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   BVerwG, 18.04.1978 - 6 P 34.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,599
BVerwG, 18.04.1978 - 6 P 34.78 (https://dejure.org/1978,599)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1978 - 6 P 34.78 (https://dejure.org/1978,599)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1978 - 6 P 34.78 (https://dejure.org/1978,599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Personalratswahl - Wahlvorstand - Beteiligter des Wahlanfechtungsverfahrens - Schriftliche Stimmabgabe - Briefwahl - Verspätet eingegangene Freiumschläge - Stimmzettel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 341
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.00752

    Wahlanfechtung betreffend Wahlen zu personalvertretungsrechtlichen Gremien bei

    Für den Zugang beim Wahlvorstand genüge auch die Übergabe an einen Wahlhelfer nicht, wie sich aus dem Beschluss des BVerwG vom 18. April 1978, Az. 6 P 34/78, PersV 1979, 194, ergebe.

    Auch der vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 27. April 1983, Az. 6 P 34.78, BVerwGE 55, 341 ff, aufgestellte Rechtsgrundsatz (vgl. auch Lorenzen/Schladmann, BPersVG, § 25, RdNr. 20; Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, § 25, RdNr. 22 a), wonach das für ein Wahlanfechtungsverfahren zu fordernde "Rechtsschutzinteresse" durch den im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens eingetretenen Verlust der Wahlberechtigung für zukünftige Wahlen, im konkret vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall: durch Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis bei der betreffenden Dienststelle, nicht entfällt, führt - abgesehen von allem anderen Ausgeführten - für das vorliegende Verfahren zu keiner anderslautenden Entscheidung: Mit seinem erwähnten Beschluss vom 27. April 1983 hat das Bundesverwaltungsgericht im Rechtsbeschwerdeverfahren die dort streitgegenständliche Personalratswahl "für ungültig erklärt", d.h. es hat, nach Prüfung der Wahlanfechtungsvoraussetzungen des § 25 BPersVG, insbesondere der dort genannten Voraussetzung des Mindestquorums von drei im Zeitpunkt der Wahl wahlanfechtungsberechtigter Beschäftigten, rechtsgestaltend über die Wahl zu einem im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch amtierenden und existierenden Personalrat entschieden.

    Der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem oben genannten Beschluss vom 27. April 1983 a.a.O. aufgestellte Rechtsgrundsatz, wonach ein im Verlauf des Wahlanfechtungsverfahrens eintretender Verlust des Wahlrechts für künftige Wahlen zu dem betreffenden personalvertretungsrechtlichen Gremium die nach den Verhältnissen bei Einleitung des Beschlussverfahrens zu beurteilende Wahlanfechtungsbefugnis nach § 25 BPersVG nicht berühren, kommt somit hier von vorneherein nicht zur Anwendung.

    Für den Zugang der Briefwahlunterlagen beim Wahlvorstand würde selbst die Übergabe der Briefwahlunterlagen an einen Wahlhelfer nicht ausreichen (vgl. BVerwG, B.v. 18.4.1978, Az. 6 P 34.78, BVerwGE 55, 341 ff, 346).

    Das Risiko für einen fristgerechten Zugang der Briefwahlunterlagen beim Wahlvorstand trägt allein der Briefwähler (vgl. BVerwG, B.v. 18.4.1978 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.09.2015 - 5 P 12.14

    Beteiligtenfähigkeit des Wahlvorstandes; Erlöschen des Amtes des Wahlvorstandes;

    Mangels Existenz verliert der Wahlvorstand damit seine Beteiligtenfähigkeit, selbst wenn ihn - wie hier - die Antragsschrift als Beteiligten bezeichnet und er von den Gerichten noch als Beteiligter behandelt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. November 1973 - 7 A 7.72 - BVerwGE 44, 172 und vom 18. April 1978 - 6 P 34.78 - BVerwGE 55, 341 ; BAG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 7 ABR 40.05 - PersV 2007, 75 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 7.14

    Personalratswahl; Anfechtung der Wahl zum Personalrat; Wahlanfechtung;

    Als wesentlich im Sinne des § 25 BPersVG sind alle Vorschriften anzusehen, die zwingender Natur sind (BVerwG, Beschluss vom 18. April 1978 - 6 P 34.78 - BVerwGE 55, 341 ).
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