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   LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 330/03   

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LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 330/03 (https://dejure.org/2009,22081)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.03.2009 - 6 O 330/03 (https://dejure.org/2009,22081)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. März 2009 - 6 O 330/03 (https://dejure.org/2009,22081)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    VBL: Wegfall des Feststellungsinteresses zur Unverbindlichkeit der Startgutschrift bei allgemeiner Erklärung der VBL

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall des Feststellungsinteresses i.R.d. Unverbindlichkeit einer Startgutschrift für eine rentenferne Person; Wegfall des Feststellungsinteresses erst nach endgültiger Sicherung des Begehrens des Klägers durch Anerkenntnis oder eine unzweideutige materiell-rechtliche ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 330/03
    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Die Erklärung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Prozess "Insoweit ist die VBL bereit, die der klagenden Partei auf der Grundlage des § 79 Abs. 1 VBLS mitgeteilte Startgutschrift nach Maßgabe des vorgenannten BGH-Urteils (hier: BGH vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06) als unverbindlich zu behandeln" lässt das Feststellungsinteresse der klagenden Partei zur Unverbindlichkeit der Startgutschrift nicht entfallen.

    Auf übereinstimmenden Antrag der Parteien wurde das Verfahren am 06. Februar 2004 zum Ruhen gebracht (AS. 87) und am 12. November 2008 nach der Entscheidung des BGH vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - wieder angerufen.

    Das Feststellungsinteresse des Klägers ist auch nicht durch die Erklärung der Beklagten im erstinstanzlichen Schriftsatz vom 5. Januar 2009 entfallen, die auf die bereits genannte Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Startgutschriften rentenferner Pflichtversicherter vom 14. November 2007 (IV ZR 74/06 - BGHZ 174, 127) Bezug nimmt.

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 330/03
    Ein Rechtsverhältnis wird zwischen den streitenden Parteien nicht erst im Versicherungsfall begründet, sondern bereits mit dem Entstehen einer - rechtlich geschützten - Rentenanwartschaft (vgl. BAGE 79, 236 unter A III 2 a; BAGE 100, 105 unter I 2 b aa; BGH ZIP 2005, 42 unter II 3).

    Er muss jedoch im Hinblick auf seine Altersversorgung Vorsorge treffen können (vgl. BAGE 79, 236 unter A III 2 a; zum Beamtenversorgungsrecht BVerwGE 48, 346 und allgemein zum Feststellungsinteresse OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. Dezember 2006 - 12 U 91/05, in OLGR Karlsruhe 2007, 156-157).

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 330/03
    Es kann erwartet werden, dass die Beklagte als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts auch auf der Grundlage einer nur feststellenden gerichtlichen Entscheidung eine Neubewertung der Rentenanwartschaft vornehmen wird (vgl. BAG DB 2003, 1525 unter III 3 c und OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 07.03.2006 - 4 U 117/05

    Feststellungsinteresse und Verjährungsverzicht

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 330/03
    Das Feststellungsinteresse entfällt erst, wenn der Kläger mit seinem Begehren endgültig gesichert ist, wozu es regelmäßig eines Anerkenntnisses bedarf (vgl. dazu OLG Saarbrücken, Urteil vom 07. März 2006, 4 U 117/05 in OLGR Saarbrücken 2006, 716, 717; Zöller/Greger, ZPO, Kommentar, 27. Auflage, Rn 7c zu § 256; Saenger, Hk-ZPO, 2. Auflage, 2007, Rn 13 zu § 256).
  • LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 S 65/08

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Feststellungsinteresse zur

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 330/03
    Hat die Beklagte in früheren Verfahren vor der Kammer lediglich erklärt, "entgegenkommenderweise" bereit zu sein, zu Gunsten des Klägers die Startgutschrift nach Maßgabe des BGH-Urteils als unverbindlich zu behandeln (vgl. dazu u.a. LG Karlsruhe, Urteil vom 12. Dezember 2008.6 S 65/08), lässt sie bei den neueren Schriftsätzen - wohl unter dem Eindruck einer Vielzahl von Entscheidungen der Kammer zum Feststellungsinteresse - lediglich das Wort "entgegenkommenderweise" entfallen.
  • BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Versorgungsempfängers/-anwärters in

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 330/03
    Ein Rechtsverhältnis wird zwischen den streitenden Parteien nicht erst im Versicherungsfall begründet, sondern bereits mit dem Entstehen einer - rechtlich geschützten - Rentenanwartschaft (vgl. BAGE 79, 236 unter A III 2 a; BAGE 100, 105 unter I 2 b aa; BGH ZIP 2005, 42 unter II 3).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 330/03
    Er muss jedoch im Hinblick auf seine Altersversorgung Vorsorge treffen können (vgl. BAGE 79, 236 unter A III 2 a; zum Beamtenversorgungsrecht BVerwGE 48, 346 und allgemein zum Feststellungsinteresse OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. Dezember 2006 - 12 U 91/05, in OLGR Karlsruhe 2007, 156-157).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 330/03
    Nach § 256 ZPO kann nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden grundsätzlich nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (vgl. BGHZ 22, 43, 48; BGHZ 68, 331 unter II 1 u. 3 m.w.N.; BGH NJW 1995, 1097 unter 1).
  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 330/03
    Nach § 256 ZPO kann nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden grundsätzlich nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (vgl. BGHZ 22, 43, 48; BGHZ 68, 331 unter II 1 u. 3 m.w.N.; BGH NJW 1995, 1097 unter 1).
  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 330/03
    Nach § 256 ZPO kann nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden grundsätzlich nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (vgl. BGHZ 22, 43, 48; BGHZ 68, 331 unter II 1 u. 3 m.w.N.; BGH NJW 1995, 1097 unter 1).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 84/03

    Betriebliche Altersversorgung - Vordienstzeiten

  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 235/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wegfall des Feststellungsinteresses zur

    Der Kläger wird durch die Erklärung der Beklagten nicht ebenso gestellt wie er durch eine antragsgemäße Verurteilung der Beklagten stünde; die Erklärung vom 12. Januar 2009 hat keine titelersetzende Wirkung (vgl. dazu auch LG Karlsruhe, Urteil vom 06. März 2009, 6 O 330/03, veröffentlicht in Juris).
  • LG Karlsruhe, 10.06.2011 - 6 O 73/11

    Kostenentscheidung: Verspätete Erledigungserklärung im Zusammenhang mit einer die

    Hätte die Beklagte indes diese materiellrechtliche Erklärung, die das Feststellungsinteresse entfallen lässt (vgl. zuletzt etwa die Urteile des LG Karlsruhe vom 06.03.2009 - 6 O 330/03 und 6 O 235/08 - jeweils veröffentlicht in Juris), nicht abgegeben, wäre sie im Urteil unterlegen, da die Klage zulässig und begründet war (s. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06).
  • LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 6 S 133/08

    VBL: Inzidentkontrolle von Startgutschriften; (Un-)Wirksamkeit der

    (Wird ausgeführt unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Kammer LG Karlsruhe, Urteile vom 6. März 2009, 6 O 330/03 und 6 O 235/08, jeweils veröffentlicht in Juris).
  • LG Karlsruhe, 16.08.2011 - 6 O 185/11

    Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostenentscheidung bei außergerichtlich

    Hätte die Beklagte indes diese materiell rechtliche Erklärung, die das Feststellungsinteresse entfallen lässt (vgl. etwa die Urteile des LG Karlsruhe vom 06.03.2009 - 6 O 330/03 und 6 O 235/08 - jeweils veröffentlicht in Juris), nicht abgegeben, wäre sie im Urteil unterlegen, da die Klage zulässig und begründet war (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06).
  • LG Karlsruhe, 10.03.2011 - 6 O 73/11

    Im Verfahren wegen sog. Startgutschriften der Zusatzversorgung des Öffentlichen

    Hätte die Beklagte indes diese materiellrechtliche Erklärung, die das Feststellungsinteresse entfallen lässt (vgl. zuletzt etwa die Urteile des LG Karlsruhe vom 06.03.2009 - 6 O 330/03 und 6 O 235/08 - jeweils veröffentlicht in [...]), nicht abgegeben, wäre sie im Urteil unterlegen, da die Klage zulässig und begründet war (s. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06).
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