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   BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03   

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https://dejure.org/2004,1045
BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03 (https://dejure.org/2004,1045)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2004 - 6 PKH 15.03 (https://dejure.org/2004,1045)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 6 PKH 15.03 (https://dejure.org/2004,1045)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 60 Abs. 1, § 67 Abs. 1, § 166; ZPO §§ 117, 121
    Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der Wahl; Beiordnung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 60 Abs. 1, § 67 Abs. 1, § 166
    Beiordnung; Nichtzulassungsbeschwerde; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der Wahl; Wiedereinsetzung

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels durch einen Rechtsanwalt auf Grund von Mittellosigkeit der Partei ; Benennung des beizuordnenden Rechtsanwalts als Pflicht der Prozesskostenhilfe beantragenden ...

  • Judicialis

    VwGO § 60 Abs. 1; ; VwGO § 67 Abs. 1; ; VwGO § 166; ; ZPO § 117; ; ZPO § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 Abs. 1 § 67 Abs. 1 § 166; ZPO §§ 117 121
    Benennung eines Rechtsanwalts durch die Prozesskostenhilfe beantragende Partei im Anwaltsprozess - Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der Wahl; Beiordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2688 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 888
  • DVBl 2004, 836
  • DÖV 2004, 537
 
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Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2002 - 7 S 887/01

    Keine Benennung eines beiordnungsbereiten Rechtsanwalts innerhalb der

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03
    Im Unterschied zu dem Erfordernis eines sowohl ordnungsgemäßen als auch fristgerechten Prozesskostenhilfeantrags muss die mittellose Partei zur Erhaltung ihres Wiedereinsetzungsanspruchs nach § 60 VwGO den ihr beizuordnenden Rechtsanwalt nicht schon innerhalb der Rechtsmittelfrist benennen (ebenso VGH Mannheim, DÖV 2002, 579; a.A. OVG Münster, DVBl 2001, 1226).
  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 221/87

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Prozeßkostenhilfe-Gesuchs

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03
    eingereicht hat und dieses lediglich nicht innerhalb der Frist beschieden worden ist (vgl. Beschluss vom 23. Mai 1985 - BVerwG 7 C 4.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147; BSG, MDR 1974, 965; BGH, MDR 1989, 720; ferner: Meyer, NJW 1995, 2139; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 13. Aufl. § 60 Rn. 9; Bier in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 60 Rn. 17, 35).
  • BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 333.99

    Anwaltszwang, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03
    Sofern nach der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wider Erwarten dieses zusätzliche Hindernis bei der Rechtsverfolgung eintritt, hat die mittellose Partei bis zum Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist einen Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts durch den Vorsitzenden gemäß § 121 Abs. 5 ZPO zu stellen und dabei geltend zu machen, sie habe alles ihr Zumutbare getan, um sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen (vgl. zu der mit § 121 Abs. 5 ZPO vergleichbaren Vorschrift des § 78 b ZPO Beschluss vom 28. Juli 1999 - BVerwG 9 B 333.99 - NVwZ-RR 2000, 59).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2001 - 12 B 1962/00
    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03
    Im Unterschied zu dem Erfordernis eines sowohl ordnungsgemäßen als auch fristgerechten Prozesskostenhilfeantrags muss die mittellose Partei zur Erhaltung ihres Wiedereinsetzungsanspruchs nach § 60 VwGO den ihr beizuordnenden Rechtsanwalt nicht schon innerhalb der Rechtsmittelfrist benennen (ebenso VGH Mannheim, DÖV 2002, 579; a.A. OVG Münster, DVBl 2001, 1226).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03
    Denn mit einer solchen Fristbindung auch der Benennungspflicht würde ihr der Zugang zur Rechtsmittelinstanz in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. BVerfGE 69, 381 ), weil durch eine spätere Benennung weder Allgemeininteressen noch die berechtigten Belange des Rechtsmittelgegners ernstlich beeinträchtigt werden:.
  • BVerwG, 24.09.2003 - 6 B 34.03

    Kriegsdienstverweigerung; Ablehnung; "Vollprüfung"; Amtsermittlung.

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03
    Aus dem angefochtenen Urteil und dem sonstigen Akteninhalt ergibt sich, dass das Verwaltungsgericht die ständige Senatsrechtsprechung zum abgestuften Prüfungsverfahren in Kriegsdienstverweigerungssachen und zur Notwendigkeit der förmlichen Vernehmung des Kriegsdienstverweigerers als Partei unbeachtet gelassen hat (vgl. dazu etwa Beschluss vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7 sowie Beschluss vom 24. September 2003 - BVerwG 6 B 34.03 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.09.1995 - 6 B 32.95

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung ohne sachliche Prüfung wegen

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03
    Aus dem angefochtenen Urteil und dem sonstigen Akteninhalt ergibt sich, dass das Verwaltungsgericht die ständige Senatsrechtsprechung zum abgestuften Prüfungsverfahren in Kriegsdienstverweigerungssachen und zur Notwendigkeit der förmlichen Vernehmung des Kriegsdienstverweigerers als Partei unbeachtet gelassen hat (vgl. dazu etwa Beschluss vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7 sowie Beschluss vom 24. September 2003 - BVerwG 6 B 34.03 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.1992 - 5 B 50.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldlose Hinderung an der Einhaltung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03
    Zugleich beginnt die in § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO bestimmte Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen zu laufen, innerhalb derer gemäß § 60 Abs. 2 Satz 3 VwGO die Einlegung des Rechtsmittels nachgeholt werden muss (vgl. Beschluss vom 2. April 1992 - BVerwG 5 B 50.92 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 177).
  • BVerwG, 05.09.1985 - 5 C 33.85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für die

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03
    Denn das Gericht wird unter den genannten Voraussetzungen neben der Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist zusätzlich die ebenfalls fristgebundene Wiedereinsetzung in die weiterhin verstrichene Wiedereinsetzungsfrist in Betracht zu ziehen haben (vgl. dazu Beschluss vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 149).
  • BVerwG, 23.05.1985 - 7 C 4.85

    Voraussetzungen für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03
    eingereicht hat und dieses lediglich nicht innerhalb der Frist beschieden worden ist (vgl. Beschluss vom 23. Mai 1985 - BVerwG 7 C 4.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147; BSG, MDR 1974, 965; BGH, MDR 1989, 720; ferner: Meyer, NJW 1995, 2139; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 13. Aufl. § 60 Rn. 9; Bier in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 60 Rn. 17, 35).
  • BVerwG, 02.12.2014 - 8 PKH 7.14

    Versäumen der Monatsfrist für die Einlegung der Beschwerde gegen die

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 Abs. 1 und 2 VwGO wegen unverschuldeten Versäumnisses der Monatsfrist des § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO mangels ausreichender finanzieller Mittel käme nur in Betracht, wenn der Kläger innerhalb dieser Frist ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe eingereicht hätte (Beschlüsse vom 21. Januar 1999 - BVerwG 1 B 3.99/1 PKH 1.99 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38 und vom 28. Januar 2004 - BVerwG 6 PKH 15.03 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 253 S. 53).

    Gemäß § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 ZPO sind dem Antrag auf Prozesskostenhilfe eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen; nur wenn ein Antragsteller diesem formellen Erfordernis entsprochen hat, ist es gerechtfertigt, das Versäumnis der Frist des § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO als unverschuldet im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO anzusehen (Beschluss vom 28. Januar 2004 a.a.O. S. 54).

  • BVerwG, 24.11.2004 - 6 B 38.04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Mittellosigkeit und der dadurch

    1 1. Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht der von ihm benannte und zu seiner Vertretung bereite Rechtsanwalt S. beigeordnet (§ 166 VwGO i.V.m. § 121 Abs. 1 ZPO), nachdem ihm mit Beschluss des beschließenden Senats vom 28. Januar 2004 (BVerwG 6 PKH 15.03 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 253) für dieselbe Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.

    Der Kläger hat darüber hinaus mit der rechtzeitigen Stellung eines ordnungsgemäßen Prozesskostenhilfeantrags alles getan, was von ihm innerhalb der Rechtsmittelfrist erwartet werden konnte (vgl. Beschluss vom 28. Januar 2004 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.01.2023 - 19 ZB 22.2327

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem isolierten PKH-Antrag

    Ist einer Partei wegen ihrer Mittellosigkeit - wie von dem Kläger geltend gemacht - die fristgerechte Einlegung eines Rechtsmittels durch einen Rechtsanwalt nicht zuzumuten, so darf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 Abs. 1 VwGO nur dann gewährt werden, wenn die Partei bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch mit allen dazugehörigen Unterlagen eingereicht hat und dieses lediglich nicht innerhalb der Frist verbeschieden worden ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2004 - 6 PKH 15.03 - NVwZ 2004, 888, juris Rn. 5 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 26.10.2021 - 1 B 393/21 - juris Rn. 5; OVG NRW, B.v. 17.10.2017 - 4 A 1898/17 - juris Rn. 2; B.v. 11.1.2012 - 12 B 5/12 - juris Rn. 4; Zimmermann-Kreher in Posser/Wolff, VwGO, 63. Ed., Stand 1.10.2022, § 166 Rn. 39; Riese in Schoch/Schneider, VwGO, Stand August 2022, § 166 Rn. 32, 42 m.V.a. BVerfG, B.v. 5.11.2013 - 1 BvR 2544/12 - juris Rn. 10; B.v. 11.3.2010 - 1 BvR 290/10 - juris Rn. 17).

    Zugleich beginnt die in § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO bestimmte Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen zu laufen, innerhalb derer gem. § 60 Abs. 2 Satz 3 VwGO die Einlegung des Rechtsmittels nachgeholt werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2004 - 6 PKH 15.03 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Offenbleiben kann deshalb, ob überdies die Angabe eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwaltes bei einem isolierten PKH-Antrag zur Durchführung eines dem Anwaltszwang unterliegenden Berufungszulassungsverfahrens zu den Anforderungen gehört, die innerhalb der Rechtsmittelfrist erfüllt werden müssen (vgl. OVG NRW, B.v. 14.3.2001 - 12 B 1962/00 - juris Rn. 5 f.), oder ob die Benennung im Unterschied zu dem ordnungsgemäßen Prozesskostenhilfeantrag, der innerhalb der Klage- bzw. Rechtsmittelfrist zu stellen ist, noch innerhalb der durch die Prozesskostenhilfebewilligung ausgelösten Wiedereinsetzungsfrist (§ 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO) nachgeholt werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2004 - 6 PKH 15.03 - juris Rn. 9 m.w.N.; Riese in Schoch/Schneider, VwGO, Stand August 2022, § 166 Rn. 36 f.) bzw. ob die für eine Beiordnung eines Rechtsanwalts durch den Vorsitzenden des Gerichts nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 121 Abs. 5 ZPO erforderliche Darlegung und Glaubhaftmachung des Klägers, trotz zumutbarer Bemühungen (innerhalb der Rechtsbehelfsfrist) keinen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden zu haben, auch noch innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist erfolgen kann (BVerwG, B.v. 28.1.2004 - 6 PKH 15.03 - juris Rn. 13) oder bereits innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgen muss (vgl. OVG NRW, B.v. 14.3.2001 - 12 B 1962/00 - juris Rn. 8).

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