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   BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91   

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BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91 (https://dejure.org/1992,1561)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1992 - 6 P 13.91 (https://dejure.org/1992,1561)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1992 - 6 P 13.91 (https://dejure.org/1992,1561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Bestehen einer "Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung" i.S.v. § 76 Abs. 2 S. 2 S. 1 Nr. 5 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) - Wochenarbeitszeit - Personalanforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 151
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - BVerwGE 72, 94 = Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 5 und vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 7.90 -) fallen unter den Mitbestimmungstatbestand des § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BPersVG alle Maßnahmen, welche darauf abzielen, die Effektivität der Arbeit qualitativ und/oder quantitativ zu fördern, d.h. die Güte und/oder Menge der zu leistenden Arbeit zu steigern.
  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei neuen Arbeitsmethoden

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - BVerwGE 72, 94 = Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 5 und vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 7.90 -) fallen unter den Mitbestimmungstatbestand des § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BPersVG alle Maßnahmen, welche darauf abzielen, die Effektivität der Arbeit qualitativ und/oder quantitativ zu fördern, d.h. die Güte und/oder Menge der zu leistenden Arbeit zu steigern.
  • BVerwG, 14.06.1968 - VII P 9.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91
    Diese Mitbestimmung entfiel auch nicht deshalb, weil nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1968 - BVerwG 7 P 9.66 - BVerwGE 30, 39 [BVerwG 14.06.1968 - VII P 9.66] sich das Mitbestimmungsrecht des § 67 Abs. 1 Buchst. a PersVG 1955 über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit nicht auf die in den Dienstplänen enthaltenen Zeitwerte für den Vorbereitungs- und Abschlußdienst erstreckt.
  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90

    Gesetzliche Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91
    Das Beteiligungsrecht einer Personalvertretung an einer Maßnahme des Dienststellenleiters kann zwar durch eine unmittelbar gestaltende Anordnung einer vorgesetzten Dienststelle ausgeschlossen sein, wenn diese dem Dienststellenleiter keinen eigenen Regelungsspielraum läßt (vgl. dazu Beschluß vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 8.90 - Personalrat 1991, 409).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 6.85

    Mitbestimmungsrecht - Arbeitsplatz-Gestaltung - Gegenstand - Umfang -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91
    Deshalb kommt es nicht auf die vom Verwaltungsgericht und von den Verfahrensbeteiligten erörterte Rechtsfrage an, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen einem Personalrat nur das schwächere Beteiligungsrecht zusteht, wenn eine beabsichtigte Maßnahme der Dienststelle mehrere Beteiligungstatbestände erfüllt, die unterschiedliche Beteiligungsrechte des Personalrats auslösen, und der Gesetzgeber wegen der in § 104 Satz 3 BPersVG zum Ausdruck kommenden Grundsätze zur Wahrung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung kein stärkeres Beteiligungsrecht gewähren wollte (vgl. dazu Beschluß vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 6.85 - BVerwGE 78, 47 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 50).[...].
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1990 - 15 S 588/90

    Kürzung des Zeitansatzes für die Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91
    Der Verwaltungsgerichtshof (DVBl. 1991, 711) ist hiervon zutreffend ausgegangen.
  • BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86

    Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91
    Der Dienststellenleiter trifft vielmehr auch in solchem Falle seine Entscheidungen innerhalb der Dienststelle und nach außen eigenverantwortlich (Beschluß vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 , Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - Buchholz 238.38 § 60 RPPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 6 P 35.79

    Beteiligungsrecht der Personalvertretung an Ministerialbeschlüssen zur Regelung

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91
    Der Dienststellenleiter trifft vielmehr auch in solchem Falle seine Entscheidungen innerhalb der Dienststelle und nach außen eigenverantwortlich (Beschluß vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 , Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - Buchholz 238.38 § 60 RPPersVG Nr. 1).
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15

    Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten

    Aus diesem Grund kann offenbleiben, ob es sich bei ihr um eine mitbestimmungswidrig angeordnete Hebung der Arbeitszeit iSv. § 72 Abs. 3 Nr. 4 LPVG idF vom 5. Juli 2011 handelt, ob ein anderer Mitbestimmungstatbestand erfüllt ist und welche Rechtsfolge der Verstoß gegen ein Mitbestimmungsrecht hätte (vgl. zu diesen Fragen BVerwG 30. August 2012 - 2 C 23.10 - Rn. 17 ff., BVerwGE 144, 93; 10. Januar 2006 - 6 P 10.04 - Rn. 7; 28. Dezember 1998 - 6 P 1.97 - zu 2, 3 und 4 der Gründe, BVerwGE 108, 233; 17. Mai 1995 - 6 P 47.93 - zu II 2 a und b der Gründe; 10. März 1992 - 6 P 13.91 - zu II der Gründe) .
  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 29.08

    Generelle Weisungen der übergeordneten Dienststelle in Personalangelegenheiten;

    Der Beteiligte entnimmt dem Senatsbeschluss vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - (Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24) folgenden Rechtssatz: "Eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme kann dann nicht vorliegen, wenn von der vorgesetzten Dienststelle dem Dienststellenleiter kein Handlungsspielraum eingeräumt wird." (Nr. 2.2 der Beschwerdebegründung).

    Dies ist der Fall, wenn sich das Handeln der übergeordneten Dienststelle nicht in einer internen Weisung erschöpft, sondern im Wege des Selbsteintritts den nachgeordneten Dienststellen die Zuständigkeit für die Regelung entzieht (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 S. 2 , vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 8.90 - [...] Rn. 13 und vom 10. März 1992 a.a.O. S. 34 f.).

  • BVerwG, 31.07.1992 - 6 P 20.90

    Umsetzung der Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 39 Stunden -

    Die Verkürzung von sog. Nebenzeiten für Dienstunterricht, das Lesen von Vorschriften u.a. im Rahmen eines Dienstplans der Deutschen Bundespost ist keine "Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung" im Sinne von § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BPersVG und unterliegt daher nicht der Mitbestimmung nach dieser Vorschrift (Fortentwicklung der Rechtsprechung im Beschluß vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht habe deshalb in seiner Entscheidung vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - mit Recht eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung bejaht.

    Der Senat hat zwar in anderen Verfahren (vgl. Beschluß vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 -), in denen es ebenfalls um die Umsetzung der Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden auf 39 Stunden zum 1. April 1989 im Bereich der Deutschen Bundespost ging, den Mitbestimmungstatbestand des § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BPersVG - Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung - als erfüllt angesehen und insoweit ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bejaht.

    Die von den Beschäftigten einer Dienststelle - wie im vorliegenden Fall von Schalterbediensteten der Deutschen Bundespost - zu erbringende konkrete Arbeitsleistung bedarf in zweierlei Hinsicht einer Vorbereitung: Zum einen einer mehr tatsächlichen, wie sie z.B. die Schalteröffnung in Form entsprechender Vorarbeiten erfordert (Entsprechendes gilt für die erforderlichen Nacharbeiten nach Schalterschluß); diese Art notwendiger Vorbereitung ist der konkret zu erbringenden Arbeitsleistung zuzurechnen mit der Folge, daß quantitativ oder qualitativ höhere Anforderungen an diese Vorbereitungsarbeiten bei gleichbleibender Arbeitszeit ebenso die Merkmale einer Hebung der Arbeitsleistung im Sinne von § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BPersVG erfüllen wie gleichbleibende Anforderungen (gleiche Arbeitsmenge und gleiche Arbeitsgüte) bei verkürzter Arbeitszeit (vgl. dazu Beschluß vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 -).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 6 P 47.93

    Personalvertretung - Schulorganisatorische Richtlinien - Schülerzahlerhöhung -

    Nur dieses Verständnis wird dem Zweck des Mitbestimmungstatbestandes vollends gerechnet, den oder die betroffenen Beschäftigten vor einer unnötigen oder unzumutbaren Belastung zu bewahren (vgl. zu allem Beschluß vom 30.08.1985 BVerwG 6 P 20.83 BVerwGE 72, 94, 102 f.; ferner Beschlüsse vom 30.01.1986 BVerwG 6 P 19.84 Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 4, vom 02.10.1990 BVerwG 6 P 29.87 Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 3 und vom 10.03.1992 BVerwG 6 P 13.91 Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24).

    b) Das Erfordernis, daß eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung darauf abzielen muß, das Arbeitsergebnis einzelner oder mehrerer Beschäftigter zu erhöhen, hat der Senat allerdings nicht nur dann als erfüllt angesehen, wenn dies der unmittelbare und erklärte Zweck der Maßnahme ist, sondern unbeschadet sonstiger Absichten auch dann, wenn die Hebung zwangsläufig und für die Betroffenen unausweichlich (mittelbar) damit verbunden ist, etwa weil bestimmte Tätigkeiten in unverminderter Menge und Güte in verringerter, minutengenauer Zeit verrichtet werden müssen (Beschluß vom 10.03.1992 BVerwG 6 P 13.91 Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24).

    Wie das Beschwerdegericht zutreffend und in wörtlicher Anlehnung an den bereits genannten Beschluß des Senats vom 10.03.1992 BVerwG 6 P 13.91 ausgeführt hat, kann eine solche Kompensation etwa in der Weise in Betracht kommen, daß eine Verringerung anderer Tätigkeiten oder eine Verminderung der Arbeitsgüte anheimgestellt wird.

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 31.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

    Der Beteiligte entnimmt dem Senatsbeschluss vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - (Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24) folgenden Rechtssatz: "Eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme kann dann nicht vorliegen, wenn von der vorgesetzten Dienststelle dem Dienststellenleiter kein Handlungsspielraum eingeräumt wird." (Nr. 2.2 der Beschwerdebegründung).

    Dies ist der Fall, wenn sich das Handeln der übergeordneten Dienststelle nicht in einer internen Weisung erschöpft, sondern im Wege des Selbsteintritts den nachgeordneten Dienststellen die Zuständigkeit für die Regelung entzieht (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 S. 2 , vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 8.90 - [...] Rn. 13 und vom 10. März 1992 a.a.O. S. 34 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07

    Arbeitszeitkonto, Arbeitszeitkorridor, Rahmenzeit; Mitbestimmung; ministerieller

    Maßgebend für die Kompetenzverteilung ist das Subsidiaritätsprinzip, nach dem die Stufenvertretung nur dann "an Stelle" des Personalrats zu beteiligen ist, wenn die Dienststelle nicht zur Entscheidung befugt ist und deshalb eine Beteiligung des dort bestehenden Personalrats ausscheidet (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. August 1996 - BVerwG 6 P 29.93 -, Juris Rn. 36, vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 10.90 -, Juris Rn. 9, vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 -, Juris Rn. 24 f. und vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 21.90 -, Juris Rn. 40 ff.).

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn dem Leiter der nachgeordneten Dienststelle aufgrund einer unmittelbar gestaltenden Anordnung einer vorgesetzten Dienststelle kein eigener Regelungsspielraum verbliebe (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 -, Juris Rn. 25; vgl. auch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 1996 - 2 AZR 5/96 -, Juris Rn. 17).

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 30.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

    Der Beteiligte entnimmt dem Senatsbeschluss vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - (Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24) folgenden Rechtssatz: "Eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme kann dann nicht vorliegen, wenn von der vorgesetzten Dienststelle dem Dienststellenleiter kein Handlungsspielraum eingeräumt wird." (Nr. 2.2 der Beschwerdebegründung).

    Dies ist der Fall, wenn sich das Handeln der übergeordneten Dienststelle nicht in einer internen Weisung erschöpft, sondern im Wege des Selbsteintritts den nachgeordneten Dienststellen die Zuständigkeit für die Regelung entzieht (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 S. 2 , vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 8.90 - [...] Rn. 13 und vom 10. März 1992 a.a.O. S. 34 f.).

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 33.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

    Der Beteiligte entnimmt dem Senatsbeschluss vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - (Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24) folgenden Rechtssatz: "Eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme kann dann nicht vorliegen, wenn von der vorgesetzten Dienststelle dem Dienststellenleiter kein Handlungsspielraum eingeräumt wird." (Nr. 2.2 der Beschwerdebegründung).

    Dies ist der Fall, wenn sich das Handeln der übergeordneten Dienststelle nicht in einer internen Weisung erschöpft, sondern im Wege des Selbsteintritts den nachgeordneten Dienststellen die Zuständigkeit für die Regelung entzieht (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 S. 2 , vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 8.90 - [...] Rn. 13 und vom 10. März 1992 a.a.O. S. 34 f.).

  • BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91

    Begriff der Rationalisierungsmaßnahme aufgrund von Personalbemessung;

    Diese sind dadurch gekennzeichnet, daß die beabsichtigte Maßnahme darauf angelegt ist, auf einem oder mehreren Arbeitsplätzen einen höheren mengenmäßigen Arbeitsertrag zu erzielen oder die Qualität des Produktes zu verbessern (Beschlüsse vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 5 = BVerwGE 72, 94 und vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24).
  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 32.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

    Der Beteiligte entnimmt dem Senatsbeschluss vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - (Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24) folgenden Rechtssatz: "Eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme kann dann nicht vorliegen, wenn von der vorgesetzten Dienststelle dem Dienststellenleiter kein Handlungsspielraum eingeräumt wird." (Nr. 2.2 der Beschwerdebegründung).

    Dies ist der Fall, wenn sich das Handeln der übergeordneten Dienststelle nicht in einer internen Weisung erschöpft, sondern im Wege des Selbsteintritts den nachgeordneten Dienststellen die Zuständigkeit für die Regelung entzieht (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 S. 2 , vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 8.90 - [...] Rn. 13 und vom 10. März 1992 a.a.O. S. 34 f.).

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 34.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • BVerwG, 12.08.2009 - 6 PB 18.09

    Zuständigkeit der Stufenvertretung; allgemeine Aufgaben der Personalvertretung.

  • BVerwG, 11.11.1993 - 6 PB 4.93

    Begriff der Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung - Unüberprüfte Übertragung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91

    Mitbestimmung bei der Einführung automatisierter Personaldatenverarbeitung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1997 - 1 A 3151/93

    Befristete Einstellung von Lehreren; Verweigerung der Zustimmung; Dauerhafter

  • BVerwG, 20.08.1992 - 6 PB 8.92

    Nur Minister - Internet - Erlass - Auslegung - Zuständigkeit des

  • BVerwG, 20.08.1992 - 6 PB 6.92

    Nur Minister - Internet - Erlass - Auslegung - Zuständigkeit des

  • BVerwG, 23.01.1996 - 6 P 54.93

    Personalvertretungsrecht: Anordnung von Überstunden kein Mitbestimmungstatbestand

  • OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 4839/94

    Personalrat; Anweisung zur Hebung der Arbeitsleistung; Arbeitsamt; Intensivierung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2005 - 5 L 19/04

    Entgelt für die Nutzung des behördeneigenen Parkplatzes

  • BVerwG, 31.03.1992 - 6 P 12.91
  • OVG Brandenburg, 14.11.1996 - 6 A 78/95

    Lehrkräfte; Pflichtstunden; Unterrichtsstunden; Hebung der Arbeitsleistung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1999 - 1 A 411/97

    Schulgirokonten - Beteiligung des Personalrates

  • BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 11.92

    Die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz - Initiativrecht und

  • VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 1845/93

    Anordnung von Mehrarbeit ist keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur Hebung

  • BVerwG, 31.03.1992 - 6 P 11.91

    Wochenarbeitszeitverkürzung ohne Personalmehrbedarf im Post- und Fernmeldewesen

  • VGH Hessen, 28.09.1995 - TL 2776/94

    Reduzierung der Reinigungshäufigkeit keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur

  • BVerwG, 15.09.1994 - 6 PB 10.94

    Rechtsmittel

  • VG Berlin, 07.06.2019 - 72 K 10.18

    Mitbestimmungrecht des Personalrates hinsichtlich eines Schreibens zur Klärung

  • OVG Brandenburg, 17.04.1997 - 6 B 53/97

    Unterlassungsanspruch als Gegenstand eines personalvertretungsrechtlichen

  • BVerwG, 06.08.1992 - 6 PB 14.92

    Initiativrecht auf Durchführung einer Bemessung im Zustelldienst

  • VG Oldenburg, 15.01.2013 - 8 A 4742/12

    Dienstvereinbarung; gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; VoIP

  • VG Göttingen, 26.02.2007 - 6 B 2/07

    Anordnung; Beteiligungsrecht; Dienstortwechsel; Dienststelle;

  • OVG Saarland, 04.06.1992 - 4 W 2/90

    Vorliegen einer Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung ; Organisatorische

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