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   LG Heilbronn, 14.03.2018 - Ve 6 O 320/17, 6 O 320/17   

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LG Heilbronn, 14.03.2018 - Ve 6 O 320/17, 6 O 320/17 (https://dejure.org/2018,6137)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 14.03.2018 - Ve 6 O 320/17, 6 O 320/17 (https://dejure.org/2018,6137)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 14. März 2018 - Ve 6 O 320/17, 6 O 320/17 (https://dejure.org/2018,6137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Zur sekundären Darlegungslast im sogenannten "Abgasskandal"

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 31 BGB, § 826 BGB, § 27 EG-FGV
    Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal: Sekundäre Darlegungslast des beklagten Konzerns im Rahmen der Organhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Heilbronn, 14.03.2018 - 6 O 320/17
    Insofern unterscheidet sich der streitgegenständliche Fall deutlich von dem Sachverhalt, welcher der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH vom 28.06.2016 (NJW 2017, 250) zugrunde lag.

    Zwar setzt die Haftung einer juristischen Person aus § 826 BGB i. V. m. § 31 BGB voraus, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter i. S. d. § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826 BGB verwirklicht hat (BGH vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15).

  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06

    Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz

    Auszug aus LG Heilbronn, 14.03.2018 - 6 O 320/17
    Zu solchen in die Differenzrechnung einzustellenden Vorteilen gehört auch der Wert der von dem Geschädigten vor der Rückgabe der mangelhaften Gegenleistung aus dieser gezogenen Nutzungen (BGH NJW 2009, 1870 und NJW 2006, 1582).

    Bei der Berücksichtigung des Vorteilsausgleichs handelt es sich um eine Rechtsfrage, die, da der Vortrag dazu unstreitig war, von Amts wegen zu berücksichtigen war (vgl. allg. BGH NJW 2009, 1870).

  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Auszug aus LG Heilbronn, 14.03.2018 - 6 O 320/17
    § 826 BGB schützt nicht nur das Vermögen an sich, sondern setzt bereits bei der Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Geschädigten an, so dass der Schaden auch in der Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung bestehen kann (BGH NJW-RR 2015, 275; BGH NJW 2004, 2668).

    Vielmehr muss sich der Geschädigte auch von einer auf dem sittenwidrigen Verhalten beruhenden Belastung mit einer "ungewollten" Verpflichtung wieder befreien können (BGH NJW-RR 2015, 275).

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Heilbronn, 14.03.2018 - 6 O 320/17
    Der bei den Käufern - und damit auch beim Kläger - entstandene Schaden, der in jeder nachteiligen Einwirkung auf die Vermögenslage besteht (vgl. allg. BGH NJW 2004, 2668; Münchener Kommentar/Wagner, 7. Auflage 2017, § 826 Rn 31) folgt aus der Belastung mit einer bei Kenntnis des Manipulationsvorgangs nicht getroffenen Kaufentscheidung und der damit eingegangenen Kaufpreiszahlungsverpflichtung, die bereits eine Vermögensgefährdung begründet.

    § 826 BGB schützt nicht nur das Vermögen an sich, sondern setzt bereits bei der Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Geschädigten an, so dass der Schaden auch in der Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung bestehen kann (BGH NJW-RR 2015, 275; BGH NJW 2004, 2668).

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Heilbronn, 14.03.2018 - 6 O 320/17
    Auf die Kenntnis von der Person des Geschädigten verzichtet die Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2004, 2971).
  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

    Auszug aus LG Heilbronn, 14.03.2018 - 6 O 320/17
    Zu solchen in die Differenzrechnung einzustellenden Vorteilen gehört auch der Wert der von dem Geschädigten vor der Rückgabe der mangelhaften Gegenleistung aus dieser gezogenen Nutzungen (BGH NJW 2009, 1870 und NJW 2006, 1582).
  • LG Heilbronn, 09.08.2018 - 2 O 278/17

    Haftung eines Kraftfahrzeugherstellers gem. § 826 BGB in Zusammenhang mit dem

    Dabei hat die Beklagte eine Schädigung der Käufer von mit Dieselmotoren des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugen aus eigennützigen Motiven, nämlich aus bloßem Gewinnstreben, in sittlich anstößiger Weise billigend in Kauf genommen (vgl. LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, Az. Ve 6 O 320/17).
  • LG Hamburg, 19.02.2019 - 310 O 99/18

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadensersatzanspruch des Käufers eines

    Dabei hat die Beklagte eine Schädigung der Käufer von mit Dieselmotoren des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugen aus eigennützigen Motiven, nämlich aus bloßem Gewinnstreben, in sittlich anstößiger Weise billigend in Kauf genommen (vgl. LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, Az. Ve 6 O 320/17 - juris; Urteil vom 09.08.2018, Az. 2 O 278/17 - juris).

    Da die Beklagte jegliche Rückabwicklung ablehnte, war ein weiteres tatsächliches Angebot im Sinne des § 294 BGB überflüssig (vgl. LG Heilbronn, 14.03.2018, Ve 6 O 320/17 - juris, dort Rn. 37).

    Die diskutierten Rechtsfragen sind Gegenstand unzähliger Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsentscheidungen, so dass standardisierte Schreiben und Textbausteine formularmäßig in einer Vielzahl von Fällen verwendet werden können (LG Heilbronn, 14.03.2018, Ve 6 O 320/17 - juris).

  • LG Potsdam, 29.05.2019 - 6 O 76/19

    Sittenwidrige Abgasrückführungsabschalteinrichtung und Konzernzurechnung

    Dabei wurde eine Schädigung der Käufer von mit Dieselmotoren des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugen aus eigennützigen Motiven, nämlich aus bloßem Gewinnstreben, in sittlich anstößiger Weise billigend in Kauf genommen (hierzu im Einzelnen LG München, Urteil vom 29. März 2019 - 13 O 5153/18; LG Duisburg, Urteil vom 19. Februar 2018 - 1 O 178/17 - LG Heilbronn, Urteil vom 14. März 2018 - 6 O 320/17 - und vom 22. Mai 2017 - 6 O 35/18, je m. w. N.).

    Dabei hat die Beklagte eine Schädigung der Käufer von mit Dieselmotoren des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugen aus eigennützigen Motiven, nämlich aus bloßem Gewinnstreben, in sittlich anstößiger Weise billigend in Kauf genommen (hierzu im Einzelnen LG München, Urteil vom 29. März 2019 - 13 O 5153/18; LG Duisburg, Urteil vom 19. Februar 2018 - 1 O 178/17 - LG Heilbronn, Urteil vom 14. März 2018 - 6 O 320/17 - und vom 22. Mai 2017 - 6 O 35/18, je m. w. N.).

  • LG Essen, 21.10.2019 - 16 O 122/19

    Diesel-Abgas-Skandal

    Die Nichterfüllung der sekundären Darlegungslast der Beklagten hat zur Folge, dass davon auszugehen ist, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter alle Elemente des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 826 BGB verwirklicht hat (vgl. für die vergleichbaren Fälle mit Motoren des Typ F1: LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, Ve 6 O 320/17; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.07.2017, 13 O 174/16).

    Eine sekundären Darlegungslast besteht immer dann, wenn der (primär) beweisbelasteten Partei näherer Vortrag nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während die bestreitende Partei alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihr zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2001, VI ZR 350/00; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.07.2017, 13 O 174/16; LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, Ve 6 O 320/17).

  • LG Essen, 24.06.2019 - 5 O 284/18

    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem VW Abgasskandal

    Durch die Konzeption des Motors ... ohne Offenlegung der eingebauten Software zum Modiwechsel im Prüfstand - so auch der Motor im streitgegenständlichen Fahrzeug - hat die Beklagte der Klägerin in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise vorsätzlich Schaden zugefügt (i.E. so auch: LG Paderborn, Urteil vom 07.04.2017, Az.: 2 O 118/16; LG Saarbrücken, Urteil vom 14.06.2017, Az.: 12 O 104/16; LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, 6 O 320/17; jeweils juris).

    Denn kein vernünftiger Käufer würde sich (bei unverändertem Kaufpreis) auch nur auf die bloße Möglichkeit eines Widerrufs der EG-Typengenehmigung einlassen und ein solches Fahrzeug erwerben, selbst wenn mit dem Fahrzeug in objektiver Hinsicht weder eine Wertminderung noch nachteilige Emissionswerte verbunden sind (ebenso: LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, 6 O 320/17, Rz. 19, juris).

    Substantiierter Gegenvortrag zu dieser Indizwirkung fehlt (vgl. LG Paderborn, unter Anwendung des § 138 Abs. 3 ZPO: Urteil vom 07.04.2017, 2 O 118/16; vgl. auch: LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, 3 O 139/16 und LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, 6 O 320/17 zur sekundären Darlegungslast).

  • LG Frankfurt/Main, 29.10.2018 - 32 O 54/18
    Die berechtigten Erwartungen eines vernünftigen durchschnittlichen Käufers - und damit auch der Klägerin - erstrecken sich darauf, dass das erworbene Fahrzeug die technischen und rechtlichen Voraussetzungen der Zulassung erfüllt und diese nicht durch illegale Mittel erreicht worden sind (LG Heilbronn, Urteil vom 14. März 2018 - Ve 6 O 320/17.

    (LG Heilbronn, Urteil vom 14. März 2018 - Ve 6 O 320/17 -, Rn. 32, juris).

    Die diskutierten Rechtsfragen sind Gegenstand unzähliger Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsentscheidungen, so dass standardisierte Schreiben und Textbausteine formularmäßig in einer Vielzahl von Fällen verwendet werden können (LG Frankfurt, Urteil vom 20. Oktober 2017 - 2-25 O 547/16 -, Rn. 107, juris; LG Heilbronn, Urteil vom 14. März 2018 - Ve 6 O 320/17 -, Rn. 40, juris).

  • LG Köln, 19.07.2019 - 16 O 406/18
    Denn die Beklagte hat zur Förderung ihrer Absatzzahlen nicht nur die gesetzlichen Vorschriften zur Bestimmung der Abgaswerte außer Acht gelassen, sondern mit der Abschaltvorrichtung zugleich ein System zur planmäßigen Verschleierung ihres Vorgehens gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Verbrauchern geschaffen, welches sich insgesamt als sittenwidriges Verhalten darstellt (so im Ergebnis auch LG Arnsberg, Urt. v. 14.06.2017, Az. 1 O 25/17, juris Rz. 52 m. w. N.; LG Offenburg, Urt. v. 12.05.2017, Az. 6 O 119/16, juris Rz. 46; LG Köln, Urt. v. 07.12.207 - 24 O 192/17; LG Heilbronn, Urt. v. 14.03.2018 - 6 O 320/17).
  • LG Essen, 01.03.2019 - 16 O 264/18

    Diesel-Abgasthematik

    Die Nichterfüllung der sekundären Darlegungslast der Beklagten hat zur Folge, dass davon auszugehen ist, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter alle Elemente des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 826 BGB verwirklicht hat (vgl. für die vergleichbaren Fälle mit Motoren des Typ EA189: LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, Ve 6 O 320/17; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.07.2017, 13 O 174/16).

    Eine sekundären Darlegungslast besteht immer dann, wenn der (primär) beweisbelasteten Partei näherer Vortrag nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während die bestreitende Partei alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihr zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2001, VI ZR 350/00; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.07.2017, 13 O 174/16; LG Heilbronn, Urteil vom 14.03.2018, Ve 6 O 320/17).

  • LG Verden, 02.03.2020 - 8 O 217/19

    Der Kläger verlangt von der Beklagten u. a. Schadenersatz wegen des Erwerbs eines

    25 Die Handlung, durch die die Beklagte den Kläger geschädigt hat, war das Inverkehrbringen - unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung - von Dieselmotoren u.a. in dem hier streitgegenständlichen VW Touran, und damit mangelhaften Fahrzeugen, deren Motorsteuerungssoftware so programmiert war, dass sie den Betrieb des Fahrzeugs auf einem Prüfstand im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) erkannte und die Abgasbehandlung in den sogenannten Modus 1 versetzte (vgl. LG Hildesheim v. 17.01.2017 - 3 O 139/16 - juris Rn. 30; vgl. LG Heilbronn v. 14.03.2018 - 6 O 320/17 - juris Rn. 16; vgl. OLG Celle v. 20.11.2019 - 7 U 244/18 juris Rn. 26 ff. mwN).

    Vielmehr muss sich der Geschädigte auch von einer auf dem sittenwidrigen Verhalten beruhenden Belastung mit einer "ungewollten" Verpflichtung wieder befreien können (BGH NJW-RR 2015, 275; LG Heilbronn v. 14.03.2018, aaO, juris Rn. 17; vgl. LG Hildesheim, aaO.; vgl. OLG Celle, aaO. Juris Rn. 30).

  • LG Frankenthal, 26.04.2019 - 1 O 76/18

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug:

    Wenn die Beklagte aber nicht darlegt, welche Erkenntnisse im Hinblick auf die interne Verantwortlichkeit die Ermittlungen ergeben haben, kann die Klägerseite keinen weiteren Vortrag im Hinblick auf die Kenntnisse der entscheidenden Personen bringen (vgl. LG Heilbronn, Urteil vom 14. März 2018 - Ve 6 O 320/17 -, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 27.03.2020 - 310 O 285/18
  • LG Ulm, 09.08.2019 - 3 O 77/19

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Motorherstellers bei Einbau eines

  • LG Offenburg, 19.10.2018 - 2 O 253/18
  • LG Potsdam, 16.11.2018 - 6 O 462/17

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein vom sogenannten Abgasskandal

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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 20.07.2018 - 6 O 320/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23501
LG Karlsruhe, 20.07.2018 - 6 O 320/17 (https://dejure.org/2018,23501)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.07.2018 - 6 O 320/17 (https://dejure.org/2018,23501)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juli 2018 - 6 O 320/17 (https://dejure.org/2018,23501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegung der Aktivlegitimation durch Mehrheitsbeschluss eines Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG); Hemmung der Verjährung von Mangelansprüchen durch Verhandlungen

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der Aktivlegitimation durch Mehrheitsbeschluss eines Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG); Hemmung der Verjährung von Mangelansprüchen durch Verhandlungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 10 Abs 6 S 3 Halbs 2 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 2 WoEigG, § 203 BGB, § 634a Abs 1 Nr 2 BGB
    Wohnungseigentum: Aktivlegitimation einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen am Gemeinschaftseigentum; Hemmung der Verjährung von Mängelansprüchen durch Verhandlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungshemmung "durch Verhandlungen" nur bei Meinungsaustausch!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Was sind Verhandlungen, die die Verjährung von Ansprüchen hemmen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungshemmung durch Verhandeln erfordert Meinungsaustausch (IMR 2018, 434)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorschussklage der Eigentümergemeinschaft: Mehrheitsbeschluss erforderlich! (IMR 2018, 397)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.07.2018 - 6 O 320/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann die Wohnungseigentümergemeinschaft Ansprüche mit Gemeinschaftsbezug gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3, Halbsatz 2 WEG durch Beschluss an sich ziehen und sodann in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (sog. "gekorene" Ausübungsbefugnis; vgl. BGH, Beschluss vom 30.3.2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187; Urteile vom 5.12.2014 - V ZR 5/14, BGHZ 203, 327; vom 7.2.2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 und vom 4.7.2014 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861, sowie für den Bereich der Sachmängelhaftung: BGH, Urteil vom 12.4.2007 - VII ZR 236/05, BGHZ 172, 42; zur Abgrenzung sog. "geborener" Ausübungsermächtigung nach § 10 Abs. 6 Satz 3, Halbsatz 1 WEG zu sog. "gekorener" Ausübungsermächtigung nach § 10 Abs. 6 Satz 3,Halbsatz 2 WEG Timme, WEG, Kommentar, 2. Auflage, 2014, Rn 503 ff zu § 10; Jennißen, WEG, Kommentar, 5. Auflage, 2017, Rn 110 ff zu § 10).

    Denn auch durch ein selbständiges Vorgehen muss gewährleistet sein, dass die Mittel zur ordnungsgemäßen Herstellung des Gemeinschaftseigentums der Gemeinschaft zufließen (BGH, Urteil vom 12.4.2007 - VII ZR 236/05, BGHZ 172, 42).

  • BGH, 23.02.2006 - VII ZR 84/05

    Fälligkeit von Mängelbeseitigungsansprüchen der Erwerber von Wohnungseigentum;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.07.2018 - 6 O 320/17
    Auch die Voraussetzungen für diese Rechte kann allein die Wohnungseigentümergemeinschaft schaffen (BGH, Urteile vom 23.2.2006 - VII ZR 84/05, BauR 2006, 979, vom 30.4.1998 - VII ZR 47/97, BauR 1998, 783; Timme aaO; Jennißen aaO).

    Diese sind nicht gemeinschaftsbezogen (BGH, Urteile vom 27.07.2006, aaO. und vom 23.2.2006 aaO.).

  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13

    Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft:

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.07.2018 - 6 O 320/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann die Wohnungseigentümergemeinschaft Ansprüche mit Gemeinschaftsbezug gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3, Halbsatz 2 WEG durch Beschluss an sich ziehen und sodann in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (sog. "gekorene" Ausübungsbefugnis; vgl. BGH, Beschluss vom 30.3.2006 - V ZB 17/06, NJW 2006, 2187; Urteile vom 5.12.2014 - V ZR 5/14, BGHZ 203, 327; vom 7.2.2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 und vom 4.7.2014 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861, sowie für den Bereich der Sachmängelhaftung: BGH, Urteil vom 12.4.2007 - VII ZR 236/05, BGHZ 172, 42; zur Abgrenzung sog. "geborener" Ausübungsermächtigung nach § 10 Abs. 6 Satz 3, Halbsatz 1 WEG zu sog. "gekorener" Ausübungsermächtigung nach § 10 Abs. 6 Satz 3,Halbsatz 2 WEG Timme, WEG, Kommentar, 2. Auflage, 2014, Rn 503 ff zu § 10; Jennißen, WEG, Kommentar, 5. Auflage, 2017, Rn 110 ff zu § 10).

    An dem Erfordernis eines Mehrheitsbeschlusses für die Durchsetzung dieser Rechte hat sich durch die Regelung des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG nichts geändert (BGH, Urteil vom 4.07.2014 - V ZR 183/13, NJW 2014, 2861 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung der Bundestagsdrucksache 16/887, Seiten 62/63; Timme aaO, Rn 696 ff.; Jennißen aaO, Rn 148 ff.).

  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05

    Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.07.2018 - 6 O 320/17
    Der Erwerber von Wohnungseigentum ist demgegenüber grundsätzlich berechtigt, seine individuellen Rechte aus dem Vertrag mit dem Veräußerer selbständig zu verfolgen, solange durch sein Vorgehen gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer oder schützenswerte Interessen des Veräußerers nicht beeinträchtigt sind (st. Rspr: BGH, Urteil vom 27.07.2006 - VII ZR 276/05, BGHZ 169, 1 m.w.N.).

    Diese sind nicht gemeinschaftsbezogen (BGH, Urteile vom 27.07.2006, aaO. und vom 23.2.2006 aaO.).

  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05

    Begriff des Verhandelns

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.07.2018 - 6 O 320/17
    Abgesehen von dem Fall, dass der Unternehmer von vornherein jede Verantwortung für den Mangel ablehnt, treffen die Vertragsparteien durch ihren Meinungsaustausch regelmäßig eine "Überprüfungsvereinbarung" und verhandeln i.S. von § 203 Abs. 1 BGB (BGH, Urteil vom 26.10.2006 - VII ZR 194/05, NJW 2007, 587).
  • BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.07.2018 - 6 O 320/17
    Dieses Verfahren endete durch die Möglichkeit einer Stellungnahme zum Ergänzungsgutachten vom 3.3.2017 mit Fristablauf am 12.5.2017 (6 OH 4/14 - BGH, Urteile vom 20.2.2002 - VIII ZR 228/00, BGHZ 150, 55; BGH, Urteil vom 28.10.2010 - VII ZR 172/09, NJW 2011, 594; Palandt/Ellenberger, BGB, Kommentar, 77. Auflage, 2018, Rn 39 zu § 204), spätestens jedoch mit der abschließenden Stellungnahme des Gerichts vom 19.5.2017, wonach weitere Fragen nicht zugelassen wurden (6 OH 4/14).
  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.07.2018 - 6 O 320/17
    Dieses Verfahren endete durch die Möglichkeit einer Stellungnahme zum Ergänzungsgutachten vom 3.3.2017 mit Fristablauf am 12.5.2017 (6 OH 4/14 - BGH, Urteile vom 20.2.2002 - VIII ZR 228/00, BGHZ 150, 55; BGH, Urteil vom 28.10.2010 - VII ZR 172/09, NJW 2011, 594; Palandt/Ellenberger, BGB, Kommentar, 77. Auflage, 2018, Rn 39 zu § 204), spätestens jedoch mit der abschließenden Stellungnahme des Gerichts vom 19.5.2017, wonach weitere Fragen nicht zugelassen wurden (6 OH 4/14).
  • BGH, 10.01.2007 - XII ZB 231/05

    Entscheidung über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.07.2018 - 6 O 320/17
    Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens werden von der Kostenentscheidung eines sich anschließenden Klageverfahrens mit umfasst, wenn zumindest ein Teil der Streitgegenstände und die Parteien der beiden Verfahren identisch sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10.01.2007 - XII ZB 231/05, BauR 2007, 747, 748 vom 9.02.2006 - VII ZB 59/05, BauR 2006, 865, 866).
  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.07.2018 - 6 O 320/17
    Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens werden von der Kostenentscheidung eines sich anschließenden Klageverfahrens mit umfasst, wenn zumindest ein Teil der Streitgegenstände und die Parteien der beiden Verfahren identisch sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10.01.2007 - XII ZB 231/05, BauR 2007, 747, 748 vom 9.02.2006 - VII ZB 59/05, BauR 2006, 865, 866).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus LG Karlsruhe, 20.07.2018 - 6 O 320/17
    Dieser kann allerdings bereits - stillschweigend - in dem Beschluss stecken, dass der Verwalter der Vergemeinschaftung zugängliche Rechte für den Verband der WEG geltend machen soll (BGH, Urteil vom 10.7.2015 - V ZR 169/14, MDR 2015, 1057; Jennißen, aaO, Rn 1115; Timme aaO, Rn 546, 547, 554).
  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

  • BGH, 30.04.1998 - VII ZR 47/97

    Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum

  • BGH, 04.06.1981 - VII ZR 9/80

    Geltendmachung von Nachbesserungsansprüchen durch die

  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 130/03

    Rechtstellung des Verwaltungsbeirats bei Geltendmachung von Ansprüchen der

  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

  • BGH, 21.07.2005 - VII ZR 304/03

    Rechtsstellung der Erwerber von Wohnungseigentum; Ersatz von Aufwendungen zur

  • BGH, 19.12.1996 - VII ZR 233/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Mitglieder einer

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