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   BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89   

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BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89 (https://dejure.org/1991,1087)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1991 - 6 P 12.89 (https://dejure.org/1991,1087)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 6 P 12.89 (https://dejure.org/1991,1087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretungsgesetz - Verselbstständigung einer Dienststelle - Räumliche Entfernung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 233
  • NVwZ 1992, 575 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 199
  • DVBl 1991, 1201
  • DÖV 1991, 974
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.07.1987 - 6 P 9.86

    Personalvertretung - Nebenstelle

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89
    In diesen Kleindienststellen, die nicht die gesetzlich geforderte Anzahl wahlberechtigter Beschäftigter haben, schließt die geringe Zahl wahlberechtigter und/oder wahlfähiger Beschäftigter eine Personalratswahl praktisch aus; die eigenständige und umfassende Wahrnehmung der Aufgaben einer Personalvertretung ist hier sinnvoll nicht möglich (Beschluß vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.06 - BVerwGE 78, 34).

    Der Begriff der räumlich weiten Entfernung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist und der uneingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - BVerwGE 6, 60 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok.Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.1957 - VII P 3.57
    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89
    Der Begriff der räumlich weiten Entfernung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist und der uneingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - BVerwGE 6, 60 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok.Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.1962 - VII P 9.61

    Begründetheit der Anfechtung der Wahl eines Personalrats - Anforderungen an das

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89
    Die Wahl eines Personalrats für eine Dienststelle ohne Dienststellenleiter als Verhandlungspartner des Personalrats widerspräche der gesetzgeberischen Vorstellung (Beschluß vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 9.61 - BVerwGE 14, 287).
  • BVerwG, 11.07.1977 - 7 P 31.77

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung wegen fehlender Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok.Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).
  • BVerwG, 18.01.1990 - 6 P 8.88

    Begriff der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89
    Dadurch, daß in § 6 Abs. 3 BPersVG das Wort "gelten" verwendet wird, wird ersichtlich, daß an Nebenstellen oder Teile einer Dienststelle, die durch Beschluß der Beschäftigten verselbständigt werden sollen, nicht die strengen organisatorischen Maßstäbe angelegt werden, die sonst gemäß § 6 Abs. 1 BPersVG für die Personalratsfähigkeit von Dienststellen zu beachten sind (vgl. zu den notwendigen Anforderungen an die Selbständigkeit einer Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinne: Beschluß vom 18. Januar 1990 - BVerwG 6 P 8.88 - Buchholz 251.0 § 9 BaWüPersVG Nr. 5).
  • BVerwG, 15.10.1975 - 7 P 18.75

    Nebendienststelle - Teildienststelle - Weite räumliche Entfernung

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok.Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).
  • BVerwG, 15.08.1983 - 6 P 18.81

    Beteiligungsbefugnis - Gesamtpersonalrat - Dienststellenleiter -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89
    Sie muß sich deshalb flexibel nach der jeweiligen Zuständigkeit des Personalrats der verselbständigten Dienststelle ausrichten, dessen Kompetenzen wiederum - bestimmt durch das Partnerschaftsprinzip - allein von den Befugnissen des Leiters dieser Nebenstelle abhängen (vgl. Beschlüsse vom 14. April 1961 - BVerwG 7 P 4.60 - BVerwGE 12, 194 und vom 15. August 1983 - BVerwG 6 P 18.81 - BVerwGE 67, 353).
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII P 4.60

    Bestimmung des zuständigen Personalrats hinsichtlich der Kündigung eines bei

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89
    Sie muß sich deshalb flexibel nach der jeweiligen Zuständigkeit des Personalrats der verselbständigten Dienststelle ausrichten, dessen Kompetenzen wiederum - bestimmt durch das Partnerschaftsprinzip - allein von den Befugnissen des Leiters dieser Nebenstelle abhängen (vgl. Beschlüsse vom 14. April 1961 - BVerwG 7 P 4.60 - BVerwGE 12, 194 und vom 15. August 1983 - BVerwG 6 P 18.81 - BVerwGE 67, 353).
  • BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06

    Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89
    In diesen Kleindienststellen, die nicht die gesetzlich geforderte Anzahl wahlberechtigter Beschäftigter haben, schließt die geringe Zahl wahlberechtigter und/oder wahlfähiger Beschäftigter eine Personalratswahl praktisch aus; die eigenständige und umfassende Wahrnehmung der Aufgaben einer Personalvertretung ist hier sinnvoll nicht möglich (Beschluß vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.06 - BVerwGE 78, 34).
  • Drs-Bund, 10.02.1955 - BT-Drs II/1189
    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89
    Er hat den Vorschlag der Regierungsvorlage gestrichen und sich für eine Alleinentscheidung der Beschäftigten über die Verselbständigung entschieden, deren Zulässigkeit ausschließlich vom Vorliegen einer weiten räumlichen Entfernung abhängig gemacht wurde (BT-Drucks. 2/1189, S. 3).
  • Drs-Bund, 04.07.1952 - BT-Drs I/3552
  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Der (örtliche) Personalrat der verselbständigten Dienststelle ist ihm nicht zugeordnet (Vogelsang/Bieler/Kleffner/Rehak Landespersonalvertretungsgesetz für den Freistaat Sachsen Stand Juli 2006 G § 56 Rn. 12 ff.; vgl. auch BVerwG 29. Mai 1991 -6 P 12/89 - BVerwGE 88, 233).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Für die Eigenständigkeit im Sinne des Bayerischen Personalvertretungsrechts ist nicht Voraussetzung, dass der Nebenstelle im Verhältnis zur Hauptdienststelle wesentliche Entscheidungskompetenzen in personellen und sozialen Angelegenheiten zugewiesen sind (BayVGH 26. November 1997 - 17 P 97.1167 - PersR 1998, 337 im Anschluss an die Rechtsprechung des BVerwG zu § 6 Abs. 3 BPersVG: 29. Mai 1991 - 6 P 12.89 - BVerwGE 88, 233).

    Angesichts dieser Verkehrssituation ist es nicht mehr gewährleistet, dass ein in A gebildeter Personalrat sich genügend mit den Angelegenheiten der Beschäftigten des Klinikums am E in Er beschäftigen kann (vgl. BVerwG 29. Mai 1991 - 6 P 12.89 - aaO).

  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    In diesem Fall "gelten" die Nebenstellen bzw. Dienststellenteile als Dienststellen, ohne dass die strengen organisatorischen Maßstäbe angelegt werden, die sonst gemäß § 6 Abs. 1 und 2 BPersVG für die Personalratsfähigkeit von Dienststellen zu beachten sind (vgl.Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - BVerwG 6 P 12.89 - BVerwGE 88, 233 = Buchholz 250 § 6 BPersVG Nr. 12 S. 13 und vom 29. März 2001 a.a.O. S. 8 f.).

    Durch die danach geschaffene räumliche Nähe zwischen Personalrat und Beschäftigten soll nicht nur der Kontakt untereinander verbessert, sondern auch eine gute und ausreichende Betreuung der Beschäftigten gewährleistet werden (vgl. Beschluss vom 29. Mai 1991 a.a.O. S. 236 bzw. S. 14).

    Dieses Mindesterfordernis muss auch in Nebenstellen und Dienststellenteilen erfüllt werden, die gemäß § 6 Abs. 3 BPersVG verselbstständigt werden sollen (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1991 a.a.O. S. 234 bzw. S. 13 undvom 7. Januar 2003 - BVerwG 6 P 7.02 - Buchholz 252 § 49 SBG Nr. 1 S. 8; Altvater u.a., a.a.O. § 6 Rn. 11a; Faber, in: Lorenzen u.a., a.a.O. § 6 Rn. 32).

  • VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.02614

    Personalvertretungsrechtlichen Verselbstständigung von Organisationseinheiten

    Die Notwendigkeit einer gemeinsamen Leitung einer Außenstelle vor Ort als ungeschriebene Voraussetzung für eine Verselbständigung hat das Bundesverwaltungsgericht dabei klar abgelehnt (BVerwG, B.v. 29.5.1991 - 6 P 12.89 - PersV 1992, 42 bzw. juris; B.v. 26.11.2008 - 6 P 7.08 - PersV 2009, S. 138 ff. bzw. juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 30.10.2009 - 16 A 1027/09.PVB - juris Rn. 42.; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 8.2.2000 - 4 B 10148/00 - juris Rn. 14).

    Ziel und Zweck von § 6 Abs. 3 BPersVG liegen nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts darin, den aufgrund der räumlichen Entfernung erschwerten Kontakt der Mitarbeiter der Außenstelle zur Hauptdienststelle, die erschwerte Kommunikation untereinander auszugleichen, den Kontakt zu verbessern und eine ausreichende und gute Betreuung der Beschäftigten der Außenstellen zu gewährleisten (BVerwG, B.v. 29.5.1991, a.a.O., Rn. 18; B.v. 26.11.2008, a.a.O, Rn. 33).

    Auch den Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. 1/3552, S. 16, BT-Drucks. 2/1189, S. 3) ist kein Hinweis darauf zu entnehmen, dass die Verselbständigung mit Mindestanforderungen an die Kompetenz oder Nähe eines Außenstellenleiters einhergeht (BVerwG, B.v. 29.5.1991, a.a.O, Rn. 17).

    Auch die Gestaltung und die Kontrolle von Arbeitsplätzen vor Ort (vgl. insoweit BVerwG, B.v. 29.5.1991, a.a.O, Rn. 19) gehören hierzu sowie bauliche bzw. ortsgebundene Angelegenheiten der Liegenschaft (z.B. was Lärm oder andere mit der Lage verbundene gesundheitliche Gefährdungen betrifft) oder Fragen zu örtlichen Einrichtungen (Sozialräume, Kantine, etc.).

  • BVerwG, 13.09.2010 - 6 P 14.09

    Verselbständigung einer Nebenstelle; Nebenstelle ohne Dienststellenleiter;

    b) In der bisherigen Rechtsprechung des beschließenden Gerichts und teilweise in der Literatur klingt als weitere Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit einer personalvertretungsrechtlichen Verselbständigung an, dass die Nebenstelle über einen Leiter verfügen muss (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 9.61 - BVerwGE 14, 287 = Buchholz 238.3 § 10 PersVG Nr. 4 S. 11 und vom 29. Mai 1991 - BVerwG 6 P 12.89 - Buchholz 250 § 6 BPersVG Nr. 12 S. 16, insoweit in BVerwGE 88, 233 nicht abgedruckt; Altvater/Hamer/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 6. Aufl. 2008, § 6 Rn. 11a).

    bb) In Senatsrechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass zur Wirksamkeit der Verselbständigung der Nebenstellenleiter nicht über ein Minimum personalvertretungsrechtlicher Befugnisse verfügen muss (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1991 a.a.O. S. 234 f. bzw. S. 13, vom 29. März 2001 - BVerwG 6 P 7.00 - Buchholz 250 § 6 BPersVG Nr. 15 S. 8 f. und vom 26. November 2008 a.a.O. Rn. 33; Altvater u.a., a.a.O. § 6 Rn. 11a; Faber, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/ Schlatmann/Rehak/Faber, § 6 Rn. 34; Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 11. Aufl. 2008, § 6 Rn. 17).

    d) Die bereits zitierten Entscheidungen des beschließenden Gerichts vom 22. Juni 1962 (a.a.O. S. 288 bzw. S. 11) und vom 29. Mai 1991 (a.a.O. S. 16) sind nicht eindeutig.

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 9.90

    Relevanz personalvertretungsrechtlicher Befugnisse des Dienststellenleiters für

    Der Senat hat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 29. Mai 1991 - BVerwG 6 P 12.89 - unter Aufhebung der Entscheidung eines anderen Beschwerdegerichts zur Auslegung des § 6 Abs. 3 BPersVG ausgeführt:.

    Der Senat hat in dem erwähnten Beschluß in der Sache BVerwG 6 P 12.89 grundsätzlich ausgeführt:.

    Parallelsache zu BVerwG - 01.01.1000 - AZ: 6 P 12.89.

  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 51-II-99

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Die tatsächliche Anbindung der Arbeit des Vertretungsorgans an die Interessen der Beschäftigten setzt entgegen der Ansicht der Staatsregierung nicht nur voraus, dass das Vertretungsorgan für die Beschäftigten erreichbar ist, sondern darüber hinaus, dass die Repräsentanten die tatsächlichen Verhältnisse in der einzelnen Organisationseinheit und die Interessen auch der Beschäftigten, die sich nicht aktiv an den Personalrat wenden, in einem ständigen Prozess wahrnehmen und diese bei ihrer Arbeit berücksichtigen können (vgl. auch BVerwGE 88, 233 [238]).
  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 693/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernter

    Das BVerwG ist im Beschluß vom 29. Mai 1991 (- 6 P 12/89 - BVerwGE 88, 233) davon ausgegangen, eine "räumlich weite Entfernung" von Dienststellen sei im Sinne des § 6 Abs. 3 BPersVG bei einer Entfernung von 20 km zu vermuten.
  • BAG, 24.05.2006 - 7 ABR 40/05

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahl

    Jedoch wird eine nach § 6 Abs. 3 BPersVG verselbständigte Dienststelle personalvertretungsrechtlich wie eine Dienststelle mit originärer Selbstständigkeit behandelt (BVerwG 29. Mai 1991 - 6 P 12/89 - BVerwGE 88, 233).
  • VG Mainz, 03.05.2011 - 5 K 1483/10

    Anforderungen an die Rechtsmäßigkeit einer personalvertretungsrechtlichen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 29.5.1991 - 6 P 12/89 -, BVerwGE 88, 233 und juris, Rn. 26 f.) spricht eine Vermutung dafür, dass eine Nebenstelle oder ein Dienststellenteil räumlich weit von der Dienststelle entfernt ist, wenn beide sich in verschiedenen, mehr als 20 km voneinander entfernten Dienstorten befinden und nicht besondere Umstände dafür vorliegen, die eine Ausnahme rechtfertigen.

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 13. September 2010 (6 P 14/09, PersR 2010, 494 und juris, Rn. 12 ff., 30; ebenso OVG NRW, Beschluss vom 30.10.2009 - 16 A 1027/09.PVB -, PersV 2010, 223 und juris, Rn. 49 ff.) zu einer vergleichbaren Regelung im Personalvertretungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung konkretisiert und erweitert, nach der zur Wirksamkeit der Verselbstständigung der Teildienststellenleiter schon nicht über ein Minimum personalvertretungsrechtlicher Befugnisse verfügen musste (zu Letzterem vgl. Beschluss vom 29.5.1991 - 6 P 12/89 -, BVerwGE 88, 233 und juris, Rn. 16; ebenso OVG RP, Beschluss vom 8.2.2000 - 4 B 10148/00 -, PersR 2000, 171 und juris, Rn. 14 ff.).

    Denn mit der Verselbstständigung der Teildienststelle auf Wunsch der Beschäftigten soll bei räumlich entfernt liegenden Teilstellen die Kommunikation der Beschäftigten untereinander und der Kontakt zur Hauptdienststelle und zum Personalrat am Sitz der Hauptdienst verbessert sowie eine gute und ausreichende Betreuung der Beschäftigten gewährleistet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.5.1991, a.a.O. und juris, Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 16 A 1027/09

    Untersagung einer Personalratswahl wegen eines unwirksamen

  • BVerwG, 29.03.2001 - 6 P 7.00

    Personalratsfähigkeit einer dem Grenzschutzpräsidium nachgeordneten Stelle -

  • LAG Köln, 29.01.2003 - 7 TaBV 69/02

    Betriebsratswahl; Betriebsbegriff; Betriebsteile; "räumlich weit vom Hauptbetrieb

  • BVerwG, 07.01.2003 - 6 P 7.02

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; örtliche Zuständigkeit des

  • VG Freiburg, 18.02.2020 - PB 12 K 766/20

    Wahl eines örtlichen Personalrats; gemeinsame Verselbständigung mehrerer

  • BVerwG, 06.08.1991 - 6 P 27.90

    Einrichtung von Bauaufsichten, um die Erfüllung von Aufträgen der Bundeswehr

  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 18 P 09.2069

    Voraussetzungen für die Verselbständigung eines Teils der Dienststelle oder einer

  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 783/94

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung -

  • VG Magdeburg, 19.04.2022 - 17 A 5/20

    Anfechtung von Wahlen nach Verselbständigung von Dienststellen nach § 6 Abs 3

  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 18 P 09.2070

    Voraussetzungen für die Verselbständigung eines Teils der Dienststelle oder einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 1 A 1541/99

    Wahlanfechtung nach einer Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

  • BVerwG, 13.03.2013 - 6 PB 4.13

    Verselbständigung eines Eigenbetriebs; Bildung eines Gesamtpersonalrats

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 14.89

    Anforderungen an die Verselbstständigung einer Außendienststelle vor dem

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 01.03.1989 - 17 B 4/88

    Personalversammlung der Gruppe der Soldaten einer Offiziersschule zur Wahl eines

  • VG Arnsberg, 22.03.2007 - 20 K 2029/06

    Gültigkeit einer bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführten

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 2.91

    Verselbstständigung von Nebenstellen und Teilen einer Dienststelle -

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 3.91

    Anfechtung der Wahlen zur örtlichen Personalvertretung - Verselbstständigung von

  • VGH Bayern, 26.11.1997 - 17 P 97.1167
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - 62 PV 13.07

    Personalvertretungsrecht; Zuständigkeit; Personalrat; Gesamtpersonalrat;

  • LAG Köln, 20.11.1998 - 11 TaBV 6/98

    Voraussetzungen für die Zusammenfassung von Teilen eines Betriebes zu einem

  • VGH Bayern, 29.05.1992 - 17 P 92.378

    Untergang eines örtlichen Personalrates durch Organisationsänderung der

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