Rechtsprechung
   BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78   

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BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78 (https://dejure.org/1981,246)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1981 - 6 P 71.78 (https://dejure.org/1981,246)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1981 - 6 P 71.78 (https://dejure.org/1981,246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - DKP-Mitgliedschaft - Weiterbeschäftigung eines Personalvertreters - Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters - Ausbildungsverhältnis - Feststellungsantrag - Arbeitsverhältnis - Verfassungstreue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 364
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Beamtengesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LBG) in der Fassung vom 9. Dezember 1974 (GOVBl.Schl.-H. S. 453) enthält diese sich für Beamte bereits aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebende Forderung (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [346]).

    Wie das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen haben, steht die Verwirklichung des in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltenen Verfassungsentscheids nicht im Widerspruch zu Art. 21 Abs. 2 GG, weil die ratio des verfassungsrechtlichen Grundsatzes, daß dem Beamten - und auch dem Angestellten des öffentlichen Dienstes - gegenüber dem freiheitlichen demokratischen Staat, zu dem er in ein besonders enges Verhältnis tritt, eine politische Treuepflicht obliegt, in anderem rechtlichen Zusammenhang steht als die Freiheit der Betätigung für eine Partei (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [358]; BVerwGE 47, 330 [344 ff.]).

    Der freiwillige Beitritt zu einer Partei, die ihre Mitglieder zu einer solchen Aktivität im Sinne ihrer Ziele verpflichtet, ist mit der von einem künftigen Beamten oder ihm funktionsmäßig gleichgestellten Angestellten zu fordernden verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht zu vereinbaren (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [348]; BVerwGE 47, 330 [359]; 47, 365 [375]; 52, 313 [337]; 59, 355 [360]; Beschluß vom 24. März 1981 - BVerwG 2 B 47.80 - BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [a.a.O.]).

    Daß bei einer Ablehnung der Einstellung in den öffentlichen Dienst wegen mangelnder Verfassungstreue von einem "Berufsverbot" nicht gesprochen werden kann, hat bereits das Bundesverfassungsgericht dargelegt (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [370,371]).

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    Der freiwillige Beitritt zu einer Partei, die ihre Mitglieder zu einer solchen Aktivität im Sinne ihrer Ziele verpflichtet, ist mit der von einem künftigen Beamten oder ihm funktionsmäßig gleichgestellten Angestellten zu fordernden verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht zu vereinbaren (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [348]; BVerwGE 47, 330 [359]; 47, 365 [375]; 52, 313 [337]; 59, 355 [360]; Beschluß vom 24. März 1981 - BVerwG 2 B 47.80 - BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [a.a.O.]).

    Die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in BVerwGE 52, 313 (337) [BVerwG 22.04.1977 - VII C 17/74] ausgesprochen hat, unteilbar und nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt.

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    Wie das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen haben, steht die Verwirklichung des in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltenen Verfassungsentscheids nicht im Widerspruch zu Art. 21 Abs. 2 GG, weil die ratio des verfassungsrechtlichen Grundsatzes, daß dem Beamten - und auch dem Angestellten des öffentlichen Dienstes - gegenüber dem freiheitlichen demokratischen Staat, zu dem er in ein besonders enges Verhältnis tritt, eine politische Treuepflicht obliegt, in anderem rechtlichen Zusammenhang steht als die Freiheit der Betätigung für eine Partei (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [358]; BVerwGE 47, 330 [344 ff.]).

    Der freiwillige Beitritt zu einer Partei, die ihre Mitglieder zu einer solchen Aktivität im Sinne ihrer Ziele verpflichtet, ist mit der von einem künftigen Beamten oder ihm funktionsmäßig gleichgestellten Angestellten zu fordernden verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht zu vereinbaren (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [348]; BVerwGE 47, 330 [359]; 47, 365 [375]; 52, 313 [337]; 59, 355 [360]; Beschluß vom 24. März 1981 - BVerwG 2 B 47.80 - BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [a.a.O.]).

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    Der Senat kann es im vorliegenden Falle offenlassen, ob und inwieweit die einzelnen Einstellungsvoraussetzungen, insbesondere diejenigen, die dem Arbeitgeber einen Beurteilungsspielraum einräumen (s. dazu Beschluß des Senats vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 44.79 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt; ferner Urteil des 2. Senats vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - [DVBl. 1981, 455]; auch BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG = RdA 1980, 238 LS]), im Rahmen der Unzumutbarkeit des § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG zu berücksichtigen sind.

    Der freiwillige Beitritt zu einer Partei, die ihre Mitglieder zu einer solchen Aktivität im Sinne ihrer Ziele verpflichtet, ist mit der von einem künftigen Beamten oder ihm funktionsmäßig gleichgestellten Angestellten zu fordernden verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht zu vereinbaren (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [348]; BVerwGE 47, 330 [359]; 47, 365 [375]; 52, 313 [337]; 59, 355 [360]; Beschluß vom 24. März 1981 - BVerwG 2 B 47.80 - BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    Der Senat kann es im vorliegenden Falle offenlassen, ob und inwieweit die einzelnen Einstellungsvoraussetzungen, insbesondere diejenigen, die dem Arbeitgeber einen Beurteilungsspielraum einräumen (s. dazu Beschluß des Senats vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 44.79 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt; ferner Urteil des 2. Senats vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - [DVBl. 1981, 455]; auch BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG = RdA 1980, 238 LS]), im Rahmen der Unzumutbarkeit des § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG zu berücksichtigen sind.
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    Der Senat kann es im vorliegenden Falle offenlassen, ob und inwieweit die einzelnen Einstellungsvoraussetzungen, insbesondere diejenigen, die dem Arbeitgeber einen Beurteilungsspielraum einräumen (s. dazu Beschluß des Senats vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 44.79 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt; ferner Urteil des 2. Senats vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - [DVBl. 1981, 455]; auch BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG = RdA 1980, 238 LS]), im Rahmen der Unzumutbarkeit des § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG zu berücksichtigen sind.
  • BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 361/79

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden - Beendigung des

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits zu § 78 a BetrVG entschieden, daß ausnahmsweise auch zwingende betriebliche Gründe wie z.B. das Fehlen eines Arbeitsplatzes (Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - [AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972]) und Fälle, in denen Bestimmungen der Arbeitszeitordnung einer Weiterbeschäftigung entgehenstehen (Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 - [AP Nr. 9 zu § 78 a BetrVG 1972]), von dem Begriff der Unzumutbarkeit mit umfaßt werden.
  • BAG, 16.01.1979 - 6 AZR 153/77

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden - Begründung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits zu § 78 a BetrVG entschieden, daß ausnahmsweise auch zwingende betriebliche Gründe wie z.B. das Fehlen eines Arbeitsplatzes (Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - [AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972]) und Fälle, in denen Bestimmungen der Arbeitszeitordnung einer Weiterbeschäftigung entgehenstehen (Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 - [AP Nr. 9 zu § 78 a BetrVG 1972]), von dem Begriff der Unzumutbarkeit mit umfaßt werden.
  • BVerwG, 09.07.1980 - 6 P 43.79

    Zuständige Personalvertretung - Personalvertretungsrechtliche Beziehungen -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    Auch gilt bei den unmittelbar für die Länder geltenden Vorschriften der Begriff "Verwaltungsgerichte" in dem dargelegten Sinn; wie der Senat im Beschluß vom 9. Juli 1980 - BVerwG 6 P 43.79 - (Buchholz 238.3 A § 108 BPersVG Nr. 1) zu § 108 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BPersVG ausgeführt hat, handelt es sich in allen Fällen um Streitigkeiten, die allein im Personalvertretungsrecht ihre rechtliche Grundlage finden.
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    Der freiwillige Beitritt zu einer Partei, die ihre Mitglieder zu einer solchen Aktivität im Sinne ihrer Ziele verpflichtet, ist mit der von einem künftigen Beamten oder ihm funktionsmäßig gleichgestellten Angestellten zu fordernden verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht zu vereinbaren (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [348]; BVerwGE 47, 330 [359]; 47, 365 [375]; 52, 313 [337]; 59, 355 [360]; Beschluß vom 24. März 1981 - BVerwG 2 B 47.80 - BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 26.03.1975 - II C 11.74

    Übernahme in Beamtendienst; Freiheitliche demokratische Grundordnung;

  • BVerwG, 31.05.1990 - 6 P 16.88

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugendvertreters im Krankenpflegebereich

    Rechtsgrundlage für diesen Anspruch ist § 9 BPersVG , der nach § 107 Satz 2 BPersVG unmittelbar für die Länder gilt (Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 -, BVerwGE 62, 364; Urteil vom 23. August 1984 - BAG 6 AZR 519/82 -, BAGE 46, 270 ).

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 - (a.a.O.) im einzelnen dargelegt hat, fallen hierunter auch die § 9 BPersVG betreffenden Rechtsstreitigkeiten.

    Durch diese Bestimmungen sollte eine Gesetzeslücke geschlossen werden, die darin bestand, daß es dem Arbeitgeber frei stand, nach Abschluß der Berufsausbildung einen Arbeitsvertrag abzuschließen oder nicht, so daß er es in der Hand hatte, Mitglieder der Jugendvertretung oder des Personalrats aus ihrer betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen Funktion zu entfernen (Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP vom 26. Oktober 1973 - BT-Drucks. 7/1170 - Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf eines Bundespersonalvertretungsgesetzes - BT-Drucks. 7/1373 - vgl. des weiteren Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 -, a.a.O.; Beschluß vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 6 P 13.84 -, NJW 1986, 1825 ).

    Durch diese Bestimmung werden vielmehr nur die Parteirollen in dem Rechtsstreit vertauscht, d.h. auch die (materielle) Beweislast wird verschoben: Nicht der Beschäftigte muß die Rechtswidrigkeit der Ablehnung seiner Einstellung in den öffentlichen Dienst darlegen und beweisen, sondern der Arbeitgeber hat sich über die Gründe seiner ablehnenden Entscheidung zu erklären und sie im einzelnen darzulegen, um jeden Verdacht, die Tätigkeit des Auszubildenden in einem Personalvertretungsorgan könne seine Entscheidung beeinflußt haben, auszuräumen (Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 -, a.a.O.).

    Es kann in diesem Fall offenbleiben, ob und inwieweit die einzelnen Einstellungsvoraussetzungen, insbesondere diejenigen, die dem Arbeitgeber einen Beurteilungsspielraum einräumen, im Rahmen der Prüfung der Unzumutbarkeit des § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu Beschlüsse vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 44.79 -, BVerwGE 61, 325 und vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes;

    Denn während diese Vorschrift darauf abstellt, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses lediglich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zur vereinbarten Beendigung zugemutet werden kann, ist bei § 9 Abs. 4 BPersVG zu entscheiden, ob ihm die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zumutbar ist (vgl. Beschluss vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 - BVerwGE 62, 364, 370; zu § 78 a BetrVG: BAG, Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O. S. 296; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - a.a.O. S. 107; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 - a.a.O. S. 112).
  • BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80

    Extremisten im Öffentlichen Dienst

    B 1980, 17;Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 -), der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1976, 1708 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = ZBR 1976, 306), der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte (Baden-Württemberg ZBR 1973, 176; 1976, 251; 1976, 313; 1977, 325; DVBl 1977, 582 = RiA 1977, 127; Bayern ZBR 1974, 136; Hamburg ZBR 1974, 187; Hessen NJW 1977, 1843; Nordrhein-Westfalen NJW 1976, 1859 = ZBR 1976, 278 [OVG Nordrhein-Westfalen 17.03.1976 - VI A 1334/73]; Rheinland-Pfalz ZBR 1973, 338; Schleswig-Holstein, Urteil des OVG Lüneburg vom 22. November 1977 - P OVG L 3/77 -) und der Rechtsprechung mehrerer Verwaltungsgerichte sowie des Bundesdisziplinargerichts (in vorliegender Sache und Urteil vom 4. Juni 1980 - IX VL 52/79 -, das der erkennende Senatmit Beschluß vom 20. Mai 1981 - BVerwG 1 D 64.80 - als im Ergebnis zutreffend angesehen hat).
  • BVerwG, 01.02.1989 - 1 D 2.86

    Berlin - Alliiertenstatus - Bundesbeamter - Disziplinarverfahren -

    Es entspricht daher nicht nur der Rechtsprechung des Senats, sondern auch mehrerer Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts, die insoweit die tatsächlichen Beurteilungen durch die Instanzgerichte gebilligt haben (BVerwGE 47, 330 ; 52, 313 ; 62, 364 ) sowie des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 31. März 1976 <NJW 1976, 1708>) und einer ganzen Reihe oberster Verwaltungsgerichte der Länder (z.B. VGH Baden-Württemberg ZBR 1976, 251 und ZBR 1977, 325; Bayer.VGH ZBR 1974, 136; OVG Hamburg ZBR 1974, 187; OVG NW NJW 1976, 1859; OVG Rh.-Pf. ZBR 1973, 338), daß die DKP verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.
  • BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Parteiämter - Kandidatur - DKP - Politische

    An dieser Auffassung, die mit der der Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 47, 330 , 365 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 52, 313 [BVerwG 21.04.1977 - V C 69/75]; 62, 364 [BVerwG 26.06.1981 - 6 C 85/79]; Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 10.80 - ) und der des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BAGE 28, 62 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74]; 33, 43 [BAG 05.03.1980 - 4 AZR 245/78]; Urteil vom 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - <NJW 1983, 1812>; Urteil vom 5. August 1982 - 2 AZR 1135/79 - <NJW 1983, 779>) übereinstimmt, ist festzuhalten.

    Die DKP ist eine Partei, die von ihren Mitgliedern aktive Mitarbeit, Gehorsam gegenüber dem Programm und den Parteitagsbeschlüssen fordert und Mitglieder, die andere Wege gehen wollen, nicht duldet (BVerwGE 62, 364 [BVerwG 26.06.1981 - 6 P 71/78]).

  • BVerwG, 01.12.2003 - 6 P 11.03

    Feststellungs- und Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Weiterbeschäftigung von

    Das Begehren nach § 9 Abs. 4, § 107 Satz 2 BPersVG ist im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zu verfolgen (vgl. Beschluss vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 - BVerwGE 62, 364, 368).
  • BVerwG, 15.10.1985 - 6 P 13.84

    Mitglied einer Jugendvertretung - Personalvertretung -

    Die gesetzliche Fiktion des § 9 Abs. 2 BPersVG, nach der auf Verlangen eines Auszubildenden, der Mitglied einer Personalvertretung oder einer Jugendvertretung ist oder in den zeitlichen Grenzen des Abs. 3 der Vorschrift war, ein Arbeitsverhältnis zu dem bisherigen Arbeitgeber auf unbestimmte Zeit als begründet gilt, rechtfertigt sich aus dem Benachteiligungsverbot des § 8 BPersVG, welches § 9 BPersVG lediglich in spezieller Weise ausformt (vgl. dazu BVerwGE 62, 364 [BVerwG 26.06.1981 - 6 P 71/78]).

    Das ist, wie der Senat in BVerwGE 62, 364 (370) [BVerwG 26.06.1981 - 6 P 71/78] dargelegt hat, etwa der Fall, wenn der Weiterbeschäftigung gesetzliche oder tarifliche Einstellungshindernisse entgegenstehen oder wenn schwerwiegende, in der Person des Weiterbeschäftigungsberechtigten liegende Gründe gegeben sind, die es ausschließen, dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses abzuverlangen.

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2007 - 17 LP 4/06

    Zurechnung als "unternehmensbezogenes Geschäft" bei Stellung eines Antrags auf

    Während diese Vorschrift darauf abstellt, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses lediglich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zur vereinbarten Beendigung zugemutet werden kann, ist bei § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG zu entscheiden, ob ihm die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zumutbar ist (BVerwG, Beschl. v. 26. Juni 1981 - BVerwGE 62, 364/370; vom 1.11.2005 - BVerwGE 124, 299/305).

    Diese gesetzlich angeordnete Einstellung in den öffentlichen Dienst ist für den Arbeitgeber jedenfalls dann unzumutbar, wenn ihr gesetzliche oder tarifliche Einstellungshindernisse entgegenstehen (BVerwGE 62, 364/370).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.08.1987 - 19 L 3/87

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Arbeitsverhältnis; Krankenpfleger; Umschulung;

    Oder er vermag mit einem nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses angebrachten Antrag nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG durch eine rechtsgestaltende gerichtliche Entscheidung die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen (BVerwGE 62, 364 (369) [BVerwG 26.06.1981 - 6 P 71/78] ).

    § 9 Abs. 1 BPersVG knüpft - abweichend von § 78 a BetrVG - beim Begriff des Berufsausbildungsverhältnisses an das Berufsbildungsgesetz an (so BAG, Urt. v. 23.8. 1984 - 6 AZR 519/82 -, BAGE 46, 270 (276) [BAG 23.08.1984 - 6 AZR 519/82] = AP Nr. 1 zu § 9 BPersVG mit zust. Anm. von Natzel ebenda; dem folgend: Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 6. Aufl., Rdn. 4 zu § 9; vgl. auch BVerwGE 62, 367 [BVerwG 26.06.1981 - 6 P 71/78] ).

    Ein vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses beim Verwaltungsgericht gestellter Antrag mit dem Ziel, den Eintritt der Rechtsfolge eines Weiterbeschäftigungsverlangens zu verhindern, behält auch dann seinen Sinn, wenn das Ausbildungsverhältnis endet (BVerwGE 62, 369 [BVerwG 26.06.1981 - 6 P 71/78] ).

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82

    Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten

    Das angestrebte Angestelltenverhältnis ist auch nicht als unmittelbare Vorstufe zur Begründung eines Beamtenverhältnisses gedacht (vgl. BVerwG Urteil vom 26. Juni 1981 - 6 B 71.78 - BVerwGE 62, 364, 374).
  • OVG Bremen, 23.07.1985 - PV-B 1/85

    Ausbildung zur Bauzeichnerin; Wahl in den Ausbildungspersonalrat für Berufe nach

  • BVerwG, 13.03.1989 - 6 P 22.85

    Weiterbeschäftigung - Jugend- oder Personalvertretung - Verwaltungsinterner

  • ArbG Berlin, 28.07.2010 - 56 Ga 9404/10

    Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung - ehemaliger Ersatzmitglieder der

  • BVerwG, 20.01.1987 - 1 D 114.85

    Beamtenrecht - Treuepflicht - DKP - Verfassungstreue - Internationale

  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 9.14

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied;

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 6.93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung

  • BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93
  • BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 25.85

    Wiederbesetzungssperre - Haushaltsrecht - Gemeindebereich - Hindernis der

  • OVG Berlin, 14.06.1990 - PV Bln 11.88

    Umsetzung eines Feuerwehrmannes zu einer anderen Feuerwache ; Hinderung eines

  • VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 3847/88

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters nach Abschluß seiner Ausbildung -

  • BVerwG, 30.04.1998 - 6 P 5.97

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Zuständigkeit des

  • BVerwG, 13.03.1989 - 6 P 24.85

    Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde in Sachen Weiterbeschäftigung eines früheren

  • BVerwG, 24.04.1991 - 6 PB 18.90

    Anspruch eines Mitgliedes der Jugendvertretung oder Personalvertretung auf

  • BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 24.93

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 23.93

    Rechtsmittel

  • VG Minden, 04.10.2011 - 10 K 823/10

    Bundeswehr musste Stabsunteroffizier entlassen

  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 10.14

    Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bei der Weiterbeschäftigung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 61 PV 6.10

    Jugendvertreter; Weiterbeschäftigung; Vorbereitungsdienst für den gehobenen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 1/06

    Personalvertretungsrecht - Feststellung, dass ein Weiterbeschäftigungsverhältnis

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1995 - PB 15 S 1008/95

    Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern nach allgemeinem

  • BVerwG, 22.04.1987 - 6 P 15.83

    Weiterbeschäftigungsanspruch des Mitgliedes einer Jugendvertretung - Auflösung

  • VG Lüneburg, 19.10.2006 - 8 A 3/06

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung; Arbeitgeber; Arbeitsplatz; Auflösung;

  • VGH Bayern, 15.11.2022 - 17 P 22.21

    Kein Weiterbeschäftigungsanspruch eines Auszubildenden als Jugendvertreter nach

  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 8 A 103/16

    Auflösung; Arbeitsverhältnis; Abmahnung; Auszubildende ; Unzumutbarkeit;

  • BVerwG, 12.07.2002 - 6 PB 5.02

    Anrufung des Verwaltungsgerichts vom öffentlichen Arbeitgeber nach Beendigung des

  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1995 - PB 15 S 1303/95

    Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern nach allgemeinem

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1993 - 11 L 4/92

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden der Bundeswehr;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1996 - PL 15 S 1802/96

    Weiterbeschäftigungsverlangen eines Mitglieds der Jugend- und

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.03.1985 - 5 Sa 65/85

    Anspruch auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Weiterbeschäftigung

  • BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 26.85

    Rechtsbeschwerde in Sachen Unzumutbarkeint einer Weiterbeschäftigung eines

  • BVerwG, 24.03.1995 - 6 PB 16.94

    Rechtsmittel

  • VG Hannover, 08.05.2003 - 17 A 2504/02

    Bedarf; Einstellungshindernis; freie Arbeitsstelle; Jugend- und

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 19/88

    Nicht ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten für Nachwuchskräfte bei der

  • OVG Berlin, 24.11.1988 - PV Bln 6.87

    Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung nach einem erfolgreichen Abschluss der

  • VG Meiningen, 09.02.2011 - 3 P 50020/10

    Weiterbeschäftigungsverlangen eines Jugend- und Auszubildendenvertreters

  • VG Stade, 12.07.2002 - 7 A 1010/02

    Auszubildendenvertreter; Jugendvertreter; Weiterbeschäftigungsanspruch

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