Rechtsprechung
   LG Baden-Baden, 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,51081
LG Baden-Baden, 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16 (https://dejure.org/2018,51081)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16 (https://dejure.org/2018,51081)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 12. November 2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16 (https://dejure.org/2018,51081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,51081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    Auszug aus LG Baden-Baden, 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16
    Nach Auffassung des BGH sind Taten nach § 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB erst beendet, wenn die Beitragspflicht erloschen ist, sei es durch Beitragsentrichtung oder Wegfall des Beitragsschuldners (BGH, Beschluss vom 27.09.1991 - 2 StR 315/91 - = wistra 1992, 23; BGHSt 53, 24, Rn 41; BGH Beschluss vom 26.07.2017 - 1 StR 180/17 -, wobei in dieser Entscheidung ausdrücklich auch § 266a Abs. 2 StGB genannt wird).

    Letztgenannte Auffassung erscheint zumindest bedenklich (BGH, Beschluss vom 28.10.2008 - 5 StR 166/08 = BGHSt 53, 24, Rn 32; Kleindiek/Ransiek in: Kayser/Thole, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 9. Aufl. 2018, § 15a Rn 41).

    In BGHSt 53, 24 ist der BGH zu Recht davon ausgegangen, dass die unterlassene Stellung des Insolvenzantrags eine fortwährende Gefahr für die Gläubiger darstellt, da die geordnete Verwertung des Vermögens nicht stattfinden kann und diese hierdurch benachteiligt werden können.

  • RG, 15.12.1924 - III 844/24

    Wann beginnt die Verjährung der Strafverfolgung zu laufen bei Zuwiderhandlungen

    Auszug aus LG Baden-Baden, 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16
    b) In der Entscheidung RGSt 59, 6 hat das RG schließlich den auch heute gern zitierten Satz geprägt, bei einem sogenannten echten Unterlassungsdelikt beginne die Verjährung zu laufen, sobald die Verpflichtung zum Handeln wegfalle.

    In RGSt 59, 6 ist das geschützte Rechtsgut Leben und Hab und Gut der Allgemeinheit, die vor unbekannten und damit auch nicht zu überwachenden gefährlichen Anlagen geschützt werden soll.

  • RG, 21.12.1883 - 2629/83

    Wann beginnt der Lauf der Verjährung für die Zuwiderhandlung gegen die Vorschrift

    Auszug aus LG Baden-Baden, 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16
    a) Soweit ersichtlich hat sich mit der Frage der Beendigung bei einem echten Unterlassungsdelikt erstmals die Entscheidung RGSt 9, 353 befasst.

    In der Entscheidung RGSt 9, 353 wird ausdrücklich auf das zu schützende Rechtsgut - Jugendschutz in der Arbeitswelt - abgestellt und das fortwährende Interesse des Staates an der Gewährleistung dieses Schutzes betont.

  • BGH, 27.09.1991 - 2 StR 315/91

    Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen der Beiträge zur Sozialversicherung im

    Auszug aus LG Baden-Baden, 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16
    Nach Auffassung des BGH sind Taten nach § 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB erst beendet, wenn die Beitragspflicht erloschen ist, sei es durch Beitragsentrichtung oder Wegfall des Beitragsschuldners (BGH, Beschluss vom 27.09.1991 - 2 StR 315/91 - = wistra 1992, 23; BGHSt 53, 24, Rn 41; BGH Beschluss vom 26.07.2017 - 1 StR 180/17 -, wobei in dieser Entscheidung ausdrücklich auch § 266a Abs. 2 StGB genannt wird).

    Die Entscheidung des BGH vom 27.09.1991 (2 StR 315/91 - wistra 1992, 23) stellt ein reines obiter dictum dar, da das dortige Verfahren, soweit es § 266a StGB betraf, in der Revisionsinstanz gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt worden war.

  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 662/11

    Verhältnis des Betruges zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Auszug aus LG Baden-Baden, 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16
    Die nachfolgenden, o.g. Entscheidungen des BGH nehmen, wenngleich im Beschluss vom 07.03.2012 - 1 StR 662/11 - als gefestigte Rechtsprechung bezeichnet, lediglich auf das erstgenannte obiter dictum Bezug und enthalten selbst keine ratio decidendi.
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

    Auszug aus LG Baden-Baden, 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16
    c) Hinsichtlich des Tatbestands der unterlassenen Konkursanmeldung hat sich der BGH in BGHSt 28, 371 ohne weitere inhaltliche Begründung auf die Kommentierung von Dreher/Tröndle StGB 38. Aufl. § 78a Rn 8 berufen und die Meinung vertreten, dass selbst bei einer zwischenzeitlichen strafrechtlichen Verurteilung bei fortbestehenden Konkursgründen eine erneute Verurteilung möglich wäre.
  • OLG Dresden, 18.01.2010 - 3 Ss 603/09

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Beendigungszeitpunkt für das Vorenthalten

    Auszug aus LG Baden-Baden, 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16
    Als derartige Beendigungstatbestände werden in erster Linie die (verspätete) Zahlung der Beiträge genannt, aber auch der Wegfall des Beitragsschuldners, etwa bei Auflösung einer sozialversicherungspflichtigen juristischen Person bzw. ihre Liquidierung, ferner die Niederschlagung der Forderung durch die Einzugsstelle gemäß § 76 SGB IV, das Ausscheiden des Täters aus der Vertreterstellung (Schmid aaO) oder, zusätzlich, der Eintritt der endgültigen Handlungsunmöglichkeit oder Unzumutbarkeit, z.B. bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Perron aaO, OLG Dresden, NStZ 2011, 163).
  • OLG Bamberg, 25.06.2018 - 3 OLG 110 Ss 41/18

    Einzelstrafenfestsetzung durch Revisionsgericht nach fehlerhafter nachträglicher

    Auszug aus LG Baden-Baden, 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16
    Die Auffassung des BGH wird geteilt vom OLG Jena (Urteil vom 20.05.2005 - 1 Ss 252/04 - NStZ-RR 2006, 170) und vom OLG Bamberg (Beschluss vom 25.06.2018 - 3 OLG 110 Ss 41/18 - juris).
  • BGH, 26.07.2017 - 1 StR 180/17

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Beendigung)

    Auszug aus LG Baden-Baden, 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16
    Nach Auffassung des BGH sind Taten nach § 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB erst beendet, wenn die Beitragspflicht erloschen ist, sei es durch Beitragsentrichtung oder Wegfall des Beitragsschuldners (BGH, Beschluss vom 27.09.1991 - 2 StR 315/91 - = wistra 1992, 23; BGHSt 53, 24, Rn 41; BGH Beschluss vom 26.07.2017 - 1 StR 180/17 -, wobei in dieser Entscheidung ausdrücklich auch § 266a Abs. 2 StGB genannt wird).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus LG Baden-Baden, 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16
    Einigkeit besteht beim Tatbestand des § 266a StGB darüber, dass es sich um ein echtes Unterlassungsdelikt handelt (BGHSt 47, 318; BGH, Beschluss vom 11.08.2011 - 1 StR 295/11; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 78a Rn 14, 266a Rn 14) und die Tat jeweils vollendet ist, wenn die Zahlung nicht fristgerecht zum Fälligkeitszeitpunkt, vorliegend jeweils der drittletzte Bankarbeitstag eines Monats (§ 23 Abs. 1 S. 2 SGB IV), erfolgt.
  • BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11

    Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen

  • BGH, 08.07.2014 - 1 StR 240/14

    Hinterziehung von Tabaksteuer (Vollendungs- und Beendigungszeitpunkt;

  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 521/14

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung durch Unterlassen: Täterstellung;

  • OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

  • BGH, 13.11.2019 - 1 StR 58/19

    Anfrage- und Vorlageverfahren; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    An seiner bisherigen Auffassung, den Verjährungsbeginn bei Taten gemäß § 266a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 StGB an das Erlöschen der Beitragspflicht anzuknüpfen, hält der Senat nicht länger fest; nach seiner Ansicht ist es vielmehr richtig, die Verjährung auch bei Taten gemäß § 266a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 StGB mit dem Verstreichenlassen des Fälligkeitszeitpunkts der Sozialversicherungsbeiträge beginnen zu lassen (ebenso eine im Vordringen befindliche Auffassung in der Literatur: BeckOK/Dallmeyer aaO § 78a Rn. 7; Loose aaO 165 ff.; ders. aaO 207 f.; Krug/Skoupil aaO 137 ff.; Gercke in Achenbach/Ransiek/ Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 12. Teil 2. Kap. Rn. 92; Reichling/Winsel, JR 2014, 331 ff.; LK/Möhrenschlager aaO § 266a Rn. 113 f.; Hüls, ZHW 2012, 233 f.; Hüls/Reichling, StraFo 2011, 305 ff.; Bachmann, FS-Samson 2010, 233, 237 ff.; LK/Gribbohm, StGB, 11. Aufl., § 266a Rn. 67; ferner LG Baden-Baden, Urteil vom 12. November 2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht