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   LG Karlsruhe, 16.08.2011 - 6 O 185/11   

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LG Karlsruhe, 16.08.2011 - 6 O 185/11 (https://dejure.org/2011,17042)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.08.2011 - 6 O 185/11 (https://dejure.org/2011,17042)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. August 2011 - 6 O 185/11 (https://dejure.org/2011,17042)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    VBL: Kostenentscheidung bei Unverbindlichkeitserklärung zu Startgutschriften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Als Folge der Nichtanforderung einer Unverbindlichkeitserklärung kann die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO im Verfahren wegen sog. Startgutschriften zu Lasten der klagenden Partei getroffen werden; Folgen einer Nichtanforderung der abzugebenden Unverbindlichkeitserklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kostenentscheidung bei Unverbindlichkeitserklärung zu rentenfernen Startgutschriften (VBL)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a
    Als Folge der Nichtanforderung einer Unverbindlichkeitserklärung kann die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO im Verfahren wegen sog. Startgutschriften zu Lasten der klagenden Partei getroffen werden; Folgen einer Nichtanforderung der abzugebenden Unverbindlichkeitserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Startgutschriften in der VBL

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.08.2011 - 6 O 185/11
    In Verfahren wegen sog. Startgutschriften der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) kann die klagende Partei im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 91 a ZPO auch nach einer Betriebsrentenmitteilung der Zusatzversorgungskasse nach Treu und Glauben mit den durch eine Anrufung des Gerichts anfallenden Kosten des Verfahrens belastet werden, wenn die auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 174, 127) abzugebende Unverbindlichkeitserklärung vorgerichtlich nicht angefordert worden ist.

    Ein Hinweis auf eine Unverbindlichkeit dieser Mitteilungen wegen der in den Jahren 2007 ff. ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHZ 174, 127-179 = BetrAV 2008, 203-213 = NVwZ 2008, 455-468) zu sog. rentennahen Jahrgängen, zu denen die am 29. Januar 1947 geborene Klägerin gehört (vgl. § 79 Abs. 2 Satz 1 VBLS), erfolgte in diesen Mitteilungen jedoch nicht.

    Hätte die Beklagte indes diese materiell rechtliche Erklärung, die das Feststellungsinteresse entfallen lässt (vgl. etwa die Urteile des LG Karlsruhe vom 06.03.2009 - 6 O 330/03 und 6 O 235/08 - jeweils veröffentlicht in Juris), nicht abgegeben, wäre sie im Urteil unterlegen, da die Klage zulässig und begründet war (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06).

    Auch sie stellt nicht in Abrede, dass die dort mitgeteilte Rentenhöhe auf der Startgutschrift beruht, die nach der Grundsatzentscheidung BGHZ 174, 127 die durch die Klägerin errechnete Rentenanwartschaft nicht verbindlich festlegt.

  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.08.2011 - 6 O 185/11
    Als Ausfluss des auch das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatzes von Treu und Glauben ist die Verpflichtung jeder Prozesspartei allgemein anerkannt, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 31.08.2010, X ZB 3/09).
  • OLG Rostock, 31.05.2006 - 3 W 36/06

    Kosten bei Verzögerung der Erledigungserklärung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.08.2011 - 6 O 185/11
    So ist anerkannt und auch Rechtsprechung dieser Kammer, dass bei "verspätet" abgegebenen Erledigungserklärungen, d.h. einer Erklärung erst im Verhandlungstermin, obwohl ohne weiteres zu einem deutlich früheren Zeitpunkt auf Erklärungen der Beklagten hätte reagiert werden können, die klagende Partei die durch einen Verhandlungstermin veranlassten Kosten zu tragen hat (vgl. Beschluss der Kammer vom 10. Juni 2011 - 6 O 73/11 unter Hinweis auf OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2006, 3 W 36/06 und Hinweis auf Lindacher in Münch/Komm, ZPO, 2. Aufl., Rn. 60 zu § 91 a; OLG Köln MDR 1979, 407; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 156; Zöller/Vollkommer, ZPO, Kommentar, 28. Auflage, 2010, Rn 25 a.E. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 W 37/06

    Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft: Passivlegitimation eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.08.2011 - 6 O 185/11
    Das Gleiche gilt bei der Entstehung zusätzlicher Kosten durch prozessual nicht sinnvolles Vorgehen der klagenden Partei (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2007, 788; Zöller/Vollkommer a.a.O.).
  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 235/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wegfall des Feststellungsinteresses zur

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.08.2011 - 6 O 185/11
    Hätte die Beklagte indes diese materiell rechtliche Erklärung, die das Feststellungsinteresse entfallen lässt (vgl. etwa die Urteile des LG Karlsruhe vom 06.03.2009 - 6 O 330/03 und 6 O 235/08 - jeweils veröffentlicht in Juris), nicht abgegeben, wäre sie im Urteil unterlegen, da die Klage zulässig und begründet war (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06).
  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 330/03

    VBL: Wegfall des Feststellungsinteresses zur Unverbindlichkeit der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.08.2011 - 6 O 185/11
    Hätte die Beklagte indes diese materiell rechtliche Erklärung, die das Feststellungsinteresse entfallen lässt (vgl. etwa die Urteile des LG Karlsruhe vom 06.03.2009 - 6 O 330/03 und 6 O 235/08 - jeweils veröffentlicht in Juris), nicht abgegeben, wäre sie im Urteil unterlegen, da die Klage zulässig und begründet war (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06).
  • LG Karlsruhe, 10.06.2011 - 6 O 73/11

    Kostenentscheidung: Verspätete Erledigungserklärung im Zusammenhang mit einer die

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.08.2011 - 6 O 185/11
    So ist anerkannt und auch Rechtsprechung dieser Kammer, dass bei "verspätet" abgegebenen Erledigungserklärungen, d.h. einer Erklärung erst im Verhandlungstermin, obwohl ohne weiteres zu einem deutlich früheren Zeitpunkt auf Erklärungen der Beklagten hätte reagiert werden können, die klagende Partei die durch einen Verhandlungstermin veranlassten Kosten zu tragen hat (vgl. Beschluss der Kammer vom 10. Juni 2011 - 6 O 73/11 unter Hinweis auf OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2006, 3 W 36/06 und Hinweis auf Lindacher in Münch/Komm, ZPO, 2. Aufl., Rn. 60 zu § 91 a; OLG Köln MDR 1979, 407; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 156; Zöller/Vollkommer, ZPO, Kommentar, 28. Auflage, 2010, Rn 25 a.E. m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.11.1977 - 7 W 26/77
    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.08.2011 - 6 O 185/11
    So ist anerkannt und auch Rechtsprechung dieser Kammer, dass bei "verspätet" abgegebenen Erledigungserklärungen, d.h. einer Erklärung erst im Verhandlungstermin, obwohl ohne weiteres zu einem deutlich früheren Zeitpunkt auf Erklärungen der Beklagten hätte reagiert werden können, die klagende Partei die durch einen Verhandlungstermin veranlassten Kosten zu tragen hat (vgl. Beschluss der Kammer vom 10. Juni 2011 - 6 O 73/11 unter Hinweis auf OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2006, 3 W 36/06 und Hinweis auf Lindacher in Münch/Komm, ZPO, 2. Aufl., Rn. 60 zu § 91 a; OLG Köln MDR 1979, 407; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 156; Zöller/Vollkommer, ZPO, Kommentar, 28. Auflage, 2010, Rn 25 a.E. m.w.N.).
  • OLG München, 30.10.2013 - 20 U 1699/13

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

    Im schweizerischen Insolvenzverfahren knüpft Art. 318 Abs. 1 Nr. 1 SchKG an den Nachlassvertrag die Wirkung eines Erlasses oder Verzichts für diejenigen Forderungen, die nicht durch den Verwertungserlös des abgetretenen Vermögens gedeckt sind (s. Gutachten Prof. Dr. M. M 52/12 Rn. 51, 68, 88, 90 ff. in dem Verfahren 6 O 185/11 vor dem LG Ulm; Rn. 56 f. des Gutachtens M 54/12 in dem Verfahren vor dem LG Stuttgart, Az. 18 O 430/10).
  • OLG München, 30.10.2013 - 20 U 603/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

    Im schweizerischen Insolvenzverfahren knüpft Art. 318 Abs. 1 Nr. 1 SchKG an den Nachlassvertrag die Wirkung eines Erlasses oder Verzichts für diejenigen Forderungen, die nicht durch den Verwertungserlös des abgetretenen Vermögens gedeckt sind (s. Gutachten Prof. Dr. M. M 52/12 Rn. 51, 68, 88, 90 ff. in dem Verfahren 6 O 185/11 vor dem LG Ulm/ Anlage zu Bl. 350; Rn. 56 f. des Gutachtens M 54/12 in dem Verfahren vor dem LG Stuttgart, Az. 18 O 430/10/ Anlage zu Bl. 358).
  • OLG Schleswig, 23.06.2015 - 9 W 88/15

    Kostenentscheidung bei verspäteter Abgabe der Erledigungserklärung

    In Literatur und Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Kostenentscheidung nach Billigkeit auch die Entstehung zusätzlicher Kosten bei einer verspäteten Abgabe der Erledigungserklärung zu berücksichtigen ist (vgl. nur OLG Koblenz, Beschluss vom 28. März 1996 - 5 U 819/95, BeckRS 1997, 00685, Rn. 27 ff.; OLG Rostock, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 3 W 36/06, NJOZ 2006, 2563 f.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 24. Januar 2011 - 6 U 209/10, BeckRS 2012, 15967; LG Karlsruhe, Beschluss vom 16. August 2011 - 6 O 185/11, BeckRS 2011, 21284; OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 3 W 72/12, BeckRS 2012, 23068; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - KVR 23/98, BeckRS 2007, 65049, Rn.11 m.w.Nachw.; ähnlich zur Bemessung der Terminsgebühr BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 3/09, MDR 2010, 1342; Vollkommer, in Zöller, ZPO 30. Auflage 2014, § 91a Rn. 25 aE; Jaspersen / Wache, in Beck'scher Online-Kommentar zur ZPO , Stand 1. März 2015, § 91a Rn. 31.14).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2014 - 12 U 182/12

    Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzansprüche gegen eine schweizer

    H... M... für die Oberlandesgerichte Hamm (Az.: 6 U 215/11) und München (Az.: 8 U 2069/12) sowie das Landgericht Ulm (Az.: 6 O 185/11) erstatteten Rechtsgutachten verwertet.
  • OLG München, 30.10.2013 - 20 U 605/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

    Im schweizerischen Insolvenzverfahren knüpft Art. 318 Abs. 1 Nr. 1 SchKG an den Nachlassvertrag die Wirkung eines Erlasses oder Verzichts für diejenigen Forderungen, die nicht durch den Verwertungserlös des abgetretenen Vermögens gedeckt sind (s. Gutachten Prof. Dr. M. M 52/12 Rn. 51, 68, 88, 90 ff. in dem Verfahren 6 O 185/11 vor dem LG Ulm; Rn. 56 f. des Gutachtens M 54/12 in dem Verfahren vor dem LG Stuttgart, Az. 18 O 430/10).
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