowie damit verfolgten humanitären Ziele als Anlagen für soziale Zwecke anzusehen, die ausnahmsweise im allgemeinen Wohngebiet oder im Gewerbegebiet zugelassen werden kann.
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93
    Denn die festgesetzte Art der baulichen Nutzung vermittelt grundsätzlich einen Nachbarschutz, ohne daß es auf den Nachweis einer Unzumutbarkeit im Sinne des baurechtlichen Gebots der Rücksichtnahme ankäme (vgl. BVerwG NVwZ 1987, 409 = BRS 46 Nr. 173; Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht, 2. Aufl. 1990, Bd. 2, S. 172 o.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1988 - 11 A 56/86

    Gewerbegebiet; Asylbewerber; Übergangsheim

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93
    Gemeinschaftsunterkünfte i. S. d. § 23 Abs. 1 AsylVfG sind jedenfalls dann als Anlagen für soziale Zwecke einzuordnen, wenn sie wie hier kasernenartig mit einer gemeinschaftlichen Küche und zentralen sanitären Anlagen belegt werden sollen, der Wohncharakter also zurücktritt (vgl. Gelzer/Birk, Bauplanungsrecht, 5. Aufl. 1991, Rn. 657 mit Fn. 83; OVG Lüneburg BRS 52 Nr. 155, BRS 49 Nr. 49; VGH Mannheim, NJW 1989, 2282 = DÖV 1989, 999 = BauR 1989, 584 = BRS 49 Nr. 48; OVG Münster, BRS 49 Nr. 89; VG Hannover, NST-N 1992, 296).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.12.1990 - 6 M 108/90
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93
    Die Antragsgegnerin durfte bei ihrer Ermessensausübung insbesondere berücksichtigen, daß auch der Gesetzgeber der allgemein bekannten Schwierigkeit, die zahlreichen Asylbewerber vor Obdachlosigkeit zu bewahren, Rechnung getragen hat (vgl. § 4 Abs. 1 BauGB-MaßnG v. 17.5.1990 - BGBl I S. 926; VGH Mannheim NVwZ 1989, 977; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.12.1990 - 6 M 108/90 - zu einer Asylantenunterkunft mit 14 Aufenthaltsräumen für 40 Vietnamesen in einem Gewerbegebiet neben einem Schlachthof und anderen Betrieben).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1989 - 8 S 555/89

    Asylunterkunft im reinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93
    Gemeinschaftsunterkünfte i. S. d. § 23 Abs. 1 AsylVfG sind jedenfalls dann als Anlagen für soziale Zwecke einzuordnen, wenn sie wie hier kasernenartig mit einer gemeinschaftlichen Küche und zentralen sanitären Anlagen belegt werden sollen, der Wohncharakter also zurücktritt (vgl. Gelzer/Birk, Bauplanungsrecht, 5. Aufl. 1991, Rn. 657 mit Fn. 83; OVG Lüneburg BRS 52 Nr. 155, BRS 49 Nr. 49; VGH Mannheim, NJW 1989, 2282 = DÖV 1989, 999 = BauR 1989, 584 = BRS 49 Nr. 48; OVG Münster, BRS 49 Nr. 89; VG Hannover, NST-N 1992, 296).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.1991 - 5 S 1990/91

    Unzulässige Baugenehmigung für Aussiedlerwohnheim im Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93
    Nur wenn auf dem Nachbargrundstück ein Betrieb mit zu starken Immissionen zu berücksichtigen ist, kann ein Aussiedlerwohnheim auch in einem Gewerbegebiet nicht als Ausnahme zugelassen werden (vgl. VGH Mannheim ZfBR 1992, 145 = NVwZ 1992, 591).
  • OVG Berlin, 25.05.1989 - 2 S 8.89

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Asylbewerberwohnheims im allgemeinen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93
    Auch das OVG Berlin hat sich bereits in einem Beschluß vom 2.6.1987 (NVwZ 1988, 264 = NJW 1988, 1164 = BRS 47 Nr. 41; ebenso BRS 49 Nr. 50) dafür ausgesprochen, Gebäude zur Unterbringung von Asylbewerbern im Hinblick auf die begrenzte Dauer des Aufenthalts, den behelfsmäßigen Charakter der sehr beengten und deshalb stärker reglementierten Unterbringung sowie damit verfolgten humanitären Ziele als Anlagen für soziale Zwecke anzusehen, die ausnahmsweise im allgemeinen Wohngebiet oder im Gewerbegebiet zugelassen werden kann.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.11.1989 - 1 M 88/89

    Zulässigkeit einer Asylbewerberunterkunft kann nicht abstrakt und ohne Rücksicht

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 8 S 1621/92

    Asylbewerberunterkunft in einem Gewerbegebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1989 - 3 S 536/89

    Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes für Erstellung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2003 - 10 B 2417/02

    Nachbarschutz bei der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen

    OVG NRW, Urteil vom 14.3.1996 - 7 A 3703/92 -, BRS 58 Nr. 64; VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 18.1.1995 - 3 S 3153/94 -, BRS 57 Nr. 215; Nds. OVG, Beschlüsse vom 25.3.1993 - 6 M 1207/93 -, BRS 55 Nr. 181 und vom 10.11.1982 - 6 B 69/82 -, BRS 39 Nr. 51.

    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.1.1995, a.a.O.; Nds. OVG, Beschlüsse vom 10.11.1982, .a.a.O., und vom 25.3.1993 a.a.O.; Söfker, a.a.O., § 31 Rn. 25.

  • VG Augsburg, 29.11.2012 - Au 5 K 11.1606

    Nachbarklage gegen Wohnheim für Asylbewerber (Vorbescheid und Baugenehmigung);

    Darüber hinaus ergibt sich der Heimcharakter der Gemeinschaftsunterkunft auch daraus, dass keine der Wohneinheiten über ein eigenes Bad bzw. eine eigene Küche verfügt, sondern ausschließlich Gemeinschaftsküchen und zentrale sanitäre Anlagen vorhanden sind (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2003 - 25 CE 03.781 - juris Rn. 2; NdsOVG, U.v. 31.7.1996 - 6 L 7466/94 - juris Rn. 5; NdsOVG, B.v. 25.3.1993 - 6 M 1207/93 - juris Rn. 10).

    Durch diese Befristung wird ausreichend gewährleistet, dass der Gebietscharakter unter dem Gesichtspunkt der Gebietsverträglichkeit bzw. der Zweckbestimmung des Gewerbegebietes in dem rechtlich gebotenen Umfang erhalten bleibt und gerade im Hinblick auf die nur vorübergehende Nutzung als Wohnheim für Asylbewerber keine erhebliche nachteilige Veränderung für die vorhandenen gewerblichen Betriebe erfährt (vgl. NdsOVG, B.v. 25.3.1993 - 6 M 1207/93 - Rn. 13 NVwZ-RR 1993, 532; VGH BW, B.v. 17.7.1992 - 8 S 1621/92 - DÖV 1993, 257).

    Bei Verletzungen der Rechtsordnung müssen primär bestimmte Personen als Verhaltensstörer in Anspruch genommen werden (vgl. BayVGH, U.v. 13.9.2012 a.a.O.; NdsOVG, B.v. 25.3.1993 a.a.O.; NdsOVG, B.v. 27.8.1992 - 10 B 3439/92 - NVwZ 1993, 279).

  • VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 5 K 14.649

    Verpflichtungsklage; Vorbescheid; Nutzungsänderung in ein Wohnheim für

    Durch die ins Auge gefasste Beschränkung auf eine Asylbewerberzahl von ca. 65 und die darüber hinaus angedachte zeitliche Beschränkung auf fünf Jahre (vgl. Frage 4 des Vorbescheides) wird nach Auffassung der Kammer in ausreichender Form gewährleistet, dass der Gebietscharakter unter dem Gesichtspunkt der Gebietsverträglichkeit bzw. der Zweckbestimmung des Gewerbegebietes in dem rechtlich gebotenen Umfang erhalten bleibt und gerade im Hinblick auf den Umfang der Nutzung als Wohnheim für Asylbewerber keine erhebliche nachteilige Veränderung für die vorhandenen gewerblichen Betriebe stattfindet (vgl. zum Ganzen Niedersächsisches OVG, B.v. 25.3.1993 - 6 M 1207/93 - NVwZ-RR 1993, 532; VGH Baden-Württemberg, B.v. 17.7.1992 - 8 S 1621/92 - DÖV 1993, 257).

    Denn derartige, durch persönliche Eigenschaften der unterzubringenden Flüchtlinge erklärte Besorgnisse stellen keine städtebaulichen Gesichtspunkte dar, die planungsrechtlich bedeutsam sein können (vgl. Niedersächsisches OVG, B.v. 25.3.1993 - 6 M 1207/93 - NVwZ-RR 1993, 532 f.).

  • VG München, 28.11.2019 - M 11 SN 19.2878

    Obdachlosenunterkunft im Gewerbegebiet gebietsunverträglich

    w. N.; a.A. noch die ältere Rechtsprechung, vgl. etwa OVG Lüneburg, B.v. 25.3.1993 - 6 M 1207/93 - NVwZ-RR 1993, 532) mit dem Charakter eines Gewerbegebiets unvereinbar.
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 L 7466/94

    Nachbarschutz gegen Flüchtlingswohnheim (Asylantenheim); Asylantenheim;

    Gerade wegen der kasernenartigen Enge der Unterbringung - nur gut 5 m² Fläche stehen jedem Bewohner in einer Wohneinheit zur Verfügung - ist es jedoch gerechtfertigt, diese Einrichtung als sozialen Zwecken dienende Anlage anzusehen (vgl. Senatsbeschl. v. 25.03.1993 - 6 M 1207/93 -, UPR 1993, 236 f.).
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