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   LG Frankenthal, 15.09.2008 - 6 O 325/08   

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https://dejure.org/2008,2548
LG Frankenthal, 15.09.2008 - 6 O 325/08 (https://dejure.org/2008,2548)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 15.09.2008 - 6 O 325/08 (https://dejure.org/2008,2548)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 15. September 2008 - 6 O 325/08 (https://dejure.org/2008,2548)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Gewerbliches Ausmaß erst ab 3.000 Musik-Files oder 200 Filmen - Wird lediglich die Programmdatei eines 3Monate alten Computerspiels mit einem Wert von EUR 25,00 in einer P2P-Tauschbörse zur Verfügung gestellt, istein Handeln gewerblichen Ausmaßes im Sinne von § 101 UrhG ...

  • openjur.de
  • JurPC

    "Gewerbliches Ausmaß" im Sinne des § 101 UrhG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Merkmals eines Handelns im gewerblichen Ausmaß; Anzahl der zum Herunterladen zur Verfügung gestellten Dateien unter Berücksichtigung der Art und der Aktualität und damit des Marktwertes als Kriterium für ein Handeln im gewerblichen Ausmaß

  • kanzlei.biz

    Gewerbliches Ausmaß der "Internet-Piraterie"

  • webhosting-und-recht.de

    Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG

  • info-it-recht.de

    Auskunftsanspruch; gewerbliches Ausmaß erst ab 3000 Musikstücken oder 200 Filmen.

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Filesharing-Systemen

  • wbs-law.de PDF
  • caspers-mock.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    File-Sharing: Verschiedene Entscheidungen zum neuen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch liegen vor

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    File-Sharing: Verschiedene Entscheidungen zum neuen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch liegen vor

  • heise.de (Pressebericht, 26.09.2008)

    Neue Entscheidung zum Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen

  • heise.de (Pressebericht, 26.09.2008)

    Neue Entscheidung zum Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch wegen gewerblichen Verstössen gegen das Urheberrecht erst ab 3000 Musikstücken oder 200 Filmen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Tauschbörsen: Kein Auskunftsanspruch bei fehlendem gewerblichem Ausmaß

  • it-recht-kanzlei.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch: Bei Rechtsverletzungen in Tauschbörsen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein gewerbliches Ausmaß bei nur einem angebotenen Computerspiel in Tauschbörse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch

Besprechungen u.ä. (2)

  • wb-law.de (Entscheidungsanmerkung)

    Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch erst bei 3000 Musikstücken oder 200 Filmen

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)

    Keine Adresse unter 3000 Musikstücken, 200 Filmen !

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 830
  • MIR 2008, Dok. 289
  • ZUM 2008, 993
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Mannheim, 29.09.2006 - 7 O 76/06

    Urheberrechtsschutz: Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses für

    Auszug aus LG Frankenthal, 15.09.2008 - 6 O 325/08
    Zwar treffen den Inhaber eines Anschlusses nach der Rechtsprechung gewisse Prüf- und Überwachungspflichten, sofern er seinen Internetzugang auch Dritten (etwa Familienmitgliedern) zugänglich macht, so dass er für eventuelle Rechtsverletzungen Dritter unter Umständen als Störer einzustehen hat (vgl. etwa LG Mannheim, MMR 2007, 267).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus LG Frankenthal, 15.09.2008 - 6 O 325/08
    Gleichfalls kann offen bleiben, ob unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. MMR 2008, 303) Verkehrsdaten auch dann nur bei Verdacht auf Vorliegen einer Katalogtat des § 100a StPO übermittelt werden dürfen, wenn sie nicht im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung, sondern im eigenen Interesse des Providers (zur Entgeltabrechnung) gespeichert wurden (vgl. dazu LG Frankenthal aaO sowie Braun aaO).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07

    Keine generelle Haftung für offenes WLAN

    Auszug aus LG Frankenthal, 15.09.2008 - 6 O 325/08
    So haften Inhaber eines (drahtlosen) WLAN-Anschlusses im privaten Bereich jedenfalls nicht generell wegen der abstrakten Gefahr eines Missbrauchs von außen als Störer, sondern erst, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen derartigen Missbrauch bestehen (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 279).
  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

    Dagegen verbietet es sich von vornherein bei der Auslegung des "gewerblichen Ausmaßes" auf die im Regierungsentwurf verwandte Formulierung "im geschäftlichen Verkehr" und die Erläuterungen dieses Begriffs in den Gesetzesmaterialien abzustellen (so aber LG Frankenthal, MMR 2008, 830, 831).
  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    Teilweise wird daher in Anlehnung an den handelsrechtlichen Begriff des Gewerbes verlangt, dass eine gewisse Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit sowie eine Gewinn- oder Einnahmeerzielungsabsicht gegeben sind (LG Frankenthal GRUR-RR 2009, 382, 384 - Angebot einer Datei), oder - in Anlehnung an die Praxis der Generalstaatsanwaltschaften -, dass mindestens 3.000 Musiktitel oder 200 Filme hoch- oder heruntergeladen werden (LG Frankenthal MMR 2008, 830, 831).
  • LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des

    Dass die Störerhaftung im Einzelfall möglicherweise von der Verletzung der dem Anschlussinhaber obliegenden Überwachungs- und Aufsichtspflichten abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1221; OLG Frankfurt a.M., MMR 2008, 603; MMR 2008, 169; LG Frankenthal, Beschl. v. 15.09.2008 - 6 O 325/08), steht - anders als die Staatsanwaltschaft meint - der Bejahung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht nicht entgegen.
  • LG Hamburg, 11.03.2009 - 308 O 75/09

    Speicherpflicht für IP-Adressen "auf Zuruf"

    Wer ein solches Produkt zu diesem Zeitpunkt der Öffentlichkeit anbietet, tritt wie ein gewerblicher Anbieter auf (so auch OLG Köln, GRUR-RR 2009, 9 - Ganz anders; strenger: LG Frankenthal MMR 2008, 830).
  • LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Anspruch geschädigter

    Demnach soll eine selbständige, planmäßige und auf Dauer angelegte Tätigkeit erforderlich sein, die in der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt und äußerlich erkennbar auf zumindest einem Markt hervortritt (so LG Frankenthal, Beschl. v. 26.09.2008 - 6 O 340/08; Beschl. v. 15.09.2008 - 6 O 325/08).
  • LG Frankenthal, 26.09.2008 - 6 O 340/08

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Tauschbörse: Auskunftsanspruch des

    Soweit aus dem Beschluss des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 15. September 2008 (Az. 6 O 325/08) etwas anderes hervorgeht, hält die Kammer hieran nach nochmaliger Überprüfung nicht fest.
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