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   BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95   

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BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95 (https://dejure.org/1997,1999)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1997 - 6 P 12.95 (https://dejure.org/1997,1999)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 (https://dejure.org/1997,1999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Antragsbefugnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren - Amtszeit des Personalrats - Personalratswahl - Reguläre und außerordentliche - Wahlanfechtung

  • Judicialis

    BPersVG § 25; ; BPersVG § 26; ; BPersVG § 27; ; BPersVG § 83

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht - Anfechtung einer Personalratswahl, Antragsbefugnis zur Feststellung der Nichtbeendigung der Amtszeit eines Personalrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 649 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.02.1995 - 6 P 5.93

    Anforderungen an einen Wahlvorschlag bei der Wahl einer Jugendvertretung und

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95
    Für die Antragstellung gilt insoweit nichts anderes als sonst für das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren: Der Antrag muß spätestens in der Beschwerdeinstanz - und sei es auch nur hilfsweise - als abstrakter Feststellungsantrag formuliert werden und dabei die den Kern des Rechtsstreits bildende Rechtsfrage bezeichnen (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1995 - BVerwG 6 P 5.93 - S. 6 f. - PersR 1995, 522 -).
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 23.91

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95
    Solches ist freilich insbesondere in den Angelegenheiten nach § 83 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG jedenfalls dann anzuerkennen, wenn der antragstellende Personalrat bis zum Abschluß der letzten Tatsacheninstanz hinreichend deutlich macht, daß es ihm nicht allein um die konkrete Angelegenheit geht, die den Anlaß für die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens bot, sondern letztlich um die Klärung der dahinterstehenden, über den Einzelfall hinaus bedeutsamen abstrakten Rechtsfrage, und wenn es mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit wiederum Streit darüber geben kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 23.91 Buchholz 251.7 § 65 NWPersVG Nr. 2 m.w.N.).
  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90

    Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95
    Jedenfalls mit Rücksicht auf diese Klarstellung und auch im Hinblick auf die besondere Bedeutung von Feststellungsanträgen bei öffentlich-rechtlichen Innenrechtsstreitigkeiten besteht kein Widerspruch zum Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 1991 - 7 ABR 5.90 (NZA 1991, 946).
  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88

    Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95
    Dies ist in der Senatsrechtsprechung anerkannt, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der Vorgang, der die Wahlanfechtung ausgelöst hat, sich wiederholen wird und die sich an ihn knüpfenden Rechtsfragen sich unter denselben Verfahrensbeteiligten erneut stellen werden (vgl. Beschluß vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 2.88 - ZBR 1990, 183, 184; Lorenzen/Schmitt, a.a.O. § 25 Rn. 38; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, a.a.O. § 83 Rn. 41).
  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 PB 18.06

    Berufsbezeichnung im Wahlvorschlag; Prüfung durch den Wahlvorstand;

    aa) § 7 Abs. 2 Satz 2 WO BlnPersVG ist eine Vorschrift, welche die Vorbereitung und Durchführung der Wahl betrifft, und damit eine Vorschrift über das Wahlverfahren (vgl. Beschluss vom 26. November 1997 - BVerwG 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 10).

    Darunter fallen alle zwingenden Vorschriften des Gesetzes und der Wahlordnung (vgl. Beschluss vom 26. November 1997 a.a.O. S. 12; Altvater u.a., a.a.O. § 25 Rn. 5; Ilbertz/Widmaier, a.a.O. § 25 Rn. 6).

  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 5.15

    Anfechtung einer Personalratswahl; Zusammensetzung des Wahlvorstands

    a) Die Rechtsbeschwerde ist zunächst nicht mit Blick auf die Annahme der Beschwerde (S. 6 f. der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung) zuzulassen, die angefochtene Entscheidung beruhe auf einer Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1997 (- 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3).

    Der von der Beschwerde benannte Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, dem zufolge im Verfahren nach § 25 BPersVG der Antrag spätestens in der Beschwerdeinstanz als abstrakter Feststellungsantrag formuliert werden und dabei die den Kern des Rechtsstreits bildende Rechtsfrage bezeichnen muss (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12), trägt die zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht.

    Der von der Beschwerde herausgearbeitete Rechtssatz ist Teil eines sich an die entscheidungstragenden Ausführungen anschließenden obiter dictum, das sich zu der Statthaftigkeit und den Voraussetzungen einer anstelle eines Antrages nach § 83 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BPersVG zu beantragenden Wahlanfechtung nach § 25 i.V.m. § 83 Abs. 1 BPersVG verhält (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 10 bis 12).

  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 7.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

    a) Die Rechtsbeschwerde ist zunächst nicht mit Blick auf die Annahme der Beschwerde (S. 6 f. der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung) zuzulassen, die angefochtene Entscheidung beruhe auf einer Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1997 (- 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3).

    Der von der Beschwerde benannte Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, dem zufolge im Verfahren nach § 25 BPersVG der Antrag spätestens in der Beschwerdeinstanz als abstrakter Feststellungsantrag formuliert werden und dabei die den Kern des Rechtsstreits bildende Rechtsfrage bezeichnen muss (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12), trägt die zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht.

    Der von der Beschwerde herausgearbeitete Rechtssatz ist Teil eines sich an die entscheidungstragenden Ausführungen anschließenden obiter dictum, das sich zu der Statthaftigkeit und den Voraussetzungen einer anstelle eines Antrages nach § 83 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BPersVG zu beantragenden Wahlanfechtung nach § 25 i.V.m. § 83 Abs. 1 BPersVG verhält (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 10 bis 12).

  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 6.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

    a) Die Rechtsbeschwerde ist zunächst nicht mit Blick auf die Annahme der Beschwerde (S. 6 f. der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung) zuzulassen, die angefochtene Entscheidung beruhe auf einer Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1997 (- 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3).

    Der von der Beschwerde benannte Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, dem zufolge im Verfahren nach § 25 BPersVG der Antrag spätestens in der Beschwerdeinstanz als abstrakter Feststellungsantrag formuliert werden und dabei die den Kern des Rechtsstreits bildende Rechtsfrage bezeichnen muss (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12), trägt die zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht.

    Der von der Beschwerde herausgearbeitete Rechtssatz ist Teil eines sich an die entscheidungstragenden Ausführungen anschließenden obiter dictum, das sich zu der Statthaftigkeit und den Voraussetzungen einer anstelle eines Antrages nach § 83 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BPersVG zu beantragenden Wahlanfechtung nach § 25 i.V.m. § 83 Abs. 1 BPersVG verhält (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 10 bis 12).

  • VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.00752

    Wahlanfechtung betreffend Wahlen zu personalvertretungsrechtlichen Gremien bei

    Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens ist gerade die Gültigkeit der am 25. April 2012 durchgeführten Personalratswahl, nicht etwa die Gültigkeit der Neuwahl des Personalrats am 20. Juni 2013 (vgl. insoweit etwa BVerwG, B.v. 26.11.1997, Az. 6 P 12/95, juris, RdNr. 6).

    "Kontrahenten" im Wahlanfechtungsverfahren, soweit die Verwendung dieses Begriffes im Rahmen eines, wie vorliegend, sogenannten objektiven Verfahrens als sachgerecht angesehen werden mag (vgl. dazu auch BVerwG, B.v. 26.11.1997, a.a.O.), betreffend die Personalratswahl sind somit hier die Antragsteller zu 1) bis 3) und (allein) der ehemalige , am 25. April 2012 gewählte Personalrat, nicht jedoch der am 20. Juni 2013 gewählte neue Personalrat.

    Für eine bei Wahlanfechtungsverfahren eintretende Verfahrenskonstellation dieser Art ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa B.v. 5.10.1989, Az. 6 P 2/88, juris, Rd.Nr. 13; B.v. 6.6.1991, Az. 6 P 8/89, juris - RdNrn. 27, 28 - B.v. 26.11.1997, Az. 6 P 12/95, juris, Rd.Nr. 14) grundsätzlich anerkannt, dass der ursprüngliche Antrag, ein Gestaltungsantrag ("die Wahl für ungültig zu erklären"), dahin modifiziert werden kann, ohne dass dies eine Antragsänderung im eigentlichen Sinne darstellen würde, dass nunmehr vom Gericht festgestellt werden möge, die betreffende Wahl sei unwirksam gewesen.

  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 11.98

    Wahlanfechtung; Schwerbehindertenvertretung an einem Gericht;

    In solchen Fällen ist die Zulässigkeit eines abstrakten Feststellungsantrages anzuerkennen, wenn dabei die den Kern des Rechtsstreits bildende Rechtsfrage bezeichnet wird, dieser Antrag wenigstens hilfsweise bereits in der Beschwerdeinstanz gestellt wurde, der durch die Wahlanfechtung ausgelöste Vorgang sich wiederholen wird und die sich an ihn knüpfenden Rechtsfragen sich unter denselben Verfahrensbeteiligten voraussichtlich - mit mehr als nur geringfügiger Wahrscheinlichkeit - erneut stellen werden (Beschluß vom 26. November 1997 - BVerwG 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12).
  • BVerwG, 21.01.2008 - 6 P 16.07

    Wahl von Personalvertretungen durch Soldaten; Soldaten in der

    Andernfalls wird der Antragsteller zu einem abstrakten Feststellungsantrag übergehen müssen, über dessen Zulässigkeit das Oberverwaltungsgericht nach Maßgabe von § 81 Abs. 3, § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 ArbGG zu entscheiden haben wird (vgl. Beschluss vom 26. November 1997 - BVerwG 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12).
  • BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 16.10

    Antragsbefugnis von Gewerkschaften im personalvertretungsrechtlichen

    In solchen Fällen ist die Zulässigkeit eines abstrakten Feststellungsantrages anzuerkennen, wenn dabei die den Kern des Rechtsstreit bildende Rechtsfrage bezeichnet wird, dieser Antrag wenigstens hilfsweise bereits in der Beschwerdeinstanz gestellt wurde, der Vorgang, welcher die Wahlanfechtung ausgelöst hat, sich wiederholen wird und die an ihn anknüpfenden Rechtsfragen sich unter denselben Verfahrensbeteiligten voraussichtlich - mit mehr als nur geringfügiger Wahrscheinlichkeit - erneut stellen werden (vgl. Beschlüsse vom 26. November 1997 - BVerwG 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12, vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 11.98 - BVerwGE 110, 163 = Buchholz 436.61 § 24 SchwbG Nr. 3 S. 2, vom 23. Januar 2002 - BVerwG 6 P 2.01 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 3 S. 9 f. und vom 21. Januar 2008 - BVerwG 6 P 16.07 - Buchholz 449.7 § 49 SBG Nr. 3 Rn. 47, insoweit bei BVerwGE 130, 165 nicht abgedruckt).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 4/21

    Anfechtung; Beschwerde; Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlgeheimnis;

    Denn hierunter ist jede Bestimmung zu verstehen, die die Vorbereitung oder Durchführung der Personalratswahl betrifft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.11.1997 - BVerwG 6 P 12.95 -, PersR 1998, 161, juris Rn. 9).

    Wesentliche Vorschriften sind grundsätzlich alle zwingenden Vorschriften über das Wahlverfahren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.11.1997, a.a.O., Rn. 13; Bieler/Müller-Fritzsche, NPersVG, 18. Aufl. 2020, § 21 Rn. 18; Dembowski/Ladwig/Sellmann, Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen, NPersVG § 21 Rn. 14 m.w.N (Stand: April 2021)).

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12

    Ansehen einer eigens für Ausbildungszwecke und als Teil einer militärischen

    a) Vorschriften über das Wahlverfahren sind sämtliche Bestimmungen, welche die Vorbereitung oder Durchführung der Personalratswahl betreffen (BVerwG, Beschl. v. 26.11.1997- 6 P 12.95 -, juris Rdnr. 9).

    aa) "Wesentlich" i. S. d. § 25 BPersVG ist jede zwingende Vorschrift über das Wahlverfahren (BVerwG, Beschl. v. 26.11.1997 - 6 P 12.95 - juris Rdnr. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2009 - 16 A 196/09
  • BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16

    Ablauf der Amtszeit; Antragsauslegung; Antragsumstellung; Antragsänderung;

  • VG Aachen, 27.10.2016 - 16 K 1515/16

    Amt; Anfechtung; Antrag; Beamte; Beeinflussung; Bekanntgabe; Beruf; Beschäftigte;

  • VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16

    Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlanfechtung; Wahlumschlag

  • BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 21.10

    Personalratswahl; Antragsrecht eines Berufsverbandes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2014 - 20 A 1888/13

    Vortrag eines relevanten Einzelsachverhalts durch den Anfechtenden als Grundlage

  • VG Berlin, 24.07.2012 - 71 K 7.12

    Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften bei der Personalratswahl

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16

    Bedingungen für eine Wahlwiederholung des gesamten Personalrats nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 1 A 1541/99

    Wahlanfechtung nach einer Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

  • BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 6.20

    Berücksichtigung von nach § 44g SGB II dem Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 1 A 475/99

    Wählbarkeit von Arbeitnehmern für einen Bezirkspersonalrat nach einem auf einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - 20 A 1002/17

    Erklären eines Orchesters zu einer selbstständigen Dienststelle; Wahl der

  • OVG Hamburg, 28.06.2010 - 8 Bf 100/10

    Anwendung des MBG SH auf Dienststellen in Hamburg; außerordentliche Neuwahl bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2004 - 1 A 4408/02

    Anfechtung der Wahl eines Personalrats; Gegenstandslosigkeit eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16

    (Wählbarkeitsvoraussetzung zu einer Jugend- und Auszubildendenvertretung;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1998 - PL 15 S 232/96

    Umwandlung der Betriebsform eines Kreiskrankenhauses in einen Eigenbetrieb;

  • VG Düsseldorf, 24.03.2017 - 34 K 7252/16
  • BVerwG, 17.02.1999 - 6 PB 5.98

    Rechtsmittel

  • VG Berlin, 22.06.2018 - 62 K 4.18

    Neuwahlen des Personalrates während der laufenden Amtszeit; Auswirkungen der

  • VG Berlin, 13.05.2014 - 72 L 4.14

    Untersagung einer geplanten Neuwahl des örtlichen Personalrats

  • VG Hamburg, 14.10.1994 - 1 VG FB 8/94
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