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   BVerwG, 22.12.2011 - 6 PB 18.11   

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BVerwG, 22.12.2011 - 6 PB 18.11 (https://dejure.org/2011,1797)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.2011 - 6 PB 18.11 (https://dejure.org/2011,1797)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 6 PB 18.11 (https://dejure.org/2011,1797)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BlnPersVG § 88 Nr. 7
    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung des Personalrats; vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten; Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesverwaltungsgericht

    BlnPersVG § 88 Nr. 7
    Mitbestimmung des Personalrats; Nichtzulassungsbeschwerde; Personalvertretungsrecht; vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 88 Nr 7 PersVG BE 2004
    Mitbestimmung bei vertretungsweiser Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Unterfallen einer vertretungsweisen Übertragung höherwertiger Tätigkeiten unter die Mitbestimmung gemäß § 88 Nr. 7 BlnPersVG

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei vertretungsweiser Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BlnPersVG § 88 Nr. 7
    Unterfallen einer vertretungsweisen Übertragung höherwertiger Tätigkeiten unter die Mitbestimmung gemäß § 88 Nr. 7 BlnPersVG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 281
  • DÖV 2012, 323
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 9.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung einer

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2011 - 6 PB 18.11
    Die im Beschluss des Senats vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - (BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95 S. 38; siehe bereits zuvor Senatsbeschluss vom 22. Oktober 1991 - BVerwG 6 ER 502.91 - PersR 1992, 104) im Hinblick auf § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG getroffene Feststellung, wonach die vorübergehende Übertragung einschließlich der vertretungsweisen Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (abgesehen vom Fall ihrer Vorwegnahme im Geschäftsverteilungs- und/oder Vertretungsplan) der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, kann im vorliegenden Fall nicht zum Tragen kommen.

    Bezeichnenderweise hat der Senat in diesem Beschluss gerade den Wortlautunterschied zum Personalvertretungsrecht des Landes Berlin mit zur Begründung herangezogen (Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - a.a.O. S. 251 bzw. S. 39 - dort wird § 76 Abs. 1 Nr. 2 BlnPersVG genannt, gemeint ist aber offensichtlich § 87 Nr. 2 BlnPersVG, der für den Bereich der Arbeitnehmer die Parallelnorm zu § 88 Nr. 7 BlnPersVG darstellt).

    Ferner hat der Senat damals hervorgehoben, dass beim Erlass des BPersVG im Zustimmungsverfahren des Bundesrates ein Änderungsvorschlag des Freistaats Bayern erfolglos blieb, den Anwendungsbereich der Parallelvorschrift des § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG durch Aufnahme der Wendung "nicht nur vorübergehende" einzuschränken (Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - a.a.O. S. 251 f. bzw. S. 40; BRDrucks 50/10/74 S. 3) - also exakt derjenigen Wendung, die in § 88 Nr. 7 BlnPersVG Eingang gefunden hat.

    Zwar hat der Senat in seinem Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - im Rahmen der Auslegung von § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG ausgeführt, die vertretungsweise Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten könne die Rechtsstellung der betroffenen Dienstkraft nachhaltig beeinflussen und die Interessen der anderen Dienstkräfte in gewichtiger Weise berühren; konkret hat der Senat hierbei unter anderem auf die mögliche aufstiegsbegünstigende Wirkung vorübergehender Tätigkeitsübertragungen hingewiesen (Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - a.a.O. S. 253 bzw. S. 41), auf die sich im vorliegenden Verfahren auch das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 30. September 2010 gestützt hat (BA S. 7 f.).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - des Weiteren die Möglichkeit des Entstehens eines Zulagenanspruchs gem. § 24 BAT angesprochen hat (a.a.O.), muss dieser Aspekt in Bezug auf eine Tätigkeitsübertragung zwischen vier und sechs Monaten aus zeitlichen Gründen außer Betracht bleiben (vgl. § 1b Abs. 1 Nr. 1 BlnBesG i.V.m. § 46 BBesG, wonach eine Zulage für die vertretungsweise Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes erst nach Ablauf von 18 Monaten gewährt werden kann).

    Der angefochtene Beschluss des Oberverwaltungsgerichts weicht entgegen der Annahme des Antragstellers nicht von dem Beschluss des Senats vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 10.98

    Mitbestimmung bei der Übertragung höher zu bewertender Tätigkeiten;

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2011 - 6 PB 18.11
    Abgesehen davon, dass dieser Zeitraum je nach den Umständen und der betroffenen Person unterschiedlich lang sein kann, erzeugt die Beurteilung keine rechtlich abgesicherte Determinationswirkung im Hinblick auf die spätere Entscheidung über eine endgültige Aufgabenübertragung (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab die in anderen Auslegungszusammenhängen ergangenen Beschlüsse des Senats vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - BVerwGE 105, 241 ff. = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 94, vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 10.98 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 39, vom 28. August 2008 - BVerwG 6 P 12.07 - Buchholz 251.91 § 80 SächsPersVG Nr. 2 und vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 17.08 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 109).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Übertragung einer höher zu bewertenden

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2011 - 6 PB 18.11
    Abgesehen davon, dass dieser Zeitraum je nach den Umständen und der betroffenen Person unterschiedlich lang sein kann, erzeugt die Beurteilung keine rechtlich abgesicherte Determinationswirkung im Hinblick auf die spätere Entscheidung über eine endgültige Aufgabenübertragung (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab die in anderen Auslegungszusammenhängen ergangenen Beschlüsse des Senats vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - BVerwGE 105, 241 ff. = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 94, vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 10.98 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 39, vom 28. August 2008 - BVerwG 6 P 12.07 - Buchholz 251.91 § 80 SächsPersVG Nr. 2 und vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 17.08 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 109).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2011 - 60 PV 16.10

    Mitbestimmung; Beamte; vertretungsweise Übertragung einer höher bewerteten

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2011 - 6 PB 18.11
    PVL Berlin OVG Berlin-Brandenburg - 05.05.2011 - AZ: OVG 60 PV 16.10.
  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei Fallgruppenwechsel innerhalb

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2011 - 6 PB 18.11
    Abgesehen davon, dass dieser Zeitraum je nach den Umständen und der betroffenen Person unterschiedlich lang sein kann, erzeugt die Beurteilung keine rechtlich abgesicherte Determinationswirkung im Hinblick auf die spätere Entscheidung über eine endgültige Aufgabenübertragung (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab die in anderen Auslegungszusammenhängen ergangenen Beschlüsse des Senats vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - BVerwGE 105, 241 ff. = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 94, vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 10.98 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 39, vom 28. August 2008 - BVerwG 6 P 12.07 - Buchholz 251.91 § 80 SächsPersVG Nr. 2 und vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 17.08 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 109).
  • BVerwG, 22.10.1991 - 6 ER 502.91

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Übertragung einer höher oder

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2011 - 6 PB 18.11
    Die im Beschluss des Senats vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 9.95 - (BVerwGE 105, 247 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 95 S. 38; siehe bereits zuvor Senatsbeschluss vom 22. Oktober 1991 - BVerwG 6 ER 502.91 - PersR 1992, 104) im Hinblick auf § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG getroffene Feststellung, wonach die vorübergehende Übertragung einschließlich der vertretungsweisen Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (abgesehen vom Fall ihrer Vorwegnahme im Geschäftsverteilungs- und/oder Vertretungsplan) der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, kann im vorliegenden Fall nicht zum Tragen kommen.
  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 P 12.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höher zu bewertenden

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2011 - 6 PB 18.11
    Abgesehen davon, dass dieser Zeitraum je nach den Umständen und der betroffenen Person unterschiedlich lang sein kann, erzeugt die Beurteilung keine rechtlich abgesicherte Determinationswirkung im Hinblick auf die spätere Entscheidung über eine endgültige Aufgabenübertragung (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab die in anderen Auslegungszusammenhängen ergangenen Beschlüsse des Senats vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - BVerwGE 105, 241 ff. = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 94, vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 10.98 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 39, vom 28. August 2008 - BVerwG 6 P 12.07 - Buchholz 251.91 § 80 SächsPersVG Nr. 2 und vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 17.08 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 109).
  • BVerwG, 25.04.2012 - 6 PB 24.11

    Personalvertretungsrecht; Einsatz von Leiharbeitnehmern; Einstellung von

    Diese Gefahr ist allerdings dem grundsätzlichen Ausschluss kurzfristiger Einsätze von Leiharbeitnehmern aus dem Mitbestimmungstatbestand des § 87 Nr. 1 BlnPersVG immanent; ihr kann nicht über ein schematisches Aufleben der Mitbestimmungspflicht ab Überschreiten einer bestimmten Gesamtdauer des Einsatzes begegnet werden (vgl. zum ähnlich gelagerten Fall der wiederholten Verlängerung einer krankheitsbedingten vertretungsweisen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im Sinne von § 88 Nr. 7 BlnPersVG: Beschluss vom 22. Dezember 2011 - BVerwG 6 PB 18.11 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2017 - 60 PV 1.17

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit als Fortbildung eines

    Dabei ist das Merkmal "nicht nur vorübergehend" gleichbedeutend mit "auf Dauer angelegt" (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Mai 2011 - OVG 60 PV 16.10 -, juris Rn. 21, m.w.N., zu der insoweit gleich lautenden, in Angelegenheiten der Beamten geltenden Vorschrift in § 88 Nr. 7 PersVG Berlin, und hierzu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 2011 - BVerwG 6 PB 18.11 -, juris Rn. 4 ff.).

    Dies gilt auch für mögliche Wettbewerbsvorteile im Rahmen späterer Auswahlverfahren (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 2011, a.a.O., Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 60 PV 9.19

    Mitbestimmung; Übertragung höher bewerteter Tätigkeiten; höherwertiger

    Nicht nur vorübergehend und damit mitbestimmungspflichtig ist danach eine Maßnahme, die auf Dauer angelegt ist und nicht nur vorläufigen Charakter hat (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - BVerwG 6 PB 18.11 - juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Mai 2011 - OVG 60 PV 16.10 - juris Rn. 21 und Beschluss vom 17. August 2017 - OVG 60 PV 1.17 - juris Rn. 25).

    Auch der insoweit erlangte Wettbewerbsvorteil für spätere Beförderungsverfahren ist (lediglich) tatsächlicher Art (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 6 a.E.).

  • BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 17.14

    Rechtliche Bewertung willkürlich sachgrundlos befristeter Übertragungen einer

    a) Der Antragsteller ist der Auffassung, der angefochtene Beschluss weiche von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 2011 - 6 PB 18.11 - (PersR 2012, 124) ab, weil das Oberverwaltungsgericht angenommen habe, für die Feststellung einer "nicht nur vorübergehenden Übertragung" im Sinne von § 63 Abs. 1 Nr. 10 PersVG sei "allein auf den erklärten Willen der Dienststellenleitung" abzustellen, während das Bundesverwaltungsgericht in der genannten Entscheidung die Auffassung vertreten habe, es komme "auf einen objektivierbaren Willen" an (Beschwerdebegründung S. 10).
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