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   BVerwG, 11.11.1993 - 6 PB 4.93   

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BVerwG, 11.11.1993 - 6 PB 4.93 (https://dejure.org/1993,4259)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1993 - 6 PB 4.93 (https://dejure.org/1993,4259)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1993 - 6 PB 4.93 (https://dejure.org/1993,4259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung - Unüberprüfte Übertragung der für das Bundesrecht oder für sonstiges Landesrecht entwickelten Rechtsgrundsätze auf das bremische Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91

    Anforderungen an das Bestehen einer "Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung"

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1993 - 6 PB 4.93
    Der vom Oberverwaltungsgericht zur Begründung seiner Annahme, die Beteiligte habe eine "Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung" getroffen, herangezogene Beschluß des Senats vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - PersR 1992, 247 = Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24 ist zu § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BPersVG ergangen.

    Allerdings ist nicht zu verkennen, daß sich das Oberverwaltungsgericht bei seinen Ausführungen zur Auslegung des Begriffs "Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung" zu Unrecht auf den Beschluß des Senats vom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - a.a.O. berufen hat.

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1993 - 6 PB 4.93
    Den beispielhaft aufgeführten Mitbestimmungstatbeständen komme (nur) die Bedeutung zu, daß sie "die Richtung der möglichen Gegenstände der Beschlußfassung" erkennen ließen (Beschluß vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BremPersVG Nr. 1 im Anschluß an BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58] ).
  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80

    Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1993 - 6 PB 4.93
    Der angegriffene Beschluß des Oberverwaltungsgerichts beruht auch nicht auf einer Abweichung von den weiteren dafür in der Beschwerdebegründung bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - (BVerwGE 67, 61 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80] = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 24) und vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 7.90 - (Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 23).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
    Auszug aus BVerwG, 11.11.1993 - 6 PB 4.93
    Den beispielhaft aufgeführten Mitbestimmungstatbeständen komme (nur) die Bedeutung zu, daß sie "die Richtung der möglichen Gegenstände der Beschlußfassung" erkennen ließen (Beschluß vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BremPersVG Nr. 1 im Anschluß an BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58] ).
  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei neuen Arbeitsmethoden

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1993 - 6 PB 4.93
    Der angegriffene Beschluß des Oberverwaltungsgerichts beruht auch nicht auf einer Abweichung von den weiteren dafür in der Beschwerdebegründung bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - (BVerwGE 67, 61 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80] = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 24) und vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 7.90 - (Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 23).
  • BVerwG, 22.05.1989 - 6 PB 3.89

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1993 - 6 PB 4.93
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (stRspr des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87

    Personalrat - Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Befristung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1993 - 6 PB 4.93
    Der Senat hat bereits zum Ausdruck gebracht, daß sich für das bremische Landesrecht eine unüberprüfte Übertragung der für das Bundesrecht oder für sonstiges Landesrecht entwickelten Rechtsgrundsätze verbietet (vgl. BVerwGE 82, 288 [BVerwG 17.08.1989 - 6 P 11/87] ).
  • BVerwG, 09.03.1987 - 6 PB 28.86

    Entnahme eines abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssatzes aus dem

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1993 - 6 PB 4.93
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (stRspr des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 16.02.1976 - 7 B 18.76

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge als Revisionszulassungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1993 - 6 PB 4.93
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (stRspr des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • OVG Bremen, 31.05.2017 - 6 LP 54/15

    Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung, eine

    bb) Innerdienstliche Angelegenheiten unterliegen darüber hinaus nur dann der Mitbestimmung des Personalrats, wenn sie in ihren Auswirkungen auf die Dienststelle und die Beschäftigten den aufgezählten Mitbestimmungstatbeständen "in etwa" gleichkommen (BVerwG, B. v. 17.7.1987 - 6 P 13/85 - PersV 1989, 315 = [...] Rn 19; B. v. 11.11.1993 - 6 PB 4/93 - [...] Rn 4).
  • BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14

    TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag;

    Wie der Senat bereits im Jahr 1987 anhand des vergleichbar gestalteten bremischen Personalvertretungsgesetzes entschieden hat, muss entsprechenden Katalogen ein Wille des Gesetzgebers entnommen werden, dass andere als die in ihnen erfassten Maßnahmen nur dann der Mitbestimmung des Personalrats gemäß einer allgemein gefassten Vorschrift unterliegen sollen, wenn sie in ihren Auswirkungen auf die Dienststelle und die Beschäftigten den beispielhaft geregelten Maßnahmen in etwa gleichkommen (Beschluss vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 4; bestätigt durch Beschlüsse vom 11. November 1993 - BVerwG 6 PB 4.93 - juris Rn. 4 - nicht abgedruckt in Buchholz 251.3 § 63 BrPersVG Nr. 1 und vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 6 P 6.97 - BVerwGE 108, 135 = Buchholz 251.5 § 74 HePersVG Nr. 2 S. 10 f.; vgl. auch bereits Beschluss vom 30. Oktober 1964 - BVerwG 7 P 2.64 - BVerwGE 19, 359 = Buchholz 238.33 § 65 PersVG Bremen Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 9.17

    Allzuständigkeit; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag;

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht dies in seiner bisherigen Rechtsprechung anders gesehen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 , vom 11. November 1993 - 6 PB 4.93 - juris Rn. 4 und vom 24. Juni 2014 - 6 P 1.14 - Buchholz 251.8 § 73 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 17 f.), hält der Senat daran - mit Blick auf die Rechtslage nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz - aus den nachstehenden Gründen nicht fest.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seiner früheren Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, dass sich für das bremische Landesrecht eine unüberprüfte Übertragung der für das Bundesrecht und das sonstige Landesrecht entwickelten Rechtsgrundsätze verbietet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 1989 - 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288 und vom 11. November 1993 - 6 PB 4.93 - juris Rn. 4).

  • OVG Bremen, 31.05.2017 - 6 LP 37/16

    Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung -

    bb) Innerdienstliche Angelegenheiten unterliegen darüber hinaus nur dann der Mitbestimmung des Personalrats, wenn sie in ihren Auswirkungen auf die Dienststelle und die Beschäftigten den aufgezählten Mitbestimmungstatbeständen "in etwa" gleichkommen (BVerwG, B. v. 17.7.1987 - 6 P 13/85 - PersV 1989, 315 = [...] Rn 19; B. v. 11.11.1993 - 6 PB 4/93 - [...] Rn 4).
  • OVG Thüringen, 10.09.2022 - 5 PO 525/21

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Probezeitverlängerung eines Beamten; keine

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zur Bedeutung von entsprechenden Katalogen von Mitbestimmungstatbeständen ausgeführt, dass ihnen regelmäßig ein Wille des Gesetzgebers entnommen werden muss, dass andere als die in ihnen erfassten Maßnahmen nur dann der Mitbestimmung des Personalrats gemäß einer allgemein gefassten Vorschrift unterliegen sollen, wenn sie in ihren Auswirkungen auf die Dienststelle und die Beschäftigten den beispielhaft geregelten Maßnahmen in etwa gleichkommen (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - juris Rn. 19, bestätigt durch Beschlüsse vom 11. November 1993 - 6 PB 4.93 - juris Rn. 4 und vom 9. Dezember 1998 - 6 P 6.97 - BVerwGE 108, 135 ; vgl. auch bereits Beschluss vom 30. Oktober 1964 - 7 P 2.64 - BVerwGE 19, 359 ).

    Ihrer Bedeutung nach vergleichbar ist eine Maßnahme, die die Interessen der Beschäftigten in ähnlicher Art und Weise berührt und in ähnlichem Umfang kollektiven Schutzbedarf auslöst (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - juris Rn. 19; bestätigt durch Beschluss vom 11. November 1993 - 6 PB 4.93 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 15.10.2018 - 5 P 8.17

    Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht dies in seiner bisherigen Rechtsprechung anders gesehen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 1987 - 6 P 13.85 - Buchholz 251.3 § 66 BrPersVG Nr. 1 S. 1 , vom 11. November 1993 - 6 PB 4.93 - juris Rn. 4 und vom 24. Juni 2014 - 6 P 1.14 - Buchholz 251.8 § 73 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 17 f.), hält der Senat daran - mit Blick auf die Rechtslage nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz - aus den nachstehenden Gründen nicht fest.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seiner früheren Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, dass sich für das bremische Landesrecht eine unüberprüfte Übertragung der für das Bundesrecht und das sonstige Landesrecht entwickelten Rechtsgrundsätze verbietet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 1989 - 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288 und vom 11. November 1993 - 6 PB 4.93 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 28.12.1998 - 6 P 1.97

    Erhöhung der Pflichtstunden für Lehrer als mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur

    Von einer solchen Unausweichlichkeit ist dann nicht auszugehen, wenn eine Kompensation an anderer Stelle etwa in der Weise in Betracht kommt, daß eine Verringerung anderer Tätigkeiten oder eine Verminderung der Arbeitsgüte anheimgestellt wird (vgl. Beschluß vom 17. Mai 1995 BVerwG 6 P 47.93 a.a.O.; zusammenfassend Beschluß vom 11. November 1993 - BVerwG 6 PB 4.93 Buchholz 251.3 § 63 BrPersVG Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2003 - PL 15 S 643/02

    Keine Mitbestimmung wegen Verschlüsselung von Diagnosen zur Übertragung an

    Von einer solchen Unausweichlichkeit ist dann nicht auszugehen, wenn eine Kompensation an anderer Stelle etwa in der Weise in Betracht kommt, dass eine Verringerung anderer Tätigkeiten oder eine Verminderung der Arbeitsgüte anheim gestellt wird (vgl. Beschluss vom 17.05.1995 - BVerwG 6 P 47.93 - a.a.O.; zusammenfassend Beschluss vom 11.11.1993 - BVerwG 6 PB 4.93 - Buchholz 251.3 § 63 BrPersVG Nr. 1, und Beschluss vom 28.12.1998, a.a.O., S. 237).
  • BVerwG, 13.06.1997 - 6 P 1.95

    Personalvertretungsrecht: Dienstanweisung zu einer deutlichen Steigerung der

    Wesentlich für den Schluß von den objektiven Gegebenheiten auf den Zweck der Hebung ist die Unausweichlichkeit im Sinne einer - mit der zwangsläufigen Beschleunigung oder Vermehrung der zu verrichtenden Tätigkeiten verbundenen - erhöhten Arbeitsbelastung im Ganzen (Beschluß vom 11. November 1993 - BVerwG 6 PB 4.93 - Buchholz 251.3 § 63 BrPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 15.09.1994 - 6 PB 10.94

    Rechtsmittel

    Soweit sich die Nichtzulassungsbeschwerde zunächst auf eine Abweichung von dem Beschluß des Senatsvom 11. November 1993 - BVerwG 6 PB 4.93 - beruft, verkennt sie, daß die darin enthaltenen Ausführungen zur Auslegung des Begriffs "Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung" diese Entscheidung nicht tragen, sondern trotz Bestätigung der dort angegriffenen Entscheidung des Beschwerdegerichts lediglich klarstellen, daß das Oberverwaltungsgericht bei seinen Ausführungen zur Auslegung des genannten Begriffs zu Unrecht auf den Beschluß des Senatsvom 10. März 1992 - BVerwG 6 P 13.91 - (Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 24) Bezug genommen hat.

    Damit macht die Beschwerde eine möglicherweise bedenkliche Rechtsanwendung geltend, nicht aber einen abstrakten Rechtssatz, der im Gegensatz zu den tragenden Gründen des Beschlusses des Senatsvom 11. November 1993 - BVerwG 6 PB 4.93 - steht.

  • BVerwG, 20.07.1995 - 6 P 8.94

    Personalvertretungsrecht: Begriff der Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung

  • BVerwG, 17.05.1995 - 6 P 47.93

    Personalvertretung - Schulorganisatorische Richtlinien - Schülerzahlerhöhung -

  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 P 18.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Streichung von Ermäßigungsstunden

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2003 - PL 15 S 1430/02

    Keine Mitbestimmung bei Verminderung der Bereitschaftsdienste

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2002 - PL 15 S 2777/01

    Dokumentation der Krankenhausbehandlung-Dienstanweisung-Mitbestimmung verneint

  • OVG Hamburg, 28.02.2000 - 8 Bf 334/99

    Personalvertretungsrecht: Zulässigkeit eines erstmals im Beschwerdeverfahren

  • OVG Hamburg, 24.04.2001 - 1 Bs 113/01

    Gesetzliche Grundlage für die hamburgische Verordnung über die Pflichtstunden der

  • OVG Hamburg, 01.06.2001 - 1 Bs 114/01

    Festlegung des Quotienten für die zukünftige Berechnung der Dienstbezüge im

  • VGH Hessen, 28.09.1995 - TL 2776/94

    Reduzierung der Reinigungshäufigkeit keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur

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