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AG Castrop-Rauxel, 10.07.2015 - 6 OWi - 255 Js 570/15 - 61/15 |
Zitiervorschläge
AG Castrop-Rauxel, Entscheidung vom 10.07.2015 - 6 OWi - 255 Js 570/15 - 61/15 (https://dejure.org/2015,42994)
AG Castrop-Rauxel, Entscheidung vom 10. Juli 2015 - 6 OWi - 255 Js 570/15 - 61/15 (https://dejure.org/2015,42994)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweiswürdigung der Beweismittel des Messfotos und der Inaugenscheinnahme des Betroffenen i.R.d. Geschwindigkeitsüberschreitung; Verjährung von Ordnungswidrigkeiten
- kanzlei-heskamp.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Castrop-Rauxel, 10.07.2015 - 6 OWi - 255 Js 570/15 - 61/15
- OLG Hamm, 26.11.2015 - 1 RBs 175/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08
Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Umfang; Eichung
Auszug aus AG Castrop-Rauxel, 10.07.2015 - 6 OWi 61/15
Die Messung wurde durchgeführt mit einem stationären Messgerät (sog. "Starenkasten") Traffipax TraphiPhot S Smart Kamera IV. Bei diesem Messverfahren handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (OLG Hamm VRR 2008, 273), so dass neben den Angaben zur gemessenen Geschwindigkeit abzüglich Toleranzen, der ordnungsgemäßen Eichung und der Inbetriebnahme entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers keine weiteren Angaben nötig sind, es sei denn, es liegen konkrete Einwendungen gegen die Messung vor.