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   BVerwG, 19.12.1990 - 6 P 24.88   

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BVerwG, 19.12.1990 - 6 P 24.88 (https://dejure.org/1990,1113)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1990 - 6 P 24.88 (https://dejure.org/1990,1113)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1990 - 6 P 24.88 (https://dejure.org/1990,1113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einwände im Mitbestimmungsverfahren - Geltendmachung von Ersatzansprüchen - Personalrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen eine Dienstkraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 263
  • NVwZ 1992, 175
  • DVBl 1991, 704
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.10.1979 - 6 P 53.78

    Leistungsbescheid gegen den auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Beamten als

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1990 - 6 P 24.88
    Auch kann die Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens die Verjährung derartiger Ansprüche nicht hemmen oder unterbrechen (Beschluß vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 6 P 53.78 - ).

    Dieser Auslegung zum Umfang des Mitbestimmungsrechts steht nicht der Beschluß des Senats vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 6 P 53.78 - (Buchholz 238.3 A § 69 BPersVG Nr. 3) entgegen.

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1990 - 6 P 24.88
    Diese Kontrolle ergibt sich aus der Zugehörigkeit der Einigungsstelle zur Verwaltung (BVerfGE 9, 268, 280) [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58].
  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1990 - 6 P 24.88
    Seine Wertung ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen (vgl. Urteil vom 28. Juni 1990 - BVerwG 6 C 41.88 - <NVwZ-RR 1990, 622>; BGHZ 89, 149, 152) [BGH 01.12.1983 - V BLw 18/83].
  • BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88

    Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1990 - 6 P 24.88
    Seine Wertung ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen (vgl. Urteil vom 28. Juni 1990 - BVerwG 6 C 41.88 - <NVwZ-RR 1990, 622>; BGHZ 89, 149, 152) [BGH 01.12.1983 - V BLw 18/83].
  • BVerwG, 27.02.1986 - 6 P 32.82

    Probeweise Einführung in die gleitende Arbeitszeit - Mitbestimmung bei der

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1990 - 6 P 24.88
    Diese sind aber, einschließlich der Beschlüsse der Einigungsstelle, der gerichtlichen Kontrolle der Rechtmäßigkeit unterworfen (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1986 - BVerwG 6 P 32.82 -, Buchholz 238.37 § 79 NWPersVG Nr. 3).
  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1990 - 6 P 24.88
    Daß die Kontrolle im Beschlußverfahren erfolgt, hindert nicht, die Beschlüsse der Einigungsstelle im Falle ihrer Rechtswidrigkeit aufzuheben (Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 9.74 - <BVerwGE 50, 176> und - BVerwG 7 P 4.75 - <BVerwGE 50, 186>), gleich aus welchen Gründen eine Rechtswidrigkeit gegeben ist.
  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beschlußverfahren - Einigungsstelle - Eingruppierung eines Angestellten -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1990 - 6 P 24.88
    Daß die Kontrolle im Beschlußverfahren erfolgt, hindert nicht, die Beschlüsse der Einigungsstelle im Falle ihrer Rechtswidrigkeit aufzuheben (Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 9.74 - <BVerwGE 50, 176> und - BVerwG 7 P 4.75 - <BVerwGE 50, 186>), gleich aus welchen Gründen eine Rechtswidrigkeit gegeben ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - 60 PV 1.09

    Einigungsstelle; außerordentliche Kündigung; Letztentscheidungsrecht bei nicht

    Gegenstand des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Beteiligten des Mitbestimmungsverfahrens und demzufolge auch die Berechtigung der vom Personalrat vorgebrachten Einwendungen, wenn es zu einer Entscheidung der Einigungsstelle kommt (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 24.81 -, Juris Rn. 14 zur vergleichbaren Rechtslage nach dem Bremer Personalvertretungsgesetz 1974, vom 28. Juni 2000 - BVerwG 6 P 1.00 -, Juris Rn.13 zur vergleichbaren Rechtslage nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz und vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 -, Juris Rn. 24 zur Rechtslage nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz; ebenso Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 25. Januar 2001 - VerfGH 89/00 -, Juris Rn. 19).

    Ebenso wie das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren hat somit auch das Einigungsstellenverfahren allein die Berechtigung der vom Personalrat vorgebrachten Einwendungen zum Gegenstand (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 -, Juris Rn. 24 ff.).

    Handelt es sich bei dem zugrundeliegenden Beteiligungsrecht um ein Mitbeurteilungsrecht bei der strikten Rechtsanwendung, so unterliegt der Beschluss der Einigungsstelle der vollen Rechtskontrolle im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1990 -, a.a.O., und vom 24. Mai 2006 - BVerwG 6 PB 16.05 -, Juris Rn. 4).

    Bezüglich der hier streitigen Feststellung eines schuldhaften vertragswidrigen Verhaltens des Beschäftigten ist indessen weder den Beteiligten des Mitbestimmungsverfahrens noch der Einigungsstelle ein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum eingeräumt (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1990 -, a.a.O. zur die Frage der grob fahrlässigen Schadensverursachung, und Beschluss vom 24. Mai 2006, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2015 - 6 A 1832/12

    Heranziehung eines Ruhestandsbeamten zum Schadensersatz wegen einer

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. April 2002 - 6 P 4.01 -, ZBR 2002, 361, und vom 19. Dezember 1990 - 6 P 24.88 -, PersV 1991, 277.
  • BVerwG, 04.06.2010 - 6 PB 4.10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Letztentscheidungsrecht des Senats

    Der gerichtliche Ausspruch kann sowohl auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenbeschlusses als auch auf dessen Aufhebung gerichtet sein (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186 = Buchholz 238.34 § 81 HmbPersVG Nr. 1 S. 10 f., vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 24.81 - BVerwGE 68, 116 = Buchholz 238.33 § 70 BrPersVG Nr. 1, vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 - Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 1 S. 4, vom 28. Juni 2000 - BVerwG 6 P 1.00 - BVerwGE 111, 259 , insoweit bei Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 101 nicht abgedruckt, und vom 24. Mai 2006 - BVerwG 6 PB 16.05 - juris Rn. 4).

    Der vom Beteiligten zu 2 zitierte Senatsbeschluss vom 19. Dezember 1990 (a.a.O.), der zur Mitbestimmung bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Dienstkräfte ergangen ist, verhält sich nicht zu der Frage, ob die Einigungsstelle im Mitbestimmungsverfahren um eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung einen Beurteilungsspielraum hat.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 60 PV 17.07

    Widerspruchsrecht gegen Mitbestimmung des Personalrats; vorsorgliche Anmeldung

    Die vom Bundesverwaltungsgericht in einer ähnlichen Fallkonstellation aufgezeigte Möglichkeit, dass der Dienststellenleiter mit Zustimmung des Personalrats auch ohne gesetzliche Ermächtigung vorläufige Regelungen zur Wahrung der Ausschlussfrist treffen könne, wobei der Personalrat offensichtlich rechtswidrig und rechtsmissbräuchlich handelte, wenn er einer dem Anspruchserhalt dienenden vorläufigen Maßnahme seine Zustimmung verweigern würde (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 -, Juris Rn. 30), löst das Problem nicht.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung Ausführungen aus einem früheren Beschluss vom 19. Dezember 1990 (- BVerwG 6 P 24.88 -, Juris Rn. 9 ff.) zur Rechtslage nach § 86 Abs. 1 Nr. 4 PersVG Berlin in Bezug nimmt, beziehen sich diese allgemeinen Ausführungen auf Sinn und Zweck des Mitbestimmungstatbestandes als solchem, die hier nicht in Frage gestellt sind.

    Soweit die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1990 (- BVerwG 6 P 24.88 -, Juris Rn. 23) dahingehend zu verstehen sein sollte, dass der Mitbestimmungstatbestand bereits die Ermittlungsphase umfasse ("in der Phase der Prüfung, ob der Ersatzanspruch besteht"), folgte der Senat dem nicht.

  • BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00

    Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften als betriebliche Sozialeinrichtungen;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren beantragt werden kann, rechtswidrige Beschlüsse der Einigungsstelle kassatorisch zu beseitigen (Beschluss vom 13. Februar 1976 a.a.O. S. 198; Beschluss vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 - Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 1 S. 4).
  • BVerwG, 02.06.2010 - 6 P 9.09

    Mitbestimmung des Personalrats; Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen eine

    Sie dient damit zugleich dem Wohl der Dienstkräfte und der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben (§ 2 Abs. 1 BlnPersVG), weil sie eine unnötige Beunruhigung der Betroffenen vermeiden und einer Verhärtung der Auseinandersetzung vorbeugen kann (vgl. Beschlüsse vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 - Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 1 S. 3 f., vom 24. April 2002 a.a.O. S. 21 f. und vom 27. Januar 2006 - BVerwG 6 P 5.05 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 12 Rn. 13).

    Insofern befand er sich bis zum Ergehen der zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschluss vom 19. Dezember 1990 a.a.O. S. 4 ff.) und des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 14. November 1991 a.a.O. Bl. 324); in beiden vorbezeichneten Entscheidungen wurde das Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle für unbedenklich gehalten, weil die Entscheidung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen unter Zugrundelegung strikter Rechtsvorschriften zu treffen sei und daher der vollen richterlichen Nachprüfung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren unterliege.

  • BVerwG, 24.01.2001 - 6 PB 15.00

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Empfehlung der Einigungsstelle

    Der angefochtene Beschluss weicht ferner nicht vom Senatsbeschluss vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 - (Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG S. 1) ab.

    Für die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, in denen es um die Überprüfung eines Beschlusses der Einigungsstelle auf Antrag des Dienststellenleiters oder der Personalvertretung ging, war wesentlich, dass der Beschluss der Einigungsstelle geeignet war, die Entscheidung der Dienststelle zu ersetzen, und daher seine Verbindlichkeit sowie die daraus herzuleitende Verpflichtung der Dienststelle, ihn auszuführen, ausschließlich davon abhing, ob er dem geltenden Recht entsprach (vgl. Beschluss vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 198; Beschluss vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 - a.a.O. S. 4; Beschluss vom 28. Juni 2000 - BVerwG 6 P 1.00 - ZfPR 2000, 263, 264).

  • BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 4.01

    Demokratisches Prinzip; Geltendmachung von Ersatzansprüchen; Zeitpunkt der

    Der Senat hat im Beschluss vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 - (Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 1) zum gleich lautenden Mitbestimmungstatbestand in Berlin ausgeführt:.
  • BVerwG, 27.01.2006 - 6 P 5.05

    Ersatzanspruch; Geltendmachung; Schadensersatz; Schadensersatzanspruch;

    Der Zweck des Mitbestimmungstatbestandes besteht darin, auf die Gleichbehandlung der Beschäftigten hinzuwirken, soziale Belange zu berücksichtigen und der Dienststelle die Sichtweise der Gesamtheit der Beschäftigten zu vermitteln; dementsprechend richtet sich die Mitbestimmung sowohl auf die rechtliche Prüfung, ob der Ersatzanspruch besteht, als auch auf die Entscheidung, ob er durchgesetzt werden soll (Beschlüsse vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 - Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 1 und vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 4.01 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 9).
  • LAG Berlin, 20.03.1992 - 6 Sa 89/91

    Personalrat: Mitbestimmung beu Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs

    Nach deren Stattgabe durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.1990 - 6 P 24.88 - hat das Arbeitsgericht Berlin die Klage durch Urteil vom 17. Oktober 1991 abgewiesen.

    Nicht anders wäre im übrigen seine Lage, wenn man dem Dienststellenleiter, wie dies offenbar dem Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 19.12.1990 (6 P 24.88 - PersR 1991, 133) vorgeschwebt hat, die Befugnis zu einer vorläufigen Regelung (zur Verjährungsunterbrechung) einräumte und eine Zustimmungsverweigerung des Personalrats hierzu als offensichtlich rechtswidrig und rechtsmißbräuchlich einstufte.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 60 PV 2.18

    Klage gegen einen Beschluss der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen,

  • BAG, 14.11.1991 - 8 AZR 151/91

    Mitbestimmung bei Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches

  • BVerwG, 15.12.1994 - 6 P 19.92

    Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Festlegung einer

  • VG Gelsenkirchen, 27.06.2012 - 1 K 1500/12

    Früherer Vizepräsident der Polizei haftet zunächst nicht

  • VG Frankfurt/Main, 03.12.1999 - 22 K 4462/99

    Zustimmung zur Privatisierung der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften;

  • VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00

    Wegen Fristversäumung unzulässige Verfassungsbeschwerde der FU Berlin gegen

  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 23.93

    Mitbestimmung bei Mieterhöhungen - Werkmietwohnungen - Nutzungsbedingungen -

  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 24.93

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei einer Mieterhöhung im Falle von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 60 PV 21.13

    Mitbestimmung; Kündigung; außerordentliche -; fristlose -; verhaltensbedingte -;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13

    Mitbestimmung; Einigungsstelle; Anfechtung einer Entscheidung der -;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 61 PV 1.10

    Einstweilige Verfügung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren;

  • BVerwG, 20.04.1995 - 6 P 17.93

    Sperrwirkung einer gesetzlichen Ermessensvorschrift gegenüber einem

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 237/95

    Sachlicher Grund - Mitbestimmung - Mitbestimmung des Personalrats - Personalrat -

  • VGH Hessen, 18.03.1993 - HPV TL 2698/90

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Einstellung: Begründung der

  • OVG Thüringen, 12.06.2014 - 2 ZKO 968/10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Ersatzansprüchen gegen Ruhestandsbeamten

  • VGH Hessen, 08.07.1993 - HPV TL 1641/91

    Anforderungen an die Begründung des Personalrats für eine

  • VG Berlin, 11.01.2019 - 62 K 17.18
  • VGH Bayern, 19.02.1992 - 18 PC 92.236

    Versagung der Zustimmung des Personalrats zur Einstellung einer Bewerberin;

  • VG Berlin, 04.01.2018 - 62 K 7.17

    Personalvertretungsrecht: Gerichtliche Überprüfung der (Un-)Wirksamkeit eines

  • VG Potsdam, 26.06.2002 - 16 K 2990/00

    Zustimmung zu einer beabsichtigten Strukturreform im Finanzministerium; Antrag

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.1992 - 6 P 24.88   

Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswertes für das Rechtsbeschwerdeverfahren

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