Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.1988 - 6 P 32.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,919
BVerwG, 08.03.1988 - 6 P 32.85 (https://dejure.org/1988,919)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1988 - 6 P 32.85 (https://dejure.org/1988,919)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1988 - 6 P 32.85 (https://dejure.org/1988,919)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Dienststelleninterne Stellenausschreibung - Rechtsgrundlage - Einschränkungen - Mitbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 75

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 79, 101
  • NJW 1989, 1752 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 563
  • DVBl 1988, 695
  • DÖV 1988, 155
  • DÖV 1989, 125
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.10.1978 - 6 P 6.78

    Dienstposten - Dienststelleninterne Ausschreibung - Mitbestimmung des

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1988 - 6 P 32.85
    Die Verpflichtung der Dienststelle zur dienststelleninternen Ausschreibung von zu besetzenden Stellen (Dienstposten) ist im Grundsatz aus den entsprechenden Mitbestimmungstatbeständen der Personalvertretungsgesetze abzuleiten (Änderung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 56, 324).

    Anknüpfend an den Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 6.78 - (BVerwGE 56, 324 hat es die Mitbestimmung bei dieser Entscheidung aber davon abhängig gemacht, daß besondere Vorschriften die Verpflichtung der Dienststelle zur Ausschreibung begründen.

    Eine solche Wahlmöglichkeit bliebe ihm aber weitestgehend belassen, wenn die Pflicht zur dienststelleninternen Stellenausschreibung von dem Bestehen entsprechender dienstrechtlicher Vorschriften abhängig gemacht würde, wie das der Senat in seinem Beschluß vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 6.78 - (a.a.O., S. 326) und im Anschluß daran das Beschwerdegericht für richtig erachtet hat.

    Die Struktur und die Aufgabenstellung des öffentlichen Dienstes und die darauf beruhenden, vom Senat bereits in seinem Beschluß vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 6.78 - (a.a.O., S. 326) hervorgehobenen Unterschiede in den bei den verschiedenen Dienststellen bestehenden Verhältnissen, insbesondere die sich aus ihnen ergebenden Differenzierungen hinsichtlich der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von dienststelleninternen Stellenausschreibungen, gebieten es aber, die Grenzen dieser Pflicht zur Stellenausschreibung aufzuzeigen.

  • Drs-Bund, 15.08.1972 - BT-Drs VI/3721
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1988 - 6 P 32.85
    Zwar sind die ursprünglichen Entwürfe zu diesem Gesetz (BT-Drucks. VI/3721 und 7/176), die eine mit § 87 Abs. 1 Nr. 22 HmbPersVG wörtlich übereinstimmende Regelung vorsahen, im Gesetzgebungsverfahren wegen der vom Bundesrat geäußerten Bedenken auf die in § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG getroffene Regelung beschränkt worden.

    Wie die Stellungnahme des Bundesrats (BT-Drucks. VI/3721 S. 41) zeigt, sollte damit jedoch nur verhindert werden, daß dem Personalrat eine Einflußnahme auf die Anforderungen ermöglicht wurde, die an einen zu besetzenden Dienstposten zu stellen sind.

  • BVerwG, 14.01.2010 - 6 P 10.09

    Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung.

    An anders lautender früherer Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1988 - BVerwG 6 P 32.85 - BVerwGE 79, 101 = Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 1 S. 5 ff. und vom 29. Januar 1996 - BVerwG 6 P 38.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 93 S. 28 ff.) wird nicht festgehalten (so bereits zum nordrhein-westfälischen Recht: Beschluss vom 9. Januar 2007 a.a.O. Rn. 36 f.; vgl. dazu Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, Das Personalvertretungsrecht in Nordrhein-Westfalen, § 73 Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93

    Personalvertretungsrecht: Informationspflicht des Personalrats, Verweigerung der

    Die Organisations- und Personalhoheit des Dienstherrn berechtigt ihn dagegen nicht, die Besetzung bestimmter Dienstposten generell von der Ausschreibung auszunehmen (im Anschluß an BVerwGE 79, 101).

    Wie die Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG setzt jedoch auch das Geltendmachen einer allein wegen dieser personalvertretungsrechtlichen Vorschrift - und nicht aus Gründen des Dienstrechts - als rechtswidrig anzusehenden unterbliebenen internen Ausschreibung voraus, daß eine dienststelleninterne Auswahl nach Lage der Dinge unter verschiedenen fachlich und persönlich geeigneten Beschäftigten in Betracht kommt (vgl. auch Beschluß vom 8. März 1988 - BVerwG 6 P 32.85 - BVerwGE 79, 101, 109) [BVerwG 08.03.1988 - 6 P 32/85].

    Zutreffend ist der Ausgangspunkt seiner Erwägungen, daß die auf § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG beruhende Pflicht zur dienststelleninternen Ausschreibung aufgrund der Organisations- und Personalhoheit des Dienstherrn eingeschränkt sein kann (so schon Beschluß des Senats vom 8. März 1988 - BVerwG 6 P 32.85 - a.a.O.).

    Als eine organisatorische Maßnahme, in deren Folge eine Ausschreibung zu Recht ausscheidet, hat der Senat in dem bereits erwähnten Beschluß vom 8. März 1988 (a.a.O. S. 110) die Umstrukturierung der Behördenorganisation einschließlich einer Änderung der Aufgabenbereiche (dort: Auflösung und Neubildung von Forschungsgruppen) gezählt; er hat weiter ausgeführt, daß es sich bei der Betrauung einer bestimmten Person mit der Leitung einer neu gebildeten Forschungsgruppe um eine sachlich zu Recht auf die Person dieses Beschäftigten beschränkte und gerechtfertigt gezielte Personalmaßnahme handelte, die nach den zuvor entwickelten Grundsätzen eine Pflicht zur vorherigen dienststelleninternen Ausschreibung der Stelle ausgeschlossen habe.

  • BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06

    Mitwirkung des Personalrats bei Stellenausschreibungen; künstlerisches Personal

    Sie richtet sich - wie im Fall der öffentlichen oder externen Ausschreibung - an einen unbestimmten Personenkreis oder - wie im Fall der dienststelleninternen Ausschreibung - an alle Beschäftigten der Dienststelle oder eine bestimmte Gruppe von ihnen (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 6.78 - BVerwGE 56, 324 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 5 S. 34 und vom 8. März 1988 - BVerwG 6 P 32.85 - BVerwGE 79, 101 = Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 1 S. 4).

    Denn darin, ob das geschieht, liegt die Entscheidung darüber, ob innerhalb der Dienststelle eine offene Bewerberkonkurrenz ermöglicht wird oder ob die Stellenbesetzung auf andere Weise geschieht (vgl. Beschluss vom 8. März 1988 a.a.O. S. 106 bzw. 4 f.; Cecior u.a., a.a.O. § 73 Rn. 48; Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 10. Aufl. 2004, § 75 Rn. 173).

    Prägend für diese Auffassung war die Sorge, in Ermangelung dem Verfassungsrecht oder dem einfachgesetzlichen Dienstrecht zu entnehmender Gebote, zu besetzende Stellen dienststellenintern auszuschreiben, würde das Mitbestimmungsrecht des Personalrats weitgehend leerlaufen (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1988 a.a.O. S. 106 ff. bzw. S. 5 ff. und vom 29. Januar 1996 - BVerwG 6 P 38.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 93 S. 28 ff.).

    f) Der Antragsteller strebt - in Anlehnung an Formulierungen in der zitierten Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1988 a.a.O. S. 109 bzw. S. 7 und vom 29. Januar 1996 a.a.O. S. 28) - sein Mitwirkungsrecht nur mit der Einschränkung an, dass "nach Lage der Dinge eine dienststelleninterne Ausschreibung unter verschiedenen fachlich und persönlich geeigneten Beschäftigten in Betracht kommt".

  • BVerwG, 04.02.2014 - 6 PB 36.13

    Mitbestimmung beim Absehen von Stellenausschreibungen; Abweichung von einer

    Der Antragsteller stützt sich zur Begründung seiner Abweichungsrüge auf die Senatsbeschlüsse vom 8. März 1988 - BVerwG 6 P 32.85 - (BVerwGE 79, 101 = Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 1) und vom 29. Januar 1996 - BVerwG 6 P 38.93 - (Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 93).
  • VGH Hessen, 29.10.2009 - 22 A 539/08

    Mitbestimmung bei Einstellung

    Deshalb könnte hier auch keine Pflicht zur dienststelleninternen Ausschreibung aus dem entsprechenden personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungstatbestand hergeleitet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1988 - 6 P 32/85 - BVerwGE 79 S. 101 ff. = DVBl 1988 S. 695 ff. = PersR 1988 S. 183 ff. = PersV 1989 S. 73 ff. = NVwZ 1989 S. 563 ff. = juris Rdnr. 18 ff.); auch aus dem Verfassungsrecht oder dem einfach gesetzlichen Dienstrecht lässt sich ein Gebot zur dienststelleninternen Ausschreibung zu besetzender Stellen wohl nicht herleiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1988 a.a.O. juris Rdnr. 20).

    Eine Verpflichtung zur dienststelleninternen Ausschreibung ist deshalb für die Relevanz der Zustimmungsverweigerung im vorliegenden Fall nicht von entscheidender Bedeutung, weil die personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsrechte - wie in der Regel - auch an Maßnahmen der Dienststelle "reagierend" anknüpfen können, zu denen die Dienststelle nicht verpflichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1988 a.a.O. juris Rdnr. 22).

    Dabei kommt der Ausgestaltung der Modalitäten einer etwaigen Ausschreibung zwar nicht dasselbe Gewicht zu wie der Frage, ob die zu besetzende Stelle dienststellenintern ausgeschrieben werden soll oder nicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 a.a.O. juris Rdnr. 32 und vom 8. März 1988 a.a.O. Rdnr. 19), aber auch die hier vom Antragsteller angemahnte "stadtweite" interne Stellenausschreibung soll gerade dazu dienen, "innerhalb der Dienststelle (bzw. der gesamten Stadtverwaltung) eine offene Bewerberkonkurrenz" zu ermöglichen (vgl. BVerwG a.a.O.).

    Letztlich ist der Beteiligten zwar einzuräumen, dass nicht nur von der Regel einer internen Ausschreibung als solcher, sondern auch von dem üblichen Procedere einer "stadtweiten" internen Ausschreibung Ausnahmen gerechtfertigt sein mögen, die auch der Organisations- und Personalhoheit der Dienststelle unterliegen, solche sind bisher aber weder dem Antragsteller gegenüber noch im gerichtlichen Verfahren substantiiert dargelegt worden, sie stehen auch nicht im freien Belieben des Dienstherrn, sondern bedürfen einer sachlichen Rechtfertigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1988 a.a.O. Rdnr. 24 f.).

  • VGH Hessen, 17.04.1991 - BPV TK 2931/90

    Zur Mitbestimmung bei Verzicht auf dienststelleninterne Ausschreibung

    In seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesminister für Verkehr vom 10.3.1989 erläuterte der Beteiligte seinen Standpunkt unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8.3.1988 -- 6 P 32.85 -- wie folgt:.

    Die Behandlung der Angelegenheit durch die BFS steht auch nicht in Widerspruch zum Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 08. März 1988 -- BVerwG 6 P 32.85 --, der ausdrücklich bestimmt, daß eine einheitliche und generelle Ausschreibungspflicht als mit der Organisations- und Personalhoheit der Dienststellen und öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber nicht vereinbar sei.

    Allerdings sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 8.3.1988 -- 6 P 32.85 --) eine Pflicht zur dienststelleninternen Ausschreibung angesichts der Organisations- und Personalhoheit dann zu verneinen, wenn die gewählte Maßnahme von ihrem sachlichen Anlaß her darauf angelegt sei, einen oder mehrere bestimmte Beschäftigte gezielt mit anderen Aufgaben zu betrauen, ihre Aufgaben zu erweitern oder zu beschränken.

    Ferner werde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8.3.1988 -- 6 P 32.85 -- unrichtig interpretiert.

    Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 8.3.1988 -- 6 P 32.85 --, BVerwGE 79, 101 = PersV 1989 S. 73 = ZBR 1988 S. 256) ist die Verpflichtung der Dienststelle zur dienststelleninternen Ausschreibung von zu besetzenden Dienstposten mangels besonderer dienstrechtlicher Vorschriften im Grundsatz bereits aus dem Mitbestimmungstatbeständen des Personalvertretungsgesetzes -- hier: § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG -- abzuleiten.

  • BVerwG, 29.09.2020 - 5 P 7.19

    Dienststellenübergreifende Ausschreibung von Dienstposten an Stelle einer bisher

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sieht diese Vorschrift eine Beteiligung des Personalrats an der Festlegung der Modalitäten einer Ausschreibung nicht vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1988 - 6 P 32.85 - BVerwGE 79, 101 ).

    Dieser gesetzgeberischen Erwägung ist zu entnehmen, dass die Festlegung der Ausschreibungsmodalitäten und so auch jede Änderung im Hinblick auf Ort und Art der Veröffentlichung sowie den Adressatenkreis bzw. Verbreitungsbereich einer Ausschreibung der Mitbestimmung des Personalrats nach § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG entzogen sein soll (vgl. insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 8. März 1988 - 6 P 32.85 - BVerwGE 79, 101 ).

    Mit Rücksicht darauf, dass die Auswahl desjenigen, mit dem eine freie Stelle besetzt wird, in der Regel das berufliche Fortkommen oder sonstige berufsbezogene Belange und Vorstellungen anderer in der Dienststelle Beschäftigter berührt, muss für jeden interessierten Beschäftigten die Möglichkeit bestehen, sich an der Bewerberkonkurrenz um einen in der Dienststelle zu besetzenden Dienstposten zu beteiligen und seinem Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl (Bewerbungsverfahrensanspruch) Geltung zu verschaffen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 1988 - 6 P 32.85 - BVerwGE 79, 101 und vom 4. Mai 2012 - 6 PB 1.12 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 117 Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2000 - 1 A 5334/98

    Ausschreibung leitender Funktionsstellen an Gesamtschulen; Forderung der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 1988 - 6 P 32.85 -, BVerwGE 79, 101 = DÖV 1988, 155 = DVBl. 1988, 695 = NVwZ 1989, 563 = PersR 1988, 183 = PersV 1989, 73 = ZBR 1988, 256 = ZfPR 1989, 41; Bosch, aaO.

    vgl. BVerwG, Beschuss vom 08. März 1988 - 6 P 32.85 -, BVerwGE 79, 101 = NVwZ 1989, 563 = PersR 1988, 183 = ZBR 1988, 256 = PersV 1989, 73.

  • OVG Niedersachsen, 28.09.1992 - 17 L 8356/91

    Feststellung einer Verletzung eines Mitbestimmungsrechts; Umsetzung eines

    Unter Zugrundelegung des Beschlusses des BVerwG vom 8. März 1988 - 6 P 32.85 - bestehe hier eine grundsätzliche Ausschreibungspflicht, weil eine Auswahl unter verschiedenen fachlich und persönlich geeigneten Beschäftigten in Betracht komme.

    Nach dem Beschluß des BVerwG vom 8. März 1988 (BVerwGE 79, 101) hänge die grundsätzliche Verpflichtung, einen Dienstposten dienststellenintern auszuschreiben, nicht davon ab, ob es außerhalb des Personalvertretungsrechts Vorschriften gebe, die die Ausschreibung anordnen.

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG und der ganz h. M. im Schrifttum ist allerdings die Verpflichtung der Dienststelle zur dienststelleninternen Ausschreibung von zu besetzenden Stellen (Dienstposten) im Grundsatz aus den entsprechenden Mitbestimmungstatbeständen des Personalvertretungsrechts, hier also aus § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG herzuleiten (BVerwGE 79, 101 = PersV 1989, 73; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 7. Aufl., § 75 RdNr. 173; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 75 RdNr. 184; a.A. aber noch Fischer/Goeres im GKÖD, Bd. V, § 75 RdNr. 106).

  • LAG Hamm, 12.11.2010 - 10 TaBV 65/10

    Mitbestimmungsrecht der Betriebsvertretung einer Dienststelle der Britischen

    Andernfalls fehlt es nämlich an jeglicher gesicherter Grundlage für eine Einflussnahme des Personalrats - hier der Betriebsvertretung (BVerwG 08.03.1988 - 6 P 32/85 - BVerwGE 79, 101 = PersR 1988, 183; BVerwG 29.01.1996 - 6 P 38/93 - AP BPersVG § 75 Nr. 63 = NZA-RR 1996, 398; ebenso: Kaiser in Richardi/Dörner/Weber, a.a.O., § 75 Rn. 489; vgl. auch: Ilbertz/Widmaier, PersVG, 11. Aufl., § 75 Rn. 173 m.w.N.).

    Ein zustimmungsbedürftiges Absehen von einer Ausschreibung liegt dann nicht vor, wenn einzelne organisatorische oder personelle Regelungen getroffen werden, in deren Folge eine Ausschreibung ausscheidet, etwa wenn für sie kein Anlass besteht oder wenn sie mit dem Zweck der Maßnahme nicht in Einklang zu bringen ist (BVerwG 08.03.1988 - a.a.O., Rn. 24; BVerwG 29.01.1996 - a.a.O.).

  • LAG Hamm, 08.01.2010 - 10 TaBV 73/09

    Eingeschränkte Mitbestimmung bei Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst

  • VG München, 06.11.2008 - M 21 E 08.3303

    Konkurrentenstreit; Ausschreibungspflicht; dienstliche Beurteilung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 62 PV 25.12

    Mitbestimmung; Dienstposten; Absehen von der Ausschreibung; Übung; ständige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1998 - 1 A 4317/97

    Ausgestaltung der Versetzung eines Beamten und diejenige eines Probebeamten in

  • VG München, 20.03.1997 - M 12 E 97.607

    Dienstpostenausschreibung eines Referatsleiters der Besoldungsgruppe A 16 im

  • VG Hamburg, 27.08.2021 - 25 FL 53/21

    Zur Mitbestimmung bei einem Unterlassen von Ausschreibungen im Zuge eines

  • OLG Saarbrücken, 09.04.2002 - 4 U 124/01

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

  • VG Hamburg, 16.10.2020 - 25 FL 159/20

    Zu der Frage, ob es der Mitbestimmung durch den örtlichen Personalrat unterliegt,

  • VGH Hessen, 18.02.1991 - 1 TG 85/91

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch einstweilige Anordnung -

  • OVG Saarland, 23.05.2003 - 5 P 5/01

    Zustimmungsverweigerung, Gründe, Beachtliche, Gesetzesverstoß,

  • BVerwG, 12.08.2003 - 6 PB 7.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1990 - 4 S 2124/87

    Erholungsurlaub für Richter; gegenläufige Urlaubsabsichten - Mitbestimmung

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.04.1993 - 3 M 15/93

    Auswahlverfahren; Beförderungsstellen; Mitbewerber; Beförderung; Auswahl;

  • BVerwG, 04.10.1991 - 6 PB 14.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Mitbestimmungsrecht des

  • BVerwG, 19.05.1989 - 6 PB 1.89
  • BVerwG, 11.12.1998 - 6 PB 14.98

    Rechtsmittel

  • OVG Berlin, 13.01.1995 - PV Bund 3.94

    Zustimmung des Personalrats zu Beamtenversetzung; Abbruch des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht